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   VGH Bayern, 14.06.2010 - 14 ZB 10.104   

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https://dejure.org/2010,70673
VGH Bayern, 14.06.2010 - 14 ZB 10.104 (https://dejure.org/2010,70673)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.06.2010 - 14 ZB 10.104 (https://dejure.org/2010,70673)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. Juni 2010 - 14 ZB 10.104 (https://dejure.org/2010,70673)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Wissenschaftlich nicht allgemein anerkannte Methode; Anwendung von pygeum africanum und PC-Spes bei Prostatakarzinom

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 7/05 R

    Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung in Fällen einer

    Auszug aus VGH Bayern, 14.06.2010 - 14 ZB 10.104
    Leistungsansprüche können danach nur für lebensbedrohliche oder regelmäßig tödlich verlaufende Erkrankungen hergeleitet werden, für die eine dem allgemein anerkannten medizinischen Standard entsprechende Behandlung nicht zur Verfügung steht (vgl BSG vom 4.4.2006 BSGE 96, 170).
  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus VGH Bayern, 14.06.2010 - 14 ZB 10.104
    Ein Anspruch des Klägers auf Gewährung von Beihilfe lässt sich auch nicht aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 6.12.2005 NJW 2006, 891) ableiten.
  • BVerwG, 29.06.1995 - 2 C 15.94

    Arztrecht - Behandlungsmethoden - Wissenschaftliche Anerkennung

    Auszug aus VGH Bayern, 14.06.2010 - 14 ZB 10.104
    Hierfür hat das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 29.6.1995 DÖV 1996, 37) folgende Fallgruppen herausgearbeitet: Eine wissenschaftlich allgemein anerkannte Methode für die Behandlung einer bestimmten Krankheit hat sich noch nicht herausgebildet oder sie kann im Einzelfall - z. B. wegen einer Gegenindikation - nicht angewendet werden oder sie ist bereits ohne Erfolg eingesetzt worden.
  • VG Hamburg, 23.03.2022 - 21 K 5172/20
    Dabei sagt die einzelne Nennung nichts über die Anerkennung selbst aus, vielmehr kann auf eine allgemeine wissenschaftliche Anerkennung erst nach der Bewertung der Einträge in der Cochrane-Library geschlossen werden (vgl. VGH München, Beschl. v. 14.6.2010, 14 ZB 10.104, juris, Rn. 3; VG Hamburg, Urt. v. 31.1.2019, 21 K 4009/17, n.v. UA S. 11).
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