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   VGH Bayern, 14.08.2008 - 7 CE 08.10592   

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https://dejure.org/2008,13164
VGH Bayern, 14.08.2008 - 7 CE 08.10592 (https://dejure.org/2008,13164)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.08.2008 - 7 CE 08.10592 (https://dejure.org/2008,13164)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. August 2008 - 7 CE 08.10592 (https://dejure.org/2008,13164)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zulassung; Hochschulstudium (Humanmedizin München);"Bildungsausländer"; Ausländerquote; Zulassungschancen der Absolventen einer Feststellungsprüfung; Differenzierung anhand Staatsangehörigkeit; Diskriminierungsverbot

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beteiligungsfähigkeit deutscher Staatsangehöriger mit im Ausland erworbener Hochschulzugangsberechtigung am Verfahren der Studienplatzvergabe i.R. der Ausländerquote; Begriff des Bildungsausländers i.R. der Ausländerquote im Verfahren der Studienplatzvergabe; ...

  • Judicialis

    HZV § 1; ; HZV § 2 Abs. 1 Satz 1; ; HZV § 2 Abs. 1 Satz 2; ; HZV § 3; ; HZV § 6 Abs. 1 Nr. 1; ; HZV § 10; ; HZV § 11; ; HZV § 23; ; Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätze... n Art. 3 Abs. 1; ; Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen Art. 3 Abs. 3; ; Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen Art. 11; ; Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen Art. 12 Abs. 1; ; Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen Art. 12 Abs. 1 Satz 1; ; Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen Art. 13 Abs. 1; ; Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen Art. 116 Abs. 1; ; HRG § 27 Abs. 1 Satz 1; ; BayHSchG Art. 43; ; QualV §§ 1 ff.; ; QualV § 11 Abs. 4; ; AGG § 1; ; AGG § 2 Abs. 1 Nr. 7; ; AGG § 3; ; RL 2000/43/EG Art. 1; ; RL 2000/43/EG Art. 3; ; RL 2000/43/EG Art. 3 Abs. 1 Buchst. g; ; RL 2000/43/EG Art. 3 Abs. 3; ; EG Art. 12

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergabe von Studienplätzen durch die Hochschulen und die damit zusammenhängenden Immatrikulations- und Exmatrikulationsverfahren (NC-Verfahren): Zulassung zum Hochschulstudium (Humanmedizin München); Bewerbung von "Bildungsausländern" im Rahmen der Ausländerquote; - ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Hochschulzulassung - Bildungsausländer und Ausländerquote

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 110
  • DVBl 2008, 1524 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

    Auszug aus VGH Bayern, 14.08.2008 - 7 CE 08.10592
    Mit der Verfassung unvereinbar wären solche Unterschiede in den subjektiven Zugangsvoraussetzungen nur dann, wenn die deutschen Staatsangehörigen trotz des ihnen als Grundrechtsträger zustehenden verfassungsunmittelbaren Teilhaberechts (BVerfG vom 18.7.1972 BVerfGE 33, 303/330 ff.) normativ oder faktisch schlechter gestellt würden als die nicht-deutschen Studienbewerber oder wenn für diese ein unangemessen großes Kontingent an Studienplätzen reserviert würde.

    Die infolge begrenzter Ausbildungskapazitäten notwendige Auswahl unter (prinzipiell gleichberechtigten) hochschulreifen Bewerbern stellt keine subjektive Zulassungsschranke dar, sondern kommt in ihrer Wirkung einer objektiven Zulassungsvoraussetzung gleich, für die besonders strenge Voraussetzungen gelten (BVerfG vom 18.7.1972 BVerfGE 33, 303/338).

    Dass darüber hinaus eine - insgesamt auf 20% begrenzte (Art. 12 Abs. 1 StV) - Anzahl von Personen aufgrund der festgelegten Sonderquoten für Ausländer und Staatenlose (§ 6 Abs. 1 Nr. 1, § 23 HZV), für den Sanitätsoffizierdienst (§ 6 Abs. 1 Nr. 2, § 5 HZV), für Härtefälle (§ 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, § 15 HZV), für besondere Hochschulzugangsberechtigungen (§ 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, § 16 HZV) und für ein Zweitstudium (§ 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, § 17 HZV) Studienplätze erhalten kann, ist als Teil der bestehenden Gesamtregelung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfG vom 18.7.1972 BVerfGE 33, 303/348 f.; vom 3.11.1982 BVerfGE 62, 117/157).

  • VGH Bayern, 12.03.2008 - 7 CE 07.10378

    Hochschulzulassung - Nicht-EU-Ausländer mit deutscher

    Auszug aus VGH Bayern, 14.08.2008 - 7 CE 08.10592
    Wegen ihres grundrechtlichen Teilhabeanspruchs aus Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG können auch nur die deutschen Staatsangehörigen in den zulassungsbeschränkten Studiengängen eine gerichtliche Überprüfung der festgesetzten Ausbildungskapazität verlangen und im Erfolgsfall eine "außerkapazitäre" Zulassung erreichen; den Ausländern und Staatenlosen bleibt dieser prozessuale Weg nach ganz überwiegender Auffassung versperrt (vgl. zuletzt BayVGH vom 12.3.2008 Az. 7 CE 07.10378 m.w.N.; Schulz, ZAR 1987, 72/73).
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 900/78

    Verfassungswidrigkeit der Zweitstudienregelung im Staatsvertrag 1978

    Auszug aus VGH Bayern, 14.08.2008 - 7 CE 08.10592
    Dass darüber hinaus eine - insgesamt auf 20% begrenzte (Art. 12 Abs. 1 StV) - Anzahl von Personen aufgrund der festgelegten Sonderquoten für Ausländer und Staatenlose (§ 6 Abs. 1 Nr. 1, § 23 HZV), für den Sanitätsoffizierdienst (§ 6 Abs. 1 Nr. 2, § 5 HZV), für Härtefälle (§ 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, § 15 HZV), für besondere Hochschulzugangsberechtigungen (§ 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, § 16 HZV) und für ein Zweitstudium (§ 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, § 17 HZV) Studienplätze erhalten kann, ist als Teil der bestehenden Gesamtregelung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfG vom 18.7.1972 BVerfGE 33, 303/348 f.; vom 3.11.1982 BVerfGE 62, 117/157).
  • VerfGH Bayern, 21.11.1985 - 1-VII-84

    Stellungnahme des Bayerischen Senats

    Auszug aus VGH Bayern, 14.08.2008 - 7 CE 08.10592
    Die Verteilung der Studienplätze innerhalb der einzelnen Vorabquoten erfolgt nach dem Willen des Normgebers aufgrund spezieller Auswahlkriterien, die den jeweiligen sachlichen Besonderheiten Rechnung tragen (vgl. zur Härtefallquote BayVerfGH vom 21.11.1985 VerfGH 38, 152/160 f.).
  • VGH Bayern, 25.01.2022 - 7 CE 21.2684

    Anerkennung des ausländischem Bildungsabschlusses "International Baccalaureate

    Dies ist zwar eine subjektive Zugangsbeschränkung (vgl. BayVGH, B.v. 14.8.2008 - 7 CE 08.10592 - NVwZ-RR 2009, 110 Rn. 23 m.w.N.), die jedoch mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar ist.

    Ob ein Bewerber die für das angestrebte Hochschulstudium erforderliche Mindestqualifikation besitzt, entscheidet sich nicht nach allgemeinen persönlichen Verhältnissen wie etwa der Staatsangehörigkeit oder dem bisherigen Aufenthaltsort, sondern vorrangig nach Art und Aussagekraft des vom Bewerber vorgelegten Bildungsabschlusses (vgl. BayVGH, B.v. 14.8.2008 - 7 CE 08.10592 - NVwZ-RR 2009, 110 Rn. 23 m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.10.2008 - 13 A 1735/08

    Voraussetzungen für die Zulassung ausländischer Bewerber zu einem

    vgl. Bay VGH, Beschluss vom 14. August 2008 - 7 CE 08.10592 -, juris.

    Zur Frage der Relevanz des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes im Hochschulzugangsrecht s. im Übrigen Bay VGH, Beschluss vom 14. August 2008 - 7 CE 08.10592 -, a. a. O.

  • VG Freiburg, 04.12.2019 - NC 9 K 3780/19

    Ermessen einer Hochschule im Rahmen der Auswahl von ausländischen Studierenden

    (vgl. LT-Drs. 15/4684, S. 3; Bayrischer VGH, Beschl. v. 14.08.2008 - 7 CE 08.10592 -, juris, Rn. 20; BVerfG, Urt. v. 18.07.1972 - 1 BvL 32/70 -, BVerfGE 33, 303-358, juris, Rn. 91).
  • VG Regensburg, 07.12.2016 - HK 16.10114

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin

    Gegen die Zulässigkeit einer derartigen Quote ergeben sich keine Bedenken (vgl. BayVGH, B.v. 14.08.2008, 7 CE 08.10592; BayVGH, B.v. 12.03.2008, 7 CE 07.10378, juris).
  • VGH Bayern, 14.04.2009 - 7 ZB 08.3298

    Zulassung zu einem weiteren Studium; erfolgreicher Studienabschluss in absehbarer

    Es steht außer Frage und bedarf keiner Klärung in einem Berufungsverfahren, dass die Beklagte grundsätzlich an das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vom 14. August 2006 (BGBl S. 1897), zuletzt geändert durch Artikel 15 Abs. 66 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl S. 160), gebunden und dass der Begriff der "ethnischen Herkunft" weit auszulegen ist (vgl. BayVGH vom 14.8.2008 Az. 7 CE 08.10592 = NVwZ-RR 2009, 110 m.w.N.).
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