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   VGH Bayern, 14.08.2012 - 1 CS 12.1489   

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VGH Bayern, 14.08.2012 - 1 CS 12.1489 (https://dejure.org/2012,27518)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.08.2012 - 1 CS 12.1489 (https://dejure.org/2012,27518)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. August 2012 - 1 CS 12.1489 (https://dejure.org/2012,27518)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Instandhaltungsmaßnahmen an einem Gebäude können nicht nach Art. 75 Abs. 1 Satz 1 BayBO eingestellt werden. Das gilt auch dann, wenn die bauliche Anlage keinen Bestandsschutz genießt.Baueinstellung; Instandhaltungsmaßnahmen; Änderung einer baulichen Anlage

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    Art. 57 Abs. 6, Art. 75 Abs. 1 Satz 1 BayBO, § 29 BauGB
    Bauordnungsrecht: Bestandsschutz und verfahrensfreie Instandsetzungsmaßnahmen | Änderung einer baulichen Anlage; (verfahrensfreie) Instandsetzungsmaßnahmen; Bestandsschutz; Baueinstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 956
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 31.08.1973 - IV C 33.71

    Begriff der baulichen Anlage; Wohnboot im Außenbereich

    Auszug aus VGH Bayern, 14.08.2012 - 1 CS 12.1489
    2.1 § 29 Abs. 1 BauGB, der neben der Errichtung baulicher Anlagen und deren Nutzungsänderung auch die Änderung baulicher Anlagen dem Regime der §§ 30 ff BauGB unterwirft, knüpft mit dem Begriff des Vorhabens nicht an dessen materielle oder formelle Legalität an, sondern stellt allein darauf ab, ob durch das Vorhaben bodenrechtliche Belange berührt werden können, was nur der Fall ist, wenn das Vorhaben geeignet ist, eine städtebaulich relevante Entwicklung einzuleiten (vgl. BVerwG vom 31.8.1973 BVerwGE 44, 59; vom 3.12.1992 BVerwGE 91, 234; vom 27.8.1998 NVwZ 1999, 523).
  • BVerwG, 18.10.1974 - IV C 75.71

    Umfang der vom Bestandsschutz gedeckten Reparaturen; Wiederaufbau einer

    Auszug aus VGH Bayern, 14.08.2012 - 1 CS 12.1489
    Den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Oktober 1974 (BVerwGE 47, 126) und vom 24. Oktober 1980 (BVerwGE 61, 112), in dem zwischen Reparaturen, die vom Bestandsschutz gedeckt sind, und Instandsetzungsmaßnahmen unterschieden wird, die den Bestandsschutz überschreiten, weil sie einer Neuerrichtung gleichkommen, ist nicht zu entnehmen, dass Baumaßnahmen an Objekten ohne Bestandsschutz stets und unabhängig von ihrem Umfang eine Änderung einer baulichen Anlage darstellen (in diese Richtung aber Krautzberger in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Stand Januar 2012, § 29 Rd.Nr. 39 sowie Decker in Simon/Busse, Bayerische Bauordnung, Stand September 2009, Art. 75 Rd.Nr. 66; unklar auch BayVGH vom 18.2.2000 Az. 2 ZS 00.371 Rd.Nr. 3).
  • BVerwG, 24.10.1980 - 4 C 81.77

    Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Durchführung von Erneuerungsarbeiten

    Auszug aus VGH Bayern, 14.08.2012 - 1 CS 12.1489
    Den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Oktober 1974 (BVerwGE 47, 126) und vom 24. Oktober 1980 (BVerwGE 61, 112), in dem zwischen Reparaturen, die vom Bestandsschutz gedeckt sind, und Instandsetzungsmaßnahmen unterschieden wird, die den Bestandsschutz überschreiten, weil sie einer Neuerrichtung gleichkommen, ist nicht zu entnehmen, dass Baumaßnahmen an Objekten ohne Bestandsschutz stets und unabhängig von ihrem Umfang eine Änderung einer baulichen Anlage darstellen (in diese Richtung aber Krautzberger in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Stand Januar 2012, § 29 Rd.Nr. 39 sowie Decker in Simon/Busse, Bayerische Bauordnung, Stand September 2009, Art. 75 Rd.Nr. 66; unklar auch BayVGH vom 18.2.2000 Az. 2 ZS 00.371 Rd.Nr. 3).
  • BVerwG, 03.12.1992 - 4 C 27.91

    Bauplanungsrecht: Beurteilung von Werbeanlagen als bauliche Anlage

    Auszug aus VGH Bayern, 14.08.2012 - 1 CS 12.1489
    2.1 § 29 Abs. 1 BauGB, der neben der Errichtung baulicher Anlagen und deren Nutzungsänderung auch die Änderung baulicher Anlagen dem Regime der §§ 30 ff BauGB unterwirft, knüpft mit dem Begriff des Vorhabens nicht an dessen materielle oder formelle Legalität an, sondern stellt allein darauf ab, ob durch das Vorhaben bodenrechtliche Belange berührt werden können, was nur der Fall ist, wenn das Vorhaben geeignet ist, eine städtebaulich relevante Entwicklung einzuleiten (vgl. BVerwG vom 31.8.1973 BVerwGE 44, 59; vom 3.12.1992 BVerwGE 91, 234; vom 27.8.1998 NVwZ 1999, 523).
  • BVerwG, 14.04.2000 - 4 C 5.99

    Außenbereichsvorhaben; Verstoß gegen das Bauplanungsrecht; Beseitigungsanordnung;

    Auszug aus VGH Bayern, 14.08.2012 - 1 CS 12.1489
    Von einer Änderung im Sinn des § 29 Abs. 1 BauGB ist daher nur auszugehen, wenn das Bauvolumen erweitert oder wenn durch die Baumaßnahmen das ursprüngliche Bauwerk seine Identität verliert (vgl. BVerwG vom 14.4.2000 NVwZ 2000, 1048; vom 10.10.2005 BauR 2006, 481).
  • BVerwG, 10.10.2005 - 4 B 60.05

    Begriff der Änderung i.S. von § 29 BauGB; Für längere Zeit durch den Eigentümer

    Auszug aus VGH Bayern, 14.08.2012 - 1 CS 12.1489
    Von einer Änderung im Sinn des § 29 Abs. 1 BauGB ist daher nur auszugehen, wenn das Bauvolumen erweitert oder wenn durch die Baumaßnahmen das ursprüngliche Bauwerk seine Identität verliert (vgl. BVerwG vom 14.4.2000 NVwZ 2000, 1048; vom 10.10.2005 BauR 2006, 481).
  • VGH Bayern, 20.01.2009 - 15 CS 08.1638

    Beschwerde; Baueinstellung; Instandhaltungsarbeiten; Änderung baulicher Anlage

    Auszug aus VGH Bayern, 14.08.2012 - 1 CS 12.1489
    Vielmehr handelt es sich um Instandhaltungsmaßnahmen im Sinn des Art. 57 Abs. 6 BayBO, die im Rahmen einer Gesamtbetrachtung nach der Verkehrsauffassung von der Änderung baulicher Anlagen (s. Art. 55 Abs. 1 BayBO) abzugrenzen sind (vgl. BayVGH vom 20.1.2009 Az. 15 CS 08.1638 Rd.Nr. 8).
  • BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98

    Bauliche Änderung einer Anlage; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; unbeplanter

    Auszug aus VGH Bayern, 14.08.2012 - 1 CS 12.1489
    2.1 § 29 Abs. 1 BauGB, der neben der Errichtung baulicher Anlagen und deren Nutzungsänderung auch die Änderung baulicher Anlagen dem Regime der §§ 30 ff BauGB unterwirft, knüpft mit dem Begriff des Vorhabens nicht an dessen materielle oder formelle Legalität an, sondern stellt allein darauf ab, ob durch das Vorhaben bodenrechtliche Belange berührt werden können, was nur der Fall ist, wenn das Vorhaben geeignet ist, eine städtebaulich relevante Entwicklung einzuleiten (vgl. BVerwG vom 31.8.1973 BVerwGE 44, 59; vom 3.12.1992 BVerwGE 91, 234; vom 27.8.1998 NVwZ 1999, 523).
  • VGH Bayern, 18.02.2000 - 2 ZS 00.371
    Auszug aus VGH Bayern, 14.08.2012 - 1 CS 12.1489
    Den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Oktober 1974 (BVerwGE 47, 126) und vom 24. Oktober 1980 (BVerwGE 61, 112), in dem zwischen Reparaturen, die vom Bestandsschutz gedeckt sind, und Instandsetzungsmaßnahmen unterschieden wird, die den Bestandsschutz überschreiten, weil sie einer Neuerrichtung gleichkommen, ist nicht zu entnehmen, dass Baumaßnahmen an Objekten ohne Bestandsschutz stets und unabhängig von ihrem Umfang eine Änderung einer baulichen Anlage darstellen (in diese Richtung aber Krautzberger in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Stand Januar 2012, § 29 Rd.Nr. 39 sowie Decker in Simon/Busse, Bayerische Bauordnung, Stand September 2009, Art. 75 Rd.Nr. 66; unklar auch BayVGH vom 18.2.2000 Az. 2 ZS 00.371 Rd.Nr. 3).
  • VGH Bayern, 29.03.1993 - 14 CE 93.434
    Auszug aus VGH Bayern, 14.08.2012 - 1 CS 12.1489
    Allerdings fehlt es nach den bisherigen Ermittlungen an ausreichenden Anhaltspunkten, die es wahrscheinlich machen, dass ein derartiger dem öffentlichen Recht widersprechender Zustand geschaffen wird (vgl. BayVGH vom 29.3.1993 Az. 14 CE 93.434 Rd.Nr. 28).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.12.2016 - 10 S 42.15

    Anordnung der Baueinstellung; Abgrenzung von genehmigungsfreien

    Auch der Austausch der Bausubstanz erfolgt lediglich punktuell, so dass bei summarischer Einschätzung viel dafür spricht, dass es sich bei den Baumaßnahmen (noch) um Reparaturen handelt, die dem Verfall des Gebäudes entgegenwirken sollen, ohne dessen Identität zu verändern, und die daher als genehmigungsfreie Instandsetzungsarbeiten qualifiziert werden können (vgl. etwa Jäde, in: Jäde u.a., Bauordnungsrecht Brandenburg, Stand: Februar 2016, § 3 Rn. 31; Lechner, in: Simon/ Busse, Bayerische Bauordnung, Stand: Januar 2016, Art. 3 Rn. 121 ff.; OVG MV, Beschluss vom 15. Januar 2009 - 3 L 124/08 -, juris Rn. 9; s.a. BayVGH, Beschluss vom 14. August 2012 - 1 CS 12.1489 -, juris Rn. 6 zur Instandhaltung durch Austausch von Dacheindeckung, Fenster und Giebelverschalung).
  • VG Würzburg, 24.06.2013 - W 4 S 13.417

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; Baueinstellung;

    Es werde auf die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 14. August 2012 (1 CS 12.1489) verwiesen, in dem in einem ähnlichen Fall von genehmigungsfreien Instandhaltungsarbeiten ausgegangen worden sei.

    Soweit sich der Bevollmächtigte der Antragstellerin auf den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 14. August 2012 (1 CS 12.1489) bezieht, kann dies dem Antrag nicht zum Erfolg verhelfen.

  • VGH Bayern, 29.10.2020 - 1 CS 20.1979

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Baueinstellungsverfügung

    Nichts anderes ergibt sich im Hinblick auf die vom Antragsteller in Bezug genommene Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs vom 14. August 2012 (1 CS 12.1489), denn dieser Entscheidung lag gerade kein Eingriff in die Dachkonstruktion zu Grunde.
  • VGH Bayern, 15.04.2019 - 1 CS 19.150

    Baueinstellung - Umfangreiche Bauarbeiten an Gebäude mit geduldeter Wohnnutzung

    Soweit er vorträgt, dass zwischen der genehmigten Garage und dem nicht genehmigten Anbau unterschieden hätte werden müssen, weist er selbst auf die Entscheidung des Senats vom 14. August 2012 (1 CS 12.1489 - BayVBl 2013, 217) hin.
  • VG München, 05.03.2013 - M 1 K 12.5648

    Baueinstellung; Abgrenzung von Änderung und Instandhaltungsarbeiten

    Unter Instandhaltung sind dabei insbesondere Maßnahmen zu verstehen, die dazu dienen, die Gebrauchsfähigkeit und den Wert von Anlagen unter Belassung von Konstruktion und äußerer Gestalt zu erhalten (BayVGH, a.a.O.; B.v. 14.8.2012 - 1 CS 12.1489 - juris Rn. 6).

    Die durchgeführten bzw. geplanten Arbeiten gehen im Übrigen weit über die vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof im Beschluss vom 14. August 2012 (1 CS 12.1489 - juris Rn. 6) noch als Instandhaltung angesehenen Sicherungsmaßnahmen (dort: Austausch der Dacheindeckung und der Fenster sowie Anbringen einer Giebelverschalung) hinaus.

  • VG München, 31.01.2013 - M 11 K 12.1688

    Baueinstellung; Instandhaltung eines nicht bestandsgeschützten Gebäudes

    Mit Beschluss des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs vom 14. August 2012 wurde unter Aufhebung dieses Beschlusses des Verwaltungsgerichts die aufschiebende Wirkung der Klage gegen Nr. 1 und 2 des Bescheids des Landratsamts vom ... März 2012 i.d.F. des Ergänzungsbescheids vom ... Mai 2012 wiederhergestellt bzw. angeordnet (Az. 1 CS 12.1489).

    Hinreichende Anhaltspunkte für weitere Sanierungsmaßnahmen im Inneren des Gebäudes, die eine andere Betrachtung rechtfertigen könnten, liegen nach Einschätzung des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs im Eilverfahren nicht vor (Beschluss vom 14.8.2012 - 1 CS 12.1489); neue Erkenntnisse haben sich diesbezüglich bis zur mündlichen Verhandlung am 31. Januar 2013 nicht ergeben.

  • VGH Bayern, 16.05.2018 - 9 ZB 14.653

    Baueinstellung

    Die Berufung ist auch nicht wegen der geltend gemachten Abweichung von der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs vom 14. August 2012 (Az. 1 CS 12.1489) zuzulassen.
  • VG Würzburg, 28.01.2014 - W 4 K 13.415

    Baueinstellung; Nebengebäude für Kleintierhaltung; verfahrensfreies Vorhaben;

    Es werde auf die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 14. August 2012 (1 CS 12.1489) verwiesen, in dem in einem ähnlichen Fall von genehmigungsfreien Instandhaltungsarbeiten ausgegangen worden sei.
  • VGH Bayern, 20.01.2020 - 1 ZB 18.933

    Anfechtung der Baugenehmigung für Unterfangung eines bestehenden Wohnhauses -

    Zwar trifft es zu, dass ein fehlender Bestandsschutz für die Beurteilung, ob es sich bei Sanierungsmaßnahmen um eine Änderung einer baulichen Anlage im Sinn von § 29 Abs. 1 BauGB oder Art. 55 Abs. 1 BayBO handelt, keine Rolle spielt (vgl. BayVGH, B.v. 14.8.2012 - 1 CS 12.1489 - BayVBl 2013, 217).
  • VGH Bayern, 31.05.2021 - 1 CS 21.936

    Voraussetzungen einer Baueinstellungsverfügung

    Nichts anders folgt aus der vom Antragsteller zitierten Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs vom 14. August 2012 (1 CS 12.1489), da dieser Entscheidung Instandhaltungsmaßnahmen zu Grunde lagen.
  • VG München, 17.08.2020 - M 1 S 20.2875

    Baueinstellung

  • VG Potsdam, 26.09.2022 - 4 K 3271/18
  • VG München, 14.02.2017 - M 1 K 16.4516

    Baugenehmigungspflicht für die Errichtung einer Stützmauer

  • VG München, 28.07.2014 - M 8 K 13.2380

    Baueinstellung

  • VG München, 28.05.2014 - M 9 K 13.2401

    Instandsetzungsarbeiten; Abgrenzung zur Erneuerung; Baueinstellung

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