Rechtsprechung
VGH Bayern, 14.08.2012 - 1 CS 12.1489 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Instandhaltungsmaßnahmen an einem Gebäude können nicht nach Art. 75 Abs. 1 Satz 1 BayBO eingestellt werden. Das gilt auch dann, wenn die bauliche Anlage keinen Bestandsschutz genießt.Baueinstellung; Instandhaltungsmaßnahmen; Änderung einer baulichen Anlage
- Landesanwaltschaft Bayern
Art. 57 Abs. 6, Art. 75 Abs. 1 Satz 1 BayBO, § 29 BauGB
Bauordnungsrecht: Bestandsschutz und verfahrensfreie Instandsetzungsmaßnahmen | Änderung einer baulichen Anlage; (verfahrensfreie) Instandsetzungsmaßnahmen; Bestandsschutz; Baueinstellung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 11.06.2012 - M 11 S 12.1694
- VGH Bayern, 14.08.2012 - 1 CS 12.1489
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2012, 956
Wird zitiert von ... (15) Neu Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 31.08.1973 - IV C 33.71
Begriff der baulichen Anlage; Wohnboot im Außenbereich
Auszug aus VGH Bayern, 14.08.2012 - 1 CS 12.1489
2.1 § 29 Abs. 1 BauGB, der neben der Errichtung baulicher Anlagen und deren Nutzungsänderung auch die Änderung baulicher Anlagen dem Regime der §§ 30 ff BauGB unterwirft, knüpft mit dem Begriff des Vorhabens nicht an dessen materielle oder formelle Legalität an, sondern stellt allein darauf ab, ob durch das Vorhaben bodenrechtliche Belange berührt werden können, was nur der Fall ist, wenn das Vorhaben geeignet ist, eine städtebaulich relevante Entwicklung einzuleiten (vgl. BVerwG vom 31.8.1973 BVerwGE 44, 59; vom 3.12.1992 BVerwGE 91, 234; vom 27.8.1998 NVwZ 1999, 523). - BVerwG, 18.10.1974 - IV C 75.71
Umfang der vom Bestandsschutz gedeckten Reparaturen; Wiederaufbau einer …
Auszug aus VGH Bayern, 14.08.2012 - 1 CS 12.1489
Den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Oktober 1974 (BVerwGE 47, 126) und vom 24. Oktober 1980 (BVerwGE 61, 112), in dem zwischen Reparaturen, die vom Bestandsschutz gedeckt sind, und Instandsetzungsmaßnahmen unterschieden wird, die den Bestandsschutz überschreiten, weil sie einer Neuerrichtung gleichkommen, ist nicht zu entnehmen, dass Baumaßnahmen an Objekten ohne Bestandsschutz stets und unabhängig von ihrem Umfang eine Änderung einer baulichen Anlage darstellen (in diese Richtung aber Krautzberger in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Stand Januar 2012, § 29 Rd.Nr. 39 sowie Decker in Simon/Busse, Bayerische Bauordnung, Stand September 2009, Art. 75 Rd.Nr. 66; unklar auch BayVGH vom 18.2.2000 Az. 2 ZS 00.371 Rd.Nr. 3). - BVerwG, 24.10.1980 - 4 C 81.77
Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Durchführung von Erneuerungsarbeiten …
Auszug aus VGH Bayern, 14.08.2012 - 1 CS 12.1489
Den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Oktober 1974 (BVerwGE 47, 126) und vom 24. Oktober 1980 (BVerwGE 61, 112), in dem zwischen Reparaturen, die vom Bestandsschutz gedeckt sind, und Instandsetzungsmaßnahmen unterschieden wird, die den Bestandsschutz überschreiten, weil sie einer Neuerrichtung gleichkommen, ist nicht zu entnehmen, dass Baumaßnahmen an Objekten ohne Bestandsschutz stets und unabhängig von ihrem Umfang eine Änderung einer baulichen Anlage darstellen (in diese Richtung aber Krautzberger in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Stand Januar 2012, § 29 Rd.Nr. 39 sowie Decker in Simon/Busse, Bayerische Bauordnung, Stand September 2009, Art. 75 Rd.Nr. 66; unklar auch BayVGH vom 18.2.2000 Az. 2 ZS 00.371 Rd.Nr. 3).
- BVerwG, 03.12.1992 - 4 C 27.91
Bauplanungsrecht: Beurteilung von Werbeanlagen als bauliche Anlage
Auszug aus VGH Bayern, 14.08.2012 - 1 CS 12.1489
2.1 § 29 Abs. 1 BauGB, der neben der Errichtung baulicher Anlagen und deren Nutzungsänderung auch die Änderung baulicher Anlagen dem Regime der §§ 30 ff BauGB unterwirft, knüpft mit dem Begriff des Vorhabens nicht an dessen materielle oder formelle Legalität an, sondern stellt allein darauf ab, ob durch das Vorhaben bodenrechtliche Belange berührt werden können, was nur der Fall ist, wenn das Vorhaben geeignet ist, eine städtebaulich relevante Entwicklung einzuleiten (vgl. BVerwG vom 31.8.1973 BVerwGE 44, 59; vom 3.12.1992 BVerwGE 91, 234; vom 27.8.1998 NVwZ 1999, 523). - BVerwG, 14.04.2000 - 4 C 5.99
Außenbereichsvorhaben; Verstoß gegen das Bauplanungsrecht; Beseitigungsanordnung; …
Auszug aus VGH Bayern, 14.08.2012 - 1 CS 12.1489
Von einer Änderung im Sinn des § 29 Abs. 1 BauGB ist daher nur auszugehen, wenn das Bauvolumen erweitert oder wenn durch die Baumaßnahmen das ursprüngliche Bauwerk seine Identität verliert (vgl. BVerwG vom 14.4.2000 NVwZ 2000, 1048; vom 10.10.2005 BauR 2006, 481). - BVerwG, 10.10.2005 - 4 B 60.05
Begriff der Änderung i.S. von § 29 BauGB; Für längere Zeit durch den Eigentümer …
Auszug aus VGH Bayern, 14.08.2012 - 1 CS 12.1489
Von einer Änderung im Sinn des § 29 Abs. 1 BauGB ist daher nur auszugehen, wenn das Bauvolumen erweitert oder wenn durch die Baumaßnahmen das ursprüngliche Bauwerk seine Identität verliert (vgl. BVerwG vom 14.4.2000 NVwZ 2000, 1048; vom 10.10.2005 BauR 2006, 481). - VGH Bayern, 20.01.2009 - 15 CS 08.1638
Beschwerde; Baueinstellung; Instandhaltungsarbeiten; Änderung baulicher Anlage
Auszug aus VGH Bayern, 14.08.2012 - 1 CS 12.1489
Vielmehr handelt es sich um Instandhaltungsmaßnahmen im Sinn des Art. 57 Abs. 6 BayBO, die im Rahmen einer Gesamtbetrachtung nach der Verkehrsauffassung von der Änderung baulicher Anlagen (s. Art. 55 Abs. 1 BayBO) abzugrenzen sind (vgl. BayVGH vom 20.1.2009 Az. 15 CS 08.1638 Rd.Nr. 8). - BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98
Bauliche Änderung einer Anlage; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; unbeplanter …
Auszug aus VGH Bayern, 14.08.2012 - 1 CS 12.1489
2.1 § 29 Abs. 1 BauGB, der neben der Errichtung baulicher Anlagen und deren Nutzungsänderung auch die Änderung baulicher Anlagen dem Regime der §§ 30 ff BauGB unterwirft, knüpft mit dem Begriff des Vorhabens nicht an dessen materielle oder formelle Legalität an, sondern stellt allein darauf ab, ob durch das Vorhaben bodenrechtliche Belange berührt werden können, was nur der Fall ist, wenn das Vorhaben geeignet ist, eine städtebaulich relevante Entwicklung einzuleiten (vgl. BVerwG vom 31.8.1973 BVerwGE 44, 59; vom 3.12.1992 BVerwGE 91, 234; vom 27.8.1998 NVwZ 1999, 523). - VGH Bayern, 18.02.2000 - 2 ZS 00.371
Auszug aus VGH Bayern, 14.08.2012 - 1 CS 12.1489
Den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Oktober 1974 (BVerwGE 47, 126) und vom 24. Oktober 1980 (BVerwGE 61, 112), in dem zwischen Reparaturen, die vom Bestandsschutz gedeckt sind, und Instandsetzungsmaßnahmen unterschieden wird, die den Bestandsschutz überschreiten, weil sie einer Neuerrichtung gleichkommen, ist nicht zu entnehmen, dass Baumaßnahmen an Objekten ohne Bestandsschutz stets und unabhängig von ihrem Umfang eine Änderung einer baulichen Anlage darstellen (in diese Richtung aber Krautzberger in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Stand Januar 2012, § 29 Rd.Nr. 39 sowie Decker in Simon/Busse, Bayerische Bauordnung, Stand September 2009, Art. 75 Rd.Nr. 66; unklar auch BayVGH vom 18.2.2000 Az. 2 ZS 00.371 Rd.Nr. 3). - VGH Bayern, 29.03.1993 - 14 CE 93.434
Auszug aus VGH Bayern, 14.08.2012 - 1 CS 12.1489
Allerdings fehlt es nach den bisherigen Ermittlungen an ausreichenden Anhaltspunkten, die es wahrscheinlich machen, dass ein derartiger dem öffentlichen Recht widersprechender Zustand geschaffen wird (vgl. BayVGH vom 29.3.1993 Az. 14 CE 93.434 Rd.Nr. 28).
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.12.2016 - 10 S 42.15
Anordnung der Baueinstellung; Abgrenzung von genehmigungsfreien …
Auch der Austausch der Bausubstanz erfolgt lediglich punktuell, so dass bei summarischer Einschätzung viel dafür spricht, dass es sich bei den Baumaßnahmen (noch) um Reparaturen handelt, die dem Verfall des Gebäudes entgegenwirken sollen, ohne dessen Identität zu verändern, und die daher als genehmigungsfreie Instandsetzungsarbeiten qualifiziert werden können (…vgl. etwa Jäde, in: Jäde u.a., Bauordnungsrecht Brandenburg, Stand: Februar 2016, § 3 Rn. 31;… Lechner, in: Simon/ Busse, Bayerische Bauordnung, Stand: Januar 2016, Art. 3 Rn. 121 ff.; OVG MV…, Beschluss vom 15. Januar 2009 - 3 L 124/08 -, juris Rn. 9; s.a. BayVGH, Beschluss vom 14. August 2012 - 1 CS 12.1489 -, juris Rn. 6 zur Instandhaltung durch Austausch von Dacheindeckung, Fenster und Giebelverschalung). - VG Würzburg, 24.06.2013 - W 4 S 13.417
Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; Baueinstellung; …
Es werde auf die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 14. August 2012 (1 CS 12.1489) verwiesen, in dem in einem ähnlichen Fall von genehmigungsfreien Instandhaltungsarbeiten ausgegangen worden sei.Soweit sich der Bevollmächtigte der Antragstellerin auf den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 14. August 2012 (1 CS 12.1489) bezieht, kann dies dem Antrag nicht zum Erfolg verhelfen.
- VGH Bayern, 29.10.2020 - 1 CS 20.1979
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Baueinstellungsverfügung
Nichts anderes ergibt sich im Hinblick auf die vom Antragsteller in Bezug genommene Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs vom 14. August 2012 (1 CS 12.1489), denn dieser Entscheidung lag gerade kein Eingriff in die Dachkonstruktion zu Grunde.
- VGH Bayern, 15.04.2019 - 1 CS 19.150
Baueinstellung - Umfangreiche Bauarbeiten an Gebäude mit geduldeter Wohnnutzung
Soweit er vorträgt, dass zwischen der genehmigten Garage und dem nicht genehmigten Anbau unterschieden hätte werden müssen, weist er selbst auf die Entscheidung des Senats vom 14. August 2012 (1 CS 12.1489 - BayVBl 2013, 217) hin. - VG München, 05.03.2013 - M 1 K 12.5648
Baueinstellung; Abgrenzung von Änderung und Instandhaltungsarbeiten
Unter Instandhaltung sind dabei insbesondere Maßnahmen zu verstehen, die dazu dienen, die Gebrauchsfähigkeit und den Wert von Anlagen unter Belassung von Konstruktion und äußerer Gestalt zu erhalten (…BayVGH, a.a.O.; B.v. 14.8.2012 - 1 CS 12.1489 - juris Rn. 6).Die durchgeführten bzw. geplanten Arbeiten gehen im Übrigen weit über die vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof im Beschluss vom 14. August 2012 (1 CS 12.1489 - juris Rn. 6) noch als Instandhaltung angesehenen Sicherungsmaßnahmen (dort: Austausch der Dacheindeckung und der Fenster sowie Anbringen einer Giebelverschalung) hinaus.
- VG München, 31.01.2013 - M 11 K 12.1688
Baueinstellung; Instandhaltung eines nicht bestandsgeschützten Gebäudes
Mit Beschluss des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs vom 14. August 2012 wurde unter Aufhebung dieses Beschlusses des Verwaltungsgerichts die aufschiebende Wirkung der Klage gegen Nr. 1 und 2 des Bescheids des Landratsamts vom ... März 2012 i.d.F. des Ergänzungsbescheids vom ... Mai 2012 wiederhergestellt bzw. angeordnet (Az. 1 CS 12.1489).Hinreichende Anhaltspunkte für weitere Sanierungsmaßnahmen im Inneren des Gebäudes, die eine andere Betrachtung rechtfertigen könnten, liegen nach Einschätzung des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs im Eilverfahren nicht vor (Beschluss vom 14.8.2012 - 1 CS 12.1489); neue Erkenntnisse haben sich diesbezüglich bis zur mündlichen Verhandlung am 31. Januar 2013 nicht ergeben.
- VGH Bayern, 16.05.2018 - 9 ZB 14.653
Baueinstellung
Die Berufung ist auch nicht wegen der geltend gemachten Abweichung von der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs vom 14. August 2012 (Az. 1 CS 12.1489) zuzulassen. - VG Würzburg, 28.01.2014 - W 4 K 13.415
Baueinstellung; Nebengebäude für Kleintierhaltung; verfahrensfreies Vorhaben; …
Es werde auf die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 14. August 2012 (1 CS 12.1489) verwiesen, in dem in einem ähnlichen Fall von genehmigungsfreien Instandhaltungsarbeiten ausgegangen worden sei. - VGH Bayern, 20.01.2020 - 1 ZB 18.933
Anfechtung der Baugenehmigung für Unterfangung eines bestehenden Wohnhauses - …
Zwar trifft es zu, dass ein fehlender Bestandsschutz für die Beurteilung, ob es sich bei Sanierungsmaßnahmen um eine Änderung einer baulichen Anlage im Sinn von § 29 Abs. 1 BauGB oder Art. 55 Abs. 1 BayBO handelt, keine Rolle spielt (vgl. BayVGH, B.v. 14.8.2012 - 1 CS 12.1489 - BayVBl 2013, 217). - VGH Bayern, 31.05.2021 - 1 CS 21.936
Voraussetzungen einer Baueinstellungsverfügung
Nichts anders folgt aus der vom Antragsteller zitierten Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs vom 14. August 2012 (1 CS 12.1489), da dieser Entscheidung Instandhaltungsmaßnahmen zu Grunde lagen. - VG München, 17.08.2020 - M 1 S 20.2875
Baueinstellung
- VG Potsdam, 26.09.2022 - 4 K 3271/18
- VG München, 14.02.2017 - M 1 K 16.4516
Baugenehmigungspflicht für die Errichtung einer Stützmauer
- VG München, 28.07.2014 - M 8 K 13.2380
Baueinstellung
- VG München, 28.05.2014 - M 9 K 13.2401
Instandsetzungsarbeiten; Abgrenzung zur Erneuerung; Baueinstellung