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   VGH Bayern, 14.08.2015 - 3 CE 15.993   

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VGH Bayern, 14.08.2015 - 3 CE 15.993 (https://dejure.org/2015,22351)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.08.2015 - 3 CE 15.993 (https://dejure.org/2015,22351)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. August 2015 - 3 CE 15.993 (https://dejure.org/2015,22351)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Untersagung der Besetzung der Stelle des Direktors eines Amtsgerichts mit einem Bewerber bzgl. Auswahlentscheidung

  • rewis.io

    Konkurrentenverfahren um die Stelle des Direktors eines Amtsgerichts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Untersagung der Besetzung der Stelle des Direktors eines Amtsgerichts mit einem Bewerber bzgl. Auswahlentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (22)

  • VGH Bayern, 28.10.2013 - 3 CE 13.1518

    Verzicht auf periodische Beurteilung; Zwischenbeurteilung; Anlassbeurteilung;

    Auszug aus VGH Bayern, 14.08.2015 - 3 CE 15.993
    Anlassbeurteilungen sind periodischen Beurteilungen grundsätzlich auch als gleichwertig anzusehen und deshalb untereinander ohne weiteres vergleichbar (BayVGH B.v. 28.10.2013 - 3 CE 13.1518 - juris Rn. 32).

    Einschränkungen des Gebots der größtmöglichen Vergleichbarkeit sind nur hinzunehmen, soweit sie auf zwingenden Gründen beruhen (BVerwG, U.v. 26.9.2012 -2 A 2/10 - juris; BayVGH, B.v. 28.10.2013 - 3 CE 13.1518 - juris).

    So geht auch der Senat in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass durch das Heranziehen einer zurückliegenden Regelbeurteilung der Dienstherr davon ausgeht, dass sich an den Beurteilungsgrundlagen nichts Wesentliches geändert hat (BayVGH, B.v. 28.10.2013 - 3 CE 13.1518 - juris Rn. 30 m.w.N.).

  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

    Auszug aus VGH Bayern, 14.08.2015 - 3 CE 15.993
    Maßgeblich hierfür ist primär das abschließende Gesamturteil der Beurteilung, das durch Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte zu bilden ist (BVerwG, B.v. 22.11.2012 - 2 VR 5/12 - juris Rn. 25).

    Soweit das Verwaltungsgericht die außerordentliche Beurteilung der Beigeladenen als rechtswidrig einstuft, weil sie nicht aus der Regelbeurteilung entwickelt worden ist und sich hierzu auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, B. v. 22.11.2012 -2 VR 5/12 - juris Rn. 30) beruft, gilt dies für Anlassbeurteilungen, die zwischen zwei periodischen Beurteilungen erstellt wurden.

  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 2470/06

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Konkurrentenstreit um die Stelle des

    Auszug aus VGH Bayern, 14.08.2015 - 3 CE 15.993
    Da nämlich mit einem höheren Amt regelmäßig auch gesteigerte Anforderungen und ein größeres Maß an Verantwortung verbunden sind (BVerfG, B.v. 7.7.1982 - 2 BvL 14/78 - BVerfGE 61, 43), ist die Annahme, dass bei formal gleicher Bewertung die Beurteilung eines Beamten/Richters in einem höheren Statusamt grundsätzlich besser ist als diejenige des in einem niedrigeren Statusamt befindlichen Konkurrenten, grundsätzlich mit den Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 GG vereinbar (BVerfG, B.v. 20.3.2007 - 2 BvR 2470/06 - DVBl 2007, 563).

    Da mit einem höheren Amt regelmäßig auch gesteigerte Anforderungen und ein größeres Maß an Verantwortung verbunden sind, ist die Annahme, dass bei formal gleicher Bewertung die Beurteilung des Beamten/Richters in einem höheren Statusamt grundsätzlich besser ist als diejenige eines in einem niedrigeren Statusamt befindlichen Konkurrenten, grundsätzlich mit den Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 GG vereinbar (BVerfG, B.v. 20.3.2007 -2 BvR 2470/06 - juris Rn. 16).

  • BVerwG, 18.07.2001 - 2 C 41.00

    Anlassbeurteilung, Beurteilung, Beurteilungsgespräch, Beurteilungsrichtlinien,

    Auszug aus VGH Bayern, 14.08.2015 - 3 CE 15.993
    Die Einheitlichkeit des Beurteilungsmaßstabes ist deshalb unabdingbare Voraussetzung dafür, dass die Beurteilung ihren Zweck erfüllt, einen Vergleich der Beamten/Richter untereinander anhand vorgegebener Sach- und Diffferenzierungsmerkmale zu ermöglichen (BVerwG, U.v. 18.7.2001 - 2 C 41/00 - juris Rn. 14).

    Eine höchstmögliche Vergleichbarkeit wird grundsätzlich durch einen gemeinsamen Stichtag und einen gleichen Beurteilungszeitraum erreicht (BVerwG, U.v. 18.7.2001 a.a.O. Rn. 16).

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VGH Bayern, 14.08.2015 - 3 CE 15.993
    Der Bewerber hat daher Anspruch auf eine rechtsfehlerfreie Anwendung (BVerwG, B.v. 20.6.2013 -2 VR 1/13 - juris Rn. 20; BayVGH, B.v. 17.5.2013 - 3 CE 12.2470 - juris Rn. 30).

    Ist unter mehreren Bewerbern eine Auswahl für die Besetzung eines Beförderungsdienstpostens zu treffen, so sind die Feststellungen über Eignung, Befähigung und fachliche Leistung in erster Linie auf aktuelle dienstliche Beurteilungen zu stützen (BVerwG, B.v. 20.6.2013 a.a.O. Rn. 21; BayVGH, B.v. 8.4.2015 - 3 CE 14.1733 -juris Rn. 28).

  • VGH Bayern, 28.02.2014 - 3 CE 14.32

    Beamtenrecht; Dienstpostenbesetzung; Anlassbeurteilung; Überschneidung mit

    Auszug aus VGH Bayern, 14.08.2015 - 3 CE 15.993
    Der Beurteilungszeitraum einer Anlassbeurteilung ergibt sich dabei aus ihrem Zweck (BayVGH, B.v. 28.2.2014 - 3 CE 14.32 - juris Rn. 34).

    Nur so wird eine einer Regelbeurteilung vergleichbare Aussagekraft der Anlassbeurteilung über Eignung, Befähigung und Leistung im Vergleich zu den anderen Bewerbern gewährleistet (BayVGH, B.v. 28.2.2014 a.a.O. -Rn. 35).

  • VGH Bayern, 29.11.2012 - 3 CE 12.2225

    Richterrecht; Dienstpostenbesetzung (Vizepräsident des Oberlandesgerichts);

    Auszug aus VGH Bayern, 14.08.2015 - 3 CE 15.993
    Soweit der Senat in früheren Entscheidungen den Beurteilungszeitraum von außerordentlichen Beurteilungen von über neun Jahren (B.v. 3.2.2015 - 3 CE 14.2848 -juris) und von über zwölf Jahren (B.v. 29.11.2012 - 3 CE 12.2225) nicht beanstandet hat, lagen diesen Stellenbesetzungsverfahren nur außerordentliche Beurteilungen zugrunde, so dass sich der Vergleich mit periodischen Beurteilungen nicht gestellt hat.
  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VGH Bayern, 14.08.2015 - 3 CE 15.993
    Hierzu hat er die den Anordnungsanspuch und den Anordnungsgrund begründenden Tatsachen so darzulegen, dass das Gericht von ihrer überwiegenden Wahrscheinlichkeit ausgehen kann (BVerfG, B.v. 29.7.2003 -2 BvR 311/03 - juris Rn. 16).
  • BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03

    Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer

    Auszug aus VGH Bayern, 14.08.2015 - 3 CE 15.993
    Dementsprechend ist die -mögliche - Fehlerhaftigkeit einer Beurteilung bereits im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zu beachten, wenn sie Einfluss auf den Ausgang des Hauptsacheverfahrens haben kann (BVerwG, B.v. 20.1.2004 - 2 VR 3/03 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 03.02.2015 - 3 CE 14.2848

    Richterrecht

    Auszug aus VGH Bayern, 14.08.2015 - 3 CE 15.993
    Soweit der Senat in früheren Entscheidungen den Beurteilungszeitraum von außerordentlichen Beurteilungen von über neun Jahren (B.v. 3.2.2015 - 3 CE 14.2848 -juris) und von über zwölf Jahren (B.v. 29.11.2012 - 3 CE 12.2225) nicht beanstandet hat, lagen diesen Stellenbesetzungsverfahren nur außerordentliche Beurteilungen zugrunde, so dass sich der Vergleich mit periodischen Beurteilungen nicht gestellt hat.
  • VGH Bayern, 11.03.2013 - 3 ZB 10.602

    Dienstliche Beurteilung; Plausibilisierung; Zeugeneinvernahme des Beurteilers;

  • VGH Bayern, 14.02.2014 - 3 CE 13.2193

    Beamtenrecht; Beförderung; Auswahlentscheidung; dienstliche Beurteilung; Änderung

  • BVerwG, 18.04.2002 - 2 C 19.01

    Beförderung, unterbliebene - ohne Bewerbung; dienstliche Beurteilung, Streit um -

  • BVerwG, 21.03.2007 - 2 C 2.06

    Dienstliche Beurteilung; Information des Beurteilers über die Leistungen des

  • VerfGH Bayern, 04.07.2005 - 85-VI-02

    Prüfungsspielraum eines Verfassungsgerichtshofs bei der Überprüfung der

  • VGH Bayern, 28.06.2002 - 3 CE 02.1282
  • VGH Bayern, 17.05.2013 - 3 CE 12.2470

    Beamtenrecht; Dienstpostenbesetzung (BesGr. A 11); Leistungsgrundsatz; Vorrang

  • VGH Bayern, 08.04.2015 - 3 CE 14.1733

    Beurteiler, Antragstellers

  • VG München, 17.10.2014 - M 5 E 14.3188

    Dienstpostenbesetzung; Direktor eines Amtsgerichts; dienstliche Beurteilung;

  • BVerfG, 07.07.1982 - 2 BvL 14/78

    Verfassungswidirgkeit des § 5 Abs. 3 BeamtVG

  • BVerwG, 26.09.2012 - 2 A 2.10

    Dienstliche Beurteilung; Beurteilungsbeitrag; Zweitbeurteilung; Abweichung;

  • VGH Bayern, 20.09.2002 - 3 CE 02.2056
  • VG Ansbach, 09.08.2019 - AN 1 E 19.00286

    Vergleichbarkeit der periodischen dienstlichen Beurteilung mit

    Anlassbeurteilungen (vgl. Art. 54 Abs. 1 Satz 1 LlbG) kommen als Entscheidungsgrundlage in Betracht, wenn für eine Personalentscheidung, wie insbesondere die Verleihung eines Beförderungsamts oder die Besetzung eines Beförderungsdienstpostens, eine dienstliche Beurteilung benötigt wird, für die in das Entscheidungsverfahren einbezogenen Bewerber jedoch keine zeitgerechten und ausreichend vergleichbaren periodischen Beurteilungen vorliegen (BayVGH, B.v. 14.8.2015 - 3 CE 15.993 - juris Rn. 24).

    Anlassbeurteilungen sind periodischen Beurteilungen grundsätzlich als gleichwertig anzusehen und deshalb untereinander ohne weiteres vergleichbar (BayVGH, B.v. 14.8.2015 - 3 CE 15.993 - juris Rn. 24; B.v. 28.10.2013 - 3 CE 13.1518 - juris Rn. 32).

    Bei einer aus Anlass der Besetzung einer Beförderungsstelle erstellten Beurteilung verlangt das Gebot der größtmöglichen Vergleichbarkeit, den Beurteilungszeitraum so zu wählen, dass er mit den Beurteilungszeiträumen der Beurteilungen der anderen Bewerber im Wesentlichen übereinstimmt, da nur so eine vergleichbare Aussagekraft der Anlassbeurteilung im Vergleich zu den anderen Bewerbern gewährleistet wird (BayVGH, B.v. 14.8.2015 - 3 CE 15.993 - juris Rn. 26 m.w.N.).

    Unter Berücksichtigung des Beurteilungszeitraums der periodischen Beurteilungen der Beigeladenen zu 1) bis 4) (1.1.2012 - 31.12.2015) ist es nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (B.v. 14.8.2015 - 3 CE 15.993 - juris Rn. 29) zwingend geboten als Anknüpfungspunkt für die Anlassbeurteilung den Beginn der vorherigen Beurteilungsperiode heranzuziehen.

    Dies widerspricht insbesondere nicht der Regelung des Art. 56 Abs. 1 Satz 1 LlbG, da für eine Anlassbeurteilung gerade keine gesetzliche Regelung für den umfassten Zeitraum vorhanden ist, sondern die Grundsätze der Vergleichbarkeit einer Anlassbeurteilung mit einer periodischen Beurteilung zu beachten sind (BayVGH, B.v. 14.8.2015 - 3 CE 15.993 - juris Rn. 31).

    Das Entwicklungsgebot gilt nicht, wenn die letzte periodische Beurteilung bereits längere Zeit zurückliegt und ein beurteilungsfreier Zeitraum vorliegt, sondern nur dann, wenn Anlassbeurteilungen zwischen zwei periodischen Beurteilungen erstellt wurden (BayVGH, B.v. 14.8.2015 - 3 CE 15.993 - juris Rn. 33).

    In Fällen, in denen die Anlassbeurteilung nicht einen deutlich kürzeren Beurteilungszeitraum abbildet als die Regelbeurteilung, findet nach Rechtsprechung des BayVGH (B.v. 17.8.2017 - 3 CE 17.815 - juris Rn. 44; B.v. 1.12.2015 - 3 CE 15.1947 - juris Rn. 34; B.v. 14.8.2015 - 3 CE 15.993 - juris Rn. 33) das Entwicklungsgebot jedoch keine Anwendung.

  • VGH Bayern, 17.08.2017 - 3 CE 17.815

    Konkurrentenverfahren um die Besetzung einer Richterstelle am Finanzgericht

    Da mit einem höheren Amt regelmäßig gesteigerte Anforderungen und ein größeres Maß an Verantwortung verbunden sind, ist es grundsätzlich mit den Vorgeben des Art. 33 Abs. 2 GG vereinbar, bei formal gleicher Bewertung die Beurteilung eines Beamten oder Richters in einem höheren Statusamt als besser als die des in einem niedrigeren Statusamt befindlichen Konkurrenten anzusehen (BayVGH, B.v. 14.8.2015 - 3 CE 15.993 - juris Rn. 21).

    Eine höchstmögliche Vergleichbarkeit wird grundsätzlich durch einen gemeinsamen Stichtag und einen gleichen Beurteilungszeitraum erreicht (BayVGH, B.v. 14.8.2015 a.a.O. Rn. 23).

    Anlassbeurteilungen (vgl. Art. 54 Abs. 1 Satz 1 LlbG) kommen als Entscheidungsgrundlage in Betracht, wenn für eine Personalentscheidung wie die Verleihung eines Beförderungsamts oder die Besetzung eines Beförderungsdienstpostens eine dienstliche Beurteilung benötigt wird, für die in das Entscheidungsverfahren einbezogenen Bewerber jedoch keine zeitgerechten und ausreichend vergleichbaren periodischen Beurteilungen vorliegen (BayVGH, B.v. 14.8.2015 a.a.O. Rn. 24).

    Nur so wird eine der Regelbeurteilung vergleichbare Aussagekraft der Anlassbeurteilung über Eignung, Befähigung und Leistung im Vergleich zu den anderen Bewerbern gewährleistet (BayVGH, B.v. 14.8.2015 a.a.O. Rn. 25 f.).

    Anlassbeurteilungen sind daher an das System der Regelbeurteilungen anzupassen (BayVGH, B.v. 14.8.2015 a.a.O. Rn. 28).

    Im Übrigen waren vorliegend auch nicht deshalb Anlassbeurteilungen zu erstellen, weil die Regelbeurteilungen nicht mehr hinreichend aktuell gewesen wären (Art. 56 Abs. 4 Satz 2 LlbG; vgl. BayVGH, B.v. 14.8.2015 a.a.O. Rn. 28).

  • VGH Bayern, 24.03.2016 - 3 CE 16.290

    Leistungsvergleich zwischen Beamtem und Tarifbeschäftigter im Bewerbungsverfahren

    Eine höchstmögliche Vergleichbarkeit wird grundsätzlich durch einen gemeinsamen Stichtag und einen gleichen Beurteilungszeitraum erreicht (BVerwG, U. v. 18.7.2001 - 2 C 41/00 - juris Rn. 16; BayVGH, B. v. 14.8.2015 - 3 CE 15.993 - juris Rn. 23).

    Der Beurteilungszeitraum eines Leistungsnachweises ergibt sich dabei aus seinem Zweck (vgl. BayVGH, B. v. 14.8.2015 - 3 CE 15.993 - juris Rn. 25 zur Anlassbeurteilung).

    Nur so wird eine einer Regelbeurteilung vergleichbare Aussagekraft des Leistungsnachweises über Leistung, Eignung und Befähigung im Vergleich zu dem anderen Bewerber gewährleistet (vgl. BayVGH, B. v. 14.8.2015 - 3 CE 15.993 - juris Rn. 26 zur Anlassbeurteilung).

    Einschränkungen des Gebots der größtmöglichen Vergleichbarkeit sind nur hinzunehmen, soweit sie auf zwingenden Gründen beruhen (vgl. BVerwG, U. v. 26.9.2012 - 2 A 2/10 - juris; BayVGH, B. v. 14.8.2015 - 3 CE 15.993 - juris Rn. 27).

    Nach der vorzitierten Rechtsprechung ist unter Berücksichtigung des Gebots des größtmöglichen Vergleichs als Anknüpfungspunkt für den Leistungsnachweis der Beigeladenen zwingend der Beginn der periodischen Beurteilung des Antragstellers - 1. November 2011 - als Anknüpfungspunkt heranzuziehen (vgl. BayVGH, B. v. 14.8.2015 - 3 CE 15.993 - juris Rn. 29; in diesem Sinne auch: BVerwG, B. v. 24.4.2010 - 1 WB 39/09 - BVerwGE 136, 388 - juris Rn. 38 zur Vergleichbarkeit von Arbeitszeugnis und dienstlicher Beurteilung und dem Erfordernis, dass sich die Beurteilungszeiträume entsprechen müssen; a.A. OVG N.-W., B. v. 30.10.2015 - 6 B 865/15 - juris Rn. 7: Es sei von weitaus größerer Bedeutung, dass der von den Beurteilungen abgedeckte Zeitraum zum gleichen Stichtag oder zumindest nicht zu erheblich auseinander fallenden Stichtagen endet).

  • VG Augsburg, 21.03.2022 - Au 2 E 21.1580

    Erfolgloser Eilantrag in einem beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitverfahren

    Anlassbeurteilungen (vgl. Art. 54 Abs. 1 Satz 1 LlbG) kommen als Entscheidungsgrundlage in Betracht, wenn für eine Personalentscheidung, wie insbesondere die Verleihung eines Beförderungsamts oder die Besetzung eines Beförderungsdienstpostens, eine dienstliche Beurteilung benötigt wird, für die in das Entscheidungsverfahren einbezogenen Bewerber jedoch keine aktuellen und ausreichend vergleichbaren periodischen Beurteilungen vorliegen (BayVGH, B.v. 14.8.2015 - 3 CE 15.993 - juris Rn. 24; Conrad in Weiss/Niedermaier/Summer/Zängl, Beamtenrecht in Bayern, Stand November 2021, Art. 56 LlbG Rn. 18 ff.).

    Anlassbeurteilungen sind periodischen Beurteilungen grundsätzlich als gleichwertig anzusehen und deshalb untereinander ohne weiteres vergleichbar (BayVGH, B.v. 14.8.2015 - 3 CE 15.993 - juris Rn. 24; B.v. 28.10.2013 - 3 CE 13.1518 - juris Rn. 32).

    Bei einer aus Anlass der Besetzung einer Beförderungsstelle erstellten Beurteilung verlangt das Gebot der größtmöglichen Vergleichbarkeit, den Beurteilungszeitraum so zu wählen, dass er mit den Beurteilungszeiträumen der Beurteilungen der anderen Bewerber im Wesentlichen übereinstimmt, da nur so eine vergleichbare Aussagekraft der Anlassbeurteilung im Vergleich zu den anderen Bewerbern gewährleistet wird (BayVGH, B.v. 14.8.2015 - 3 CE 15.993 - juris Rn. 26 m.w.N.).

  • VG München, 16.12.2021 - M 5 E 21.4174

    Einstweilige Anordnung, Stellenbesetzung, Dienstliche Beurteilung,

    (2) Die Anlassbeurteilung sowie die periodische Beurteilung sind grundsätzlich als gleichwertig anzusehen und deshalb untereinander ohne weiteres vergleichbar (BayVGH, B.v. 12.2.2004 - 3 CE 04.76 - BayVBl 2004, 397, juris Rn. 44, BayVGH, B.v. 14.8.2015 - 3 CE 15.993 - juris Rn. 24; B.v. 28.10.2013 - 3 CE 13.1518 - juris Rn. 32).

    Richtungsweisend für die Auswahlentscheidung sind zunächst die periodischen Beurteilungen, die nicht ohne sachlichen Grund durch außerordentliche Beurteilungen ersetzt werden können, weshalb Ausgangspunkt, für welchen Zeitraum die außerordentlichen Beurteilungen zu erstellen sind, die vorhandene periodische Beurteilung der Beigeladenen ist (BayVGH, B.v. 14.8.2015 - 3 CE 15.993 - juris Rn. 28).

    Art. 56 Abs. 1 Satz 1 LlbG kann nicht der Grundsatz entnommen werden, dass für außerordentliche Beurteilungen bzw. Anlassbeurteilungen kein längerer Zeitraum als der im Gesetz bzw. den Beurteilungsrichtlinien festgelegte Zeitraum für periodische Beurteilungen zulässig sei, da Art. 56 Abs. 1 LlbG sich ausdrücklich auf periodische Beurteilungen - die für Lehrkräfte auf vier Jahre festgelegt wurde (Beurteilungsrichtlinie) - in einem System der fortlaufenden Beurteilung erlassen wurde (BayVGH, B.v. 14.8.2015 - 3 CE 15.993 - juris Rn. 31).

  • VGH Bayern, 09.08.2019 - 3 CE 19.895

    Verletzung eines Bewerbungsverfahrensanspruchs - Stelle für Vorsitzenden Richter

    Auch der Umstand, dass der Senat mehrfach "auf die Anforderungen des konkret zu besetzenden Dienstpostens" abgestellt und als maßgeblich den jeweiligen Aufgabenbereich des Amtes bezeichnet hat (etwa BayVGH, B.v. 29.11.2012 - 3 CE 12.2225 - juris Rn. 33; B.v. 28.5.2015 - 3 CE 15.727 - juris Rn. 28, 29; B.v. 14.8.2015 - 3 CE 15.993 - juris Rn. 24, jew. vom Beigeladenen zitiert), führt hier nicht weiter, weil diese Entscheidungen sich nicht mit der Problematik von Umfang und Reichweite des in einer Stellenausschreibung enthaltenen Anforderungsprofils beschäftigen.

    So hat sich der Senat etwa in der letztgenannten Entscheidung zur grundsätzlichen Gleichwertigkeit von Anlass- und periodischen Beurteilungen geäußert und dabei eine Anlassbeurteilung ihrer Natur nach als besonders geeignet angesehen, um festzustellen, wie gut ein Bewerber für ein bestimmtes Amt im konkret-funktionellen Sinn nach dessen Anforderungsprofil geeignet ist (vgl. B.v. 14.8.2015, a.a.O.).

  • VG München, 24.04.2020 - M 5 E 19.5279

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung - Stellenbesetzung

    Denn im Rahmen des Besetzungsverfahrens ist auch über die Rechtmäßigkeit der Beurteilung zu befinden (BayVGH, B.v. 14.8.2015 - 3 CE 15.993 - juris Rn. 35).

    Die verwaltungsgerichtliche Kontrolle von Beurteilungen beschränkt sich auf die Prüfung, ob und inwieweit der Beurteiler einen unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt zugrunde gelegt hat, ob er den gesetzlichen Rahmen oder anzuwendende Begriffe verkannt hat, ob er allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat und ob das vorgeschriebene Verfahren eingehalten ist (BVerwG, U.v. 21.3.2007 - 2 C 2/06 - juris; BayVGH, B.v. 14.8.2015 - 3 CE 15.993 - juris Rn. 36; B.v. 11.3.2013 - 3 ZB 10.602 juris).

  • VG Würzburg, 28.08.2015 - W 1 E 15.787

    Einstellung als Beamter auf Widerruf im Vorbereitungsdienst

    Der Leistungsgrundsatz nach Art. 33 Abs. 2 GG und Art. 94 Abs. 2 BV, der durch § 9 BeamtStG konkretisiert wird, verleiht Bewerbern um öffentliche Ämter allerdings ein grundrechtsgleiches Recht auf Einbeziehung in die Bewerberauswahl nach Maßgabe der Kriterien Eignung, Leistung und Befähigung sowie auf rechtsfehlerfreie Anwendung dieser Kriterien (st.Rspr., z. B. BVerfG, B. v. 4.10.2012 - 2 BvR 1120/12 - juris Rn. 11; BVerwG, B. v. 20.6.2013 - 2 VR 1/13 - juris; BayVGH, B. v. 14.8.2015 - 3 CE 15.993 - juris Rn. 21, jeweils m. w. N.).
  • VGH Bayern, 22.11.2016 - 3 CE 16.1912

    Konstitutives Anforderungsprofil für eine Auswahlentscheidung für eine

    Damit legt er keinen durchgreifenden Mangel dar (vgl. BayVGH, B. v. 14.8.2015 - 3 CE 15.993 - juris Rn. 37 ff. zur Darlegungslast und der Notwendigkeit einer substantiierten Rüge).
  • VG Augsburg, 21.01.2016 - Au 2 E 15.1448

    Auswahlentscheidung zwischen Beamtem und Tarifangestellter

    Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 53 Abs. 2 Nr. 1, 52 Abs. 2 GKG (vgl. z. B. BayVGH, B. v. 2.12.2015 - 3 CE 15.2122 - juris Rn. 48; B. v. 14.8.2015 - 3 CE 15.993 - juris Rn. 45; B. v. 28.5.2015 - 3 CE 15.727 - juris Rn. 42).
  • VG Ansbach, 20.10.2020 - AN 1 E 19.01666

    Konkurrentenstreitverfahren um die Stelle eines Ministerialbeauftragten für

  • VG Würzburg, 06.12.2016 - W 1 K 15.402

    Auswahlverfahren - Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, keine ausreichende

  • VG Ansbach, 15.01.2019 - AN 1 E 18.01685

    Stellenbesetzungsverfahren - Nichtberücksichtigung eines Superkriteriums

  • VG Ansbach, 10.11.2020 - AN 1 E 20.01238

    Vergleich der Gesamturteile der periodischen dienstlichen Beurteilung

  • VGH Bayern, 22.05.2017 - 3 CE 17.577

    Nichtberücksichtigung für Konrektorenstelle wegen Nichterfüllens des

  • VG Augsburg, 05.07.2016 - Au 2 E 16.1

    Vergleichbarkeit einer periodischen dienstlichen Beurteilung mit einer

  • VG Ansbach, 15.06.2020 - AN 1 K 20.00571

    Rechtswidrige Auswahlentscheidung bei Dienstpostenbesetzungsverfahren wegen

  • VG Bayreuth, 29.01.2021 - B 5 E 20.1419

    Konkurrenteneilverfahren, Förderlicher Dienstposten, Festlegung und Dokumentation

  • VG München, 25.05.2020 - M 5 E 19.5164

    Auswahlentscheidung zwischen einem Beamten und einem Tarifbeschäftigten

  • VG München, 23.07.2019 - M 5 E 19.1817

    Stellenbesetzungsverfahren als Seminarrektor

  • VG München, 31.05.2021 - M 5 E 21.911

    Erfolglose einstweilige Anordnung nach § 123 VwGO zur Verhinderung einer

  • VG Greifswald, 14.09.2017 - 6 A 2308/16

    Besetzung des Vorstandspostens der Landesforstanstalt; Anspruch auf eine erneute

  • VG Ansbach, 29.10.2019 - AN 1 K 19.00688

    Stellenbesetzungsverfahren

  • VG München, 31.03.2020 - M 5 E 20.635

    Verlängerung des Beamtenverhältnisses auf Zeit

  • VG München, 20.03.2020 - M 5 E 20.635

    Verlängerung des Beamtenverhältnisses auf Zeit einer akademischen Rätin an einer

  • VG München, 10.07.2018 - M 5 E 18.618

    Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gegen eine

  • VG Greifswald, 06.06.2016 - 6 B 999/16

    Erfolglose einstweilige Anordnung auf vorläufige Zulassung zum Auswahlverfahren

  • VG München, 16.07.2019 - M 5 E 19.229

    Gleiches Beurteilungsprädikat in höherem Statusamt

  • VG München, 16.11.2016 - M 5 E 16.3694

    Erfolgreicher Eilantrag hinsichtlich einer Stellenbesetzung mangels

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