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   VGH Bayern, 14.09.2020 - 6 ZB 20.31751   

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VGH Bayern, 14.09.2020 - 6 ZB 20.31751 (https://dejure.org/2020,28871)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.09.2020 - 6 ZB 20.31751 (https://dejure.org/2020,28871)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. September 2020 - 6 ZB 20.31751 (https://dejure.org/2020,28871)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 3; VwGO § 138 Nr. 3, § 173 S. 1; ZPO § 227
    Entscheidung des Gerichts trotz Abwesenheit eines Beteiligten

  • rewis.io

    Entscheidung des Gerichts trotz Abwesenheit eines Beteiligten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 25.04.2018 - 12 ZB 17.1072

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus VGH Bayern, 14.09.2020 - 6 ZB 20.31751
    Nur die Vorlage eines ärztlichen Attestes, welches dem Beteiligten nicht nur eine Erkrankung überhaupt, sondern eine nachvollziehbar dargelegte krankheitsbedingte Verhinderung (im Sinne einer Verhandlungs- und/oder ggf. Reiseunfähigkeit) bescheinigt, ist daher grundsätzlich als ausreichende Entschuldigung anzusehen (ständige Rechtsprechung, z.B. BVerwG, B.v. 9.8.2007 - 5 B 10.07 - juris; BayVGH, B.v. 25.4.2018 - 12 ZB 17.1072 - juris Rn. 3; BSG, B.v. 13.10.2010 - B 6 KA 2/10 - juris Rn. 12 m.w.N.).

    Dazu sind zur Erkrankung zumindest solche Angaben zu machen, aus denen das Gericht nachvollziehbar auf eine die Sitzungsteilnahme ausschließende Reise-/Verhandlungsunfähigkeit schließen kann (vgl. BayVGH, B.v. 25.4.2018 - 12 ZB 17.1072 - juris Rn. 5).

    Im Falle eines kurz vor dem Termin gestellten Verlegungsantrags ist das Gericht weder verpflichtet, dem Betroffenen einen Hinweis zu geben und ihn zur Ergänzung seines Vortrags aufzufordern - wie es das Verwaltungsgericht im vorliegenden Fall ungeachtet dessen getan hat - noch muss es selbst Nachforschungen anstellen, z.B. durch Nachfrage bei dem Betroffenen selbst und/oder bei dem Arzt, der die Bescheinigung ausgestellt hat (ständige Rechtsprechung, z.B. BayVGH, B.v. 25.4.2018 - 12 ZB 17.1072 - juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 27.7.2016 - 11 ZB 16.30121 - juris Rn. 8; BSG, B.v. 3.7.2013 - B 12 R 38.12b - juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2011 - 12 A 1436/10

    Ausreichen eines ohne Angaben über Art und Schwere einer Erkrankung ausgestellten

    Auszug aus VGH Bayern, 14.09.2020 - 6 ZB 20.31751
    Eine solche ist nur dann geboten, wenn diese so schwer ist, dass die Wahrnehmung des Termins nicht erwartet werden kann (vgl. OVG NW, B.v. 11.3.2011 - 12 A 1436/10 - juris Rn. 9.; BFH, B.v. 26.11.2009 - VIII B 162/09 - juris Rn. 3).

    Sind - wie hier - entsprechende Angaben zur vorliegenden Erkrankung, aus denen das Gericht nachvollziehbar auf eine die Sitzungsteilnahme ausschließende Reiseunfähigkeit schließen kann, weder im ärztlichen Attest noch im Verlegungsantrag selbst enthalten, fehlt es bereits an einer ausreichenden Darlegung eines erheblichen Grundes (vgl. OVG NW, B.v. 11.3.2011 - 12 A 1436/10 - juris Rn. 15).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2016 - 13 A 98/16

    Hinreichende Bestimmtheit einer Ordnungsverfügung betreffend die Untersagung der

    Auszug aus VGH Bayern, 14.09.2020 - 6 ZB 20.31751
    Die Voraussetzungen hierfür zu schaffen, ist Aufgabe desjenigen, der die Verlegung beantragt (vgl. OVG NW, B.v. 11.8.2016 - 13 A 98/16 - juris Rn. 18).

    Wird die mit einer Erkrankung begründete Terminverlegung - wie hier - erst einen Werktag vor der anberaumten mündlichen Verhandlung beantragt, muss der Verhinderungsgrund wegen der damit verbundenen Missbrauchsgefahr so dargelegt und untermauert sein, dass das Gericht ohne weitere Nachforschungen selbst beurteilen kann, ob Verhandlungs- bzw. Reisefähigkeit besteht (vgl. OVG NW, B.v. 11.8.2016 - 13 A 98/16 - juris Rn. 20; BSG, B.v. 16.4.2018 - B 9 V 66/17 B - juris Rn. 5 m.w.N.).

  • BVerwG, 09.08.2007 - 5 B 10.07

    Ablehnung eines Terminsverlegungsantrages des erstinstanzlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 14.09.2020 - 6 ZB 20.31751
    Nur die Vorlage eines ärztlichen Attestes, welches dem Beteiligten nicht nur eine Erkrankung überhaupt, sondern eine nachvollziehbar dargelegte krankheitsbedingte Verhinderung (im Sinne einer Verhandlungs- und/oder ggf. Reiseunfähigkeit) bescheinigt, ist daher grundsätzlich als ausreichende Entschuldigung anzusehen (ständige Rechtsprechung, z.B. BVerwG, B.v. 9.8.2007 - 5 B 10.07 - juris; BayVGH, B.v. 25.4.2018 - 12 ZB 17.1072 - juris Rn. 3; BSG, B.v. 13.10.2010 - B 6 KA 2/10 - juris Rn. 12 m.w.N.).
  • BSG, 13.10.2010 - B 6 KA 2/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Antrag auf Terminverlegung wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 14.09.2020 - 6 ZB 20.31751
    Nur die Vorlage eines ärztlichen Attestes, welches dem Beteiligten nicht nur eine Erkrankung überhaupt, sondern eine nachvollziehbar dargelegte krankheitsbedingte Verhinderung (im Sinne einer Verhandlungs- und/oder ggf. Reiseunfähigkeit) bescheinigt, ist daher grundsätzlich als ausreichende Entschuldigung anzusehen (ständige Rechtsprechung, z.B. BVerwG, B.v. 9.8.2007 - 5 B 10.07 - juris; BayVGH, B.v. 25.4.2018 - 12 ZB 17.1072 - juris Rn. 3; BSG, B.v. 13.10.2010 - B 6 KA 2/10 - juris Rn. 12 m.w.N.).
  • BSG, 16.04.2018 - B 9 V 66/17 B

    Anerkennung einer posttraumatischen Belastungsstörung

    Auszug aus VGH Bayern, 14.09.2020 - 6 ZB 20.31751
    Wird die mit einer Erkrankung begründete Terminverlegung - wie hier - erst einen Werktag vor der anberaumten mündlichen Verhandlung beantragt, muss der Verhinderungsgrund wegen der damit verbundenen Missbrauchsgefahr so dargelegt und untermauert sein, dass das Gericht ohne weitere Nachforschungen selbst beurteilen kann, ob Verhandlungs- bzw. Reisefähigkeit besteht (vgl. OVG NW, B.v. 11.8.2016 - 13 A 98/16 - juris Rn. 20; BSG, B.v. 16.4.2018 - B 9 V 66/17 B - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • VG Würzburg, 20.07.2020 - W 7 K 19.30370

    Kein Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder subsidiären

    Auszug aus VGH Bayern, 14.09.2020 - 6 ZB 20.31751
    Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 20. Juli 2020 - W 7 K 19.30370 - wird abgelehnt.
  • VGH Bayern, 27.07.2016 - 11 ZB 16.30121

    Anforderungen an Terminverlegungsantrag bei Erkrankung des

    Auszug aus VGH Bayern, 14.09.2020 - 6 ZB 20.31751
    Im Falle eines kurz vor dem Termin gestellten Verlegungsantrags ist das Gericht weder verpflichtet, dem Betroffenen einen Hinweis zu geben und ihn zur Ergänzung seines Vortrags aufzufordern - wie es das Verwaltungsgericht im vorliegenden Fall ungeachtet dessen getan hat - noch muss es selbst Nachforschungen anstellen, z.B. durch Nachfrage bei dem Betroffenen selbst und/oder bei dem Arzt, der die Bescheinigung ausgestellt hat (ständige Rechtsprechung, z.B. BayVGH, B.v. 25.4.2018 - 12 ZB 17.1072 - juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 27.7.2016 - 11 ZB 16.30121 - juris Rn. 8; BSG, B.v. 3.7.2013 - B 12 R 38.12b - juris).
  • BFH, 26.11.2009 - VIII B 162/09

    Pflicht des FG zur Verlegung eines anberaumten Verhandlungstermins - Ablehnung

    Auszug aus VGH Bayern, 14.09.2020 - 6 ZB 20.31751
    Eine solche ist nur dann geboten, wenn diese so schwer ist, dass die Wahrnehmung des Termins nicht erwartet werden kann (vgl. OVG NW, B.v. 11.3.2011 - 12 A 1436/10 - juris Rn. 9.; BFH, B.v. 26.11.2009 - VIII B 162/09 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 04.01.2023 - 11 ZB 22.31274

    Terminverlegung wegen akuter Erkrankung des Prozessbevollmächtigten

    Auch wenn man auf den Verlegungsantrag vom Freitagnachmittag (4.11.2022) abstellen würde, handelte es sich um eine die gleichzeitige Glaubhaftmachung erfordende Erkrankung im Sinne der dargelegten obergerichtlichen Rechtsprechung, da der Antrag erst am Werktag vor der mündlichen Verhandlung und jedenfalls nach Dienstschluss gestellt worden ist (vgl. BFH, B.v. 4.11.2019 - X B 70/19 - juris Rn. 15; B.v. 8.11.2016 - I B 137/15 - juris Rn. 14; BayVGH, B.v. 14.9.2020 - 6 ZB 20.31751 - juris Rn. 3, 5; B.v. 27.7.2016 - 11 ZB 16.30121 - juris Rn. 8).

    Erkrankungen, die Gegenstand eines derart kurzfristigen Verlegungsantrags sind, sind regelmäßig, auch von einem Bevollmächtigten, mit einem ärztlichen Attest zu belegen (vgl. BFH, B.v. 7.4.2004 - I B 111/03 - juris Rn. 17; B.v. 10.4.2007 a.a.O. Rn. 11; B.v. 10.4.2015 - III B 42/14 - juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 14.9.2020 a.a.O. Rn. 5; B.v. 5.11.2019 a.a.O. Rn. 29 f.; OVG NW, B.v. 11.8.2016 - 13 A 98/16 - juris Rn. 18 ff.).

  • OVG Bremen, 22.12.2023 - 1 LA 113/23
    Im Falle eines kurz vor dem Termin gestellten Antrages auf Verlegung des Termins ist das Gericht weder verpflichtet, dem Betroffenen einen Hinweis zu geben und ihn zur Ergänzung seines Vortrags aufzufordern, noch muss es selbst Nachforschungen anstellen, z.B. durch Nachfrage bei dem Betroffenen oder bei dem Arzt, der die Bescheinigung ausgestellt hat (siehe BayVGH, Beschl. v. 14.09.2020 - 6 ZB 20.31751, juris Rn. 9 jeweils m.w.N.).
  • VG Regensburg, 04.05.2022 - RO 16 K 19.32232

    Äthiopien: Unglaubhafter Vortrag zu Angriff durch OLF; Verweis auf internen

    Gerade bei kurzfristig gestellten Anträgen auf Terminverlegung bestehen hohe Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Verhandlungsunfähigkeit (BVerwG, B.v. 20.04.2017 - 2 B 69.16 - juris Rn. 9; BayVGH, B. v. 14.09.2020 - 6 ZB 20.31751 - juris Rn. 5 ff; OVG NRW, B.v. 13.11.2020 - 19 A 282/20.A - juris Rn. 11).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.11.2021 - L 3 AS 2051/21
    Nur die Vorlage eines ärztlichen Attestes, welches dem Beteiligten nicht nur eine Erkrankung überhaupt, sondern eine nachvollziehbar dargelegte krankheitsbedingte Verhinderung (im Sinne einer Verhandlungs- und/oder Reiseunfähigkeit) bescheinigt, ist daher grundsätzlich als ausreichende Entschuldigung anzusehen (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 14.09.2020 - 6 ZB 20.31751, juris Rn. 5) Gerade bei kurzfristig gestellten Anträgen auf Terminverlegung bestehen hohe Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Verhandlungsunfähigkeit und/oder Reiseunfähigkeit.
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