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   VGH Bayern, 14.10.2009 - 2 B 09.1133   

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VGH Bayern, 14.10.2009 - 2 B 09.1133 (https://dejure.org/2009,17547)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.10.2009 - 2 B 09.1133 (https://dejure.org/2009,17547)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. Oktober 2009 - 2 B 09.1133 (https://dejure.org/2009,17547)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zweite Wohnung im Außenbereich kann öffentliche Belange beeinträchtigen auch wenn Gesamtwohnfläche sich fast nicht verändert

  • Deutsches Notarinstitut

    BauGB § 35 Abs. 2, Abs. 3 S. 1 Nr. 7
    Beeinträchtigung öffentlicher Belange bei Schaffung selbständiger Wohneinheit in einem Wohngebäude im Außenbereich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Schaffung einer selbstständigen Wohneinheit in einem im Außenbereich gelegenen Wohngebäude hinsichtlich einer Verfestigung einer Splittersiedlung; Voraussetzung für das Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs i.S.d. § 34 Abs. 1 S. 1 Baugesetzbuch (BauGB); ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Schaffung einer selbstständigen Wohneinheit in einem im Außenbereich gelegenen Wohngebäude hinsichtlich einer Verfestigung einer Splittersiedlung; Voraussetzung für das Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs i.S.d. § 34 Abs. 1 S. 1 Baugesetzbuch ( BauGB ); ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 02.04.2007 - 4 B 7.07

    "Bebauungszusammenhang" und "Ortsteil" i.S. des § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB

    Auszug aus VGH Bayern, 14.10.2009 - 2 B 09.1133
    a) Für das Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs im Sinne des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist ausschlaggebend, ob und inwieweit eine tatsächlich aufeinanderfolgende Bebauung trotz etwa vorhandener Baulücken nach der Verkehrsauffassung den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit vermittelt und die zur Bebauung vorgesehene Fläche (noch) diesem Zusammenhang angehört (zusammenfassend BVerwG v. 6.11.1968 - BVerwG 4 C 2.66, juris RdNr. 17 = BVerwGE 31, 20 ; v. 2.4.2007 Az. 4 B 7/07, juris RdNr. 4 = BauR 2007, 1383).

    Wie eng die Aufeinanderfolge von Baulichkeiten sein muss, um sich noch als zusammenhängende Bebauung darzustellen, ist nicht nach geografisch-mathematischen Maßstäben, sondern auf Grund einer umfassenden Bewertung des im Einzelfall vorliegenden konkreten Sachverhalts zu entscheiden (BVerwG v. 6.11.1968 a.a.O.; v. 15.9.2005 - BVerwG 4 BN 37.05, juris RdNr. 3 = Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 205 m.w.N.; v. 2.4.2007 a.a.O., juris RdNrn. 4 und 5).

    Ortsteil im Sinne von § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist jeder Bebauungskomplex im Gebiet einer Gemeinde, der nach der Zahl der vorhandenen Bauten ein gewisses Gewicht besitzt und Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist (BVerwG v. 6.11.1968 - BVerwG 4 C 31.66, juris RdNr. 23 = BVerwGE 31, 22 ; v. 2.4.2007 a.a.O.).

  • BVerwG, 03.12.1998 - 4 C 7.98

    Innenbereich, unbeplanter; Bebauungszusammenhang; Ortsteil; Gemeindegrenze;

    Auszug aus VGH Bayern, 14.10.2009 - 2 B 09.1133
    Nur ein Bebauungszusammenhang, der auch Ortsteil ist, vermittelt ein Baurecht nach § 34 BauGB (BVerwG vom 3.12.1998 - BVerwG 4 C 7/98, juris RdNr. 11 = NVwZ 1999, 527).

    Die Frage, ob ein Bebauungskomplex nach seinem Gewicht als Ortsteil oder als Splittersiedlung anzusehen ist, hängt dabei ganz maßgeblich von der Siedlungsstruktur im jeweiligen Gemeindegebiet ab (vgl. BVerwG v. 19.9.2000 - BVerwG 4 B 49.00, juris RdNr. 7 = NVwZ-RR 2001, 83; v. 3.12.1998 a.a.O. juris RdNr. 12).

  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 31.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG; Fehlende Bindungswirkung

    Auszug aus VGH Bayern, 14.10.2009 - 2 B 09.1133
    Wie eng die Aufeinanderfolge von Baulichkeiten sein muss, um sich noch als zusammenhängende Bebauung darzustellen, ist nicht nach geografisch-mathematischen Maßstäben, sondern auf Grund einer umfassenden Bewertung des im Einzelfall vorliegenden konkreten Sachverhalts zu entscheiden (BVerwG v. 6.11.1968 a.a.O.; v. 15.9.2005 - BVerwG 4 BN 37.05, juris RdNr. 3 = Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 205 m.w.N.; v. 2.4.2007 a.a.O., juris RdNrn. 4 und 5).

    Ortsteil im Sinne von § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist jeder Bebauungskomplex im Gebiet einer Gemeinde, der nach der Zahl der vorhandenen Bauten ein gewisses Gewicht besitzt und Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist (BVerwG v. 6.11.1968 - BVerwG 4 C 31.66, juris RdNr. 23 = BVerwGE 31, 22 ; v. 2.4.2007 a.a.O.).

  • BVerwG, 15.09.2005 - 4 BN 37.05

    Erforderlichkeit einer Ortsbesichtigung bei der Frage der Zugehörigkeit eines

    Auszug aus VGH Bayern, 14.10.2009 - 2 B 09.1133
    Wie eng die Aufeinanderfolge von Baulichkeiten sein muss, um sich noch als zusammenhängende Bebauung darzustellen, ist nicht nach geografisch-mathematischen Maßstäben, sondern auf Grund einer umfassenden Bewertung des im Einzelfall vorliegenden konkreten Sachverhalts zu entscheiden (BVerwG v. 6.11.1968 a.a.O.; v. 15.9.2005 - BVerwG 4 BN 37.05, juris RdNr. 3 = Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 205 m.w.N.; v. 2.4.2007 a.a.O., juris RdNrn. 4 und 5).
  • BVerwG, 19.09.2000 - 4 B 49.00

    Innenbereich; Außenbereich; Ortsteil; Splittersiedlung; Siedlungsstruktur;

    Auszug aus VGH Bayern, 14.10.2009 - 2 B 09.1133
    Die Frage, ob ein Bebauungskomplex nach seinem Gewicht als Ortsteil oder als Splittersiedlung anzusehen ist, hängt dabei ganz maßgeblich von der Siedlungsstruktur im jeweiligen Gemeindegebiet ab (vgl. BVerwG v. 19.9.2000 - BVerwG 4 B 49.00, juris RdNr. 7 = NVwZ-RR 2001, 83; v. 3.12.1998 a.a.O. juris RdNr. 12).
  • VGH Bayern, 17.10.2007 - 1 ZB 06.3059

    Zulassung der Berufung (abgelehnt); Nutzungsänderung im Außenbereich (Umbau einer

    Auszug aus VGH Bayern, 14.10.2009 - 2 B 09.1133
    Eine nach § 35 Abs. 2, Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB grundsätzlich negativ zu beurteilende Verfestigung einer nicht privilegierten Wohnnutzung hat der Verwaltungsgerichtshof bereits dann bejaht, wenn eine vorhandene Wohneinheit - ohne Schaffung einer selbständigen Wohneinheit - durch Ausdehnung der Wohnnutzung auf einen Nebenraum (hier: Garage) erweitert wird (BayVGH v. 17.10.2007 Az. 1 ZB 06.3059, juris, RdNrn. 11 und 12).
  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 2.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG

    Auszug aus VGH Bayern, 14.10.2009 - 2 B 09.1133
    a) Für das Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs im Sinne des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist ausschlaggebend, ob und inwieweit eine tatsächlich aufeinanderfolgende Bebauung trotz etwa vorhandener Baulücken nach der Verkehrsauffassung den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit vermittelt und die zur Bebauung vorgesehene Fläche (noch) diesem Zusammenhang angehört (zusammenfassend BVerwG v. 6.11.1968 - BVerwG 4 C 2.66, juris RdNr. 17 = BVerwGE 31, 20 ; v. 2.4.2007 Az. 4 B 7/07, juris RdNr. 4 = BauR 2007, 1383).
  • BVerwG, 24.06.2004 - 4 B 23.04

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz und grundsätzlicher Bedeutung der

    Auszug aus VGH Bayern, 14.10.2009 - 2 B 09.1133
    Als Grund für eine Missbilligung kommt u.a. in Betracht, dass das Vorhaben eine weitreichende oder doch nicht genau übersehbare Vorbildwirkung besitzt und daher seine unabweisbare Konsequenz sein könnte, dass in nicht verlässlich eingrenzbarer Weise noch weitere Bauten hinzutreten werden (vgl. BVerwG v. 24.6.2004 Az. 4 B 23/04, juris RdNr. 8 = BauR 2005, 73).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2023 - 2 A 2666/21

    Nachträgliche Legalisierung von Wohneinheiten?

    Die Verfestigung einer Splittersiedlung ist bejaht worden bei Einrichtung einer weiteren Wohnung, vgl. BVerwG, Urteil vom 27. August 1998 - 4 C 13.97 -, bei Teilung eines Wohnhauses zur Schaffung einer zweiten Wohneinheit sowie bei dem Einbau einer zweiten Wohneinheit in ein nicht privilegiertes Einfamilienhaus, und zwar selbst dann, wenn die Baumaßnahme zu keiner Mehrung der Wohnfläche führt, vgl. BayVGH, Urteil vom 14. Oktober 2009 - 2 B 09.1133 -, juris Rn. 25; OVG Lüneburg, Urteil vom 25. Juli 1984 - 1 A 192/82 - BRS 42 Nr. 95, S. 229 (230), und auch bei erstmaliger Wohnnutzung eines bisher unbewohnten Wirtschafts-gebäudes, und zwar auch dann, wenn die Bausubstanz unverändert bleibt.

    vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Februar 2019 - 2 N 15.16 -, juris Rn. 12, und BayVGH, Urteil vom 14. Oktober 2009 - 2 B 09.1133 -, juris Rn. 25, beide m. w. N.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2023 - 2 A 2817/21
    Die Verfestigung einer Splittersiedlung ist bejaht worden bei Einrichtung einer weiteren Wohnung, vgl. BVerwG, Urteil vom 27. August 1998 - 4 C 13.97, bei Teilung eines Wohnhauses zur Schaffung einer zweiten Wohneinheit sowie bei dem Einbau einer zweiten Wohneinheit in ein nicht privilegiertes Einfamilienhaus, und zwar selbst dann, wenn die Baumaßnahme zu keiner Mehrung der Wohnfläche führt, vgl. BayVGH, Urteil vom 14. Oktober 2009 - 2 B 09.1133 -, juris Rn. 25; OVG Lüneburg, Urteil vom 25. Juli 1984 - 1 A 192/82 - BRS 42 Nr. 95, S. 229 (230), und auch bei erstmaliger Wohnnutzung eines bisher unbewohnten Wirtschaftsgebäudes, und zwar auch dann, wenn die Bausubstanz unverändert bleibt.

    vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Februar 2019 - 2 N 15.16 - juris Rn. 12, und BayVGH, Urteil vom 14. Oktober 2009 - 2 B 09.1133 -, juris Rn. 25, beide m. w. N.

  • VGH Bayern, 23.04.2013 - 9 B 11.2375

    Baugenehmigung, Bebauungszusammenhang, Siedlungsstruktur, Innenbereich,

    So hat der Verwaltungsgerichtshof die nach § 35 Abs. 2, Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB grundsätzlich negativ zu beurteilende Verfestigung einer Splittersiedlung bereits darin gesehen, dass eine vorhandene Wohneinheit lediglich durch Ausdehnung der Wohnnutzung auf einen Nebenraum (hier: Garage) erweitert (BayVGH B.v. 17.10.2007 - 1 ZB 06.3059 - juris, Rn. 11 und 12) oder eine zweite Wohneinheit in einem bestehenden Gebäude geschaffen wird (BayVGH U.v. 14.10.2009 - 2 B 09.1133, bestätigt durch BVerwG, B.v. 1.9.2010 - 4 B 21/10 - juris).
  • VG München, 20.06.2012 - M 9 K 11.4179

    Außenbereich; kein Ortsteil i.S.v. § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB

    Dies ist im Regelfall anzunehmen, bedarf aber in Fällen der Verfestigung einer Splittersiedlung einer konkreten Begründung (BayVGH v. 14.10.2009 - 2 B 09.1133 RdNr. 25).

    Dies gilt auch schon beim bloßen Entstehen einer zweiten Wohneinheit (BayVGH v. 14.10.2009, a.a.O.).

  • VG München, 08.01.2015 - M 1 K 14.4457

    Wohnhaus im Außenbereich; fehlender Bebauungszusammenhang mit Nachbarbebauung;

    Für die an das Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs im Sinne des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB zu stellenden Anforderungen ist ausschlaggebend, ob und inwieweit eine tatsächlich aufeinanderfolgende Bebauung trotz etwa vorhandener Baulücken nach der Verkehrsauffassung den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit vermittelt und die zur Bebauung vorgesehene Fläche (noch) diesem Zusammenhang angehört; wie eng die Aufeinanderfolge von Baulichkeiten sein muss, um sich noch als zusammenhängende Bebauung darzustellen, ist nicht nach geografisch-mathematischen Maßstäben, sondern aufgrund einer umfassenden Bewertung des im Einzelfall vorliegenden konkreten Sachverhalts zu entscheiden (BVerwG, B.v. 1.9.2010 - 4 B 21.10 - juris Ls. 1 und Rn 5; BayVGH, U.v.14.10.2009 - 2 B 09.1133 - juris Rn. 17).
  • VG München, 16.02.2011 - M 9 K 09.5775

    Kein präziser Bauantrag; Tekturantrag; Verfestigung und Erweiterung einer

    Auch eine Ausweitung einer nicht privilegierten Nutzung, die sich innerhalb des vorhandenen Gebäudebestandes hält, kann eine Splittersiedlung verfestigen, selbst wenn die Baumaßnahme für sich genommen zu keiner Wohnflächenvermehrung führt und für sich betrachtet geringfügig ist (BVerwG, Urteil vom 27.08.1998, 4 C 13/97 m.w.N. aus der Rechtsprechung; BayVGH, Beschluss vom 17.10.2007, 1 ZB 06.3059, Urteil vom 14.10.2009, 2 B 09.1133 - Juris -).
  • VG München, 28.04.2021 - M 29 K 19.5765

    Beseitigungsanordnung, Abgrenzung Innenbereich/Außenbereich,

    Wie eng die Aufeinanderfolge von Baulichkeiten sein muss, um sich als zusammenhängende Bebauung darzustellen, ist nicht nach geografisch-mathematischen Maßstäben, sondern aufgrund einer umfassenden Würdigung der tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten einzelfallbezogen zu entscheiden (BVerwG v. 8.10.2015 Az. 4 B 28.15 - juris Nr. 5, m.w.N.; BayVGH v. 14.10.2009 Az. 2 B 09.1133 - juris, Rn. 17, m.w.N.).
  • VG Würzburg, 09.09.2010 - W 5 K 10.504

    Splittersiedlung; Verfestigung; Unterordnung; Vorbildwirkung; Oberer Roßberg

    Die Intensivierung der Wohnnutzung hat dabei ein erhebliches qualitatives Element (BayVGH, U.v. 14.10.2009 Nr. 2 B 09.1133, BayVBl. 10, 528).
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