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   VGH Bayern, 14.11.2008 - 1 ZB 06.561   

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VGH Bayern, 14.11.2008 - 1 ZB 06.561 (https://dejure.org/2008,59446)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.11.2008 - 1 ZB 06.561 (https://dejure.org/2008,59446)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. November 2008 - 1 ZB 06.561 (https://dejure.org/2008,59446)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Berufungszulassung (abgelehnt); Nachbarklage gegen Baugenehmigung; Gebot der Rücksichtnahme; Zumutbarkeit von Geruchsbelästigungen durch Schweinestall; Summierung verschiedener Geruchsarten; relevante Zusatzbelastung durch Eigengeruch des Filtermaterials einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Bayern, 18.09.2008 - 1 ZB 06.2294

    Berufungszulassung (abgelehnt); Nachbarklage gegen baurechtlichen Vorbescheid;

    Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2008 - 1 ZB 06.561
    Eine Genehmigung ist rechtswidrig und kann die Rechte eines betroffenen Nachbarn verletzen, wenn sie unter Verstoß gegen Art. 37 Abs. 1 BayVwVfG unbestimmt ist und sich die Unbestimmtheit gerade auf solche Merkmale des Vorhabens bezieht, deren genaue Festlegung erforderlich ist, um eine Verletzung der dem Schutz des Nachbarn zu dienenden Rechtsvorschriften auszuschließen (vgl. BayVGH vom 18.9.2008 - 1 ZB 06.2294 - juris).

    Einem Nachbarn müssen sich - gegebenenfalls unter Heranziehung der Gründe des Bescheids und sonstiger dem Nachbarn bekannter oder für ihn ohne weiteres erkennbarer Umstände - Zweck, Sinn und Inhalt der Regelung so vollständig, klar und unzweideutig erschließen, dass er feststellen kann, ob und in welchem Umfang er betroffen ist, und er sein Verhalten entsprechend ausrichten kann (vgl. BayVGH vom 18.9.2008 - 1 ZB 06.2294 - juris m.w.N.).

  • VGH Bayern, 29.03.2004 - 15 CS 03.2891
    Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2008 - 1 ZB 06.561
    Eine Summierung verschiedener Immissionen ist nur dann angezeigt, wenn die einzelnen Immissionen miteinander vergleichbar sind und in ihrer Wirkung kumulieren (Kutscheidt in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, § 3 BImSchG RdNrn. 16 ff. und 20c; zur Zusammenrechnung von Immissionen aus Schweinehaltung und aus Rinderhaltung vgl. BayVGH vom 29.3.2004 - 15 CS 03.2891 - juris und vom 25.5.2004 - 20 B 01.2294 - juris; VGH BW vom 9.10.1991 VBlBW 1992, 177).
  • VGH Bayern, 08.09.1998 - 27 B 96.1407
    Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2008 - 1 ZB 06.561
    Insoweit gelten jedenfalls keine höheren Anforderungen als in einem Dorfgebiet (vgl. BayVGH vom 8.9.1998 BayVBl 1999, 215; VGH BW vom 31.8.1995 BRS 57 Nr. 105).
  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2008 - 1 ZB 06.561
    Liegt das Bauvorhaben dagegen im Außenbereich und ist es nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zu beurteilen, ist das Rücksichtnahmegebot im Hinblick auf schädliche Umwelteinwirkungen als öffentlicher Belang nach § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB zu beachten (BVerwG vom 5.9.2000 BauR 2001, 83; vom 25.2.1977 BVerwGE 52, 122).
  • BVerwG, 12.12.1991 - 4 C 5.88

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit von Kinderspielplätzen

    Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2008 - 1 ZB 06.561
    Richtet sich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach § 34 Abs. 2 BauGB, weil das Bauvorhaben noch innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils liegt und die vorhandene Umgebungsbebauung als "faktisches" Dorfgebiet (vgl. § 5 BauNVO) einzustufen ist, ergibt sich die Verpflichtung zur Rücksichtnahme aus § 34 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO (BVerwG vom 12.12.1991 NJW 1992, 1779).
  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 9.95

    Immissionsschutzrecht: Lärmschutz bei Bau oder wesentliche Änderung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2008 - 1 ZB 06.561
    Da § 3 Abs. 1 BImSchG auf Immissionen (§ 3 Abs. 2 BImSchG) und nicht auf Emissionen (§ 3 Abs. 3 BImSchG) abstellt, kommt es bei der Beurteilung der Zumutbarkeit grundsätzlich nicht nur auf diejenigen Anteile, die von der betreffenden Anlage verursacht werden, sondern auf die sich aus Vor- und Zusatzbelastung zusammensetzende Gesamtbelastung am Einwirkungsort an (sog. "Summenwirkung", vgl. BVerwG vom 21.3.1996 BVerwGE 101, 1 = NVwZ 1996, 1003; Jarras, Bundes-Immissionsschutzgesetz, 6. Aufl., § 3 RdNr. 19; Kutscheidt in Landmann/ Rohmer, Umweltrecht, § 3 BImSchG RdNr. 20c).
  • BVerwG, 19.11.1996 - 2 B 32.96

    Ermessen des Tatsachengerichts hinsichtlich der Auswahl der Beweismittel sowie

    Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2008 - 1 ZB 06.561
    Dies kann der Fall sein, wenn die dem Gericht vorliegenden Gutachten grobe Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweisen, von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgehen oder wenn Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters besteht (BVerwG vom 4.12.1991 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 238; vom 19.11.1996 - 2 B 32/96 - juris; vom 5.9.1997 - 1 B 165/97 - juris; vom 4.1.2007 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 353).
  • BVerwG, 05.09.1997 - 1 B 165.97

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verletzung der

    Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2008 - 1 ZB 06.561
    Dies kann der Fall sein, wenn die dem Gericht vorliegenden Gutachten grobe Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweisen, von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgehen oder wenn Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters besteht (BVerwG vom 4.12.1991 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 238; vom 19.11.1996 - 2 B 32/96 - juris; vom 5.9.1997 - 1 B 165/97 - juris; vom 4.1.2007 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 353).
  • BVerwG, 23.09.1999 - 4 C 6.98

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Eigenart der näheren Umgebung; allgemeines

    Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2008 - 1 ZB 06.561
    Zur Bestimmung der Grenze der Zumutbarkeit ist grundsätzlich auf die Begriffsbestimmungen des Immissionsschutzrechts (Begriff der schädlichen Umwelteinwirkungen in § 3 Abs. 1 BImSchG) und auf dessen materiellrechtliche Maßstäbe (§ 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 22 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG) zurückzugreifen (BVerwG vom 23.9.1999 NVwZ 2000, 1050).
  • BVerwG, 05.09.2000 - 4 B 56.00

    Landwirtschaftlicher Betrieb; Außenbereich; Erweiterungsinteresse; Nachbarschutz;

    Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2008 - 1 ZB 06.561
    Liegt das Bauvorhaben dagegen im Außenbereich und ist es nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zu beurteilen, ist das Rücksichtnahmegebot im Hinblick auf schädliche Umwelteinwirkungen als öffentlicher Belang nach § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB zu beachten (BVerwG vom 5.9.2000 BauR 2001, 83; vom 25.2.1977 BVerwGE 52, 122).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.10.1991 - 3 S 1344/91

    Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung für einen an Wohnbebauung angrenzenden

  • VGH Bayern, 25.05.2004 - 20 B 01.2294

    Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der Errichtung eines Stallgebäudes; Erhöhung

  • VGH Baden-Württemberg, 31.08.1995 - 8 S 1819/95

    Abwehrrecht eines Wohnhauseigentümers im Außenbereich gegen Maststall -

  • OVG Niedersachsen, 10.11.2009 - 1 LB 45/08

    Durchgreifende Reduzierung von Betriebsgerüchen durch den Einsatz von

    Nunmehr ist der VGH München nach vorangegangener Beweisaufnahme durch das VG München in einem Beschluss vom 14. November 2008 (- 1 ZB 06.561 -, juris) davon ausgegangen, Abluftreinigungsanlagen mit Biofilter seien in der Lage, Stallgerüche soweit zu reinigen, dass in der Reinluft keine Rohgas- oder Stallgerüche mehr wahrnehmbar seien, sondern nur noch der Eigengeruch des Filtermaterials.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2018 - 15 A 270/16

    Beweislast der Gemeinde für das Vorliegen eines Missbrauchs rechtlicher

    Eine besondere Schwierigkeit der Sache ergibt sich entgegen dem Berufungszulassungsvorbringen weder aus dem Umfang der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung, vgl. hierzu Bay. VGH, Beschluss vom 14. November 2008 - 1 ZB 06.561 -, juris Rn. 30, noch aus einer aus Sicht der Klägerin unzutreffenden rechtlichen Würdigung des Sachverhalts.
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