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VGH Bayern, 14.11.2014 - 21 ZB 14.1072 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Widerruf der Approbation als Arzt wegen Unwürdigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs; Verschreibung von Betäubungsmitteln durch einen Substitutionsarzt
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Widerruf der Approbation als Arzt wegen Unwürdigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs; Verschreibung von Betäubungsmitteln durch einen Substitutionsarzt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (12)
- BVerwG, 06.03.2003 - 3 B 10.03
Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2014 - 21 ZB 14.1072
Etwas anders gilt nur dann, wenn gewichtige Anhaltspunkte für deren Unrichtigkeit bestehen, wovon insbesondere dann auszugehen ist, wenn Wiederaufnahmegründe im Sinne des § 359 StPO vorliegen oder wenn sich die offensichtliche Unrichtigkeit der strafgerichtlichen Feststellungen aufdrängt (vgl. BVerwG, B.v. 13.2.2014 - 3 B 68.13 - juris und B.v. 6.3.2003 - 3 B 10.03 - juris, BayVGH, U.v. 28.4.2010 - 21 BV 09.1993 - juris und Nds OVG, B.v. 7.2.2014 - 8 LA 84/13 - juris).Ein Arzt, der ein solches Verhalten an den Tag legt, verliert bei der gebotenen objektiven Würdigung, die unabhängig ist von zufälligen Umständen des Einzelfalls wie etwa mangelnde Kenntnis der Umgebung vom Fehlverhalten oder mangelnde Sensibilität bei dessen Einschätzung (vgl. BVerwG, B.v. 6.3.2003 - 3 B 10.03 - juris), das notwendige Vertrauen in eine vorrangig am Wohl der Patienten orientierte Berufsausübung.
- BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09
Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der …
Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2014 - 21 ZB 14.1072
1.1 Ernstliche Zweifel im Sinn des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO an der für eine Berufungszulassung maßgebenden Ergebnisrichtigkeit des Urteils (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - NVwZ-RR 2004, 542/543) bestehen dann, wenn gegen dessen Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Gesichtspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein die Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine insoweit erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten derart in Frage gestellt wird, dass sich die gesicherte Möglichkeit der Unrichtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung ergibt (zu diesem Maßstab BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642 und B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/548). - BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10
Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch …
Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2014 - 21 ZB 14.1072
1.1 Ernstliche Zweifel im Sinn des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO an der für eine Berufungszulassung maßgebenden Ergebnisrichtigkeit des Urteils (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - NVwZ-RR 2004, 542/543) bestehen dann, wenn gegen dessen Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Gesichtspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein die Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine insoweit erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten derart in Frage gestellt wird, dass sich die gesicherte Möglichkeit der Unrichtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung ergibt (zu diesem Maßstab BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642 und B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/548).
- BVerwG, 22.08.1985 - 3 C 17.85
Feststellung von Schäden nach dem Beweissicherungs- und Feststellungsgesetz (BFG) …
Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2014 - 21 ZB 14.1072
Ein Verfahrensbeteiligter kann regelmäßig nur dann mit Erfolg geltend machen, sein Anspruch auf rechtliches Gehör sei verletzt, wenn er die nach Lage der Sache gegebenen prozessualen Möglichkeiten ausgeschöpft hat, um sich Gehör zu verschaffen (vgl. BVerwG, U.v. 22.8.1985 - 3 C 17.85 - Buchholz 310 § 108 Nr. 175). - BVerwG, 02.11.1987 - 4 B 204.87
Beweisantrag - Sitzungsprotokoll - Beweiskraft - Gegenbeweis
Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2014 - 21 ZB 14.1072
Ausweislich der Niederschrift über die mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht am 27. Februar 2014 (vgl. zur Beweiskraft des Protokolls BVerwG, B.v. 2.11.1987 - 4 B 204.87 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 Nr. 32) hat der Kläger bzw. dessen Verfahrensbevollmächtigte schon keinen (formellen) Beweisantrag nach § 86 Abs. 2 VwGO gestellt. - BVerwG, 16.09.1997 - 3 C 12.95
Verwaltungsverfahren - (Ausschluß-) Frist zum Widerrunf eines begünstigenden …
Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2014 - 21 ZB 14.1072
Sie sollen nicht durch ein irgend geartetes Misstrauen davon abgehalten werden, rechtzeitig ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen (vgl. BVerwG, U.v. 16.9.1997 - 3 C 12.95 - NJW 1998, 2756; OVG NW, U.v. 25.5.1993 - 5 A 2679/91 - juris). - BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2014 - 21 ZB 14.1072
1.1 Ernstliche Zweifel im Sinn des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO an der für eine Berufungszulassung maßgebenden Ergebnisrichtigkeit des Urteils (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - NVwZ-RR 2004, 542/543) bestehen dann, wenn gegen dessen Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Gesichtspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein die Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine insoweit erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten derart in Frage gestellt wird, dass sich die gesicherte Möglichkeit der Unrichtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung ergibt (zu diesem Maßstab BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642 und B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/548). - BVerwG, 13.02.2014 - 3 B 68.13
Rechtmäßigkeit des Entzugs der ärztlichen Approbation wegen tausendfachen …
Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2014 - 21 ZB 14.1072
Etwas anders gilt nur dann, wenn gewichtige Anhaltspunkte für deren Unrichtigkeit bestehen, wovon insbesondere dann auszugehen ist, wenn Wiederaufnahmegründe im Sinne des § 359 StPO vorliegen oder wenn sich die offensichtliche Unrichtigkeit der strafgerichtlichen Feststellungen aufdrängt (vgl. BVerwG, B.v. 13.2.2014 - 3 B 68.13 - juris und B.v. 6.3.2003 - 3 B 10.03 - juris, BayVGH, U.v. 28.4.2010 - 21 BV 09.1993 - juris und Nds OVG, B.v. 7.2.2014 - 8 LA 84/13 - juris). - OVG Niedersachsen, 07.02.2014 - 8 LA 84/13
Approbation; Arzt; Betäubungsmittel; Diazepam; Dihydrocodein; Flunitrazepam; …
Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2014 - 21 ZB 14.1072
Etwas anders gilt nur dann, wenn gewichtige Anhaltspunkte für deren Unrichtigkeit bestehen, wovon insbesondere dann auszugehen ist, wenn Wiederaufnahmegründe im Sinne des § 359 StPO vorliegen oder wenn sich die offensichtliche Unrichtigkeit der strafgerichtlichen Feststellungen aufdrängt (vgl. BVerwG, B.v. 13.2.2014 - 3 B 68.13 - juris und B.v. 6.3.2003 - 3 B 10.03 - juris, BayVGH, U.v. 28.4.2010 - 21 BV 09.1993 - juris und Nds OVG, B.v. 7.2.2014 - 8 LA 84/13 - juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 25.05.1993 - 5 A 2679/91
Widerruf der Approbation; Unwürdigkeit zur Ausübung des zahnärztlichen Berufes
Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2014 - 21 ZB 14.1072
Sie sollen nicht durch ein irgend geartetes Misstrauen davon abgehalten werden, rechtzeitig ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen (vgl. BVerwG, U.v. 16.9.1997 - 3 C 12.95 - NJW 1998, 2756; OVG NW, U.v. 25.5.1993 - 5 A 2679/91 - juris). - VGH Bayern, 28.04.2010 - 21 BV 09.1993
Widerruf der Approbation; Unzulässigkeit; Unwürdigkeit; Betrug
- VGH Bayern, 01.10.2012 - 21 ZB 12.777
Widerruf der Approbation; Unwürdigkeit; strafgerichtliche Verurteilung; keine …
- VG München, 19.01.2016 - M 16 K 13.4929
Widerruf der Approbation eines Arztes bei Steuerhinterziehung
Anderes gilt nur dann, wenn sich gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit solcher Feststellungen ergeben, insbesondere wenn etwa im Fall der Beibringung neuer Tatsachen oder Beweismittel Wiederaufnahmegründe im Sinn des § 359 StPO vorliegen oder wenn die Behörden und Verwaltungsgerichte den Sachverhalt nunmehr besser aufklären können als das Strafgericht (…vgl. BVerwG, B. v. 13.2.2014 - 3 B 68/13 - juris Rn. 5; BayVGH, B. v. 14.11.2014 - 21 ZB 14.1072 - juris Rn. 10 m. w. N.;… BayVGH, B. v. 10.5.2012 - 21 ZB 11.1883 - juris Rn. 14 m. w. N.).