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   VGH Bayern, 14.11.2016 - 21 ZB 16.30283   

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https://dejure.org/2016,42834
VGH Bayern, 14.11.2016 - 21 ZB 16.30283 (https://dejure.org/2016,42834)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.11.2016 - 21 ZB 16.30283 (https://dejure.org/2016,42834)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. November 2016 - 21 ZB 16.30283 (https://dejure.org/2016,42834)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung eines Asylantrags bei bereits in einem anderen EU-Staat gewährtem subsidiären Schutz; Klärungsbedürftigkeit einer Frage im Berufungszulassungsverfahren

  • rewis.io

    Frage des auslaufenden Asylrechts nicht klärungsbedürftig

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung eines Asylantrags bei bereits in einem anderen EU-Staat gewährtem subsidiären Schutz; Klärungsbedürftigkeit einer Frage im Berufungszulassungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 29.12.2010 - 5 B 42.10

    Grundsätzliche Bedeutung der Auslegung des Begriffs "gleichwertiger Abschluss" in

    Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2016 - 21 ZB 16.30283
    Fragen auslaufenden oder ausgelaufenen Rechts verleihen einer Rechtssache regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung, weil dieser Zulassungsgrund die Berufung eröffnen soll, um Fragen zur Auslegung des geltenden Rechts mit Blick auf die Zukunft richtungsweisend zu klären (st. Rspr. d. BVerwG zu § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, vgl. B. v. 29.12.2010 - BVerwG 5 B 42.10 - juris Rn. 3f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2016 - 13 A 1490/13

    Einreise eines Ausländers aus einem sicheren Drittstaat; Zuerkennung der

    Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2016 - 21 ZB 16.30283
    Auch das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen gehe von der Anwendbarkeit des § 26a AsylG bei Personen, die in einem sicheren Drittland, das auch ein EU-Mitgliedstaat sein könne, bereits internationalen Schutz erhalten hätten, aus (OVG NW, U. v. 19.5.2016 - 13 A 1490/13.A - juris).
  • BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95

    Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher

    Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2016 - 21 ZB 16.30283
    Es müssen Anhaltspunkte für eine erhebliche Zahl von Altfällen dargetan und ersichtlich sein (BVerwG, B. v. 20.12.1995 - BVerwG 6 B 35.95 - juris Rn. 7).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.02.2016 - 1 A 11081/14

    Asyl; Dublin-Verfahren; Abschiebungsanordnung bei bereits gewährtem subsidiären

    Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2016 - 21 ZB 16.30283
    Dazu führt sie ergänzend aus, dass die vom Verwaltungsgericht hierzu vertretenen Rechtsgrundsätze insbesondere im Gegensatz zur Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz stünden (U. v. 18.2.2016 - 1 A 11081/14 - juris).
  • BVerwG, 27.10.2010 - 5 B 18.10

    Grundsätzliche Bedeutung von ausgelaufenem Recht; Grundsatz; Ausnahme (hier: Art.

    Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2016 - 21 ZB 16.30283
    Dies muss offensichtlich sein (vgl. B. v. 27.10.2010 - BVerwG 5 B 18.10 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 23.10.2015 - 1 B 41.15

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungsanordnung; Asylantrag; subsidiäre

    Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2016 - 21 ZB 16.30283
    Das Verwaltungsgericht hat seine Entscheidung ausschließlich damit begründet, dass entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (B. v. 23.10.2015 - 1 B 41.15 - juris) vor dem 20. Juli 2015 gestellte Asylanträge aufgrund der Übergangsregelung in Art. 51 Unterabs. 1 der Richtlinie 2013/32/EU vom 26. Juni 2013 (ABl. Nr. L180/60) nicht allein deshalb als unzulässig behandelt werden dürfen, weil dem Asylbewerber in einem anderen Mitgliedstaat bereits subsidiärer Schutz gewährt worden ist.
  • AG Hoyerswerda, 02.08.2016 - 1 C 17/16

    Räumungsklage - außerordentliche Kündigung Zahlungsverzug nach Schonfristzahlung

    Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2016 - 21 ZB 16.30283
    Das Bundesverwaltungsgericht habe gegen dieses Urteil die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zur Klärung der Frage des Verhältnisses der Regelung des § 26a AsylVfG 1992 zu § 27a AsyVfG 1992 zugelassen (B. v. 27.6.2016 - 1 C 17/16 - juris).
  • VGH Bayern, 26.03.2021 - 14 ZB 20.31824

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wegen mangelnder Entscheidungserheblichkeit

    Selbst wenn man im Verwaltungs- und Asylprozess hiervon eine Ausnahme zulässt, wenn sich die aufgeworfene Frage "offensichtlich" in einem Berufungsverfahren stellen würde (BayVGH, B.v. 14.11.2016 - 21 ZB 16.30283 - juris Rn. 5 m.w.N.; vgl. Happ in Eyermann, VwGO, § 124 Rn. 37 m.w.N.) und diese Prüfung - zugunsten des Klägers - davon abhängig macht, ob sich die Frage objektiv nach dem Begründungszusammenhang stellte (Roth in Posser/Wolf BeckOK VwGO, Stand 1.1.2021, § 124 Rn. 54), wäre eine derartige "OffensichtlichkeitâEURŸ der Berufungsrelevanz der besagten Fragestellung hier zu verneinen, und zwar sowohl im Hinblick auf § 4 AsylG (1.3.2.2.1.), § 60 Abs. 5 AufenthG (1.3.2.2.2.) und § 60 Abs. 7 AufenthG (1.3.2.2.3.).
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