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   VGH Bayern, 14.12.2011 - 11 B 11.2472   

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https://dejure.org/2011,59953
VGH Bayern, 14.12.2011 - 11 B 11.2472 (https://dejure.org/2011,59953)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.12.2011 - 11 B 11.2472 (https://dejure.org/2011,59953)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. Dezember 2011 - 11 B 11.2472 (https://dejure.org/2011,59953)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubnis im Jahr 2004;Eintragung eines in Deutschland liegenden Ortes in den zugehörigen Führerschein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 25.08.2011 - 3 C 25.10

    EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; EWR-Führerschein; EWR-Fahrerlaubnis;

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2011 - 11 B 11.2472
    Das Berufungsverfahren wurde mit Beschluss vom 2. August 2010 bis zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in dem Verfahren Az. 3 C 25.10 ausgesetzt.

    Der Senat macht sich insoweit die Ausführungen unter der Randnummer 11 des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. August 2011 (Az. 3 C 25.10) zu eigen, das den Prozessbevollmächtigten des Klägers bereits zugeleitet wurde.

  • EuGH, 06.04.2006 - C-227/05

    Halbritter - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2011 - 11 B 11.2472
    Der Bescheid vom 18. Juli 2005, der dem Kläger sofort vollziehbar das Recht aberkannte, von der ausländischen Fahrerlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland Gebrauch zu machen, wurde nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache Halbritter (Beschluss vom 6.4.2006 NZV 2006, 498) mit Bescheid vom 30. Juni 2006 zurück genommen.
  • EuGH, 26.06.2008 - C-329/06

    Verkehr - Tschechische Führerscheine, die Deutschen nach dem Entzug ihrer

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2011 - 11 B 11.2472
    Mehreren seiner Entscheidungen, in denen er die Befugnis des Aufnahmemitgliedstaats zum Ausdruck gebracht hat, ausländische EU-Fahrerlaubnisse u.a. dann als auf dem eigenen Hoheitsgebiet ungültig zu behandeln, wenn im zugehörigen Führerschein ein nicht im Ausstellerstaat liegender Ort eingetragen ist, lagen nämlich Fahrerlaubnisse zugrunde, die die Tschechische Republik vor dem 1. Juli 2006 erteilt hat (vgl. EuGH vom 26.6.2008, Wiedemann u.a., C-329/06 und C-343/06; vom 26.6.2008, Zerche u.a., C-334/06 bis C-336/06; vom 19.5.2001, Grasser, C-184/10; vom 13.10.2011, Apelt, C-224/10).
  • EuGH, 26.06.2008 - C-334/06

    Zerche - Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine -

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2011 - 11 B 11.2472
    Mehreren seiner Entscheidungen, in denen er die Befugnis des Aufnahmemitgliedstaats zum Ausdruck gebracht hat, ausländische EU-Fahrerlaubnisse u.a. dann als auf dem eigenen Hoheitsgebiet ungültig zu behandeln, wenn im zugehörigen Führerschein ein nicht im Ausstellerstaat liegender Ort eingetragen ist, lagen nämlich Fahrerlaubnisse zugrunde, die die Tschechische Republik vor dem 1. Juli 2006 erteilt hat (vgl. EuGH vom 26.6.2008, Wiedemann u.a., C-329/06 und C-343/06; vom 26.6.2008, Zerche u.a., C-334/06 bis C-336/06; vom 19.5.2001, Grasser, C-184/10; vom 13.10.2011, Apelt, C-224/10).
  • EuGH, 13.10.2011 - C-224/10

    Apelt - Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine -

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2011 - 11 B 11.2472
    Mehreren seiner Entscheidungen, in denen er die Befugnis des Aufnahmemitgliedstaats zum Ausdruck gebracht hat, ausländische EU-Fahrerlaubnisse u.a. dann als auf dem eigenen Hoheitsgebiet ungültig zu behandeln, wenn im zugehörigen Führerschein ein nicht im Ausstellerstaat liegender Ort eingetragen ist, lagen nämlich Fahrerlaubnisse zugrunde, die die Tschechische Republik vor dem 1. Juli 2006 erteilt hat (vgl. EuGH vom 26.6.2008, Wiedemann u.a., C-329/06 und C-343/06; vom 26.6.2008, Zerche u.a., C-334/06 bis C-336/06; vom 19.5.2001, Grasser, C-184/10; vom 13.10.2011, Apelt, C-224/10).
  • VGH Bayern, 24.03.2009 - 11 CS 08.3273

    Eintragung eines deutschen Wohnortes im tschechischen Führerschein;

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2011 - 11 B 11.2472
    Wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 24. März 2009 (Az. 11 CS 08.3273) ausgeführt hat, war dem Bescheid vom 8. Oktober 2008 eine unzutreffende Rechtsbehelfsbelehrung beigefügt worden, da es sich hier nicht um eine personenbezogene Prüfungsentscheidung im Sinn von Art. 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 AGVwGO handelt.
  • VGH Bayern, 23.11.2011 - 11 BV 11.1315

    Eintragung eines in Deutschland liegenden Ortes in einen ausländischen

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2011 - 11 B 11.2472
    Aufgrund dieser Eintragung steht zur Überzeugung des Senats zugleich fest, dass sich sein "ordentlicher Wohnsitz" im Sinn von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und Art. 9 der Richtlinie 91/439/EWG seinerzeit nicht in der Tschechischen Republik befand (st. Rechtsprechung des Senats vgl. BayVGH vom 23.11.2011 Az. 11 BV 11.1315).
  • BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 26.07

    Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Führerschein; Anerkennung;

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2011 - 11 B 11.2472
    Denn es kommt allein darauf an, dass gegen das durch die Richtlinie selbst vorgegebene Wohnsitzkriterium verstoßen wurde (so ausdrücklich BVerwG vom 11.12.2008 BVerwGE 132, 315/323).
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