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   VGH Bayern, 14.12.2012 - 8 ZB 11.1485   

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VGH Bayern, 14.12.2012 - 8 ZB 11.1485 (https://dejure.org/2012,41420)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.12.2012 - 8 ZB 11.1485 (https://dejure.org/2012,41420)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. Dezember 2012 - 8 ZB 11.1485 (https://dejure.org/2012,41420)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Berufungszulassung (abgelehnt); Planfeststellung einer Umgehungsstraße (Staatsstraße); Präklusion; Konkretisierung von Einwendungen; Darlegung von Zulassungsgründen

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    Art. 38 Abs. 1 BayStrWG, Art. 73 Abs. 4 Satz 3 BayVwVfG, § 34 BNatSchG, Art. 6 FFH-Richtlinie
    Planfeststellungsrecht: Präklusion von Einwendungen und Konkretisierung von Privateinwendungen | Konkretisierung von Einwendungen Privater; Präklusion von Einwendungen zum FFH-Gebietsschutz; Darlegung zum Artenschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2012 - 8 ZB 11.1485
    An die Substanziierungslast privater Einwender sind dabei zwar nur geringe Anforderungen zu stellen (BVerfG vom 8.7.1982 BVerfGE 61, 82/117 f.; BVerwG vom 17.7.1980 BVerwGE 60, 297/311 und vom 3.3.2011 Az. 9 A 8.10 RdNr. 38).

    Der Betroffene muss zumindest in groben Zügen darlegen, welche Beeinträchtigungen befürchtet werden, ohne dies allerdings begründen zu müssen (vgl. BVerfG vom 8.7.1982 BVerfGE 61, 82/117 f.; BVerwG vom 12.2.1996 Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 109 S. 78).

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2012 - 8 ZB 11.1485
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils liegen vor, wenn unter Berücksichtigung der vom Kläger dargelegten Gesichtspunkte die Richtigkeit des angefochtenen Urteils weiterer Prüfung bedarf, ein Erfolg der angestrebten Berufung nach den Erkenntnismöglichkeiten des Zulassungsverfahrens also möglich ist (vgl. BVerwG vom 14.6.2002 DVBl 2002, 1556 f.; vom 10.3.2004 DVBl 2004, 838 f.).

    Etwaige Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente schlagen nicht auf das Ergebnis durch, wenn das angefochtene Urteil sich aus anderen Gründen als richtig darstellt (BVerwG vom 10.3.2004 DVBl 2004, 838).

  • BVerwG, 03.03.2011 - 9 A 8.10

    Planauslegung; Anstoßfunktion; Gutachten; Ausführungsplanung; informelles

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2012 - 8 ZB 11.1485
    An die Substanziierungslast privater Einwender sind dabei zwar nur geringe Anforderungen zu stellen (BVerfG vom 8.7.1982 BVerfGE 61, 82/117 f.; BVerwG vom 17.7.1980 BVerwGE 60, 297/311 und vom 3.3.2011 Az. 9 A 8.10 RdNr. 38).

    Auch insoweit besteht eine Obliegenheit zur fristgerechten Erhebung von Einwendungen dann und insoweit, als nach den ausgelegten Unterlagen ein Laie ohne Beiziehung naturschutzfachlichen Sachverstands die Möglichkeit einer Beeinträchtigung von FFH-Gebieten oder von Zugriffen auf europarechtlich geschützte Arten erkennen kann (vgl. BVerwG vom 3.3.2011 Az. 9 A 8.10 NVwZ 2011, 1256/1260 RdNr. 38).

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2012 - 8 ZB 11.1485
    Vor diesem rechtlichen Hintergrund genügt auch der Umfang des erstgerichtlichen Urteils (116 Seiten) noch nicht zur Begründung einer besonderen tatsächlichen oder rechtlichen Schwierigkeit (vgl. hierzu BVerfG vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1163/1164; vom 10.9.2009 NJW 2009, 3642/3643), nachdem es für die besondere rechtliche Schwierigkeit der Rechtssache entscheidend auf die Qualität der Argumentation und nicht auf die Quantität ankommt (vgl. Happ in Eyermann, VwGO, RdNr. 27 zu § 124).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2012 - 8 ZB 11.1485
    Vor diesem rechtlichen Hintergrund genügt auch der Umfang des erstgerichtlichen Urteils (116 Seiten) noch nicht zur Begründung einer besonderen tatsächlichen oder rechtlichen Schwierigkeit (vgl. hierzu BVerfG vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1163/1164; vom 10.9.2009 NJW 2009, 3642/3643), nachdem es für die besondere rechtliche Schwierigkeit der Rechtssache entscheidend auf die Qualität der Argumentation und nicht auf die Quantität ankommt (vgl. Happ in Eyermann, VwGO, RdNr. 27 zu § 124).
  • BVerwG, 19.05.1998 - 4 A 9.97

    Bundesverwaltungsgericht weist Naturschutzklage gegen Ostsee-Autobahn bei Lübeck

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2012 - 8 ZB 11.1485
    Denn auch vor Meldung eines potenziellen FFH-Gebiets bedarf es zumindest einer Vorprüfung, ob eine straßenrechtliche Fachplanung Flächen berührt, die als (potenzielle) FFH-Gebiete in Betracht kommen, und im bejahenden Fall, ob das in Art. 6 Abs. 2 bis 4 FFH-Richtlinie vorgesehene Schutzregime eingehalten werden kann (st.Rspr.; BVerwG vom 19.5.1998 BVerwGE 107, 1/23).
  • BVerwG, 19.03.2003 - 9 A 33.02

    Straßenplanung; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; Klagebefugnis;

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2012 - 8 ZB 11.1485
    Dies ist - auch unter Berücksichtigung der hier angewendeten "Richtlinien für den Ausbau von Straßen" (vgl. insoweit BVerwG vom 19.3.2003 NVwZ 2003, 1120) - nicht zu beanstanden.
  • BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2012 - 8 ZB 11.1485
    Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu in seinem Urteil vom 12. März 2008 (= BVerwGE 130, 299/353 RdNr. 171) ausgeführt:.
  • BVerwG, 17.07.1980 - 7 C 101.78

    Einwendungsausschluß in atomrechtlichen Genehmigungsverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2012 - 8 ZB 11.1485
    An die Substanziierungslast privater Einwender sind dabei zwar nur geringe Anforderungen zu stellen (BVerfG vom 8.7.1982 BVerfGE 61, 82/117 f.; BVerwG vom 17.7.1980 BVerwGE 60, 297/311 und vom 3.3.2011 Az. 9 A 8.10 RdNr. 38).
  • BVerwG, 17.05.2002 - 4 A 28.01

    Verkehrsprojekt; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein;

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2012 - 8 ZB 11.1485
    Der Einwand, ein Gebiet sei trotz FFH-Würdigkeit nicht in die Gemeinschaftsliste aufgenommen worden, kann daher ernsthaft nur dann erwogen werden, wenn er sich nach den Umständen des Falls aufdrängt (BVerwG vom 17.5.2002 NVwZ 2002, 1243/1244).
  • BVerwG, 14.06.2002 - 7 AV 1.02

    Besetzung des Bundesverwaltungsgerichts; Vorlageverfahren; Berufungszulassung;

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

  • BVerwG, 13.12.2007 - 4 C 9.06

    Militärflugplatz; Änderungsgenehmigung; Konversion; fiktive

  • BVerwG, 09.07.2009 - 4 C 12.07

    Flughafen; Ausbau; Verlängerung der Start- und Landebahn;

  • BVerwG, 14.07.2011 - 9 A 14.10

    Planfeststellung; sachliche Zuständigkeit; Einwendung; Einwendungsausschluss;

  • VGH Bayern, 30.10.2007 - 8 A 06.40024

    Straßenplanungsrecht: Planfeststellung Autobahn (A94) // Alternativenprüfung;

  • BVerwG, 13.03.2008 - 9 VR 9.07

    Eilanträge gegen die Neubautrasse der A 4 bei Jena erfolglos

  • VGH Bayern, 04.06.2014 - 8 ZB 12.2044

    Antrag auf Zulassung der Berufung, Planfeststellung einer Umgehungsstraße

    Der Kläger zu 1 ist insoweit bereits deshalb nicht rügebefugt, weil er als nicht enteignungsbetroffener Grundeigentümer nur die Verletzung nachbarschützender Vorschriften rügen kann und im Gegensatz zu den anderen Klägern, deren Grundstücke für das Vorhaben in Anspruch genommen werden, keinen Anspruch darauf hat, die Planfeststellung umfassend dahingehend überprüfen zu lassen, ob bei der fachplanerischen Abwägung objektive öffentliche Belange und Vorschriften hinreichend beachtet worden sind (BayVGH, B.v. 14.12.2012 - 8 ZB 11.1485 - juris Rn. 8 m.w.N.).

    Die Kläger zu 2 bis 8 können dagegen zwar als von der enteignungsrechtlichen Vorwirkung des Planfeststellungsbeschlusses in ihrem Grundeigentum Betroffene grundsätzlich eine umfassende gerichtliche Kontrolle dieses Beschlusses verlangen, weil der im Planfeststellungsbeschluss zugelassene Eigentumsentzug zum Wohle der Allgemeinheit erforderlich sein muss (BayVGH, B.v. 14.12.2012 a.a.O.).

    Aus ihrem Vorbringen im Verwaltungsverfahren muss sich aber zumindest in groben Zügen ergeben, welche Beeinträchtigungen befürchtet werden, wenngleich dies nicht begründet werden muss; die Planfeststellungsbehörde soll lediglich erkennen können, in welcher Hinsicht sie bestimmte Belange einer näheren Betrachtung unterziehen soll (BayVGH, B.v. 14.12.2012 - 8 ZB 11.1485 - juris Rn. 11).

  • VGH Bayern, 15.05.2018 - 8 ZB 17.1341

    Erfolglose Verbandsklage gegen Planfeststellungsbeschluss zur Verlegung einer

    Die unter Beweis gestellten Themen betreffen im Wesentlichen Fragen der Abwägung bzw. der fachplanerischen Alternativenprüfung, die einer Beweiserhebung nicht zugänglich sind (vgl. BVerwG, U.v. 9.6.2015 - 6 B 59.14 - Buchholz 442.066 § 55 TKG Nr. 11 = juris Rn. 50; BayVGH, B.v. 14.12.2012 - 8 ZB 11.1485 - juris Rn. 35).
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