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   VGH Bayern, 14.12.2016 - 2 B 16.1574   

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VGH Bayern, 14.12.2016 - 2 B 16.1574 (https://dejure.org/2016,55021)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.12.2016 - 2 B 16.1574 (https://dejure.org/2016,55021)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. Dezember 2016 - 2 B 16.1574 (https://dejure.org/2016,55021)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung eines Vorbescheids für den Anbau an ein bestehendes zweigeschossiges Einfamilienhaus; Funktionslosigkeit eines Baulinienplans; Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans

  • rewis.io

    Funktionslosigkeit eines Baulinienplans und Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorbescheid; Baulinienplan; Funktionslosigkeit; Bauraumüberschreitung; Trennbarkeit; Befreiung; Einfügen; Wandhöhe; Flachdach; Satteldach

  • rechtsportal.de

    Erteilung eines Vorbescheids für den Anbau an ein bestehendes zweigeschossiges Einfamilienhaus; Funktionslosigkeit eines Baulinienplans; Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2017, 483
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (15)

  • VGH Bayern, 18.12.2009 - 2 B 08.2154
    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2016 - 2 B 16.1574
    Das ist in Fällen wie diesem vor allem die (absolute) Grundfläche, die Anzahl der Vollgeschosse und die Höhe des Gebäudes (vgl. BVerwG, U.v. 23.3.1994 - 4 C 17.92 - juris; BayVGH, U.v. 18.12.2009 - 2 B 08.2154 - juris).

    c) Ein Vorhaben kann gleichwohl zulässig sein, wenn es weder selbst noch infolge einer nicht auszuschließenden Vorbildwirkung geeignet ist, bodenrechtlich beachtliche Spannungen zu begründen oder vorhandene Spannungen zu erhöhen (vgl. BVerwG, U.v. 26.5.1978 - IV C 9.77 - juris; BayVGH, U.v. 18.12.2009 - 2 B 08.2154 - juris).

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2016 - 2 B 16.1574
    c) Ein Vorhaben kann gleichwohl zulässig sein, wenn es weder selbst noch infolge einer nicht auszuschließenden Vorbildwirkung geeignet ist, bodenrechtlich beachtliche Spannungen zu begründen oder vorhandene Spannungen zu erhöhen (vgl. BVerwG, U.v. 26.5.1978 - IV C 9.77 - juris; BayVGH, U.v. 18.12.2009 - 2 B 08.2154 - juris).
  • VGH Bayern, 12.09.2007 - 2 ZB 05.476
    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2016 - 2 B 16.1574
    Regelungen eines auf der Grundlage der Münchner Bauordnung vom 29. Juli 1895 (BayBS II S. 430) erlassenen Baulinienplans gelten als Festsetzungen eines einfachen Bebauungsplans weiter, soweit es sich um verbindliche Regelungen der in § 9 BBauG 1960 bezeichneten Art handelt (vgl. BayVGH, B.v. 12.9.2007 - 2 ZB 05.476 - juris; U.v. 26.10.2004 - 2 B 03.321 - juris; U.v. 11.9.2003 - 2 B 00.1400 - juris).
  • VGH Bayern, 09.09.2013 - 2 ZB 12.1544

    Vorbescheid; Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans; Innenbereich; Einfügen

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2016 - 2 B 16.1574
    Entscheidend ist dabei, ob die jeweilige Festsetzung überhaupt noch geeignet ist, zur städtebaulichen Ordnung im Sinn des § 1 Abs. 3 BauGB im Geltungsbereich des Bebauungsplans einen sinnvollen Beitrag zu leisten (vgl. BVerwG, B.v. 9.10.2003 - 4 B 85.03 - BauR 2014, 1128; BayVGH, B.v. 9.9.2013 - 2 ZB 12.1544 - juris).
  • BVerwG, 19.05.2004 - 4 B 35.04

    Grundzüge der Planung

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2016 - 2 B 16.1574
    Mit den Grundzügen der Planung umschreibt das Gesetz in § 31 Abs. 2 BauGB die planerische Grundkonzeption, die den Festsetzungen eines Bebauungsplans zu Grunde liegt und in ihnen zum Ausdruck kommt (vgl. BVerwG, B.v. 19.5.2004 - 4 B 35.04 - BRS 67, 83).
  • VGH Bayern, 22.02.2011 - 2 ZB 10.166

    Vorbescheid; Baulinienplan; hintere Baugrenzen; Einfügen

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2016 - 2 B 16.1574
    Die städtebauliche Funktion des Bauliniengefüges ist es, die rückwärtigen Grundstücksbereiche im Interesse einer Durchgrünung des Geviertsinneren von Bebauung freizuhalten (vgl. BayVGH, B.v. 22.2.2011 - 2 ZB 10.166 - juris).
  • VGH Bayern, 30.03.2009 - 1 B 05.616

    Errichtung einer Mobilfunkanlage in einem reinen Wohngebiet

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2016 - 2 B 16.1574
    Hierzu gehören die Planungsüberlegungen, die für die Verwirklichung der Hauptziele der Planung sowie den mit den Festsetzungen insoweit verfolgten Interessenausgleich und damit für das Abwägungsergebnis maßgeblich sind (vgl. BayVGH, U.v. 30.3.2009 - 1 B 05.616 - BauR 2009, 1414).
  • BVerwG, 04.08.2009 - 4 CN 4.08

    Grundzüge der Planung; vereinfachtes Verfahren; Planänderung; Wechsel des

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2016 - 2 B 16.1574
    Es steht zur Überzeugung des Senats fest, dass die Befreiung nicht mehr im Bereich dessen läge, was der Planer gewollt hat oder gewollt hätte, wenn er die weitere Entwicklung einschließlich des Grundes für die Abweichung erkannt hätte (vgl. BVerwG, U.v. 4.8.2009 - 4 CN 4.08 - juris).
  • VGH Bayern, 18.04.2013 - 2 B 13.423

    Schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche; Drogeriefachmarkt

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2016 - 2 B 16.1574
    Ein Bauantrag und damit auch die Baugenehmigung sind nur dann teilbar, wenn sie getrennt voneinander genehmigbare Bauteile betreffen (vgl. BayVGH, B.v. 10.2.2014 -2 CS 13.2472 - juris; BayVGH, U.v. 18.4.2013 - 2 B 13.423 - juris).
  • VGH Bayern, 11.09.2003 - 2 B 00.1400
    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2016 - 2 B 16.1574
    Regelungen eines auf der Grundlage der Münchner Bauordnung vom 29. Juli 1895 (BayBS II S. 430) erlassenen Baulinienplans gelten als Festsetzungen eines einfachen Bebauungsplans weiter, soweit es sich um verbindliche Regelungen der in § 9 BBauG 1960 bezeichneten Art handelt (vgl. BayVGH, B.v. 12.9.2007 - 2 ZB 05.476 - juris; U.v. 26.10.2004 - 2 B 03.321 - juris; U.v. 11.9.2003 - 2 B 00.1400 - juris).
  • VGH Bayern, 10.02.2014 - 2 CS 13.2472

    Beschwerde; Baueinstellung; Standsicherheitsnachweis; Gebäudeklasse

  • BVerwG, 23.03.1994 - 4 C 17.92

    Dachgeschoßausbau - Maß der baulichen Nutzung - Feinheiten der Berechnungsregeln

  • VGH Bayern, 24.03.1998 - 1 B 93.274
  • BVerwG, 09.10.2003 - 4 B 85.03

    Nichtzulassung der Revision; Umfassende Sachverhaltsermittlung des

  • VGH Bayern, 26.10.2004 - 2 B 03.321
  • OLG Nürnberg, 16.06.2021 - 2 U 2751/19

    Keine Architektenvergütung für nicht genehmigungsfähige Planung

    Insofern kann offenbleiben, ob die Praxis bei der Erteilung von Ausnahmegenehmigung in Bezug auf die Dachform in anderen Baugebieten überhaupt relevant wäre (dagegen: BayVGH, Urteil vom 14.12.2016 - 2 B 16.1574 -, juris Rn. 39).

    Ob eine Befreiung die Grundzüge der Planung berührt oder von minderem Gewicht ist, beurteilt sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalls, nämlich dem im Bebauungsplan zum Ausdruck gebrachten planerischen Wollen (BVerwG, Beschluss vom 15.03.2000 - 4 B 18/00 -, juris Rn. 4; Urteil vom 09.03.1990 - 8 C 76/88 -, juris Rn 19; BayVGH, Urteil vom 14.12.2016 - 2 B 16.1574 -, juris Rn. 37).

  • VG München, 28.06.2021 - M 8 K 19.5652

    Vorbescheid für Wohngebäude mit Kindertagesstätte im unbeplanten Innenbereich

    Eine Frage ist nur dann als Einzelfrage zulässig, wenn die Frage unabhängig von den sonst gestellten Fragen beantwortet werden kann (BayVGH, U.v. 14.12.2016 - 2 B 16.1574 - juris Rn. 42).

    Dies ist hier nicht der Fall, da das Vorhaben als einheitliches Vorhaben anzusehen ist, das nicht aufgespaltet werden darf (vgl. BayVGH, U.v. 14.12.2016 - 2 B 16.1574 - juris Rn. 42; B.v. 24.3.1998 - 1 B 93.274 - juris Rn. 41).

    Die Frage nach einem Inaussichtstellen einer Befreiung von der Baulinie entlang der Hellip- Straße wegen Zurückspringens des Gebäudekörpers zwischen den Querriegeln und die Frage nach der Zulässigkeit hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung sind untrennbar miteinander verbunden, da hier auch die Kubatur und Höhenentwicklung des Baukörpers insbesondere im Hinblick auf die Würdigung nachbarlicher Interessen für die Entscheidung über die Befreiung von Bedeutung ist (vgl. dazu BayVGH, U.v. 14.12.2016 - 2 B 16.1574 - juris Rn. 42).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.11.2023 - 8 C 11093/22

    Bebauungsplanänderung; Ausfertigungsmangel; städtebauliche Erforderlichkeit;

    Bezogen auf das planerische Wollen darf der Abweichung vom Planinhalt keine derartige Bedeutung zukommen, dass die angestrebte und im Plan zum Ausdruck gebrachte städtebauliche Ordnung in beachtlicher Weise beeinträchtigt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. August 2009 - 4 CN 4.08 -, juris Rn. 12; OVG RP, Urteil vom 28. September 2016, a.a.O. Rn. 39) Es muss - mit anderen Worten - angenommen werden können, die Abweichung liege noch im Bereich dessen, was der Plangeber gewollt hat oder gewollt hätte, wenn er den Grund für die Abweichung gekannt hätte (BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2010 - 4 C 8.10 -, juris Rn. 26; BayVGH, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 2 B 16.1574 -, juris Rn. 37).
  • VG München, 05.07.2021 - M 8 K 19.4131

    Ablehnung eines Vorbescheidsantrags - Einfügen hinsichtlich der überbaubaren

    Eine Frage ist nur dann als Einzelfrage zulässig, wenn die Frage unabhängig von den sonst gestellten Fragen beantwortet werden kann (BayVGH, U.v. 14.12.2016 - 2 B 16.1574 - juris Rn. 42).

    Dies ist hier nicht der Fall, denn das Vorhaben ist als einheitliches Vorhaben anzusehen, das nicht aufgespaltet werden darf (vgl. BayVGH, U.v. 14.12.2016 - 2 B 16.1574 - juris Rn. 42; B.v. 24.3.1998 - 1 B 93.274 - juris Rn. 41).

    Die Fragen nach der Lage des Gebäudes im Grundstück, d.h. nach der Zulässigkeit das Vorhabens hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksfläche und des Maßes der baulichen Nutzung sind untrennbar miteinander verbunden, da außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche überhaupt kein Baukörper zulässig ist (vgl. dazu BayVGH, U.v. 14.12.2016 - 2 B 16.1574 - juris Rn. 42).

  • VG München, 13.11.2023 - M 8 K 22.497

    Verpflichtungsklage auf Erteilung eines Vorbescheids, Einfügen nach der

    Entgegen der Auffassung der Beklagten, ist das Gericht der Auffassung, dass die Beantwortung der Frage zu der Art der baulichen Nutzung unabhängig von den Fragen zu der überbaubaren Grundstücksfläche, der Bauweise und dem Maß der baulichen Nutzung erfolgen kann (BayVGH, U.v. 14.12.2016 - 2 B 16.1574 - NVwZ-RR 2017, 483).

    Eine Vorbescheidsfrage ist nur dann als Einzelfrage zulässig, wenn die Frage unabhängig von den sonst gestellten Fragen beantwortet werden kann (BayVGH, U.v. 14.12.2016 - 2 B 16.1574 - juris Rn. 42).

    Da außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche überhaupt kein Baukörper zulässig ist, muss die Frage nach dem Maß der baulichen Nutzung (vgl. dazu BayVGH, U.v. 14.12.2016 - 2 B 16.1574 - juris Rn. 42) und auch nach der Bauweise nicht mehr beantwortet werden, da diese untrennbar miteinander verbunden sind.

  • VG München, 16.01.2023 - M 8 K 19.6194

    Einfacher Bebauungsplan, Wirksamkeit eines übergeleiteten Baulinienplans,

    Diese städtebauliche Funktion des Bauliniengefüges wird in der Rechtsprechung für übergeleitete Baulinienpläne regelmäßig angenommen (vgl. BayVGH, U.v. 14.12.2016 - 2 B 16.1574 - juris Rn. 34; B.v. 22.2.2011 - 2 ZB 10.166 - Rn. 6; U.v. 11.9.2003 - 2 B 00.1400 - juris Rn. 15; VG München, U.v. 16.3.2020 - M 8 K 18.1502 - juris).

    Mit den Grundzügen der Planung umschreibt das Gesetz in § 31 Abs. 2 BauGB die planerische Grundkonzeption, die den Festsetzungen eines Bebauungsplans zu Grunde liegt und in ihnen zum Ausdruck kommt (BVerwG, B.v. 19.5.2004 - 4 B 35.04 - juris; BayVGH, U.v. 14.12.2016 - 2 B 16.1574 - juris Rn. 37).

    Nachdem das als einheitliche Planung beantragte Vorhaben an dem gewählten Standort nach der überbaubaren Grundstücksfläche nicht zulässig ist, müssen die übrigen Fragen nach dem zulässigen Maß der baulichen Nutzung nicht mehr beantwortet werden (vgl. BayVGH, U.v. 14.12.2016 - 2 B 16.1574 - juris; VG München, U.v. 2.5.2022 - M 8 K 20.4178 - juris Rn. 54).

  • VGH Bayern, 27.05.2020 - 1 B 19.544

    Baugenehmigung für Sanierung und Erweiterungsbau wird nicht gewährt

    Die rückwärtige Bebauung des Anwesens O.straße ... ist als Ausreißer nicht geeignet, die (partielle) Funktionslosigkeit des Baulinienplans zu begründen (vgl. BayVGH, U.v. 14.12.2016 - 2 B 16.1574 - NVwZ-RR 2017, 483 zur Beschränkung der Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans auf Teilbereiche).
  • VG München, 22.05.2023 - M 8 K 20.3948

    Vorbescheid, Maßgebliche nähere Umgebung, Großflächiger Einzelhandel und

    2.3 Nachdem der geplante Baukörper sich nach dem Maß der baulichen Nutzung nicht in die Umgebung einfügt und daher bauplanungsrechtlich unzulässig ist, bedarf es keiner Entscheidung dazu, ob dieser nach der Bauweise oder der überbaubaren Grundstücksfläche bauplanungsrechtlich zulässig ist (vgl. BayVGH, U.v. 14.12.2016 - 2 B 16.1574 - juris Rn. 42).

    Für eine positive Entscheidung zu den Fragen 5 a, 5 b, 5 c, 5 d und 5 e (Abweichungen von den Abstandsflächenvorschriften) fehlt der Klägerin angesichts der bauplanungsrechtlichen Unzulässigkeit des Baukörpers ein Sachbescheidungsinteresse (vgl. BayVGH, U.v. 14.12.2016 - 2 B 16.1574 - juris Rn. 42; VG München, U. 16.1.2023 - M 8 K 19.6194 - juris Rn. 48).

  • VG München, 28.06.2021 - M 8 K 19.1656

    Klage auf Erteilung eines Vorbescheides für Wohn- und Geschäftshaus

    Insoweit ist zu berücksichtigen, dass ein Flachdachgebäude gegenüber einem gleich hohen Gebäude mit Satteldach deutlich massiver wirkt (BayVGH, U.v. 14.12.2016 - 2 B 16.1574 - juris Rn. 61).

    Hinsichtlich des ebenfalls abgefragten Einfügens in Bezug auf die überbaubare Grundstücksfläche besteht - dieses berücksichtigend - kein Anspruch auf positive Beantwortung der (Teil-)Frage, denn die Frage nach dem Maß und der Situierung des Gebäudes sind hier aufgrund der Einheitlichkeit des Baukörpers untrennbar miteinander verbunden (vgl. BayVGH, U.v. 14.12.2016 - 2 B 16.1574 - juris Rn. 42).

  • VG Augsburg, 12.04.2017 - Au 4 K 17.138

    Werbeanlage außerhalb einer Baugrenze

    Entscheidend ist dabei, ob die jeweilige Festsetzung überhaupt noch geeignet ist, zur städtebaulichen Ordnung im Sinn des § 1 Abs. 3 BauGB im Geltungsbereich des Bebauungsplans einen sinnvollen Beitrag zu leisten (vgl. etwa BayVGH, U.v. 14.12.2016 - 2 B 16.1574 - juris Rn. 33).

    Ob eine Befreiung die Grundzüge der Planung berührt oder von minderem Gewicht ist, beurteilt sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalls, nämlich dem im Bebauungsplan zum Ausdruck gebrachten planerischen Wollen (vgl. etwa BayVGH, U.v. 14.12.2016 - 2 B 16.1574 - juris Rn. 37 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 28.01.2019 - 15 ZB 17.1833

    Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung für ein Vorhaben auf dem Gebiet der

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.05.2023 - 2 L 103/21

    Vorbescheid und Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans -

  • VG München, 02.05.2022 - M 8 K 20.4178

    Vorbescheid für Einfamilienhäuser - unzulässige Hinterlandbebauung

  • VGH Bayern, 02.08.2018 - 15 ZB 18.764

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung - Verpflichtung zur Erteilung einer

  • VGH Bayern, 07.06.2022 - 9 ZB 20.2851

    Vorbescheid für Baugrundstück am Ortsrand

  • VG Köln, 14.09.2017 - 8 K 2916/15
  • VG Stuttgart, 24.03.2021 - 11 K 8224/19

    Reparaturwerkstatt für Kleinlandmaschinen; sonstiger nicht störender

  • VG München, 10.10.2018 - M 9 K 17.4480

    Erfolgloser Vorbescheidsantrag für Senioren- und Kongresszentrum

  • VG Ansbach, 22.01.2020 - AN 9 K 18.01437

    Beseitigungsanordnung für Schwimmbecken im Außenbereich

  • VG Ansbach, 27.11.2020 - AN 17 K 19.02293

    Keine Baugenehmigung für eine Stützmauer mit Sockelwirkung, wenn der

  • VG München, 12.06.2023 - M 8 K 21.2496

    (Kein) Anspruch auf Befreiung von übergeleiteter Baulinie, § 23 Abs. 5 BauNVO

  • VGH Bayern, 09.06.2022 - 2 ZB 19.571

    Baugenehmigung für Nutzungsänderung einer ehemaligen Fahrschule in Gaststätte und

  • VG Ansbach, 05.12.2019 - AN 3 K 18.01687

    Funktionslosigkeit bauplanerischer Festsetzungen - Grenzbebauung

  • VG München, 17.10.2018 - M 9 K 18.1003

    Prüfungsmaßstab für einen Tekturantrag im Hinblick auf eine geänderte Dachneigung

  • VG München, 24.10.2017 - M 1 K 16.5374

    Einfügen in die nähere Umgebung und Gebäude als singuläre Ausreißer

  • VG München, 12.09.2017 - M 1 K 16.5070

    Kein Anspruch auf Erlass eines Vorbescheids für ein Mehrfamilienhaus und zwei

  • VG München, 21.06.2017 - M 9 K 16.2183

    Anspruch auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Nebengebäudes für zwei Fahrzeuge

  • VG München, 18.07.2023 - M 1 K 20.6217

    Vorbescheid, Abgrenzung Außenbereich / Innenbereich, Zuordnung einer Freifläche

  • VG München, 13.02.2023 - M 8 K 22.5084

    Doppelhaus, Neubau einer Doppelhaushälfte bei einem bestehenden Doppelhaus,

  • VG Ansbach, 29.09.2020 - AN 17 K 20.00484

    Errichtung einer Dachgaube und Ausbau des Dachgeschosses

  • VG Regensburg, 13.04.2023 - RO 7 K 20.301

    Klageänderung, Eigentümerwechsel, Klage auf Erteilung eines baurechtlichen

  • VG Augsburg, 27.05.2020 - Au 4 K 19.1579

    Erhebliche Überschreitung der festgesetzten Baugrenzen

  • VG München, 12.02.2020 - M 29 K 18.3388

    Gebühren für in einer Baugenehmigung erteilte Befreiungen

  • VG Bayreuth, 12.04.2021 - B 2 K 19.442

    Erfolgreiche Nachbarklage gegen Vorbescheid für Reihenhäuser und

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