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   VGH Bayern, 15.01.2008 - 15 BV 06.2740   

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https://dejure.org/2008,23743
VGH Bayern, 15.01.2008 - 15 BV 06.2740 (https://dejure.org/2008,23743)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.01.2008 - 15 BV 06.2740 (https://dejure.org/2008,23743)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. Januar 2008 - 15 BV 06.2740 (https://dejure.org/2008,23743)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zuweisung eines Beamten des Bundeseisenbahnvermögens zu einer Beschäftigungsgesellschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuweisung eines Beamten des Bundeseisenbahnvermögens zu einer Beschäftigungsgesellschaft; Übertragung eines Amts im funktionellen Sinne; Anspruch des Inhabers eines statusrechtlichen Amtes auf Übertragung eines abstrakt-funktionellen sowie konkret-funktionellen Amtes; ...

  • Judicialis

    GG Art. 33 Abs. 5; ; GG Art. 143a Abs. 1 Satz 3; ; DBGrG § 12 Abs. 4; ; DBGrG § 12 Abs. 9 Satz 1; ; DBGrG § 21 Abs. 6; ; BEZNG § 11 Satz 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht der Bundesbeamten: Beamter bei der DB ***** AG/******* *********** AG (gesetzliche Zuweisung); Rationalisierungsmaßnahme; Einzelfallzuweisung durch Verfügung des Bundeseisenbahnvermögens zur DB Arbeit GmbH/DB Vermittlung GmbH/DB Jobservice GmbH; Entzug der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 22.06.2006 - 2 C 26.05

    Bei einem Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost beschäftigter Beamter;

    Auszug aus VGH Bayern, 15.01.2008 - 15 BV 06.2740
    Insbesondere darf er nicht aus dem Dienst gedrängt und nicht dadurch, dass ihm Pseudobeschäftigungen zugewiesen werden, zur Untätigkeit in perspektivlosem Zuwarten genötigt werden (BVerwG vom 22.6.2006 BVerwGE 126, 182/185 "Vivento"; ebenso BVerwG [1. Disziplinarsenat] vom 7.9.2004 ZBR 2005, 209 betreffend eine Zuweisung zur DB Arbeit GmbH/DB Vermittlung GmbH; st. Rspr.).

    Für den einem solchen privaten Bahnunternehmen zugewiesenen Beamten gilt damit nichts anderes als für einen Beamten der Deutschen Bundespost, der bei einem privaten Nachfolgeunternehmen weiterbeschäftigt wird (OVG Koblenz vom 14.9.2006 unter Bezugnahme auf BVerwG vom 22.6.2006 a.a.O.), oder für den Beamten einer Dienststelle, die in eine privatrechtlich organisierte Einrichtung der öffentlichen Hand umgewandelt worden ist (§ 123a Abs. 2 und 3 BRRG).

    Ebenso wie bei der Postreform (vgl. BVerwG vom 22.6.2006 a.a.O.) handelt es sich jedoch um konkret benannte Regelungsalternativen, die Rücksicht auf die verfassungsrechtlich vorgegebenen Strukturelemente nehmen und insbesondere den grundlegenden beamtenrechtlichen Anspruch auf Übertragung von Funktionsämtern nicht schmälern.

    Er ist nicht Subjekt, sondern Objekt einer Aufgabenbeschreibung (BVerwG vom 22.6.2006 a.a.O. unter Hinweis auf BVerwG vom 2.8.2005 ZBR 2006, 49 zum Stellenpool des Landes Berlin).

    Davon abgesehen ist § 26 Abs. 3 BBG keine Rechtsgrundlage, die es ermöglicht, einem Beamten für die Zeit seiner Fortbildung das abstrakte Funktionsamt zu entziehen (vgl. im Einzelnen BVerwG vom 22.6.2006 a.a.O.).

  • BVerwG, 03.03.2005 - 2 C 11.04

    Amt im abstrakt-funktionalen Sinne; Amt im statusrechtlichen Sinne;

    Auszug aus VGH Bayern, 15.01.2008 - 15 BV 06.2740
    Art. 143a Abs. 1 Satz 3 GG lässt demnach nur solche Verschlechterungen zu, die die Bediensteten nach Art. 33 Abs. 5 GG auch ohne die Privatisierung hinzunehmen hätten (Uerpmann in von Münch/Kunig, GG, 5. Aufl. 2003, RdNr. 4a zu Art. 143a; vgl. auch BVerwG vom 3.3.2005 BVerwGE 123, 107/114, vom 10.3.2004 Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 146 und vom 11.2.1999 BVerwGE 108, 274/276).

    Auch der einem privatrechtlich verfassten Bahnunternehmen zugewiesene Beamte hat einen Anspruch auf Übertragung eines seinem Amt im statusrechtlichen und abstrakt-funktionellen Sinne entsprechenden Amtes im konkret-funktionellen Sinne, d. h. eines "amtsgemäßen" Aufgabenbereichs (BVerwG vom 3.3.2005 a.a.O. zur Verpflichtung von Lokomotivführern zu Reinigungsarbeiten).

    Sie stellt den Grundsatz der amtsgemäßen Beschäftigung in dem streitgegenständlichen Umfang nicht in Frage (vgl. BVerwG vom 3.3.2005 a.a.O. sowie 2.c).

  • BVerwG, 07.09.2004 - 1 D 20.03

    Umstrukturierung der Deutschen Bundesbahn in die Deutsche Bahn AG; unterwertige

    Auszug aus VGH Bayern, 15.01.2008 - 15 BV 06.2740
    Insbesondere darf er nicht aus dem Dienst gedrängt und nicht dadurch, dass ihm Pseudobeschäftigungen zugewiesen werden, zur Untätigkeit in perspektivlosem Zuwarten genötigt werden (BVerwG vom 22.6.2006 BVerwGE 126, 182/185 "Vivento"; ebenso BVerwG [1. Disziplinarsenat] vom 7.9.2004 ZBR 2005, 209 betreffend eine Zuweisung zur DB Arbeit GmbH/DB Vermittlung GmbH; st. Rspr.).
  • BVerwG, 02.08.2005 - 6 P 11.04

    Zentrales Personalüberhangmanagement (Stellenpool); Versetzung von

    Auszug aus VGH Bayern, 15.01.2008 - 15 BV 06.2740
    Er ist nicht Subjekt, sondern Objekt einer Aufgabenbeschreibung (BVerwG vom 22.6.2006 a.a.O. unter Hinweis auf BVerwG vom 2.8.2005 ZBR 2006, 49 zum Stellenpool des Landes Berlin).
  • BVerwG, 11.02.1999 - 2 C 28.98

    Dienstliche Beurteilung der Beamten, die der Deutschen Bahn AG zugewiesen sind;

    Auszug aus VGH Bayern, 15.01.2008 - 15 BV 06.2740
    Art. 143a Abs. 1 Satz 3 GG lässt demnach nur solche Verschlechterungen zu, die die Bediensteten nach Art. 33 Abs. 5 GG auch ohne die Privatisierung hinzunehmen hätten (Uerpmann in von Münch/Kunig, GG, 5. Aufl. 2003, RdNr. 4a zu Art. 143a; vgl. auch BVerwG vom 3.3.2005 BVerwGE 123, 107/114, vom 10.3.2004 Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 146 und vom 11.2.1999 BVerwGE 108, 274/276).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.11.2006 - 4 B 15.04

    Versetzungen von Beamten zum Stellenpool rechtmäßig

    Auszug aus VGH Bayern, 15.01.2008 - 15 BV 06.2740
    Offen bleiben kann, ob und unter welchen Voraussetzungen im Rahmen einer Versetzung oder Abordnung die Übertragung neuer Funktionsämter zeitlich verzögert erfolgen darf, denn eine unbefristete Streckung dieser im Rechtssinne einheitlichen Vorgänge ist ausgeschlossen (im Wesentlichen ebenso - eine Streckung von zwei Jahren und fünf Monaten nicht beanstandend - OVG Berlin-Brandenburg vom 14.11.2006 ZBR 2007, 262).
  • VGH Bayern, 28.01.2010 - 15 B 09.2622

    Beamter bei der Deutschen Telekom; befristete Zuweisung zu einer

    Der zeitlich nicht bestimmte Entzug eines statusangemessenen Funktionsamtes widerspricht den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums (BVerwG vom 22.6.2006 BVerwGE 126, 182 Rn 18), weil die für die amtsgemäße Besoldung gemäß § 18 BBesG notwendige Zusammenschau von Amt im statusrechtlichen und im funktionellen Sinne einer dauernden Trennung von Amt und Funktion grundsätzlich entgegensteht (BayVGH vom 15.1.2008 Az. 15 BV 06.2740 - juris -).

    Die Situation kommt vielmehr einer auf Dauer angelegten Entkoppelung des abstrakt-funktionellen Amtes vom Statusamt gleich und verletzt deshalb den Anspruch des Klägers auf amtsangemessene Beschäftigung (vgl. hierzu auch BayVGH vom 15.1.2008 a.a.O.).

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