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   VGH Bayern, 15.03.2011 - 15 CS 11.9   

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https://dejure.org/2011,67234
VGH Bayern, 15.03.2011 - 15 CS 11.9 (https://dejure.org/2011,67234)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.03.2011 - 15 CS 11.9 (https://dejure.org/2011,67234)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. März 2011 - 15 CS 11.9 (https://dejure.org/2011,67234)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Bebauungsplan; Funktionslosigkeit; Gebietserhaltungsanspruch des planwidrig Nutzenden; Rücksichtnahmegebot (keine "erdrückende Wirkung"); vereinfachtes Verfahren (Feststellungswirkung bei gestempeltem Abstandsflächenplan); 16m-Privileg bei vertikal (senkrecht) ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (99)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus VGH Bayern, 15.03.2011 - 15 CS 11.9
    Eigentümer von Grundstücken, die durch denselben Bebauungsplan derselben Festsetzung unterworfen sind, können die Zulassung eines mit der Gebietsfestsetzung unvereinbaren Vorhabens abwehren, weil hierdurch das nachbarliche Austauschverhältnis gestört und eine Verfremdung des Gebiets eingeleitet wird (BVerwG vom 16.9.1993 BVerwGE 94, 151 RdNr. 12; vom 20.8.1998 NVwZ-RR 1999, 105).

    § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO gilt nicht nur im Geltungsbereich von Festsetzungen über die Art der baulichen Nutzung in Bebauungsplänen, sondern auch im unbeplanten Innenbereich, wenn nach § 34 Abs. 2 BauGB die Eigenart der näheren Umgebung einem der Baugebiete der Baunutzungsverordnung entspricht (BVerwG vom 16.9.1993, a.a.O.).

    Ein Drittschutz ergibt sich nur, soweit das Bauvorhaben dem Antragsteller gegenüber das Gebot der Rücksichtnahme verletzen würde (vgl. BVerwG vom 19.9.1986 Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 71; vom 16.9.1993 a.a.O.).

  • BVerwG, 03.08.1990 - 7 C 41.89

    Verwaltungsprozeßrecht - Urteil - Fehlende Urteilsgründe - Vollständige Abfassung

    Auszug aus VGH Bayern, 15.03.2011 - 15 CS 11.9
    Als Kontrollfrage für das Funktionsloswerden eines Bebauungsplans kann die Frage dienen, ob ein solcher Bebauungsplan angesichts der inzwischen eingetretenen Verhältnisse für den Bereich jetzt schlechterdings, nämlich nach den gemäß § 1 BauGB geltenden Maßstäben, nicht mehr aufgestellt werden könnte (BVerwG vom 3.8.1990 BVerwGE 85, 273 RdNr. 17).

    Die so definierte Funktionslosigkeit muss sich auf den gesamten Geltungsbereich der in Rede stehenden Festsetzung beziehen (BVerwG vom 29.4.1977 BVerwGE 54, 5 RdNr. 35; vom 3.8.1990, a.a.O., RdNr. 16; vom 17.2.1997 a.a.O.).

    Unter den tatsächlichen Umständen erscheint hier die Interessenabwägung, die der Festsetzung eines die nicht kurbezogene Wohnnutzung ausschließenden Sondergebiets zugrunde liegt, nicht mehr vertretbar (vgl. BVerwG vom 22.2.1974 a.a.O.; BVerwG vom 3.8.1990 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 28.09.2010 - 2 CS 10.1760

    Art. 68 Abs. 1 S. 1 HS. 2 BauO BY vermittelt keinen Drittschutz

    Auszug aus VGH Bayern, 15.03.2011 - 15 CS 11.9
    Dafür spricht bereits der Wortlaut des Art. 59 Satz 1 Nr. 2 BayBO, aber auch die Absicht des Gesetzgebers, mit dieser Vorschrift den Prüfungsumfang im vereinfachten Verfahren deutlich zu reduzieren (vgl. auch BayVGH vom 28.9.2010 Az.: 2 CS 10.1760 RdNr. 17 f.; vom 10.12.2008 BayVBl 2009, 751).

    Denn Art. 68 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 BayBO ist jedenfalls nicht dazu bestimmt, nachbarlichen Interessen zu dienen (BayVGH vom 14.10.2010 Az. 15 ZB 10.1584 m.w.N. ; vgl. auch BayVGH vom 28.9.2010 a.a.O.).

  • BVerwG, 22.02.1974 - IV C 6.73

    Fortgeltung von Flächennutzungsplänen bei Gebietsänderung

    Auszug aus VGH Bayern, 15.03.2011 - 15 CS 11.9
    Dies kann der Fall sein, wenn unter den veränderten Umständen die der Festsetzung zugrundeliegende Interessenabwägung nicht mehr vertretbar erscheint (vgl. BVerwG vom 22.2.1974 BVerwGE 45, 25).

    Unter den tatsächlichen Umständen erscheint hier die Interessenabwägung, die der Festsetzung eines die nicht kurbezogene Wohnnutzung ausschließenden Sondergebiets zugrunde liegt, nicht mehr vertretbar (vgl. BVerwG vom 22.2.1974 a.a.O.; BVerwG vom 3.8.1990 a.a.O.).

  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage;

    Auszug aus VGH Bayern, 15.03.2011 - 15 CS 11.9
    Das ist im Wege einer Gesamtschau zu ermitteln, die den konkreten Einzelfall in den Blick nimmt (vgl. z.B. BayVGH vom 23.9.2009 Az. 15 ZB 09.98; auch BVerwG vom 11.1.1999 NVwZ 1999, 879).
  • VGH Bayern, 23.09.2009 - 15 ZB 09.98

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Nachbarklage; Abstandsflächen; 16-m-Privileg;

    Auszug aus VGH Bayern, 15.03.2011 - 15 CS 11.9
    Das ist im Wege einer Gesamtschau zu ermitteln, die den konkreten Einzelfall in den Blick nimmt (vgl. z.B. BayVGH vom 23.9.2009 Az. 15 ZB 09.98; auch BVerwG vom 11.1.1999 NVwZ 1999, 879).
  • VGH Bayern, 14.10.2010 - 15 ZB 10.1584

    Erdrückende Wirkung (abgelehnt); Berücksichtigung von Nachbarinteressen im Rahmen

    Auszug aus VGH Bayern, 15.03.2011 - 15 CS 11.9
    Denn Art. 68 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 BayBO ist jedenfalls nicht dazu bestimmt, nachbarlichen Interessen zu dienen (BayVGH vom 14.10.2010 Az. 15 ZB 10.1584 m.w.N. ; vgl. auch BayVGH vom 28.9.2010 a.a.O.).
  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75

    Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 15.03.2011 - 15 CS 11.9
    Die so definierte Funktionslosigkeit muss sich auf den gesamten Geltungsbereich der in Rede stehenden Festsetzung beziehen (BVerwG vom 29.4.1977 BVerwGE 54, 5 RdNr. 35; vom 3.8.1990, a.a.O., RdNr. 16; vom 17.2.1997 a.a.O.).
  • BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 17.82

    Bebauungsplan - Flächennutzungsplan - Wirksamkeit - Unwirksamkeit - Landesrecht -

    Auszug aus VGH Bayern, 15.03.2011 - 15 CS 11.9
    Eine bauliche Anlage kann auch wegen ihrer Größe gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO unzulässig sein (vgl. BVerwG vom 3.2.1984 BVerwGE 68, 369/376), wenn im Einzelfall Quantität in Qualität umschlägt, die Größe (Umfang) einer baulichen Anlage also die Art der baulichen Nutzung mitbestimmt (BVerwG vom 16.3.1995 NVwZ 1995, 899 RdNr. 16).
  • BVerwG, 04.05.1988 - 4 C 34.86

    Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben in einem Mischgebiet; Unzulässigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 15.03.2011 - 15 CS 11.9
    Mitbestimmend sind vielmehr auch die örtliche Situation, in die ein Gebiet "hineingeplant" ist, und der jeweilige Planungswille der Gemeinde, soweit er in den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans unter Berücksichtigung der hierfür gegebenen Begründung zum Ausdruck gekommen ist (vgl. z.B. BVerwG vom 4.5.1988 BVerwGE 79, 309/314).
  • BVerwG, 11.05.1989 - 4 C 1.88

    Brennelement-Zwischenlager - Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, Schutzpflicht aus

  • BVerwG, 16.03.1995 - 4 C 3.94

    Werbetafel - Plakatwerbung - Bebauungsplan - Kerngebiet - Maß der baulichen

  • BVerwG, 20.08.1998 - 4 B 79.98

    Bauplanungsrecht; Nachbarschutz, Anspruch auf Gebietserhaltung; Prägung,

  • VerfGH Bayern, 12.05.2004 - 7-VII-02

    Mindestabstandsflächenregelung in München

  • VGH Bayern, 16.10.2007 - 1 CS 07.1848

    Ausweisung eines Sondergebiets für den großflächigen Einzelhandel

  • VGH Bayern, 10.12.2008 - 1 CS 08.2770

    Zu den Voraussetzungen, unter denen nach planungsrechtlichen Vorschriften an die

  • VGH Bayern, 16.02.2015 - 1 B 13.648

    Nutzungsuntersagung gegen Mieter von Räumlichkeiten in einem Gewerbebau

    Bereits in dieser Hinsicht weicht der vorliegende Fall von den in der Rechtsprechung bejahten Fällen einer Funktionslosigkeit ab (vgl. BVerwG, U.v. 29.5.2001, a.a.O. Wiederansiedlung von nicht mehr bestehenden landwirtschaftlichen Hofstellen in einem Dorfgebiet praktisch ausgeschlossen; BVerwG, U.v. 28.4.2004, a.a.O. zur Funktionslosigkeit der Festsetzung eines Kleinsiedlungsgebiets" weil im betreffenden Gebiet mit einer Rückkehr zur Selbstversorgung mit auf den Grundstücken gewonnenen Nahrungsmitteln nicht mehr zu rechnen war; BayVGH, B.v. 15.3.2011 - 15 CS 11.9 - juris zur Funktionslosigkeit eines Sondergebiets "Kurheime und Sanatorien" nach jahrzehntelanger Genehmigung von Wohnbauvorhaben).
  • OVG Hamburg, 17.06.2013 - 2 Bs 151/13

    Gelände des früheren Recyclinghofs Offakamp darf vorerst nicht für eine

    Das gilt jedenfalls dann, wenn der Nachbar eben die Nutzung abwehren will, die er selbst ausübt (vgl. VGH München, Beschl. v. 15.3.2011, 15 CS 11.9, juris, Rn. 18).
  • VGH Bayern, 22.06.2011 - 15 CS 11.1101

    Nachbarrechtsbehelf; Landwirtschaftliche Maschinenhalle in Dorfgebiet;

    Die Einhaltung der landesrechtlichen Abstandsflächenvorschriften indiziert zwar regelmäßig, dass eine "erdrückende Wirkung" nicht eintritt (BVerwG vom 11.1.1999 NVwZ 1999, 879; BayVGH vom 15.3.2011 Az. 15 CS 11.9 RdNr. 32).
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