Rechtsprechung
VGH Bayern, 15.03.2016 - 22 B 15.2564 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Befreiung eines Prüflings von der Wiederholung eines Prüfungsbereichs i.R.d. Elektrotechniker-Meisterprüfung
- rewis.io
Regelungsgehalt eines Prüfungsbescheids über die Meisterprüfung im Handwerk
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ausnahme vom Grundsatz der Subsidiarität der Feststellungsklage gegenüber einer Gestaltungs- oder Leistungsklage; Feststellungsklage gegen einen Verwaltungsträger; Effektivität des Rechtsschutzes; Regelungsgehalt eines Prüfungsbescheids über die Meisterprüfung im ...
- rechtsportal.de
Befreiung eines Prüflings von der Wiederholung eines Prüfungsbereichs i.R.d. Elektrotechniker-Meisterprüfung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 19.05.2015 - Au 3 K 15.162
- VGH Bayern, 25.11.2015 - 22 ZB 15.1607
- VGH Bayern, 15.03.2016 - 22 B 15.2564
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- VG Augsburg, 19.05.2015 - Au 3 K 15.162
Meisterprüfung; Täuschung; Verhältnismäßigkeit
Auszug aus VGH Bayern, 15.03.2016 - 22 B 15.2564
(VG Augsburg, Entscheidung vom 19. Mai 2015, Az.: Au 3 K 15.162). - VGH Bayern, 25.11.2015 - 22 ZB 15.1607
Berufungszulassung, Meisterprüfung, Aufgabenlösung, Computerprogramm, Löschung, …
Auszug aus VGH Bayern, 15.03.2016 - 22 B 15.2564
Mit Beschluss vom 25. November 2015 (22 ZB 15.1607) hat der Verwaltungsgerichtshof die Berufung des Klägers zugelassen, soweit sie den Ausschluss einer Befreiung bei einer Wiederholungsprüfung hinsichtlich des "Meisterprüfungsprojekts" betrifft. - BVerwG, 29.07.2015 - 6 C 35.14
Rechtschreibstörung (Legasthenie); Abitur; schriftliche Prüfungen, Gebot der …
Auszug aus VGH Bayern, 15.03.2016 - 22 B 15.2564
Dies wäre bedenklich im Hinblick auf das Gebot der Chancengleichheit im Prüfungsrecht (Art. 3 Abs. 1 i. V. m. Art. 12 Abs. 1 GG), das nach der Rechtsprechung u. a. gebietet, allen Prüflingen möglichst gleiche Chancen zur Erfüllung der Leistungsanforderungen einzuräumen, d. h. die Bedingungen, unter denen die Prüfung abgelegt wird, für alle Prüflinge möglichst gleich zu gestalten, grundsätzlich einheitliche Regeln für Form und Verlauf der Prüfungen anzuwenden und gleichartige tatsächliche Verhältnisse während der Prüfung zu schaffen (BVerwG, U. v. 29.7.2015 - 6 C 35/14 - GewArch 2016, 37, Rn. 15 m. w. N.).
- OVG Sachsen, 01.03.2023 - 5 A 66/22
Meisterprüfung Teil I; Nichtbestehen; Fachgespräch; Einfordern einer Begründung
Dies wäre bedenklich im Hinblick auf das Gebot der Chancengleichheit im Prüfungsrecht (Art. 3 Abs. 1 i. V. m. Art. 12 Abs. 1 GG), das u.a. gebietet, allen Prüflingen möglichst gleiche Chancen zur Erfüllung der Leistungsanforderungen einzuräumen (vgl. zur Elektrotechniker-Meisterprüfung: BayVGH, Urt. v. 15. März 2016 - 22 B 15.2564 -, juris Rn. 35). - VGH Bayern, 04.01.2017 - 22 C 16.2279
Anfechtung einer Prüfungsbewertung
Bei den Leistungen im Prüfungsteil B ist die Eigenständigkeit vor allem deshalb fraglich, weil diese nicht zwingend mit jeweils mindestens "ausreichend" bewertet werden müssen, damit die Abschlussprüfung bestanden werden kann; gemäß § 15 Abs. 7 ITKTAusbV kann eine "mangelhafte" Leistung in bis zu zwei der drei Prüfungsbereiche des Teils B durch eine Ergänzungsprüfung unter Umständen gewissermaßen ausgeglichen werden, wenn zumindest in einem Prüfungsbereich die Leistung mit mindestens "ausreichend" bewertet wurde (vgl. zu insoweit ähnlichen Fällen BayVGH, U. v. 15.3.2016 - 22 B 15.2564 - juris Rn. 39;… B. v. 25.1.2010 - 7 ZB 08.1476 - BayVBl 2011, 212 Rn. 17). - VG Köln, 13.10.2023 - 10 L 1240/23 vgl. BayVGH, Urteil vom 15. März 2016 - 22 B 15.2564 -, juris, Rn. 29 ff.
- VG Trier, 25.05.2020 - 6 K 1035/19
Fehlerhafte Meisterprüfung im Zahntechnikerhandwerk; mangelnde Dokumentation der …
Die Bedeutung des Fachgesprächs liegt unter anderem darin, dass der Prüfling anhand der von ihm angefertigten Dokumentationen über sein Meisterprüfungsprojekt im Fachgespräch zeigt, dass er den technischen Hintergrund seines Projekts "im Kopf hat" und Verständnis für die technischen Zusammenhänge besitzt (zur vergleichbaren Elektrotechniker-Meisterprüfung: BayVGH, Urteil vom 15. März 2016 - 22 B 15.2564 -, juris).