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   VGH Bayern, 15.05.2015 - 8 A 14.40029   

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VGH Bayern, 15.05.2015 - 8 A 14.40029 (https://dejure.org/2015,12198)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.05.2015 - 8 A 14.40029 (https://dejure.org/2015,12198)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. Mai 2015 - 8 A 14.40029 (https://dejure.org/2015,12198)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Erneuerung einer Bahnbrücke, Verlegung einer Bundesstraße, gemeindliche Planungshoheit, Abwägung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der gemeindlichen Planungshoheit bei der Verlegung einer Bundesstraße zur Erneuerung einer Eisenbahnbrücke

  • rewis.io

    Kein Verstoß gegen die gemeindliche Planungshoheit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FStrG § 17 S. 2; FStrG § 17a Nr. 7 S. 1
    Umfang der gemeindlichen Planungshoheit bei der Verlegung einer Bundesstraße zur Erneuerung einer Eisenbahnbrücke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 26.09.2013 - 4 VR 1.13

    Kein Baustopp für Teilstrecke der Höchstspannungsleitung Hamburg/Nord - Dollern

    Auszug aus VGH Bayern, 15.05.2015 - 8 A 14.40029
    Diese vermittelt einer Gemeinde nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts besonders bei prioritären Bebauungsplänen eine wehrfähige, in die fachplanerische Abwägung einzubeziehende Rechtsposition gegen fremde Fachplanungen auf dem eigenen Gemeindegebiet, wenn das betreffende Vorhaben nachhaltig eine hinreichend bestimmte konkrete Planung der Gemeinde stört oder wegen seiner Großräumigkeit wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer durchsetzbaren gemeindlichen Planung entzieht (vgl. BVerwG, B.v. 28.2.2013 - 7 VR 13/12 - juris Rn. 23 m.w.N.) oder kommunale Einrichtungen erheblich beeinträchtigt (vgl. BVerwG, U.v. 6.11.2013 - 9 A 9.12 - NuR 2014, 277; B.v. 26.9.2013 - 4 VR 1/13 - juris Rn. 49; U.v. 27.3.1992 - 7 C 18.91 - BVerwGE 90, 96/100 m.w.N.).

    Im Rahmen dieser Abwägung ist jedoch darauf Rücksicht zu nehmen, konkret in Betracht gezogene städtebauliche Planungsmöglichkeiten nicht unnötigerweise zu "verbauen" (vgl. BVerwG, B.v. 26.9.2013 - 4 VR 1/13 - juris Rn. 49 m.w.N.).

  • BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 18.91

    Wohngebietsplanung contra Abfalldeponie

    Auszug aus VGH Bayern, 15.05.2015 - 8 A 14.40029
    Diese vermittelt einer Gemeinde nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts besonders bei prioritären Bebauungsplänen eine wehrfähige, in die fachplanerische Abwägung einzubeziehende Rechtsposition gegen fremde Fachplanungen auf dem eigenen Gemeindegebiet, wenn das betreffende Vorhaben nachhaltig eine hinreichend bestimmte konkrete Planung der Gemeinde stört oder wegen seiner Großräumigkeit wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer durchsetzbaren gemeindlichen Planung entzieht (vgl. BVerwG, B.v. 28.2.2013 - 7 VR 13/12 - juris Rn. 23 m.w.N.) oder kommunale Einrichtungen erheblich beeinträchtigt (vgl. BVerwG, U.v. 6.11.2013 - 9 A 9.12 - NuR 2014, 277; B.v. 26.9.2013 - 4 VR 1/13 - juris Rn. 49; U.v. 27.3.1992 - 7 C 18.91 - BVerwGE 90, 96/100 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.02.2013 - 7 VR 13.12

    Neubau einer Höchstspannungsfreileitung; Antrag auf Anordnung der aufschiebenden

    Auszug aus VGH Bayern, 15.05.2015 - 8 A 14.40029
    Diese vermittelt einer Gemeinde nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts besonders bei prioritären Bebauungsplänen eine wehrfähige, in die fachplanerische Abwägung einzubeziehende Rechtsposition gegen fremde Fachplanungen auf dem eigenen Gemeindegebiet, wenn das betreffende Vorhaben nachhaltig eine hinreichend bestimmte konkrete Planung der Gemeinde stört oder wegen seiner Großräumigkeit wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer durchsetzbaren gemeindlichen Planung entzieht (vgl. BVerwG, B.v. 28.2.2013 - 7 VR 13/12 - juris Rn. 23 m.w.N.) oder kommunale Einrichtungen erheblich beeinträchtigt (vgl. BVerwG, U.v. 6.11.2013 - 9 A 9.12 - NuR 2014, 277; B.v. 26.9.2013 - 4 VR 1/13 - juris Rn. 49; U.v. 27.3.1992 - 7 C 18.91 - BVerwGE 90, 96/100 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 19.02.2014 - 8 A 11.40040

    3. Start- und Landebahn des Flughafens München

    Auszug aus VGH Bayern, 15.05.2015 - 8 A 14.40029
    Der Belang der Planungshoheit kann vielmehr im Wege der Abwägung mit anderen, für das Vorhaben sprechenden Belangen überwunden werden (vgl. BVerwG, U.v. 30.5.2012 - 9 A 35/10 - NVwZ 2013, 147 Rn. 36 m.w.N.; BayVGH, U.v. 19.2.2014 - 8 A 11.40040 u.a. - juris Rn. 637).
  • VGH Bayern, 03.09.2001 - 1 N 98.48

    Bauleitplanung: Nichtigkeit einer auf einem unwirksamen Bebauungsplan fußenden

    Auszug aus VGH Bayern, 15.05.2015 - 8 A 14.40029
    Insoweit wurde nämlich in keiner Weise substanziiert dargelegt, dass in den Plangebieten ein Mindestmaß an Nutzungsmischung nicht mehr erreicht werden könne (vgl. BayVGH, U.v. 3.9.2001 - 1 N 98.48 - juris).
  • VGH Bayern, 03.09.2002 - 1 B 00.817

    Verpflichtungsklage zur Erteilung eines Vorbescheids für ein Mehrfamilienhaus;

    Auszug aus VGH Bayern, 15.05.2015 - 8 A 14.40029
    Erfolgt die Bekanntmachung jedoch durch Anschlag an den Gemeindetafeln, so spricht die Übereinstimmung von Ausfertigungs- und Bekanntmachungsdatum noch nicht dagegen, dass diese Reihenfolge eingehalten wurde (vgl. BayVGH, U.v. 3.9.2002 - 1 B 00.817 - BayVBl 2003, 273).
  • BVerwG, 30.05.2012 - 9 A 35.10

    Planfeststellung; Planänderung; Bestimmtheit; Deckblatt; Verkehrsprognose;

    Auszug aus VGH Bayern, 15.05.2015 - 8 A 14.40029
    Der Belang der Planungshoheit kann vielmehr im Wege der Abwägung mit anderen, für das Vorhaben sprechenden Belangen überwunden werden (vgl. BVerwG, U.v. 30.5.2012 - 9 A 35/10 - NVwZ 2013, 147 Rn. 36 m.w.N.; BayVGH, U.v. 19.2.2014 - 8 A 11.40040 u.a. - juris Rn. 637).
  • VGH Bayern, 19.07.2013 - 8 ZB 12.403

    Der Bau eines Hochwasserrückhaltebeckens mit einem Schutzniveau unterhalb eines

    Auszug aus VGH Bayern, 15.05.2015 - 8 A 14.40029
    Die gerügten Abwägungsmängel können aber auch nicht zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit des PFB führen (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 19.7.2013 - 8 ZB 12.403).
  • BVerwG, 27.01.1999 - 4 B 129.98

    Bebauungsplan; Ausfertigung; Bekanntmachung; Inkrafttreten; Festsetzung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 15.05.2015 - 8 A 14.40029
    Die Übereinstimmung von Ausfertigungs- und Bekanntmachungsdatum - wie im vorliegenden Fall - kann zwar ein Indiz dafür sein, dass die Reihenfolge nicht gewahrt ist (vgl. BVerwG, B.v. 27.1.1999 - 4 B 129/98 - BayVBl 1999, 410/411).
  • BVerwG, 06.11.2013 - 9 A 9.12

    Planfeststellung; fachplanerische Abwägung; Gemeinde; Selbstverwaltung;

    Auszug aus VGH Bayern, 15.05.2015 - 8 A 14.40029
    Diese vermittelt einer Gemeinde nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts besonders bei prioritären Bebauungsplänen eine wehrfähige, in die fachplanerische Abwägung einzubeziehende Rechtsposition gegen fremde Fachplanungen auf dem eigenen Gemeindegebiet, wenn das betreffende Vorhaben nachhaltig eine hinreichend bestimmte konkrete Planung der Gemeinde stört oder wegen seiner Großräumigkeit wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer durchsetzbaren gemeindlichen Planung entzieht (vgl. BVerwG, B.v. 28.2.2013 - 7 VR 13/12 - juris Rn. 23 m.w.N.) oder kommunale Einrichtungen erheblich beeinträchtigt (vgl. BVerwG, U.v. 6.11.2013 - 9 A 9.12 - NuR 2014, 277; B.v. 26.9.2013 - 4 VR 1/13 - juris Rn. 49; U.v. 27.3.1992 - 7 C 18.91 - BVerwGE 90, 96/100 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 07.06.2016 - 8 A 14.40011

    Ortsumgehung bei Münchberg (Landkreis Hof)

    1.1.2 Das Erfordernis der Planrechtfertigung ist jedoch auch bezogen auf den nicht im Fernstraßenbedarfsplan enthaltenen Ausbauabschnitt westlich des Anschlusses an die K. Straße, für dessen Realisierung die verfahrensgegenständlichen Grundstücke der Klägerin in Anspruch genommen werden sollen, erfüllt, weil sich das Vorhaben auch insoweit als vernünftigerweise geboten erweist (vgl. zu den Anforderungen an die Planrechtfertigung nur BVerwG, B. v. 30.6.2014 - 9 B 6.14 - juris Rn. 10; BayVGH, U. v. 15.5.2015 - 8 A 14.40029 - juris Rn. 47).
  • VG Regensburg, 18.05.2022 - RN 6 S 22.106

    Antrag auf Änderung eines Beschlusses im einstweiligen Rechtsschutzverfahren

    Wird der Bebauungsplan durch Anschlag an den Gemeindetafeln nach Art. 26 Abs. 2 Satz 2 Hs. 2 GO bekannt gemacht, so spricht die Übereinstimmung von Ausfertigungs- und Bekanntmachungsdatum noch nicht gegen eine Einhaltung der erforderlichen Reihenfolge (BayVGH, U.v. 30.6.2016 - 2 N 15.713 - juris; BayVGH, U.v. 15.5.2015 - 8 A 14.40029 - juris; BayVGH, B.v. 12.3.2012 - 15 ZB 10.2153 - juris).
  • VGH Bayern, 30.06.2016 - 2 N 15.713

    Festsetzung eines besonderen Nutzungszwecks im Bebauungsplan

    Erfolgt die Bekanntmachung allerdings durch Anschlag an den Gemeindetafeln (Art. 26 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 2 GO), so spricht die Übereinstimmung von Ausfertigungs- und Bekanntmachungsdatum noch nicht dagegen, dass diese Reihenfolge eingehalten wurde (vgl. BayVGH, U.v. 15.5.2015 - 8 A 14.40029 - juris; U.v. 3.9.2002 - 1 B 00.817 - BayVBl 2003, 273).
  • VG München, 09.05.2017 - M 1 K 15.3909

    Unzulässige Nutzungsänderung einer Fabrikhalle in Spielhalle im Gewerbegebiet -

    Da nach damaligem Rechtsstand die Bekanntmachung der Durchführung des Anzeigeverfahrens gemäß § 12 Satz 4 BauGB (a.F.) an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung getreten ist und da ferner ein Bebauungsplan vor seiner Bekanntgabe ausgefertigt werden muss (BVerwG, B.v. 27.1.1999 - 4 B 129.98 - BauR 1999, 611 - juris Rn. 5; BayVGH, U.v. 15.5.2015 - 8 A 14.40029 - juris Rn. 37), war der Bebauungsplan wegen eines Ausfertigungsfehlers zunächst unwirksam.
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