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VGH Bayern, 15.06.2009 - 5 ZB 09.397 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Statistik - Mikrozensus 2008; Sicherstellung der Anonymisierung der Daten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- VGH Bayern, 11.11.2004 - 5 CS 04.2547
Auszug aus VGH Bayern, 15.06.2009 - 5 ZB 09.397
Es hat dabei in Übereinstimmung mit dem Bundesverwaltungsgericht (Beschluss v. 9.7.1996 Buchholz 451.04 Statistik Nr. 9) herausgestellt, dass die Vorschriften in § 16 BStatG und § 8 MZG den durch das Bundesverfassungsgericht aufgestellten Anforderungen zur Sicherstellung der Anonymisierung der Daten des Einzelnen (vgl. BVerfG v. 15.12.1983, BVerfGE 65, 1 ff) durch die dort vorgeschriebene Trennung und Löschung bestimmter Merkmale über persönliche und sachliche Verhältnisse der Befragten ausreichend Rechnung tragen (vgl. dazu auch BayVGH vom 11.11.2004 Az. 5 CS 04.2547). - VGH Bayern, 03.01.2005 - 26 ZB 03.2047
Auszug aus VGH Bayern, 15.06.2009 - 5 ZB 09.397
Mit dem Vorbringen im Zulassungsantrag hat die Klägerin nicht dargelegt, dass diese Beweiswürdigung durch das Verwaltungsgericht in sich fragwürdig, mit Denkgesetzen nicht vereinbar oder sonst schlechterdings nicht nachvollziehbar wäre (vgl. BayVGH vom 16.10.2002 Az. 10 ZB 01.2567; vom 3.1.2005 Az. 26 ZB 03.2047). - VGH Bayern, 16.10.2002 - 10 ZB 01.2567
Auszug aus VGH Bayern, 15.06.2009 - 5 ZB 09.397
Mit dem Vorbringen im Zulassungsantrag hat die Klägerin nicht dargelegt, dass diese Beweiswürdigung durch das Verwaltungsgericht in sich fragwürdig, mit Denkgesetzen nicht vereinbar oder sonst schlechterdings nicht nachvollziehbar wäre (vgl. BayVGH vom 16.10.2002 Az. 10 ZB 01.2567; vom 3.1.2005 Az. 26 ZB 03.2047). - BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83
Volkszählung
Auszug aus VGH Bayern, 15.06.2009 - 5 ZB 09.397
Es hat dabei in Übereinstimmung mit dem Bundesverwaltungsgericht (Beschluss v. 9.7.1996 Buchholz 451.04 Statistik Nr. 9) herausgestellt, dass die Vorschriften in § 16 BStatG und § 8 MZG den durch das Bundesverfassungsgericht aufgestellten Anforderungen zur Sicherstellung der Anonymisierung der Daten des Einzelnen (vgl. BVerfG v. 15.12.1983, BVerfGE 65, 1 ff) durch die dort vorgeschriebene Trennung und Löschung bestimmter Merkmale über persönliche und sachliche Verhältnisse der Befragten ausreichend Rechnung tragen (vgl. dazu auch BayVGH vom 11.11.2004 Az. 5 CS 04.2547).
- OVG Sachsen, 08.01.2010 - 3 B 197/07
Beweiswürdigung durch das erstinstanzliche Gericht und Zulassung der Berufung
Dies bedeutet, dass eine Beweiswürdigung nur dann mit Erfolg angegriffen werden kann, wenn eine Verletzung von gesetzlichen Beweisregeln, von Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen, bei aktenwidrig angenommenem Sachverhalt oder bei offensichtlicher Sachwidrigkeit und Willkürlichkeit geltend gemacht wird (BayVGH, Beschl. v. 29.7.2009 - 11 ZB 07.1043 - Beschl. v. 15.6.2009 - 5 ZB 09.397 -, jeweils zitiert nach juris).Unter Zugrundelegung dieser Grundsätze hat die Klägerin die Beweiswürdigung durch das Verwaltungsgericht Chemnitz nicht in Frage stellen können. - VG München, 03.12.2009 - M 17 K 09.2964
Mikrozensus
Den Antrag auf Zulassung der Berufung lehnte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 15. Juni 2009 (5 ZB 09.397) ab.Das Gericht hält an dieser Entscheidung fest, zumal sie vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 5. Juni 2009 (5 ZB 09.397) bestätigt wurde.