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VGH Bayern, 15.08.2008 - 19 CS 08.1471 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Vermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit bei einer Verurteilung zu einer Strafe von mindestens 60 Tagessätzen wegen einer vorsätzlichen Tat (hier: Vorteilsgewährung, § 333 Abs. 1 StGB);Gesetzgeberischer Handlungsspielraum;Voraussetzungen einer Ausnahme von der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (65) Neu Zitiert selbst (11)
- BVerwG, 13.12.1994 - 1 C 31.92
Waffenrecht - Jagdrecht - Regelvermutung - Jagtschein - Waffenschein - Entziehung …
Auszug aus VGH Bayern, 15.08.2008 - 19 CS 08.1471
a) Aufgrund der rechtskräftigen Verurteilung des Antragstellers im Juni 2007 durch Strafbefehl (vgl. hierzu BVerwG vom 13.12.1994, BVerwGE 97, 245, und vom 4.9.1995, BayVBl. 1996, 313) wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Geldstrafe von mehr als 60 Tagessätzen besteht nach der in § 5 Abs. 2 Nr. 1a WaffG (in der Fassung des Waffenrechtsneuregelungsgesetzes vom 11.10.2002 BGBl. I S. 3969) getroffenen Wertentscheidung des Gesetzgebers ein Fehlverhaltensrisiko, das mit dem Besitz und dem Führen von Waffen nicht vereinbar ist.b) Die Regelvermutung des § 5 Abs. 2 WaffG ist ausgeräumt, wenn die Umstände der abgeurteilten Tat die Verfehlung in einem derart milden Licht erscheinen lassen, dass die regelmäßig begründete Annahme eines Zuverlässigkeitsmangels nicht gerechtfertigt ist; dabei ist die Schwere der konkreten Verfehlung zu würdigen, zum Beispiel dahin, ob sie lediglich Bagatellcharakter hat, sowie die Persönlichkeit des Betroffenen, wie sie in seinem Verhalten zum Ausdruck kommt (vgl. BVerwG vom 13.12.1994 a.a.O. und vom 16.10.1995 Buchholz 402.5 WaffG Nr. 74).
Dafür besteht nur Anlass, wenn der Sachverhalt Besonderheiten aufweist, deren Bewertung nach den gesetzlichen Zuverlässigkeitsmaßstäben eine dem Gericht nicht zur Verfügung stehende Sachkunde voraussetzt (BVerwG vom 13.12.1994 a.a.O. …sowie vom 4.9.1995 a.a.O.).
Nachdem beginnend mit dem 1. Juli 1990 die waffenrechtliche und die jagdrechtliche Zuverlässigkeit nach unterschiedlichen Regelungen zu beurteilen waren (vgl. Art. 17 Nr. 2 des Dritten Rechtsbereinigungsgesetzes vom 28.6.1990 BGBl. I S. 1221 sowie BVerwG vom 13.12.1994 a.a.O.), hat der Gesetzgeber im Zusammenhang mit dem Waffenrechtsneuregelungsgesetzes 2002 (vgl. dort Art. 15 Nr. 1a) zur Behebung dieser nicht mehr als sachgerecht empfundenen Differenzierung der Vorschrift des § 17 Abs. 1 S. 1 BJagdG eine Regelung angefügt, wonach bei fehlender Zuverlässigkeit oder fehlender persönlicher Eignung im Sinne des Waffengesetzes nur ein Jagdschein nach § 15 Abs. 7 BJagdG (Falknerjagdschein) erteilt werden darf.
- BVerwG, 16.05.2007 - 6 C 24.06
Waffenbesitzkarte, Widerruf, Zuverlässigkeit, Rückwirkung.
Auszug aus VGH Bayern, 15.08.2008 - 19 CS 08.1471
Auch wenn diese zum 1. April 2008 in Kraft getretene Vorschrift (vgl. Art. 7 des Änderungsgesetzes vom 26.3.2008) vorliegend nicht anwendbar ist, weil es auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung ankommt (BVerwG vom 16.5.2007 NVwZ 2007, 1201) und im Waffenrecht ein Vorverfahren nach § 68 VwGO nicht mehr stattfindet (vgl. Art. 15 Abs. 1 und Abs. 2 AGVwGO i.d.F. vom 22.6.2007 GVBl. S. 390), stellt sie eine Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung dar.Im Übrigen wäre diese hinsichtlich der Gewichtung der öffentlichen Interessen auch nicht dispositionsbefugt (vgl. Bundesverwaltungsgericht vom 16.5.2007 a.a.O.).
- BVerwG, 04.09.1995 - 1 C 13.94
Waffenrecht: Verlust der Zuverlässigkeit durch strafgerichtliche Verurteilung …
Auszug aus VGH Bayern, 15.08.2008 - 19 CS 08.1471
a) Aufgrund der rechtskräftigen Verurteilung des Antragstellers im Juni 2007 durch Strafbefehl (vgl. hierzu BVerwG vom 13.12.1994, BVerwGE 97, 245, und vom 4.9.1995, BayVBl. 1996, 313) wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Geldstrafe von mehr als 60 Tagessätzen besteht nach der in § 5 Abs. 2 Nr. 1a WaffG (in der Fassung des Waffenrechtsneuregelungsgesetzes vom 11.10.2002 BGBl. I S. 3969) getroffenen Wertentscheidung des Gesetzgebers ein Fehlverhaltensrisiko, das mit dem Besitz und dem Führen von Waffen nicht vereinbar ist.Dafür besteht nur Anlass, wenn der Sachverhalt Besonderheiten aufweist, deren Bewertung nach den gesetzlichen Zuverlässigkeitsmaßstäben eine dem Gericht nicht zur Verfügung stehende Sachkunde voraussetzt (…BVerwG vom 13.12.1994 a.a.O. sowie vom 4.9.1995 a.a.O.).
- VG München, 07.07.1999 - M 7 K 98.4370
Auszug aus VGH Bayern, 15.08.2008 - 19 CS 08.1471
Die Behörde ist zutreffend davon ausgegangen, dass eine Fallkonstellation, wie sie der Entscheidung des Verwaltungsgerichts München vom 7. Juli 1999 (Az. 7 K 98.4370) zu Grunde liegt, hier nicht gegeben ist. - BVerwG, 26.03.1996 - 1 C 12.95
Waffenrecht: Verwertungsverbot im Bundeszentralregister getilgter Straftaten
Auszug aus VGH Bayern, 15.08.2008 - 19 CS 08.1471
Angesichts des mit dem privaten Waffenbesitz verbundenen erheblichen Sicherheitsrisikos besteht ein überragendes Interesse der Allgemeinheit daran, dieses Risiko möglichst gering zu halten und nur bei Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (BVerwG vom 26.3.1996 BVerwGE 101, 24,33). - BVerwG, 27.03.2007 - 6 B 108.06
Erteilung einer Erlaubnis zur nichtgewerbsmäßigen Herstellung von Schusswaffen; …
Auszug aus VGH Bayern, 15.08.2008 - 19 CS 08.1471
Er entspricht damit dem besonderen Schutzbedürfnis von Leben und Gesundheit (Art. 2 Abs. 1 GG) und überschreitet nicht den ihm gesetzten verfassungsrechtlichen Rahmen (vgl. BVerwG vom 27.3.2007 Az. 6 B 108.06 - Juris - sowie OVG Münster vom 25.10.2007 NVwZ-RR 2008, 393). - OVG Niedersachsen, 29.10.2003 - 11 ME 286/03
Aufschiebende Wirkung; Ausnahmefall; Bagatelldelikt; Begründungserfordernis; …
Auszug aus VGH Bayern, 15.08.2008 - 19 CS 08.1471
Ist dieses Vertrauen nicht mehr gerechtfertigt, überwiegt grundsätzlich das öffentliche Interesse, die Gefahr eines vorschriftswidrigen Umgangs mit Schusswaffen mit sofort wirksamen Mitteln zu unterbinden, das private Interesse des Betroffenen, von den Wirkungen des Widerrufs bis zur Entscheidung in der Hauptsache verschont zu bleiben (Entscheidung des Senats vom 7.7.2005 BayVBl. 2005, 666; ebenso Niedersächsisches OVG vom 29.10.2003 Az. 11 ME 286/03 und vom 1.6.2004 NVwZ-RR 2005, 110). - OVG Niedersachsen, 01.06.2004 - 8 ME 116/04
Einziehung; Jagdschein; Regelvermutung; Rückwirkung; Ungültigkeitserklärung; …
Auszug aus VGH Bayern, 15.08.2008 - 19 CS 08.1471
Ist dieses Vertrauen nicht mehr gerechtfertigt, überwiegt grundsätzlich das öffentliche Interesse, die Gefahr eines vorschriftswidrigen Umgangs mit Schusswaffen mit sofort wirksamen Mitteln zu unterbinden, das private Interesse des Betroffenen, von den Wirkungen des Widerrufs bis zur Entscheidung in der Hauptsache verschont zu bleiben (Entscheidung des Senats vom 7.7.2005 BayVBl. 2005, 666; ebenso Niedersächsisches OVG vom 29.10.2003 Az. 11 ME 286/03 und vom 1.6.2004 NVwZ-RR 2005, 110). - OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2007 - 20 A 1881/07
Zwingende Einziehung eines Jagdscheins wegen fehlender waffenrechtlicher …
Auszug aus VGH Bayern, 15.08.2008 - 19 CS 08.1471
Er entspricht damit dem besonderen Schutzbedürfnis von Leben und Gesundheit (Art. 2 Abs. 1 GG) und überschreitet nicht den ihm gesetzten verfassungsrechtlichen Rahmen (vgl. BVerwG vom 27.3.2007 Az. 6 B 108.06 - Juris - sowie OVG Münster vom 25.10.2007 NVwZ-RR 2008, 393). - VGH Bayern, 23.03.2006 - 19 CS 06.456
Auszug aus VGH Bayern, 15.08.2008 - 19 CS 08.1471
Im Bereich des Sicherheitsrechts sind die Anforderungen an die Begründung der Anordnung eines Sofortvollzugs gering, weil es um den Schutz von Leben und Gesundheit geht und deshalb der Sofortvollzug in der Regel bereits aus der Natur der Sache begründet ist (Entscheidung des Senats vom 23.3.2006 Az. 19 CS 06.456; im Einzelnen vgl. A.II.2. b aa). - VGH Bayern, 07.07.2005 - 19 CS 05.1154
- VG München, 28.09.2023 - M 7 S 23.684
Querdenker- und Reichsbürgerszene: Erfolgloser einstweiliger Rechtsschutz gegen …
Im Bereich des Sicherheitsrechts sind die Anforderungen an die Begründung der Anordnung eines Sofortvollzugs ohnehin gering, weil es um den Schutz von Leben und Gesundheit geht und deshalb der Sofortvollzug in der Regel bereits aus der Natur der Sache begründet ist (vgl. BayVGH, B.v. 15.8.2008 - 19 CS 08.1471 - juris Rn. 3;… B.v. 23.3.2006 - 19 CS 06.456 - juris Rn. 12).Denn es besteht ein überragendes Interesse der Allgemeinheit daran, das mit dem Waffenbesitz verbundene erhebliche Sicherheitsrisiko möglichst gering zu halten und nur bei Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeglicher Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (vgl. BayVGH, B.v. 15.8.2008 - 19 CS 08.1471 - juris Rn. 21).
- VG München, 27.11.2017 - M 7 S 17.3929
Widerruf von Waffenbesitzkarten und Ungültigkeitserklärung eines Jagdscheins
Denn ein gültiger Jagdschein berechtigt den Antragsteller zum Erwerb von Jagdwaffen und Munition (§ 13 Abs. 3 Satz 1 WaffG) und es besteht ein überragendes Interesse der Allgemeinheit daran, das mit dem privaten Waffenbesitz verbundene erhebliche Sicherheitsrisiko möglichst gering zu halten und nur bei Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (vgl. BayVGH, B.v. 15.8.2008 - 19 CS 08.1471 - juris Rn. 21 unter Verweis auf BVerwG, U.v. 26.3.1996 - 1 C 12/95 - juris Rn 25).Ist dieses Vertrauen nicht mehr gerechtfertigt, überwiegt grundsätzlich das öffentliche Interesse, die Gefahr eines vorschriftswidrigen Umgangs mit Schusswaffen mit sofort wirksamen Mitteln zu unterbinden, das private Interesse des Betroffenen, von den Wirkungen des waffenbehördlichen Verfügung bis zur Entscheidung in der Hauptsache verschont zu bleiben (vgl. BayVGH, B.v. 15.8.2008 - 19 CS 08.1471 - juris Rn. 21 m.w.N.;… VG München, B.v. 6.7.2015 - M 7 S. 15.1147 - juris Rn. 24).
- OVG Niedersachsen, 16.12.2008 - 11 LB 31/08
Rechtmäßigkeit der Versagung eines Jagdscheins wegen waffenrechtlicher …
Erforderlich ist danach eine tatbezogene Prüfung in Gestalt einer Würdigung der Schwere der konkreten Verfehlung und der Persönlichkeit des Betroffenen, wie sie in seinem Verhalten zum Ausdruck kommt (st. Rspr. d. Bundesverwaltungsgerichts, vgl. B. v. 21.7.2008 - 3 B 12/08 -, DÖV 2008, 922 m. w. Nachw.; ebenso BayVGH, B. v. 15.8.2008 - 19 CS 08.1471 -, juris;… OVG NRW, a.a.O.;… VGH Bad.-Württ., a.a.O.; Nds. OVG, B. v. 5.2.2003 - 11 LA 5/03 -).
- VG München, 17.08.2018 - M 7 S 18.1851
Waffenbesitzverbot wegen Tätlichkeiten
Denn es besteht ein überragendes Interesse der Allgemeinheit daran, das mit dem Waffenbesitz verbundene erhebliche Sicherheitsrisiko möglichst gering zu halten und nur bei Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeglicher Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (vgl. BayVGH, B.v. 15.8.2008 - 19 CS 08.1471 - juris Rn. 21).Ist dieses Vertrauen nicht mehr gerechtfertigt, überwiegt grundsätzlich das öffentliche Interesse, die Gefahr eines vorschriftswidrigen Umgangs mit Schusswaffen mit sofort wirksamen Mitteln zu unterbinden, das private Interesse des Betroffenen, von den Wirkungen des waffenbehördlichen Verfügung bis zur Entscheidung in der Hauptsache verschont zu bleiben (vgl. BayVGH, B.v. 15.8.2008 - 19 CS 08.1471 - juris Rn. 21 m.w.N.;… VG München, B.v. 6.7.2015 - M 7 S 15.1147 - juris Rn. 24).
- VG München, 26.04.2023 - M 7 S 23.1898
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit - auch für erlaubnisfreie Waffen - bei …
Im Bereich des Sicherheitsrechts sind die Anforderungen an die Begründung der Anordnung eines Sofortvollzugs gering, weil es um den Schutz von Leben und Gesundheit geht und deshalb der Sofortvollzug in der Regel bereits aus der Natur der Sache begründet ist (vgl. BayVGH, B.v. 15.8.2008 - 19 CS 08.1471 - juris Rn. 3;… B.v. 23.3.2006 - 19 CS 06.456 - juris Rn. 12).Denn es besteht ein überragendes Interesse der Allgemeinheit daran, das mit dem Waffenbesitz verbundene erhebliche Sicherheitsrisiko möglichst gering zu halten und nur bei Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeglicher Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (vgl. BayVGH, B.v. 15.8.2008 - 19 CS 08.1471 - juris Rn. 21).
- VG München, 24.07.2014 - M 7 S 14.300
Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis; Mitglied eines Bandidos Motorcycle …
Denn es besteht ein überragendes Interesse der Allgemeinheit daran, das mit dem privaten Waffenbesitz verbundene erhebliche Sicherheitsrisiko möglichst gering zu halten und nur bei Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (vgl. BayVGH, vgl. B. v. 15. August 2008 - 19 CS 08.1471 - juris Rn 21 unter Verweis auf BVerwG, U. v. 26. März 1996 - 1 C 12/95 -juris Rn 25).Ist dieses Vertrauen nicht mehr gerechtfertigt, überwiegt grundsätzlich das öffentliche Interesse, die Gefahr eines vorschriftswidrigen Umgangs mit Schusswaffen mit sofort wirksamen Mitteln zu unterbinden, das private Interesse des Betroffenen, von den Wirkungen des Widerrufs bis zur Entscheidung in der Hauptsache verschont zu bleiben (BayVGH, vgl. B. v. 15. August 2008 - 19 CS 08.1471 - juris Rn 21 m.w.N.).
- VG München, 30.10.2015 - M 7 S 15.4592
Aufbewahrung einer Kurzwaffe in einem nicht zertifizierten Behältnis
Denn es besteht ein überragendes Interesse der Allgemeinheit daran, das mit dem privaten Waffenbesitz verbundene erhebliche Sicherheitsrisiko möglichst gering zu halten und nur bei Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (vgl. BayVGH, B. v. 15. August 2008 - 19 CS 08.1471 - juris Rn. 21 unter Verweis auf BVerwG, U. v. 26. März 1996 - 1 C 12/95 -juris Rn. 25).Ist dieses Vertrauen nicht mehr gerechtfertigt, überwiegt grundsätzlich das öffentliche Interesse, die Gefahr eines vorschriftswidrigen Umgangs mit Schusswaffen mit sofort wirksamen Mitteln zu unterbinden, das private Interesse des Betroffenen, von den Wirkungen des Widerrufs bis zur Entscheidung in der Hauptsache verschont zu bleiben (BayVGH, vgl. B. v. 15. August 2008 - 19 CS 08.1471 - juris Rn. 21 m. w. N.).
- VG Augsburg, 04.03.2009 - Au 4 K 08.330
Vermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit bei einer Verurteilung zu einer …
Mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 15. August 2008 (Az. 19 CS 08.1471) wurde die Beschwerde zurückgewiesen.Der vom Kläger angenommene Wertungswiderspruch mit der Vorschrift des § 32 Abs. 2 Nr. 5 a BZRG, wonach Verurteilungen, durch die auf Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen erkannt worden ist, nicht in das Führungszeugnis aufgenommen werden, besteht nicht, weil der Gesetzgeber mit dieser Vorschrift andere Ziele verfolgt (vgl. auch BayVGH vom 15.8.2008, Az. 19 CS 08.1471).
- VG Ansbach, 17.10.2023 - AN 16 S 23.1917
Waffenrecht, Unzuverlässigkeit, Verstoß gegen Aufbewahrungspflichten
Im Bereich des Sicherheitsrechts sind die Anforderungen an die Begründung der Anordnung eines Sofortvollzugs gering, weil es um den Schutz von Leben und Gesundheit geht und deshalb der Sofortvollzug in der Regel bereits aus der Natur der Sache begründet ist (vgl. BayVGH, B.v. 15.8.2008 - 19 CS 08.1471 - juris Rn. 3, B.v. 23.3.2006 - 19 CS 06.456 - juris Rn. 12). - VG Ansbach, 02.08.2021 - AN 16 S 21.01080
Widerruf von Waffenbesitzkarten und Einzugs eines Jagdscheins
Denn es besteht ein überragendes öffentliches Interesse daran, das mit dem privaten Waffenbesitz verbundene erhebliche Sicherheitsrisiko möglichst gering zu halten und nur bei Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (…vgl. schon BVerwG, U. v. 26.3.1996 - 1 C 12/95 -, juris Rn. 25; BayVGH, B. v. 15.8.2008 - 19 CS 08.1471 - BayVBl 2009, 729 = juris Rn. 21).Ist dieses Vertrauen nicht mehr gerechtfertigt, überwiegt grundsätzlich das öffentliche Interesse, die Gefahr eines vorschriftswidrigen Umgangs mit Schusswaffen mit sofort wirksamen Mitteln zu unterbinden, das private Interesse des Betroffenen, von den Wirkungen des Widerrufs bis zur Entscheidung in der Hauptsache verschont zu bleiben (BayVGH, B. v. 15.8.2008, a.a.O.).
- VG München, 04.05.2015 - M 7 S 15.911
Aufbewahrung von Langwaffen außerhalb eines zertifizierten …
- VG München, 20.06.2022 - M 7 S 22.1772
Führen einer geladenen Jagdwaffe auf dem Heimweg - Widerruf einer …
- VG München, 11.06.2021 - M 7 S 21.185
Widerruf waffen- und sprengstoffrechtlicher Erlaubnisse, Ungültigerklärung und …
- VG München, 26.08.2016 - M 7 S 16.2807
Widerruf einer Waffenbesitzkarte nach Strafbefehl
- VG Ansbach, 10.10.2016 - AN 14 S 16.00623
Vorläufiger Rechtsschutz, Bewilligung von Prozesskostenhilfe, Waffenrechtliche …
- VG München, 23.05.2016 - M 7 S 16.280
Widerruf der Waffenbesitzerlaubnis wegen Alkoholabhängigkeit
- VG Ansbach, 23.12.2016 - AN 14 S 16.02086
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis
- VG Augsburg, 02.11.2022 - Au 8 S 22.1994
Waffenbesitzverbot wegen Unzuverlässigkeit (hier: Alkoholabhängigkeit sowie …
- VG München, 06.07.2015 - M 7 S 15.1147
Widerruf von Waffenbesitzkarten
- VG München, 19.03.2015 - M 7 S 15.229
Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Widerruf der Waffenbesitzkarten; …
- VG München, 20.02.2015 - M 7 S 14.5050
Aufbewahrung einer Langwaffe außerhalb des Waffenschrankes
- VG Ansbach, 05.01.2023 - AN 16 S 22.02726
Widerruf einer Waffenbesitzkarte, keine Glaubhaftmachung eines Bedürfnisses als …
- VG Bayreuth, 27.10.2023 - B 1 S 23.820
Waffenrechtliche Zuverlässigkeit, sorgfältige Verwahrung (Küchenschrank, …
- VG München, 25.07.2017 - M 7 S 17.1813
Widerruf der Waffenbesitzkarte und Einziehung des Jagdscheins eines …
- VG München, 12.10.2015 - M 7 S 15.2068
Widerruf der Waffenbesitzkarte
- VG München, 30.08.2023 - M 7 S 23.1306
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Teilnahme am Bundeskongress der "Jungen …
- VG München, 14.07.2022 - M 7 S 22.2068
Erfolgloser einstweiliger Rechtsschutz gegen den Widerruf einer Waffenbesitzkarte
- VG München, 06.02.2018 - M 7 S 17.2686
Widerruf von waffen- und sprengstoffrechtlichen Erlaubnissen
- VG München, 10.06.2022 - M 7 S 22.746
Erfolgloser einstweiliger Rechtsschutz gegen den Widerruf von Waffenbesitzkarten
- VG München, 07.05.2018 - M 7 S 18.970
Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnis wegen Nähe zur sog. "Reichsbürgerbewegung"
- VG München, 02.03.2018 - M 7 S 17.3913
Waffenrechtliche Zuverlässigkeitsprüfung bei Reichsbürgerbewegung
- VG München, 30.08.2023 - M 7 S 23.1519
Rücknahme eines Kleinen Waffenscheins wegen Mitgliedschaft in der "Jungen …
- VG München, 10.01.2023 - M 7 S 22.3213
Widerruf von Waffenbesitzkarten wegen Verstoßes gegen Aufbewahrungspflichten
- VG München, 18.03.2020 - M 7 S 20.623
Widerruf waffen- und jagdrechtlicher Erlaubnisse
- VGH Bayern, 04.11.2019 - 21 CS 19.226
Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis und Ungültigerklärung sowie Einziehung …
- VGH Bayern, 12.11.2019 - 21 CS 19.871
Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse und Ungültigerklärung eines Jagdscheins - …
- VG Ansbach, 17.10.2023 - AN 16 S 23.1969
Erfolgloser einstweiliger Rechtsschutz: Widerruf von Waffenbesitzkarten aufgrund …
- VG Bayreuth, 09.09.2020 - B 1 S 20.699
Klage gegen den Widerruf einer Waffenbesitzkarte
- VG München, 22.05.2018 - M 7 S 18.878
Widerruf einer Waffenbesitzkarte
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2010 - 20 B 613/10
Sofortvollzug der Ungültigerklärung und Einziehung des Jagdscheins; Indizierung …
- VG München, 13.06.2023 - M 7 S 22.5946
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit - Aufbewahrung einer teilgeladenen Waffe
- VG München, 27.06.2016 - M 7 S 16.161
Rechtmäßigkeit des Widerrufs von waffen- und sprengstoffrechtlicher Erlaubnis
- VG Ansbach, 08.12.2023 - AN 16 S 23.2085
Waffen- und jagdrechtliche Unzuverlässigkeit, ungeklärtes Abhandenkommen einer …
- VG München, 08.06.2017 - M 7 S 17.933
Widerruf des Kleinen Waffenscheins aufgrund Nähe zu Reichsbürgern
- VG München, 31.05.2017 - M 7 S 16.987
Widerruf einer Waffenbesitzkarte
- VG München, 23.05.2017 - M 7 S 17.408
Nähe zur Reichsbürgerbewegung als Grund waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit
- VG Mainz, 28.11.2017 - 1 L 1119/17
Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis, hier: u.a. europäischer …
- VG Augsburg, 09.10.2009 - Au 6 S 09.1489
Abfallrecht; einstweiliger Rechtsschutz eines Dritten gegen vorzeitigen …
- VG München, 24.04.2018 - M 7 S 18.596
Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis eines sog. "Reichsbürgers"
- VGH Bayern, 01.10.2014 - 21 CS 14.1765
Waffenrechtliche Erlaubnis, Widerruf, Bandidos-Mitglied, öffentliches Interesse, …
- VG Bayreuth, 07.06.2022 - B 1 S 22.480
Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit
- VGH Bayern, 16.04.2015 - 21 ZB 15.555
Waffenrecht; Zulassungsberufung; Unzuverlässigkeit; Regelvermutung; Hehlerei; …
- VG München, 13.09.2022 - M 7 S 22.3549
Widerruf von Waffenbesitzkarten
- VG München, 27.02.2018 - M 7 S 17.6126
Rücknahme waffen- und sprengstoffrechtlicher Erlaubnis
- VG München, 02.05.2012 - M 7 S 12.807
- VG München, 19.02.2021 - M 7 S 20.6281
Widerruf einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis wegen absoluter Unzuverlässigkeit …
- VG München, 04.11.2015 - M 7 S 15.4236
Widerruf der Waffenbesitzkarte
- VG Hannover, 15.11.2012 - 11 B 5794/12
Bußgeld; Einziehung; Jagdschein; Mitteilungspflicht; Regelvermutung; …
- VG München, 27.03.2017 - M 7 S 17.115
Widerruf von Waffenbesitzkarten
- VG Bayreuth, 15.02.2022 - B 1 S 22.82
Grober Verstoß gegen das Bundesjagdgesetz und die Grundsätze der deutschen, …
- VG Bayreuth, 05.12.2019 - B 1 S 19.1125
Widerruf einer Waffenbesitzkarte: geladene Waffe im Waffenschrank
- VG München, 05.05.2015 - M 7 SE 14.5556
Erfolgloser Antrag eines Waffenbesitzers auf Wiederherstellung der aufschiebenden …
- VG München, 14.11.2012 - M 7 K 12.2319
- VG Ansbach, 28.10.2022 - AN 16 S 22.2176
Entzug des Jagdscheins und Widerruf von Waffenbesitzkarten, vorläufiger …
- VG Augsburg, 09.10.2009 - Au 6 S 09.1495
Abfallrecht; einstweiliger Rechtsschutz von Dritten gegen vorzeitigen Baubeginn; …