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   VGH Bayern, 15.08.2014 - 12 BV 13.108   

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VGH Bayern, 15.08.2014 - 12 BV 13.108 (https://dejure.org/2014,21478)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.08.2014 - 12 BV 13.108 (https://dejure.org/2014,21478)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. August 2014 - 12 BV 13.108 (https://dejure.org/2014,21478)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Ausbildungsförderung für den Besuch eines Gymnasiums; Eignung für den gewählten Ausbildungsgang; entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 21.04.1993 - 11 B 60.92

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage, welcher Zeitpunkt für die Beurteilung der

    Auszug aus VGH Bayern, 15.08.2014 - 12 BV 13.108
    Nachfolgende Entwicklungen müssen aufgrund des Prognosecharakters außer Betracht bleiben (vgl. BVerwG, B.v. 21.4.1993 - 11 B 60.92 - NVwZ-RR 1994, 28).

    Weder kann im Fall eines Scheiterns eine zunächst positive Prognose nachträglich in Zweifel gezogen werden noch eine ursprünglich negative Prognose durch eine spätere positive Entwicklung widerlegt werden (vgl. BVerwG, B.v. 21.4.1993 - 11 B 60.92 - NVwZ-RR 1994, 28).

  • VGH Bayern, 05.12.2012 - 12 BV 11.1377

    Ausbildungsförderungsrecht Voraussetzungen des Schüler-BAföG bei auswärtiger

    Auszug aus VGH Bayern, 15.08.2014 - 12 BV 13.108
    Ergänzend verweist die Klägerin mit Schriftsatz vom 7. Mai 2013 auf die neuere Rechtsprechung des Senats (BayVGH, B.v. 5.12.2012 - 12 BV 11.1377 - juris) zu § 2 Abs. 1a BAföG im Hinblick auf migrationsspezifische Förderung bzw. migrationstypische Defizite des Auszubildenden.
  • BVerwG, 30.06.2004 - 6 C 28.03

    Regulierung im Postbereich; gesetzliche Exklusivlizenz; Erteilung einer Lizenz

    Auszug aus VGH Bayern, 15.08.2014 - 12 BV 13.108
    Die Rechtssache weist weder in tatsächlicher noch in rechtlicher Hinsicht außergewöhnliche Schwierigkeiten auf (vgl. zu diesem Erfordernis BVerwG, U.v. 30.6.2004 - 6 C 28.02 - BVerwGE 121, 211, 212; U.v. 9.12.2010 - 10 C 13.09 - BVerwGE 138, 289, 297 f.).
  • VG München, 08.11.2012 - M 15 K 12.723

    Ausbildungsförderung für den Besuch eines privaten Gymnasiums, das vorwiegend von

    Auszug aus VGH Bayern, 15.08.2014 - 12 BV 13.108
    Die daraufhin zum Verwaltungsgericht München mit dem Ziel der Aufhebung des Versagungsbescheids und der Verpflichtung der Beklagten zur Leistung von Ausbildungsförderung in voller gesetzlicher Höhe erhobene Verpflichtungsklage blieb ebenfalls erfolglos (Urteil vom 8. November 2012, Az. M 15 K 12.723).
  • BVerwG, 09.12.2010 - 10 C 13.09

    Asylfolgeantrag; Änderung der Sachlage; Änderung der Rechtslage; Beschluss;

    Auszug aus VGH Bayern, 15.08.2014 - 12 BV 13.108
    Die Rechtssache weist weder in tatsächlicher noch in rechtlicher Hinsicht außergewöhnliche Schwierigkeiten auf (vgl. zu diesem Erfordernis BVerwG, U.v. 30.6.2004 - 6 C 28.02 - BVerwGE 121, 211, 212; U.v. 9.12.2010 - 10 C 13.09 - BVerwGE 138, 289, 297 f.).
  • BVerwG, 21.06.1990 - 5 C 3.88

    Begriff der zumutbaren von der Wohnung der Eltern aus erreichbaren

    Auszug aus VGH Bayern, 15.08.2014 - 12 BV 13.108
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 21.6.1990 - 5 C 3.88) sei eine Ausbildungsstätte am Wohnort der Eltern dann nicht als der besuchten entsprechend anzusehen, wenn sie leistungsbezogen strengere Aufnahmebedingungen stelle.
  • VG München, 12.10.2017 - M 15 K 16.5963

    Leistung von Ausbildungsförderung für den Besuch eines privaten Gymnasiums

    Nach der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 15. August 2014 (B.v. 15.8.2014 - 12 BV 13.108) könne diese Vermutungsregel nur dann eingreifen, wenn die Aufnahme in die jeweilige Schule (hier in die Einführungsklasse des Gymnasiums der ... Privatschulen) in Übereinstimmung mit den Anforderungen der einschlägigen staatlichen Schulordnung erfolgt.

    Letzteres ist im Rahmen einer tatsachengestützten Prognose auf der Grundlage der vom Auszubildenden vorgelegten Zeugnisse bezogen auf den Zeitpunkt der Entscheidung der Behörde über den Förderantrag zu beurteilen (vgl. hierzu näher Rothe/Blanke, BAföG, Stand: September 2016, § 9 Rn. 6; BayVGH, B.v. 15.8.2014 - 12 BV 13.108 - juris; BayVGH, B.v. 27.3.2013 - 12 BV 13.85 - nicht veröffentlicht).

    Dies wäre mit der gesetzlichen Systematik eines an die Eignung anknüpfenden Übertritts an weiterführende Schulen, die auch die Gewährung von Ausbildungsförderung zu beachten hat, nicht vereinbar (vgl. BayVGH, B.v. 15.8.2014 - 12 BV 13.108 - juris; BayVGH, B.v. 27.3.2013 - 12 BV 13.85 - nicht veröffentlicht).

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