Rechtsprechung
   VGH Bayern, 15.11.2019 - 19 ZB 19.730   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,43560
VGH Bayern, 15.11.2019 - 19 ZB 19.730 (https://dejure.org/2019,43560)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.11.2019 - 19 ZB 19.730 (https://dejure.org/2019,43560)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. November 2019 - 19 ZB 19.730 (https://dejure.org/2019,43560)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,43560) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 60
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: auf dem Postweg abhandengekommene Klageschrift

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: auf dem Postweg abhandengekommene Klageschrift

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 60
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand für eine Klage; die vom Gericht nicht registriert worden ist; Anwaltsverschulden

  • rechtsportal.de

    VwGO § 60 Abs. 1 ; VwGO § 74 Abs. 1
    Nichteinhaltung der Klagefrist; Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Schuldhaftigkeit einer Fristversäumnis; Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes im gewöhnlichen Postlauf ohne jeglichen Nachweis; Erforderlichkeit einer Überwachung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 15.07.2002 - 7 B 37.02

    Rückübertragung eines Grundstücks nach den Vorschriften des Gesetzes zur Regelung

    Auszug aus VGH Bayern, 15.11.2019 - 19 ZB 19.730
    Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Juli 2002 (Az. 7 B 37/02) regle den Fall, dass eine gerichtliche Eingangsbestätigung von einem Anwalt nicht kontrolliert und abgeglichen werde (ebenso BVerfG, B.v. 7.1.2003 - 2 BvR 447/02).

    Bei einem Rechtsanwalt gehört es zu dessen Sorgfaltspflichten, im Falle der Zusendung einer Eingangsmitteilung durch das Gericht eigenständig durch einen Vergleich des in der Eingangsmitteilung benannten Eingangsdatums mit dem in seinen Akten vermerkten Datum der Zustellung der angefochtenen Entscheidung zu kontrollieren, ob die Rechtsmittelfrist durch die Rechtsmittelschrift gewahrt worden ist, und, sofern das nicht der Fall sein sollte, innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu beantragen (vgl. OVG NRW, B.v. 13.5.1998 - 8 A 2610/96 - juris Rn. 8; BVerwG, B.v. 15.7.2002 - 7 B 37/02 - juris).

  • BVerfG, 07.01.2003 - 2 BvR 447/02

    Zum Fristbeginn für einen Antrag auf Wiedereinsetzung in eine versäumte

    Auszug aus VGH Bayern, 15.11.2019 - 19 ZB 19.730
    Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Juli 2002 (Az. 7 B 37/02) regle den Fall, dass eine gerichtliche Eingangsbestätigung von einem Anwalt nicht kontrolliert und abgeglichen werde (ebenso BVerfG, B.v. 7.1.2003 - 2 BvR 447/02).

    Die Rechtsschutzgarantien der Art. 19 Abs. 4 und Art. 103 Abs. 1 GG schützen nicht denjenigen, der der Wahrnehmung seiner Rechte mit vermeidbarer Gleichgültigkeit gegenübersteht (vgl. BVerfG, B.v. 7.1.2003 - 2 BvR 447/02 - juris Rn. 7 mit Verweis auf BVerfGE 42, 120 ).

  • OVG Schleswig-Holstein, 12.08.2014 - 1 MB 16/14

    Wiedereinsetzung in die Versäumung der Klagefrist; Kenntniserlangungszeitpunkt

    Auszug aus VGH Bayern, 15.11.2019 - 19 ZB 19.730
    Die Wiedereinsetzungsfrist beginnt in dem Zeitpunkt, in dem ein verantwortlicher Anwalt bei Anwendung der von ihm zu erwartenden Sorgfalt die eingetretene Säumnis hätte erkennen können (vgl. OVG SH, B.v. 12.8.2014 - 1 MB 16/14 - juris Rn. 10; OVG NRW, B.v. 4.8.2014 - 13 A 1084/14.A - juris Rn. 16).

    Die sog. Eingangsmitteilung wird regelmäßig binnen weniger Tage versandt (vgl. OVG SH, B.v. 12.8.2014, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.08.2014 - 13 A 1084/14

    Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs i.R.d. Pflichten eines Rechtsanwalts

    Auszug aus VGH Bayern, 15.11.2019 - 19 ZB 19.730
    Die Wiedereinsetzungsfrist beginnt in dem Zeitpunkt, in dem ein verantwortlicher Anwalt bei Anwendung der von ihm zu erwartenden Sorgfalt die eingetretene Säumnis hätte erkennen können (vgl. OVG SH, B.v. 12.8.2014 - 1 MB 16/14 - juris Rn. 10; OVG NRW, B.v. 4.8.2014 - 13 A 1084/14.A - juris Rn. 16).

    Bei deren Ausbleiben ist für den Fristbeginn maßgebend, ab welchem Zeitpunkt einem Anwalt nach Aufgabe des Schriftstücks zur Post Zweifel an dessen rechtzeitigem Eingang bei Gericht gekommen sein müssen (vgl. OVG NRW, B.v. 4.8.2014 - 13 A 1084/14.A - juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.12.1994 - 1 S 3532/94

    Wiedereinsetzung: Anwaltsverschulden - unterlassene Erkundigung nach dem Eingang

    Auszug aus VGH Bayern, 15.11.2019 - 19 ZB 19.730
    Ein Prozessbevollmächtigter dürfe auf die normalen Postlaufzeiten vertrauen, wenn die Deutsche Post Verzögerungen der üblichen Postlaufzeit nicht ausdrücklich angekündigt habe (mit Verweis auf VGH BW, B.v. 30.12.1994 - 1 S 3532/94 - B.v. 20.3.1996 - 5 S 2457/95 - jeweils juris).

    Der Senat kann offen lassen, nach welcher Zeitspanne sich einem Anwalt die Frage aufdrängen muss, ob ein ordnungsgemäßer Zugang der Klageschrift erfolgt ist, da jedenfalls nach einem Zeitraum von nahezu neun Monaten ohne jegliche Eingangsbestätigung des Gerichts ein sorgfältig arbeitender Anwalt nicht mehr von einer fristgemäßen Rechtshängigkeit seines Verfahrens ausgehen und die Sache auf sich beruhen lassen kann (ebenso für einen Zeitraum von vier Monaten VGH BW, B.v. 30.12.1994 - 1 S 3532/94 - juris Rn. 4; vgl. auch VG Düsseldorf, U.v. 14.5.2012 - 17 K 7145/11 - juris Rn. 19).

  • BGH, 05.07.2017 - XII ZB 463/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Glaubhaftmachung der mitgeteilten

    Auszug aus VGH Bayern, 15.11.2019 - 19 ZB 19.730
    Die Frage der Rechtzeitigkeit des Posteinwurfs sei durch die Erklärung des Rechtsanwaltes ordnungsgemäß nachgewiesen (mit Verweis auf BGH, B.v. 5.7.2017 - XII ZB 463/16 - juris).
  • BVerfG, 07.04.1976 - 2 BvR 728/75

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Rechtsbehelf eines sprachunkundigen

    Auszug aus VGH Bayern, 15.11.2019 - 19 ZB 19.730
    Die Rechtsschutzgarantien der Art. 19 Abs. 4 und Art. 103 Abs. 1 GG schützen nicht denjenigen, der der Wahrnehmung seiner Rechte mit vermeidbarer Gleichgültigkeit gegenübersteht (vgl. BVerfG, B.v. 7.1.2003 - 2 BvR 447/02 - juris Rn. 7 mit Verweis auf BVerfGE 42, 120 ).
  • BVerfG, 11.01.1991 - 1 BvR 1435/89

    Effektivität des Rechtsschutzes und Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus VGH Bayern, 15.11.2019 - 19 ZB 19.730
    Auch wenn sich ein Rechtsmittelführer grundsätzlich auf die Einhaltung der regelmäßigen (normalen) Postlaufzeiten verlassen darf (vgl. BVerfG, B.v. 11.1.1991 - 1 BvR 1435/89 - juris), müssen sich einem verantwortlichen Rechtsanwalt im Falle des Ausbleibens der gerichtlichen Eingangsbestätigung und des Fehlens anderweitiger Zustellungsnachweise zumindest nach dem Ablauf mehrerer Wochen Zweifel an einem ordnungsgemäßen und fristgerechten Eingang der Klageschrift bei Gericht einstellen, die eine entsprechende Erkundigungspflicht auslösen.
  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

    Auszug aus VGH Bayern, 15.11.2019 - 19 ZB 19.730
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) bestünden dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (BVerfG, B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16; BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 15.11.2019 - 19 ZB 19.730
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) bestünden dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (BVerfG, B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16; BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 04.12.2017 - 10 ZB 16.997

    Ablehnung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

  • OLG Düsseldorf, 19.07.2016 - 21 U 21/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.1998 - 8 A 2610/96

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Fristversäumung; Fehlender Hinweis;

  • VGH Baden-Württemberg, 20.03.1996 - 5 S 2457/95

    Wiedereinsetzung: Verzögerung der Briefbeförderung - keine Nachfragepflicht des

  • VG Würzburg, 31.03.2016 - W 5 K 15.1301

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Glaubhaftmachung

  • BGH, 07.01.2015 - IV ZB 14/14

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Fristen- und

  • VGH Bayern, 24.01.2019 - 10 ZB 17.1343

    Darlegung von Berufungszulassungsgründen

  • VG Düsseldorf, 14.05.2012 - 17 K 7145/11

    Einhaltung der Frist für einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • VG München, 21.09.2021 - M 2 K 17.49491

    Zur Glaubhaftmachung bei einem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Es bedarf einer aus sich heraus verständlichen, geschlossenen Schilderung der tatsächlichen Abläufe bis zur rechtzeitigen Auf- bzw. Übergabe des in Verlust geratenen Schriftsatzes (vgl. OVG Bremen, B.v. 20.4.2020 - 1 LA 53/20 - juris Rn. 19; BayVGH, B.v. 15.11.2019 - 19 ZB 19.730 - juris Rn. 9; BGH, B.v. 16.4.2019 - VI ZB 33/17 - juris Rn. 11) und der entsprechenden Glaubhaftmachung.

    Für die alleinige Glaubhaftmachung mittels anwaltlicher Versicherung ist nach der Rechtsprechung sogar dann kein Raum, wenn der Bevollmächtigte darlegt, er selbst habe das fristwahrende Schriftstück zur Post gegeben (vgl. BayVGH, B.v. 15.11.2019 - 19 ZB 19.730 - juris Rn. 9).

    Es bedarf daher - vorbehaltlich von Fällen der Beweisnot - zur Glaubhaftmachung der rechtzeitigen Absendung eines fristwahrenden Schriftsatzes insbesondere der Darlegung eines Eintrags der Frist in ein Fristenkontrollbuch, das Festhalten der Absendung in einem Postausgangsbuch und die Löschung der Frist auf der Grundlage der Eintragung im Postausgangsbuch (vgl. BayVGH, B.v. 15.11.2019 - 19 ZB 19.730 - juris Rn. 9).

    Jedoch ist er jedenfalls im Fall einer Übermittlung eines fristwahrenden Schriftsatzes ohne jeglichen Nachweis - im Sinne eines gestuften Schutzes gegen Fristversäumungen - verpflichtet, anlässlich einer zugegangenen gerichtlichen Eingangsbestätigung eine Fristenkontrolle durchzuführen (vgl. BayVGH, B.v. 15.11.2019 - 19 ZB 19.730 - juris Rn. 10).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2022 - 13 A 1753/21

    Antag auf Zulassung der Berufung wegen eines Verfahrensmangels in Form der

    vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 15. November 2019 - 19 ZB 19.730 -, juris, Rn. 13; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 25. November 2021 - 12 S 3232/20 -, juris, Rn. 7; Hamb. OVG, Beschluss vom 20. August 2018 - 4 Bf 59/16.Z -, juris, Rn. 16; OVG NRW, Beschluss vom 4. August 2014 - 13 A 1084/14.A -, juris, Rn. 15, m. w. N.

    vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 15. November 2019 - 19 ZB 19.730 -, juris, Rn. 13 m. w. N.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 25. November 2021 - 12 S 3232/20 -, juris, Rn. 9 m. w. N.; Hamb. OVG, Beschluss vom 20. August 2018 - 4 Bf 59/16.Z -, juris, Rn. 17, m. w. N.

    vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 15. November 2019 - 19 ZB 19.730 -, juris, Rn. 13 m. w. N.; OVG NRW, Beschlüsse vom 4. August 2014 - 13 1084/14.A -, juris, Rn. 19; BGH, Beschluss vom 9. Dezember 1992 - VIII ZB 30/92 -, juris, Rn. 8.

  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.2021 - 12 S 3232/20

    Klageerhebung; Beginn der Wiedereinsetzungsfrist

    Besondere Sorgfalt muss ein bevollmächtigter Rechtsanwalt bei der Überwachung und Berechnung von Fristen verwenden (Bayerischer VGH, Beschluss vom 15.11.2019 - 19 ZB 19.730 -, juris Rn. 8 f.).

    Es gehört zu den Pflichten eines Anwalts im Verwaltungsprozess, anhand der Mitteilung über das Eingangsdatum einer fristgebundenen Klageschrift zu überprüfen oder durch geeignetes Büropersonal überprüfen zu lassen, ob die Klageschrift rechtzeitig bei Gericht eingegangen ist; denn es ist auch und gerade Zweck eines solchen gerichtlichen Schreibens, dem Anwalt diese Kontrolle zu ermöglichen (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 19.05.1992 - 13 TP 2474/91 -, juris Rn. 4; zur Rechtsmittelfrist BVerwG, Beschluss vom 15.07.2002 - 7 B 37.02 -, juris Rn. 6; Bayerischer VGH, Beschluss vom 15.11.2019 - 19 ZB 19.730 -, juris Rn. 13; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.05.1998 - 8 A 2610/96 -, juris Rn. 12).

  • VGH Bayern, 03.04.2023 - 20 ZB 23.552

    Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts bei elektronischem Versand eines

    Das grundsätzlich gerechtfertigte Vertrauen darauf, dass ein Rechtsbehelf nach seiner Versendung den Empfänger auch erreicht hat, besteht in einer solchen Situation nicht mehr fort, so dass eine Nachfrage beim jeweiligen Gericht geboten ist (vgl. OVG NW, B.v. 6.4.2022 - 13 A 1753/21.A - juris Rn. 25; BayVGH, B.v. 15.11.2019 - 19 ZB 19.730 - juris Rn. 13; OVG Hbg., B.v. 20.8.2018 - 4 Bf 59/16.Z - juris Rn. 17; Hoppe in Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 60 Rn. 39).

    Der bis zur Stellung des Wiedereinsetzungsantrags am 15. März 2023 verstrichene Zeitraum von fast zehn Monaten ohne jegliche Eingangsbestätigung oder sonstige Verfügung des Verwaltungsgerichts bzw. des Verwaltungsgerichtshofs ist jedenfalls deutlich zu lang, als dass ein sorgfältig arbeitender Anwalt die Sache auf sich hätte beruhen lassen können (ebenso für einen Zeitraum von neun Monaten: BayVGH, B.v. 15.11.2019 - 19 ZB 19.730 - juris Rn. 14; für einen Zeitraum von vier Monaten: VGH BW, B.v. 30.12.1994 - 1 S 3532/94 - juris Rn. 4).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht