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   VGH Bayern, 16.01.2019 - 21 C 18.578   

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https://dejure.org/2019,2813
VGH Bayern, 16.01.2019 - 21 C 18.578 (https://dejure.org/2019,2813)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.01.2019 - 21 C 18.578 (https://dejure.org/2019,2813)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. Januar 2019 - 21 C 18.578 (https://dejure.org/2019,2813)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 166 Abs. 1 S. 1 VwGO, § 152 Abs. 1, § 166; WaffG § 5 Abs. 1 Nr. 2, § 36 Abs. 1, § 41 Abs. 2; RuStaG § 4 Abs. 1
    Waffenbesitzverbot wegen Zugehörigkeit zur Reichsbürgerbewegung

  • Wolters Kluwer

    Erlass eines Waffenbesitzverbots für erlaubnisfreie und erlaubnispflichtige Waffen aufgrund waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit; Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit aufgrund der Zugehörigkeit zur sog. "Reichsbürgerbewegung"

  • rewis.io

    Waffenbesitzverbot wegen Zugehörigkeit zur Reichsbürgerbewegung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Waffenrecht; Erfolglose Beschwerde gegen Versagung von Prozesskostenhilfe; Waffenbesitzverbot für erlaubnisfreie und erlaubnispflichtige Waffen; Unzuverlässigkeit; Sog. "Reichsbürgerbewegung"; Beweisaufnahme kommt nicht ernsthaft in Betracht; Prozesskostenhilfe; ...

  • rechtsportal.de

    Erlass eines Waffenbesitzverbots für erlaubnisfreie und erlaubnispflichtige Waffen aufgrund waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit; Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit aufgrund der Zugehörigkeit zur sog. "Reichsbürgerbewegung"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 12.12.2017 - 21 CS 17.1332

    Widerruf waffen- und sprengstoffrechtlicher Erlaubnisse wegen Zugehörigkeit zur

    Auszug aus VGH Bayern, 16.01.2019 - 21 C 18.578
    Bei ihnen rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass sie im Sinn von § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG Waffen oder Munition missbräuchlich oder leichtfertig verwenden werden (Buchst. a), mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren werden (Buchst. b) oder Waffen oder Munition Personen überlassen werden, die zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt über diese Gegenstände nicht berechtigt sind (Buchst. c - vgl. Beschlüsse des Senats v. 5.10.2017 - 21 CS 17.1300; v. 12.12.2017 - 21 CS 17.1332; v. 10.1.2018 - 21 CS 17.1339; v. 15.1.2018 - 21 CS 17.1519; v. 12.3.2018 - 21 CS 17.1678 - alle juris).

    Vor diesem Hintergrund führt auch der Verweis des Klägers auf den Beschluss des Senats vom 12. Dezember 2017 (21 CS 17.1332) nicht weiter.

  • VGH Bayern, 12.03.2018 - 21 CS 17.1678

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen das Verbot des Waffenerwerbs und -besitzes

    Auszug aus VGH Bayern, 16.01.2019 - 21 C 18.578
    Bei ihnen rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass sie im Sinn von § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG Waffen oder Munition missbräuchlich oder leichtfertig verwenden werden (Buchst. a), mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren werden (Buchst. b) oder Waffen oder Munition Personen überlassen werden, die zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt über diese Gegenstände nicht berechtigt sind (Buchst. c - vgl. Beschlüsse des Senats v. 5.10.2017 - 21 CS 17.1300; v. 12.12.2017 - 21 CS 17.1332; v. 10.1.2018 - 21 CS 17.1339; v. 15.1.2018 - 21 CS 17.1519; v. 12.3.2018 - 21 CS 17.1678 - alle juris).
  • VGH Bayern, 10.01.2018 - 21 CS 17.1339

    Widerruf der Waffenbesitzkarte wegen Unzuverlässigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 16.01.2019 - 21 C 18.578
    Bei ihnen rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass sie im Sinn von § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG Waffen oder Munition missbräuchlich oder leichtfertig verwenden werden (Buchst. a), mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren werden (Buchst. b) oder Waffen oder Munition Personen überlassen werden, die zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt über diese Gegenstände nicht berechtigt sind (Buchst. c - vgl. Beschlüsse des Senats v. 5.10.2017 - 21 CS 17.1300; v. 12.12.2017 - 21 CS 17.1332; v. 10.1.2018 - 21 CS 17.1339; v. 15.1.2018 - 21 CS 17.1519; v. 12.3.2018 - 21 CS 17.1678 - alle juris).
  • VGH Bayern, 15.01.2018 - 21 CS 17.1519

    Widerruf der Waffenbesitzkarte und des kleinen Waffenscheins

    Auszug aus VGH Bayern, 16.01.2019 - 21 C 18.578
    Bei ihnen rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass sie im Sinn von § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG Waffen oder Munition missbräuchlich oder leichtfertig verwenden werden (Buchst. a), mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren werden (Buchst. b) oder Waffen oder Munition Personen überlassen werden, die zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt über diese Gegenstände nicht berechtigt sind (Buchst. c - vgl. Beschlüsse des Senats v. 5.10.2017 - 21 CS 17.1300; v. 12.12.2017 - 21 CS 17.1332; v. 10.1.2018 - 21 CS 17.1339; v. 15.1.2018 - 21 CS 17.1519; v. 12.3.2018 - 21 CS 17.1678 - alle juris).
  • VGH Bayern, 05.10.2017 - 21 CS 17.1300

    Keine hinreichende Gewähr für verantwortungsvollen Umgang mit Waffen -

    Auszug aus VGH Bayern, 16.01.2019 - 21 C 18.578
    Bei ihnen rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass sie im Sinn von § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG Waffen oder Munition missbräuchlich oder leichtfertig verwenden werden (Buchst. a), mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren werden (Buchst. b) oder Waffen oder Munition Personen überlassen werden, die zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt über diese Gegenstände nicht berechtigt sind (Buchst. c - vgl. Beschlüsse des Senats v. 5.10.2017 - 21 CS 17.1300; v. 12.12.2017 - 21 CS 17.1332; v. 10.1.2018 - 21 CS 17.1339; v. 15.1.2018 - 21 CS 17.1519; v. 12.3.2018 - 21 CS 17.1678 - alle juris).
  • BVerwG, 22.08.2012 - 6 C 30.11

    Waffen; Munition; Erwerbsverbot; Besitzverbot; erlaubnispflichtige Waffen;

    Auszug aus VGH Bayern, 16.01.2019 - 21 C 18.578
    Denn das Bundesverwaltungsgericht hat ausgeführt, dass ein Verbot erlaubnispflichtiger Waffen gemäß § 41 Abs. 2 WaffG geboten ist, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis nicht erfüllt sind, weil dem Betroffenen die erforderliche waffenrechtliche Zuverlässigkeit fehlt (BVerwG, U.v. 22.8.2012 - 6 C 30.11 - juris Rn. 35).
  • VG Neustadt, 27.01.2021 - 5 K 80/20

    Waffen und Munition nicht sorgfältig verwahrt - Waffenerlaubnis zu Recht

    Denn die Voraussetzungen des § 41 Abs. 2 WaffG sind nach der Rechtsprechung erfüllt, wenn dem Betroffenen die waffenrechtliche Zuverlässigkeit fehlt; eine Untersagung ist dann geboten (BVerwG, Urteil vom 22. August 2012 - 6 C 30.11 - juris Rn. 35; Bay.VGH, Beschluss vom 16. Januar 2019 - 21 C 18.578 - juris Rn. 24).
  • VG München, 28.09.2023 - M 7 S 23.684

    Querdenker- und Reichsbürgerszene: Erfolgloser einstweiliger Rechtsschutz gegen

    Soweit der Bayerische Verwaltungsgerichtshof offenbar auch in Abkehr von der eigenen langjährigen ständigen Rechtsprechung (so bislang insbesondere auch in Fällen sog. "Reichsbürger", vgl. BayVGH, B.v. 22.8.2019 - 21 CS 18.2518 - juris Rn. 13; B.v. 16.1.2019 - 21 C 18.578 - juris Rn. 24; vgl. auch B.v. 12.3.2018 - 21 CS 17.1678 - juris Rn. 22) neuerdings im Fall eines sog. "Reichsbürgers" die Auffassung vertreten möchte, § 41 Abs. 2 WaffG (gemeint wohl § 41 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WaffG) verlange nach einer Prognose, in deren Rahmen eine Anwendung von § 5 WaffG nicht ohne weiteres in Betracht komme und es könne allein aus der Einordnung als "Reichsbürger" nicht auf eine vollumfängliche Unzuverlässigkeit geschlossen werden (vgl. BayVGH, B.v. 8.5.2023 - 224 CS 23.785 - juris Rn. 18), vermag die Kammer dem nicht zu folgen.
  • VGH Bayern, 05.02.2020 - 10 ZB 19.2459

    Zumutbarer Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung -

    Es hat unter Hinweis auf Erkenntnisse der Kammer aus anderen Verwaltungsstreitverfahren (vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 16.1.2019 - 21 C 18.578 - juris) zutreffend festgestellt, dass der Kläger bei der Anlasstat am 23. Januar 2018 zusammen mit zwei Personen, Herrn R. und Herrn H., agiert hat, die beide der Reichsbürgerbewegung zuzuordnen sind.
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