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   VGH Bayern, 16.04.2003 - 4 ZB 03.198   

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VGH Bayern, 16.04.2003 - 4 ZB 03.198 (https://dejure.org/2003,16241)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.04.2003 - 4 ZB 03.198 (https://dejure.org/2003,16241)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. April 2003 - 4 ZB 03.198 (https://dejure.org/2003,16241)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Subjektive Rechtsverletzung durch Satzungsfehler; Ausgestaltung der Fleischhygienegebühren; Erhebung von besonderen Gebühren oder Zuschlägen ; Trichinenuntersuchung und bakteriologische Untersuchung von frischem Fleisch; Erhöhtes Kostenniveau des Mitgliedstaats bzw. der ...

  • Judicialis

    VwGO § 88; ; VwGO § 113 Abs. 1 Satz 1; ; FlHG § 24 Abs. 2; ; AGFlHG 1990 Art. 3 Abs. 2; ; AGFlHG 1998 Art. 3 Abs. 2; ; Richtlinie 85/73/EWG; ; Richtlinie 93/118/EG; ; Richtlinie 96/43/EG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 304
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 30.05.2002 - C-284/00

    Stratmann

    Auszug aus VGH Bayern, 16.04.2003 - 4 ZB 03.198
    Der Beklagte macht geltend, die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 30. Mai 2002 (Az. C-284/00 u.a. DVBl. 2002, 1108) betreffe entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts nur das nordrhein-westfälische Landesrecht und lasse sich nicht unmittelbar auf die Rechtslage in Bayern übertragen.

    Zu Recht erachtet das Verwaltungsgericht die Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 30. Mai 2002 (Az. C-284/00 u.a. DVBl. 2002, 1108) und die daraufhin ergangenen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Oktober 2002 (Az. 3 C 17.02 - Trichinenuntersuchung) sowie vom 14. Oktober 2002 (Az. 3 C 16.02 NVwZ 2003, 345 - bakteriologische Untersuchung) auch für die Rechtslage in Bayern als bedeutsam.

    Der Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 30. Mai 2002 (a.a.O. S. 1110) ausdrücklich den abschließenden Charakter der Gemeinschaftsgebühren für die in Art. 1 der Richtlinie 85/73 (in der Fassung der Richtlinie 93/118/EG) genannten Untersuchungen und Kontrollen hervorgehoben.

    b) Nachdem der Europäische Gerichtshof in der Begründung seiner Entscheidung vom 30. Mai 2002 (a.a.O. DVBl. 2002, 1108/1110) in Tz. 56 ausdrücklich hervorgehoben hat, dass sich aus Kapitel I Nr. 4 Buchst. a und b des Anhangs der Richtlinie 85/73/EWG in der durch die Richtlinie 93/118/EG geänderten Fassung ergebe, dass eine spezifische, über die Gemeinschaftsgebühren hinausgehende Gebühr sämtliche tatsächlich entstandenen Kosten abdecken müsse, stellen sich insoweit keine klärungsbedürftigen Fragen.

  • BVerwG, 25.02.1997 - 4 NB 30.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Änderungs- oder Ergänzungsplan als Gegenstand eines

    Auszug aus VGH Bayern, 16.04.2003 - 4 ZB 03.198
    Sie würde neben dem objektiven Element der Rechtmäßigkeit des verbleibenden Regelungsrests in subjektiver Hinsicht voraussetzen, dass der Satzungsgeber im Zweifel auch eine Satzung dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (vgl. BVerwG vom 25.2.1997 NVwZ 1997, 896 zur Teilnichtigkeit von Bebauungsplänen).
  • BVerwG, 09.10.2002 - 3 C 17.02

    Amtliche Schlachttieruntersuchungen und Fleischuntersuchungen - Erhebung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 16.04.2003 - 4 ZB 03.198
    Zu Recht erachtet das Verwaltungsgericht die Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 30. Mai 2002 (Az. C-284/00 u.a. DVBl. 2002, 1108) und die daraufhin ergangenen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Oktober 2002 (Az. 3 C 17.02 - Trichinenuntersuchung) sowie vom 14. Oktober 2002 (Az. 3 C 16.02 NVwZ 2003, 345 - bakteriologische Untersuchung) auch für die Rechtslage in Bayern als bedeutsam.
  • BVerwG, 14.10.2002 - 3 C 16.02

    Erhebung von Gebühren für bakteriologische Untersuchungen neben allgemeiner

    Auszug aus VGH Bayern, 16.04.2003 - 4 ZB 03.198
    Zu Recht erachtet das Verwaltungsgericht die Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 30. Mai 2002 (Az. C-284/00 u.a. DVBl. 2002, 1108) und die daraufhin ergangenen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Oktober 2002 (Az. 3 C 17.02 - Trichinenuntersuchung) sowie vom 14. Oktober 2002 (Az. 3 C 16.02 NVwZ 2003, 345 - bakteriologische Untersuchung) auch für die Rechtslage in Bayern als bedeutsam.
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 16.04.2003 - 4 ZB 03.198
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer Gerichtsentscheidung begründet, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1163/1164).
  • VGH Bayern, 17.03.2003 - 4 CS 02.3049
    Auszug aus VGH Bayern, 16.04.2003 - 4 ZB 03.198
    Gemeinschaftsrecht lässt somit für die hier bedeutsamen Zeiträume auch in Bayern die Erhebung von besonderen Gebühren für die bakteriologische Untersuchung von frischem Fleisch und für die Trichinenuntersuchung nicht zu (vgl. BayVGH vom 17.3.2003 Az. 4 CS 02.3049 und vom 14.4.2003 Az. 4 CS 03.38; Papsthart, KommP BY 2002, 336/338; a.A. FStBay 2003 RdNr. 15 Ziff. 3 d).
  • VGH Bayern, 19.08.1999 - 4 ZS 99.2065
    Auszug aus VGH Bayern, 16.04.2003 - 4 ZB 03.198
    a) Auch unter diesem Aspekt ist die Zulassung der Berufung gem. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nicht gerechtfertigt, denn der Verwaltungsgerichtshof teilt die Bedenken des Verwaltungsgerichts gegen die Gültigkeit der Fleischhygiene-Gebührensatzung des Beklagten vom 16. November 1998 wegen des in § 2 Abs. 3 normierten "Personalkostenzuschlags" (vgl. BayVGH vom 19.8.1999 Az. 4 ZS 99.2065).
  • VGH Bayern, 14.04.2003 - 4 CS 03.38
    Auszug aus VGH Bayern, 16.04.2003 - 4 ZB 03.198
    Gemeinschaftsrecht lässt somit für die hier bedeutsamen Zeiträume auch in Bayern die Erhebung von besonderen Gebühren für die bakteriologische Untersuchung von frischem Fleisch und für die Trichinenuntersuchung nicht zu (vgl. BayVGH vom 17.3.2003 Az. 4 CS 02.3049 und vom 14.4.2003 Az. 4 CS 03.38; Papsthart, KommP BY 2002, 336/338; a.A. FStBay 2003 RdNr. 15 Ziff. 3 d).
  • OVG Schleswig-Holstein, 10.02.2006 - 3 LB 3/05

    Fleischbeschaugebühr, Trichinenuntersuchung, Gebührenberechnung

    Das ergebe sich unter anderem aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (Urt. v. 30.05.2002 - C-284/00 und C-288/00 -), des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 28.06.2002 - 3 ?N 5.01 - sowie Urt. v. 09.10.2002 - 3 C 17.02 - und 14.10.2002 - 3 C 16.02 -), des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (Beschl. v. 14.04.2003 - 4 ZB 02.3185 - und 16.04.2003 - 4 ZB 03.198 -) sowie des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (Beschl. v. 28.04.2004 - 12 A 10431/04 -).

    Auch der von der Klägerin in ihrer Berufungsbegründung zitierte Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 16. April 2003 - 4 ZB 03.198 - enthält keine zusätzlichen rechtlichen Gesichtspunkte, die im vorliegenden Zusammenhang berücksichtigt werden müssten.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.08.2004 - 12 A 10757/04

    Fleischbeschaugebühren

    Auch kann ihm nicht der Wille unterstellt werden, die Gebühren gleichwohl in unveränderter Höhe zu beschließen (im Ergebnis ebenso: BayVGH, Beschluss vom 16. April 2003 - 4 ZB 03.198 -, NVwZ 2004, 304; Sächsisches OVG, Beschluss vom 26. März 2004 - 3 B 608/01 -, JURIS).

    Dies ist im Rahmen des § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO ausreichend (ähnlich BayVGH, Beschluss vom 16. April 2003, aaO).

  • OVG Brandenburg, 30.10.2003 - 2 B 93/02

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Gebühren für die Schlachttieruntersuchung und

    Diese Erwägungen dürften auf die im vorliegenden Fall anzuwendende Richtlinie 85/73/EWG in der Fassung der Richtlinie 96/43/EG übertragbar sein (s. a. BayVGH, Beschl. v. 16. April 2003 - 4 ZB 03.198 -, BayVBl. 2003, 564, 565).
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