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   VGH Bayern, 16.04.2008 - 6 ZB 06.3342   

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VGH Bayern, 16.04.2008 - 6 ZB 06.3342 (https://dejure.org/2008,75518)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.04.2008 - 6 ZB 06.3342 (https://dejure.org/2008,75518)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. April 2008 - 6 ZB 06.3342 (https://dejure.org/2008,75518)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Erschließungsbeitragsrecht; Privatwegenetz als nächste selbstständige Erschließungsanlage; zum Anbau bestimmt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 02.07.1982 - 8 C 28.81

    Eigentümerwege zur "inneren Erschließung" einer Reihenhausanlage als selbständige

    Auszug aus VGH Bayern, 16.04.2008 - 6 ZB 06.3342
    Aus deren Sicht ist maßgebliche Erschließungsanlage die nächste von ihnen aus erreichbare selbstständige Erschließungsanlage (BVerwG vom 29.8.2000 BayVBl 2001, 118; vom 23.3.1984 BayVBl 1984, 410 - LS - BVerwG vom 2.7.1982 BVerwGE 66, 69/72), sei sie nun eine öffentliche oder eine private Straße.

    Die Anlieger hätten nämlich voll die Kosten einer eigenen Anbaustraße und nicht nur die einer Zufahrt zur nächstgelegenen Erschließungsanlage getragen (vgl. hierzu BVerwG vom 2.7.1982 a.a.O. S. 71 f).

    In rechtlicher Hinsicht sichert das Miteigentum an der Verkehrsfläche die Erreichbarkeit (vgl. BVerwG vom 2.7.1982 a.a.O.).

  • BVerwG, 29.08.2000 - 11 B 48.00

    Erschließungsanlage; Privatstraße; Bestimmung zum Anbau; Erschließungseignung;

    Auszug aus VGH Bayern, 16.04.2008 - 6 ZB 06.3342
    Aus deren Sicht ist maßgebliche Erschließungsanlage die nächste von ihnen aus erreichbare selbstständige Erschließungsanlage (BVerwG vom 29.8.2000 BayVBl 2001, 118; vom 23.3.1984 BayVBl 1984, 410 - LS - BVerwG vom 2.7.1982 BVerwGE 66, 69/72), sei sie nun eine öffentliche oder eine private Straße.

    Selbstständige Erschließungsanlage kann ein Privatweg sein, wenn er (1.) als erschließungsrechtlich selbstständig zu qualifizieren und (2.) zum Anbau bestimmt und zur verkehrsmäßigen Erschließung der an ihn angrenzenden Grundstücke geeignet ist (BVerwG vom 29.8.2000 a.a.O.).

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 16.04.2008 - 6 ZB 06.3342
    Solche Zweifel wären nur dann anzunehmen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung im erstinstanziellen Urteil mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt würden (vgl. BVerfG vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1163/1164).
  • BVerwG, 09.11.1984 - 8 C 77.83

    Selbständigkeit einer Erschließungsanlage

    Auszug aus VGH Bayern, 16.04.2008 - 6 ZB 06.3342
    Eine entsprechende Erwartung ist nur dann schutzwürdig, wenn sie sich an der Ausdehnung der einmündenden Verkehrsanlage und ihrer Beschaffenheit sowie dem Maß der Abhängigkeit von der abzurechnenden Anlage ausrichtet, wobei das Maß der Abhängigkeit von Gewicht ist, weil bei einer Verkehrsanlage ohne Verbindungsfunktion der Eindruck der Unselbständigkeit auch noch bei einer Ausdehnung erhalten bleibt, bei der eine Anlage mit Verbindungsfunktion schon den Eindruck der Selbstständigkeit vermittelt (BVerwG vom 9.11.1984 BVerwGE 70, 247 = DVBl 1985, 297/298).
  • BVerwG, 23.06.1995 - 8 C 30.93

    Erschließungsrechtliche Selbständigkeit einer Stichstraße - Abgrenzung zwischen

    Auszug aus VGH Bayern, 16.04.2008 - 6 ZB 06.3342
    Da das hier in Rede stehende Privatwegesystem keine Stichstraße ist, sondern in südwestlicher Richtung einem tonnagebeschränkten Verkehr offen steht, mit 170 m Länge deutlich über das Regelmaß der Unselbständigkeit sogar von Stichstraßen, also 100 m hinaus geht und sich auch noch verzweigt (vgl. zu diesen Kriterien BVerwG vom 23.6.1995 BVerwGE 99, 23), überschreitet es die Abgrenzungsmerkmale eines unselbstständigen Bestandteils der abgerechneten Anlage bei weitem.
  • BVerwG, 16.09.1998 - 8 C 8.97

    Grundstücksbegriff, Erschließungsanlage im Sinne des § 123 Abs. 2 BauGB,

    Auszug aus VGH Bayern, 16.04.2008 - 6 ZB 06.3342
    Die Begriffe des (einheitlichen) Anwesens oder Areals führen in die Irre, weil sie den Grundstückskomplex der Klägerin zusammenfassen und das Privatwegenetz wie eine "Binnenerschließung" behandeln, die nicht der Erschließung der Baugrundstücke von außen, sondern der internen Erreichbarkeit einzelner Teilflächen eines Grundstücks dient (BVerwG vom 16.9.1998 NVwZ 1999, 997 = KStZ 1999, 154).
  • VGH Bayern, 31.08.2006 - 6 B 01.119

    Erschließungsbeitrag, Anbaustraße, Stichstraße, selbständige Stichstraße,

    Auszug aus VGH Bayern, 16.04.2008 - 6 ZB 06.3342
    Die beiden zuletzt genannten Kriterien spielen zwar nach dem ins bayerische Landesrecht überführten Erschließungsbeitragsrecht keine erhebliche Rolle (BayVGH vom 31.8.2006 Az. 6 B 01.119), sprechen also letztlich weder für noch gegen die Selbstständigkeit.
  • VGH Bayern, 06.11.2012 - 6 ZB 12.187

    Erschließungsbeitragsrecht; (Teil-)Hauptsacheerledigung; Begründung des

    Grundsätzlich ist die nächste von einem Grundstück erreichbare selbständige Erschließungsanlage die für dieses Grundstück maßgebliche Erschließungsanlage und nicht die übernächste, wie hier der Schäftlarner Weg (BVerwG, B. v. 29.8.2000 - 11 B 48.00 - DÖV 2001, 37 m.w.N. der Rechtsprechung; BayVGH, B. v. 16.4.2008 - 6 ZB 06.3342 - juris ).
  • VGH Bayern, 24.02.2011 - 6 CS 10.2914

    Erschließungsbeitragsrecht; Abrechnungsgebiet; Erschließung durch selbständige

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat diese Rechtsauffassung geteilt und den Antrag der Antragsgegnerin auf Zulassung der Berufung mit Beschluss vom 16. April 2008 (Az. 6 ZB 06.3342) abgelehnt.
  • VG Ansbach, 16.12.2008 - AN 18 K 07.02057

    Erschließungsbeitrag; (keine) vorhandene Erschließungsanlage; (keine) historische

    Nach dem für die Frage der Abgrenzung selbständiger/unselbständiger Privatweg heranzuziehenden durch die tatsächlichen Verhältnisse vermittelten Gesamteindruck handelt es sich bei der auf Fl.Nr. ... errichteten Zufahrt um keine eigenständige Erschließungsanlage, denn hinsichtlich der insoweit zu Grunde zu legenden Kriterien ergibt sich vorliegend wegen der (geringen) Länge des Privatwegs mit etwas mehr als 50 m sowie seiner völligen Abhängigkeit von der ... der Eindruck, dass es sich bei jenem Privatweg um keine selbständige Erschließungsanlage handelt (vgl. z.B. BayVGH, Urteil vom 25.9.2001, 6 B 96.2911; Beschluss vom 16.4.2008, 6 ZB 06.3342).
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