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   VGH Bayern, 16.06.1980 - 2418 VII 78   

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VGH Bayern, 16.06.1980 - 2418 VII 78 (https://dejure.org/1980,18993)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.06.1980 - 2418 VII 78 (https://dejure.org/1980,18993)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. Juni 1980 - 2418 VII 78 (https://dejure.org/1980,18993)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Religionsunterricht - Bekenntnisfremde Schüler

Papierfundstellen

  • DVBl 1981, 44
  • DÖV 1981, 70
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvR 63/68

    Simultanschule

    Auszug aus VGH Bayern, 16.06.1980 - 2418 VII 78
    Vielmehr ist zu berücksichtigen, daß gerade Verfassungsartikel der vorliegenden Art wegen der Vielzahl zeitlich sich wandelnder Problemlagen für die Auslegung unter geänderten Anschauungen offener sind als andere Normen (vgl. v. Campenhausen a.a.O. S. 611 unter Bezugnahme auf Hesse, Grundzüge des Verfassungsrechts, 8. Aufl., S. 12; vgl. auch BVerfGE 41, 29/50).

    Das staatliche Schulorganisationsrecht, insbesondere die Regelungen über den Besuch des Religionsunterrichts, müssen mit diesen Gewährleistungen in Einklang stehen (vgl. BVerfGE 41, 29/47) .

    4 Abs. 1 GG und Art. 107 Abs. 1 BV schützen die Glaubensfreiheit als Ausfluß der Menschenwürde in einem umfassenden Sinne und verbieten dem Staat nicht nur die Einmischung in diesen höchstpersönlichen Bereich des einzelnen, sondern gebieten auch in einem positiven Sinn, Raum für die aktive Betätigung und Verwirklichung der autonomen Persönlichkeit auf weltanschaulichem-religiösen Gebiet zu sichern (vgl. BVerfGE 32, 98/106; 41, 29/49).

  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 413/60

    Kirchenbausteuer

    Auszug aus VGH Bayern, 16.06.1980 - 2418 VII 78
    Dieses Prinzip verlangt mithin ein Verständnis der Verfassungsnormen, das denkbare Widersprüche vermeidet und zu einer möglichst allseitigen Effizienz der durch sie geschützten Rechtsgüter führt (vgl. BVerfGE 1, 14/32; 19, 206/220; 28, 243/261; 30, 1/19).

    Der religiös neutrale Staat hat insbesondere verfassungsrechtliche Normen nach neutralen, allgemeingültigen, nicht nach konfessionell oder weltanschaulich gebundenen Gesichtspunkten zu interpretieren (vgl. BVerfGE 19, 206/216; 24, 236/247 f.).

  • BVerwG, 06.07.1973 - VII C 36.71

    Religionslehre als versetzungserhebliches Schulfach - Trennung von Staat und

    Auszug aus VGH Bayern, 16.06.1980 - 2418 VII 78
    a) Der in allen vorliegend einschlägigen Bestimmungen (vgl. § 11 ASchO, Art. 136, 137 BV, Art. 7 Abs. 2, 3 GG) im gleichen Sinn verwendete Begriff des Religionsunterrichts wird allgemein als ordentliches Lehrfach (vgl. Art. 7 Abs. 3 GG, Art. 136 Abs. 2 BV) im Sinne eines Pflichtfachs des staatlichen Unterrichtsangebots verstanden (vgl. BVerwGE 42, 346/348 f. ; Schmidt-Bleibtreu/Klein, GG, 4. Aufl., RdNr. 13 zu Art. 7; Meder, BV, 2. Aufl., RdNr. 3 zu Art. 136, jeweils m. w. Nachw.).

    Danach sind die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses unverletzlich (Art. 4 Abs. 1 GG, Art. 107 Abs. 1 BV); die Eltern bzw. die Kinder ab einem gewissen Lebensalter haben das Recht, über die Teilnahme am Religionsunterricht zu entscheiden (Art. 7 Abs. 2 GG, Art. 137 Abs. 1 BV und § 5 des Gesetzes über die religiöse Kindererziehung - RKEG - vgl. hierzu auch Maunz a.a.O. S. 36 ff.; Maunz-Dürig-Herzog, GG, RdNr. 32 zu Art. 7 und 17 ff., 25 f. zu Art. 19 Abs. 3; Schmidt-Bleibtreu/Klein a.a.O. RdNr. 12 zu Art. 7; andererseits Meder a.a.O. RdNr. 2 zu Art. 137; vgl. auch BVerwGE 42, 346) .

  • BVerfG, 26.05.1970 - 1 BvR 83/69

    Dienstpflichtverweigerung

    Auszug aus VGH Bayern, 16.06.1980 - 2418 VII 78
    Dieses Prinzip verlangt mithin ein Verständnis der Verfassungsnormen, das denkbare Widersprüche vermeidet und zu einer möglichst allseitigen Effizienz der durch sie geschützten Rechtsgüter führt (vgl. BVerfGE 1, 14/32; 19, 206/220; 28, 243/261; 30, 1/19).
  • BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvF 1/69

    Abhörurteil

    Auszug aus VGH Bayern, 16.06.1980 - 2418 VII 78
    Dieses Prinzip verlangt mithin ein Verständnis der Verfassungsnormen, das denkbare Widersprüche vermeidet und zu einer möglichst allseitigen Effizienz der durch sie geschützten Rechtsgüter führt (vgl. BVerfGE 1, 14/32; 19, 206/220; 28, 243/261; 30, 1/19).
  • BVerfG, 15.12.1959 - 1 BvL 10/55

    Platow-Amnestie

    Auszug aus VGH Bayern, 16.06.1980 - 2418 VII 78
    Der Entstehungsgeschichte der Bestimmungen über den Religionsunterricht, welche die Befürworter der konfessionellen Homogenität der Schüler offensichtlich wesentliches Gewicht beimessen, kommt - abgesehen davon, daß die vom Verfassungsgeber vorgefundene Lebenswirklichkeit nicht ohne weiteres der Entstehungsgeschichte gleichgesetzt werden kann - demgegenüber nur untergeordnete Bedeutung zu (vgl. BVerfGE 1, 299/312; 10, 234/244; weitere Nachw. bei Leibholz-Rinck, GG Einführung RdNr. 8).
  • BVerfG, 21.05.1952 - 2 BvH 2/52

    Wohnungsbauförderung

    Auszug aus VGH Bayern, 16.06.1980 - 2418 VII 78
    Der Entstehungsgeschichte der Bestimmungen über den Religionsunterricht, welche die Befürworter der konfessionellen Homogenität der Schüler offensichtlich wesentliches Gewicht beimessen, kommt - abgesehen davon, daß die vom Verfassungsgeber vorgefundene Lebenswirklichkeit nicht ohne weiteres der Entstehungsgeschichte gleichgesetzt werden kann - demgegenüber nur untergeordnete Bedeutung zu (vgl. BVerfGE 1, 299/312; 10, 234/244; weitere Nachw. bei Leibholz-Rinck, GG Einführung RdNr. 8).
  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus VGH Bayern, 16.06.1980 - 2418 VII 78
    Dieses Prinzip verlangt mithin ein Verständnis der Verfassungsnormen, das denkbare Widersprüche vermeidet und zu einer möglichst allseitigen Effizienz der durch sie geschützten Rechtsgüter führt (vgl. BVerfGE 1, 14/32; 19, 206/220; 28, 243/261; 30, 1/19).
  • BVerfG, 19.10.1971 - 1 BvR 387/65

    Gesundbeter

    Auszug aus VGH Bayern, 16.06.1980 - 2418 VII 78
    4 Abs. 1 GG und Art. 107 Abs. 1 BV schützen die Glaubensfreiheit als Ausfluß der Menschenwürde in einem umfassenden Sinne und verbieten dem Staat nicht nur die Einmischung in diesen höchstpersönlichen Bereich des einzelnen, sondern gebieten auch in einem positiven Sinn, Raum für die aktive Betätigung und Verwirklichung der autonomen Persönlichkeit auf weltanschaulichem-religiösen Gebiet zu sichern (vgl. BVerfGE 32, 98/106; 41, 29/49).
  • BVerwG, 26.06.1974 - VII C 36.72

    Friedhofszwang für Feuerbestattungen

    Auszug aus VGH Bayern, 16.06.1980 - 2418 VII 78
    Die Klägerin muß angesichts ihres Begehrens im vorliegenden Fall nicht auf die Möglichkeit der grundsätzlich vorrangigen Gestaltungs- oder Leistungsklage verwiesen werden; die Feststellungsklage ist allein sachdienlich, da von ihrem Rechtsstandpunkt aus eine Verpflichtungs- oder Anfechtungsklage nicht in Frage kommt (vgl. BVerwGE 39, 247/249; BVerwG DVBl. 1974, S. 681; Kopp, VwGO, 4. Aufl., RdNr. 8 zu § 43).
  • BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvR 241/66

    (Aktion) Rumpelkammer

  • BVerwG, 17.01.1972 - I C 33.68

    Versagung der Erlaubnis zum Betrieb einer Gaststätte wegen Unzuverlässigkeit -

  • BVerwG, 23.02.1979 - 7 C 37.78

    Austritt aus der Kirche - Modifizierter Kirchenaustritt - Zusätze in der

  • BVerfG, 25.02.1987 - 1 BvR 47/84

    Verfassungsrechtliche Grenzen des Elternrechts bei der Entscheidung über die

    Trotz vielfältiger Meinungsunterschiede in den Einzelheiten besteht nämlich zu Recht weitgehend Einigkeit darüber, daß Art. 7 Abs. 3 GG es zuläßt, Veränderungen der Lebenswirklichkeit Rechnung zu tragen (Bay VGH , DVBl. 1981, S. 44 (45 f.); Scheuner, a.a.O., S. 69; v. Campenhausen, a.a.O., S. 611; Link/Pahlke, Religionsunterricht und Bekenntniszugehörigkeit, in: Listl, a.a.O., S. 26 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2012 - 8 D 47/11

    Widerruf einer Verzichtserklärung für ein sog. Altkraftwerk nach § 20 Abs. 3 S. 1

    Kopp/Ramsauer, VwVfG, 12. Auflage 2011, § 60 Rn. 5 unter Hinweis auf Bay. VGH, DÖV 1981, 70, Schliesky, in: Knack/Henneke, VwVfG, 9. Auflage 2010, § 60 Rn. 3 unter Hinweis auf BVerfGE 34, 216 (230 f.) und die verfassungsrechtliche Verankerung sowie Jarass-Gutachten, S. 30 f.

    Bay.VGH, Beschluss vom 30. Oktober 1979 7.Ce - 1552/79 -, UA S. 5 ff.; in DÖV 1981, 70 nur mit Leitsatz veröffentlicht.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2012 - 8 D 48/11

    Widerruf einer Verzichtserklärung für ein sog. Altkraftwerk nach § 20 Abs. 3 S. 1

    Kopp/Ramsauer, VwVfG, 12. Auflage 2011, § 60 Rn. 5 unter Hinweis auf Bay. VGH, DÖV 1981, 70, Schliesky, in: Knack/Henneke, VwVfG, 9. Auflage 2010, § 60 Rn. 3 unter Hinweis auf BVerfGE 34, 216 (230 f.) und die verfassungsrechtliche Verankerung sowie Jarass-Gutachten, S. 30 f.

    Bay.VGH, Beschluss vom 30. Oktober 1979 7.Ce - 1552/79 -, UA S. 5 ff.; in DÖV 1981, 70 nur mit Leitsatz veröffentlicht.

  • BVerwG, 02.09.1983 - 7 C 169.81

    Minderjähriges Kind - Erziehungsrecht - Klagebefugnis - Religionsunterricht -

    Deshalb haben die Religionsgemeinschaften zu entscheiden, ob und in welchem Umfang bekenntnisfremden Schülern die Teilnahme am Religionsunterricht gestattet wird (so auch von Campenhausen, DVBl. 1976, 609/611; OVG Koblenz, Beschluß vom 14. September 1978, DÖV 1978, 929; BayVGH, Urteil vom 16. Juni 1980, DVBl. 1981, 44); dies hat der Senat bereits in seinem Beschluß vom 22. Oktober 1981 (DÖV 1982, 249) angedeutet.
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