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   VGH Bayern, 16.07.2008 - 19 ZB 08.1551   

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VGH Bayern, 16.07.2008 - 19 ZB 08.1551 (https://dejure.org/2008,52692)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.07.2008 - 19 ZB 08.1551 (https://dejure.org/2008,52692)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. Juli 2008 - 19 ZB 08.1551 (https://dejure.org/2008,52692)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Erledigung; fehlende Zulässigkeit; Erteilung eines Jagdscheins an Behinderte unter Auflagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Niedersachsen, 17.08.2006 - 2 LA 1192/04

    Anfechtung einer innerbehördlichen Umsetzung; Erledigung der Klage wegen Eintritt

    Auszug aus VGH Bayern, 16.07.2008 - 19 ZB 08.1551
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Kläger nach Eintritt des erledigenden Ereignisses zulässigerweise auf die Fortsetzungsfeststellungsklage umstellt und dies bereits im Berufungszulassungsantrag zum Ausdruck bringt (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 7.1.1998 - 7 S 3117/97 -, NVwZ-RR 1998, 371; OVG Lüneburg, Beschluss vom 17.8.2006 - 2 LA 1192/04 -, NVwZ-RR 2007, 67).

    Der Kläger muss insoweit im Einzelnen darlegen, weshalb ihm trotz Wegfalls des Rechtsschutzbedürfnisses für die erhobene Klage gleichwohl ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse zur Seite steht (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 7.1.1998 - 7 S 3117/97 -, NVwZ-RR 1998, 371; OVG Lüneburg, Beschluss vom 17.8.2006 - 2 LA 1192/04 -, NVwZ-RR 2007, 67 [68])).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.01.1998 - 7 S 3117/97

    Begründung eines Interesses an der Fortsetzung des erledigten Rechtsstreits im

    Auszug aus VGH Bayern, 16.07.2008 - 19 ZB 08.1551
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Kläger nach Eintritt des erledigenden Ereignisses zulässigerweise auf die Fortsetzungsfeststellungsklage umstellt und dies bereits im Berufungszulassungsantrag zum Ausdruck bringt (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 7.1.1998 - 7 S 3117/97 -, NVwZ-RR 1998, 371; OVG Lüneburg, Beschluss vom 17.8.2006 - 2 LA 1192/04 -, NVwZ-RR 2007, 67).

    Der Kläger muss insoweit im Einzelnen darlegen, weshalb ihm trotz Wegfalls des Rechtsschutzbedürfnisses für die erhobene Klage gleichwohl ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse zur Seite steht (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 7.1.1998 - 7 S 3117/97 -, NVwZ-RR 1998, 371; OVG Lüneburg, Beschluss vom 17.8.2006 - 2 LA 1192/04 -, NVwZ-RR 2007, 67 [68])).

  • VG Bremen, 27.05.1997 - 2 KV 557/97
    Auszug aus VGH Bayern, 16.07.2008 - 19 ZB 08.1551
    Es spricht auch viel dafür, dass der Vorfall anlässlich der Drückjagd vom 4. Januar 2004 der Erteilung eines mit entsprechenden Auflagen versehenen Jagdscheins nicht entgegensteht, da das einmalige Fehlverhalten des Klägers noch kein solches Maß an Unverantwortlichkeit erkennen lässt, dass ihm auch in Zukunft eine Waffenführung mit erforderlicher Vorsicht nicht zuzutrauen wäre (vgl. VG Bremen, B. v. 27.05.1997 - 2 KV 557/97 - Juris).
  • BVerfG, 19.01.1999 - 1 BvR 2161/94

    Testierausschluß Taubstummer

    Auszug aus VGH Bayern, 16.07.2008 - 19 ZB 08.1551
    Bei der vorliegenden Behinderung kann zur Vermeidung eines Verstoßes gegen das Benachteiligungsverbot aus Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG (vgl. hierzu BVerfGE 99, 341 [357] und BVerfG, B. v. 10.03.2004 - 2 BvR 577/01 -, NJW 2004, 2150 [2151]) ein Jagdschein unter Auflagen erteilt werden (vgl. VG Freiburg, U. v. 10.08.1995 - 5 K 1778/92 -, NVwZ-RR 1996, 435 f.), hier z.B. mit der Beschränkung auf diejenige Jagdart, für die die körperliche Eignung noch besteht (Ansitzjagd) und - entsprechend der eigenen Anregung des Klägers - in Begleitung eines erfahrenen Jagdscheininhabers.
  • BVerfG, 10.03.2004 - 2 BvR 577/01

    Benachteiligungsverbot Behinderter (Behinderung nicht als Anknüpfungspunkt für

    Auszug aus VGH Bayern, 16.07.2008 - 19 ZB 08.1551
    Bei der vorliegenden Behinderung kann zur Vermeidung eines Verstoßes gegen das Benachteiligungsverbot aus Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG (vgl. hierzu BVerfGE 99, 341 [357] und BVerfG, B. v. 10.03.2004 - 2 BvR 577/01 -, NJW 2004, 2150 [2151]) ein Jagdschein unter Auflagen erteilt werden (vgl. VG Freiburg, U. v. 10.08.1995 - 5 K 1778/92 -, NVwZ-RR 1996, 435 f.), hier z.B. mit der Beschränkung auf diejenige Jagdart, für die die körperliche Eignung noch besteht (Ansitzjagd) und - entsprechend der eigenen Anregung des Klägers - in Begleitung eines erfahrenen Jagdscheininhabers.
  • VG Freiburg, 10.08.1995 - 5 K 1778/92

    Anspruch eines Querschnittsgelähmten auf Zulassung zur Jägerprüfung ; Körperliche

    Auszug aus VGH Bayern, 16.07.2008 - 19 ZB 08.1551
    Bei der vorliegenden Behinderung kann zur Vermeidung eines Verstoßes gegen das Benachteiligungsverbot aus Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG (vgl. hierzu BVerfGE 99, 341 [357] und BVerfG, B. v. 10.03.2004 - 2 BvR 577/01 -, NJW 2004, 2150 [2151]) ein Jagdschein unter Auflagen erteilt werden (vgl. VG Freiburg, U. v. 10.08.1995 - 5 K 1778/92 -, NVwZ-RR 1996, 435 f.), hier z.B. mit der Beschränkung auf diejenige Jagdart, für die die körperliche Eignung noch besteht (Ansitzjagd) und - entsprechend der eigenen Anregung des Klägers - in Begleitung eines erfahrenen Jagdscheininhabers.
  • VGH Bayern, 25.03.2013 - 2 ZB 12.1266

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis nach Erledigung der Hauptsache

    Eine Erledigung der Hauptsache wirkt sich auf das Zulassungsverfahren mit der Folge aus, dass es für die Fortsetzung des Verfahrens am erforderlichen Rechtsschutzbedürfnis fehlt (vgl. BayVGH, B.v. 16.7.2008 - 19 ZB 08.1551 - juris; B.v. 16.7.2012 - 9 ZB 12.481 - juris).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Klagepartei nach Eintritt des erledigenden Ereignisses zulässigerweise auf eine Fortsetzungsfeststellungsklage umstellt (§ 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO) und dies im Berufungszulassungsantrag zum Ausdruck bringt (vgl. BayVGH, B.v. 16.7.2008 - 19 ZB 08.1551 - juris; B.v. 16.7.2012 - 9 ZB 12.481 - juris).

  • VGH Bayern, 16.07.2012 - 9 ZB 12.481

    Tierschutz; Erledigung der Hauptsache; Fortsetzungsfeststellungsinteresse

    Eine Erledigung der Hauptsache wirkt sich auf das Zulassungsverfahren aus mit der Folge, dass es für die Fortsetzung des Verfahrens am erforderlichen Rechtsschutzinteresse (Beschwer) fehlt (BayVGH vom 16.7.2008, Az. 19 ZB 08.1551).
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