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   VGH Bayern, 16.07.2013 - 22 A 12.40073   

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VGH Bayern, 16.07.2013 - 22 A 12.40073 (https://dejure.org/2013,21635)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.07.2013 - 22 A 12.40073 (https://dejure.org/2013,21635)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. Juli 2013 - 22 A 12.40073 (https://dejure.org/2013,21635)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof PDF

    Neufahrner Kurve darf gebaut werden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Konkludente Rücknahme des ursprünglichen Klageantrags bei Feststellung des Willens i.R.e. Klageänderung; Planfeststellung der (hier: gefahrlosen) Benutzbarkeit der Ersatzzufahrt durch die Landwirte wegen der Ernte nach dem Abbruch einer bestehenden Straßenüberführung

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 87b Abs. 3, §§ 88, 91 Abs. 1 VwGO, § 18 Abs. 1 Satz 2, § 18e Abs. 5, Abs. 6 Satz 1 AEG, § 74 Abs. 3 VwVfG
    Planfeststellungsrecht: Zur Neutrassierung einer überwiegend landwirtschaftlich genutzten Gemeindeverbindungsstraße im Zuge des Vorhabens "Neubau der Neufahrner Kurve" | Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss nach § 18 AEG; Berücksichtigung der Begründung eines das ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 87b Abs. 3, §§ 88, 91 Abs. 1 VwGO, § 18 Abs. 1 Satz 2, § 18e Abs. 5, Abs. 6 Satz 1 AEG, § 74 Abs. 3 VwVfG
    Planfeststellungsrecht: Zur Neutrassierung einer überwiegend landwirtschaftlich genutzten Gemeindeverbindungsstraße im Zuge des Vorhabens "Neubau der Neufahrner Kurve" | Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss nach § 18 AEG; Berücksichtigung der Begründung eines das ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Konkludente Rücknahme des ursprünglichen Klageantrags bei Feststellung des Willens i.R.e. Klageänderung; Planfeststellung der (hier: gefahrlosen) Benutzbarkeit der Ersatzzufahrt durch die Landwirte wegen der Ernte nach dem Abbruch einer bestehenden Straßenüberführung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 30.09.1993 - 7 A 14.93
    Auszug aus VGH Bayern, 16.07.2013 - 22 A 12.40073
    Die in dieser Vorschrift bezeichnete sechswöchige Zeitspanne begann mit der am 14. Dezember 2012 erfolgten Klageerhebung (BVerwG, U.v. 30.9.1993 - 7 A 14.93 - NVwZ 1994, 371/372; U.v. 18.2.1998 - 11 A 6.97 - NVwZ-RR 1998, 592, jeweils zu der mit § 18e Abs. 5 AEG sachlich übereinstimmenden Vorschrift des § 5 Abs. 3 des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes - VerkPBG - vom 16.12.1991, BGBl I S. 2174).

    § 18e Abs. 5 AEG will sicherstellen, dass mit dem Ablauf der in dieser Norm bezeichneten Frist der Lebenssachverhalt, aus dem der mit der Klage geltend gemachte Anspruch hergeleitet wird, unverwechselbar feststeht, so dass das Gericht seine prozessleitende Tätigkeit hieran ausrichten kann, um den Rechtsstreit alsbald entscheidungsreif zu machen; es soll nicht gezwungen sein, sich nach dem Ablauf der Frist mit neuen Lebenssachverhalten auseinanderzusetzen, wenn dies zu einer Verzögerung des Rechtsstreits führen würde (BVerwG, U.v. 30.9.1993 - 7 A 14.93 - NVwZ 1994, 371/372 zu § 5 Abs. 3 VerkPBG).

    Unberührt bleibt demgegenüber das Recht, fristgerechtes Vorbringen auch nach dem Ende der Sechswochenfrist noch zu vertiefen (BVerwG, U.v. 30.9.1993 - 7 A 14.93 - NVwZ 1994, 371/372; B.v. 17.2.1997 a.a.O. S. 593).

  • BVerwG, 17.02.1997 - 4 VR 17.96

    Bundesautobahn A 20 (Ostsee-Autobahn)

    Auszug aus VGH Bayern, 16.07.2013 - 22 A 12.40073
    Während die in § 18e Abs. 5 Satz 2 AEG in Bezug genommene Vorschrift des § 87b Abs. 3 VwGO das Gericht auch dann, wenn die Voraussetzungen der letztgenannten Norm erfüllt sind, grundsätzlich nicht verpflichtet, verspätetes Vorbringen als präkludiert zu behandeln (vgl. zu dem insoweit eingeräumten richterlichen Ermessen z.B. Geiger in Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 87b Rn. 13; Kopp/Schenke, VwGO, 19. Aufl. 2013, § 87b Rn. 9), gebietet es der von § 18e Abs. 5 AEG verfolgte Beschleunigungszweck, die Präklusionsregelung streng zu handhaben; werden neue Tatsachen verspätet in den Prozess eingeführt, ist das Gericht insoweit grundsätzlich gehindert, diesem Vorbringen nachzugehen (BVerwG, B.v. 17.2.1997 - 4 VR 17.96, 4 A 41.96 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 127; U.v. 18.2.1998 - 11 A 6.97 - NVwZ-RR 1998, 592/594).

    Unberührt bleibt demgegenüber das Recht, fristgerechtes Vorbringen auch nach dem Ende der Sechswochenfrist noch zu vertiefen (BVerwG, U.v. 30.9.1993 - 7 A 14.93 - NVwZ 1994, 371/372; B.v. 17.2.1997 a.a.O. S. 593).

  • BVerwG, 18.02.1998 - 11 A 6.97

    Verkehrsprojekte Deutsche Einheit; Verfahrensbeschleunigung; Präklusion;

    Auszug aus VGH Bayern, 16.07.2013 - 22 A 12.40073
    Die in dieser Vorschrift bezeichnete sechswöchige Zeitspanne begann mit der am 14. Dezember 2012 erfolgten Klageerhebung (BVerwG, U.v. 30.9.1993 - 7 A 14.93 - NVwZ 1994, 371/372; U.v. 18.2.1998 - 11 A 6.97 - NVwZ-RR 1998, 592, jeweils zu der mit § 18e Abs. 5 AEG sachlich übereinstimmenden Vorschrift des § 5 Abs. 3 des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes - VerkPBG - vom 16.12.1991, BGBl I S. 2174).

    Während die in § 18e Abs. 5 Satz 2 AEG in Bezug genommene Vorschrift des § 87b Abs. 3 VwGO das Gericht auch dann, wenn die Voraussetzungen der letztgenannten Norm erfüllt sind, grundsätzlich nicht verpflichtet, verspätetes Vorbringen als präkludiert zu behandeln (vgl. zu dem insoweit eingeräumten richterlichen Ermessen z.B. Geiger in Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 87b Rn. 13; Kopp/Schenke, VwGO, 19. Aufl. 2013, § 87b Rn. 9), gebietet es der von § 18e Abs. 5 AEG verfolgte Beschleunigungszweck, die Präklusionsregelung streng zu handhaben; werden neue Tatsachen verspätet in den Prozess eingeführt, ist das Gericht insoweit grundsätzlich gehindert, diesem Vorbringen nachzugehen (BVerwG, B.v. 17.2.1997 - 4 VR 17.96, 4 A 41.96 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 127; U.v. 18.2.1998 - 11 A 6.97 - NVwZ-RR 1998, 592/594).

  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

    Auszug aus VGH Bayern, 16.07.2013 - 22 A 12.40073
    Will ein Planbetroffener die Aufnahme ihn begünstigender Regelungen in den Planfeststellungsbeschluss erreichen, so kann er dieses Anliegen gerichtlich nur dann im Wege einer auf bloße Planergänzung gerichteten Verpflichtungsklage verfolgen, wenn sich die erstrebte "Schutzauflage" nachholen lässt, ohne dass dadurch die Gesamtkonzeption der Planung in einem wesentlichen Punkt berührt wird und ohne dass in dem Interessengeflecht der Planung nunmehr andere Belange nachteilig betroffen werden, so dass die Ausgewogenheit der Gesamtplanung in Frage stünde (BVerwG, U.v. 7.7.1978 - 4 C 79.76 u.a. - BVerwGE 56, 110/133; B.v. 27.1.1988 - 4 B 7.88 - NVwZ 1988, 534/535; U.v. 25.3.1988 - 4 C 1.85 - NVwZ 1989, 252/253; U.v. 14.9.1992 - 4 C 34-38.89 - BVerwGE 91, 17/20; U.v. 18.4.1996 - 11 A 86.95 - BVerwGE 101, 73/85).
  • BVerwG, 27.01.1988 - 4 B 7.88

    Personenbeförderung - U-Bahn-Bau - Planfeststellung - Lärmbelästigung - Immission

    Auszug aus VGH Bayern, 16.07.2013 - 22 A 12.40073
    Will ein Planbetroffener die Aufnahme ihn begünstigender Regelungen in den Planfeststellungsbeschluss erreichen, so kann er dieses Anliegen gerichtlich nur dann im Wege einer auf bloße Planergänzung gerichteten Verpflichtungsklage verfolgen, wenn sich die erstrebte "Schutzauflage" nachholen lässt, ohne dass dadurch die Gesamtkonzeption der Planung in einem wesentlichen Punkt berührt wird und ohne dass in dem Interessengeflecht der Planung nunmehr andere Belange nachteilig betroffen werden, so dass die Ausgewogenheit der Gesamtplanung in Frage stünde (BVerwG, U.v. 7.7.1978 - 4 C 79.76 u.a. - BVerwGE 56, 110/133; B.v. 27.1.1988 - 4 B 7.88 - NVwZ 1988, 534/535; U.v. 25.3.1988 - 4 C 1.85 - NVwZ 1989, 252/253; U.v. 14.9.1992 - 4 C 34-38.89 - BVerwGE 91, 17/20; U.v. 18.4.1996 - 11 A 86.95 - BVerwGE 101, 73/85).
  • BVerwG, 25.03.1988 - 4 C 1.85

    Bestimmtheitserfordernis - Fernstraßenrecht - Planfeststellung

    Auszug aus VGH Bayern, 16.07.2013 - 22 A 12.40073
    Will ein Planbetroffener die Aufnahme ihn begünstigender Regelungen in den Planfeststellungsbeschluss erreichen, so kann er dieses Anliegen gerichtlich nur dann im Wege einer auf bloße Planergänzung gerichteten Verpflichtungsklage verfolgen, wenn sich die erstrebte "Schutzauflage" nachholen lässt, ohne dass dadurch die Gesamtkonzeption der Planung in einem wesentlichen Punkt berührt wird und ohne dass in dem Interessengeflecht der Planung nunmehr andere Belange nachteilig betroffen werden, so dass die Ausgewogenheit der Gesamtplanung in Frage stünde (BVerwG, U.v. 7.7.1978 - 4 C 79.76 u.a. - BVerwGE 56, 110/133; B.v. 27.1.1988 - 4 B 7.88 - NVwZ 1988, 534/535; U.v. 25.3.1988 - 4 C 1.85 - NVwZ 1989, 252/253; U.v. 14.9.1992 - 4 C 34-38.89 - BVerwGE 91, 17/20; U.v. 18.4.1996 - 11 A 86.95 - BVerwGE 101, 73/85).
  • BVerwG, 18.04.1996 - 11 A 86.95

    Naturschutz: Keine Zulassung einer Verbandsklage gegen eine

    Auszug aus VGH Bayern, 16.07.2013 - 22 A 12.40073
    Will ein Planbetroffener die Aufnahme ihn begünstigender Regelungen in den Planfeststellungsbeschluss erreichen, so kann er dieses Anliegen gerichtlich nur dann im Wege einer auf bloße Planergänzung gerichteten Verpflichtungsklage verfolgen, wenn sich die erstrebte "Schutzauflage" nachholen lässt, ohne dass dadurch die Gesamtkonzeption der Planung in einem wesentlichen Punkt berührt wird und ohne dass in dem Interessengeflecht der Planung nunmehr andere Belange nachteilig betroffen werden, so dass die Ausgewogenheit der Gesamtplanung in Frage stünde (BVerwG, U.v. 7.7.1978 - 4 C 79.76 u.a. - BVerwGE 56, 110/133; B.v. 27.1.1988 - 4 B 7.88 - NVwZ 1988, 534/535; U.v. 25.3.1988 - 4 C 1.85 - NVwZ 1989, 252/253; U.v. 14.9.1992 - 4 C 34-38.89 - BVerwGE 91, 17/20; U.v. 18.4.1996 - 11 A 86.95 - BVerwGE 101, 73/85).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.1993 - 3 A 1693/92

    Schriftsätzlich erklärte Klageänderung; Weiterführung des Verfahrens;

    Auszug aus VGH Bayern, 16.07.2013 - 22 A 12.40073
    Die Annahme einer konkludenten Rücknahme dieses ursprünglichen Begehrens käme im Hinblick auf die Unwiderruflichkeit und Unanfechtbarkeit von Prozesshandlungen nur in Betracht, wenn sich ein dahingehender Wille der Kläger zweifelsfrei feststellen ließe (OVG NW, U.v. 14.9.1993 - 3 A 1696/92 - NVwZ-RR 1994, 423).
  • VGH Bayern, 16.07.2013 - 22 AS 13.40043

    Für sofort vollziehbar erklärter Planfeststellungsbeschluss

    Auszug aus VGH Bayern, 16.07.2013 - 22 A 12.40073
    Wenn die Kläger die am 4. April 2013 verfügte Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses mit einem Antrag nach § 80a Abs. 3, § 80 Abs. 5 VwGO bekämpft haben (Streitsache 22 AS 13.40043), so bildet dies zum Andern in gewissem Umfang ein Indiz dafür, dass auch sie selbst davon ausgegangen sind, ihre am 14. Dezember 2012 erhobene Anfechtungsklage sei ungeachtet der am 2. April 2013 angekündigten Anträge aufrechterhalten worden.
  • BVerwG, 14.09.1992 - 4 C 34.89

    Klagen gegen Autobahn A 7 im wesentlichen erfolglos

    Auszug aus VGH Bayern, 16.07.2013 - 22 A 12.40073
    Will ein Planbetroffener die Aufnahme ihn begünstigender Regelungen in den Planfeststellungsbeschluss erreichen, so kann er dieses Anliegen gerichtlich nur dann im Wege einer auf bloße Planergänzung gerichteten Verpflichtungsklage verfolgen, wenn sich die erstrebte "Schutzauflage" nachholen lässt, ohne dass dadurch die Gesamtkonzeption der Planung in einem wesentlichen Punkt berührt wird und ohne dass in dem Interessengeflecht der Planung nunmehr andere Belange nachteilig betroffen werden, so dass die Ausgewogenheit der Gesamtplanung in Frage stünde (BVerwG, U.v. 7.7.1978 - 4 C 79.76 u.a. - BVerwGE 56, 110/133; B.v. 27.1.1988 - 4 B 7.88 - NVwZ 1988, 534/535; U.v. 25.3.1988 - 4 C 1.85 - NVwZ 1989, 252/253; U.v. 14.9.1992 - 4 C 34-38.89 - BVerwGE 91, 17/20; U.v. 18.4.1996 - 11 A 86.95 - BVerwGE 101, 73/85).
  • BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 29.94

    Planfeststellung für Bau einer Bundesfernstraße; Anhörungsverfahren;

  • BVerwG, 22.09.2004 - 9 A 59.03

    Planfeststellungsverfahren - Ausbau einer Bundesbahnstrecke -

  • VGH Bayern, 16.07.2013 - 22 AS 13.40043

    Gesetz zur Beschleunigung der Planungen für Verkehrswege in den neuen Ländern

    Das Gericht hat über die unter dem Aktenzeichen 22 A 12.40073 geführte Klage der Antragsteller und über das vorliegende Verfahren am 15. Juli 2013 mündlich verhandelt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakten des vorliegenden Rechtsstreits und des Verfahrens 22 A 12.40073 Bezug genommen.

    Die Anträge nach § 80a Abs. 3, § 80 Abs. 5 VwGO sind zulässig, da die Antragsteller den Planfeststellungsbeschluss vom 31. Oktober 2012 bei sachgerechter Auslegung ihres in der Klageschrift vom 14. Dezember 2012 zum Ausdruck gebrachten Begehrens zunächst mit einer Anfechtungsklage angegriffen und sie dieses Rechtsschutzziel auch dann nicht fallen gelassen haben, nachdem sie im Verfahren 22 A 12.40073 mit Schriftsatz ihrer Bevollmächtigten vom 2. April 2013 Verpflichtungsanträge angekündigt hatten (vgl. dazu Abschnitt 1 der Entscheidungsgründe des in der Sache 22 A 12.40073 erlassenen Urteils).

  • VGH Bayern, 14.07.2014 - 22 AS 14.40020

    Bestandskräftiger Planfeststellungsbeschluss über den Neubau einer

    Diese Behördenentscheidung ist seit dem Eintritt der Rechtskraft des Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 16. Juli 2013 (Az. 22 A 12.40073), durch das gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 31. Oktober 2012 erhobene Anfechtungsklagen abgewiesen wurden, unanfechtbar.

    Teile des Grundstücks Fl.Nr. 2631/2 werden u. a. deshalb auf Dauer für die Errichtung der ... Spange benötigt, weil - wie sich u.a. aus den vom Antragsgegner und der Beigeladenen vorgelegten Akten ergibt und dem Verwaltungsgerichtshof zudem aufgrund seiner Befassung mit dem Verfahren 22 A 12.40073 bekannt ist - auf der Höhe dieses Grundstücks das vom Bahnhof Neufahrn (F.) zum Flughafen München führende Richtungsgleis der Strecke 5557 nach Süden verschoben werden muss, um zwischen den beiden Gleisen dieser Strecke Platz für das Brückenbauwerk zu schaffen, auf dem die künftige Strecke ... verlaufen wird.

  • VGH Bayern, 11.07.2016 - 22 A 15.40031

    Eisenbahnrechtliche Planfeststellung für 2. S-Bahn-Stamm-Strecke in München

    Dieses Gebot folgt aus dem Abwägungsgebot nach § 18 Abs. 1 Satz 2 AEG (BayVGH, U.v. 16.7.2013 -22 A 12.40073 - juris, Rn. 55) und besagt, dass der Planungsträger grundsätzlich die durch die Planungsentscheidung geschaffenen oder ihr sonst zurechenbaren Konflikte zu bewältigen hat und hierzu einer Lösung zuführen muss, d. h. dass i.d.R. die Planfeststellungsbehörde selbst eine einheitliche, umfassende und abschließende Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens zu treffen hat.
  • VGH Bayern, 11.07.2016 - 22 A 15.40033

    Anliegerklagen gegen Planfeststellungsbeschluss für 2. S-Bahn-Stammstrecke in

    Dieses Gebot folgt aus dem Abwägungsgebot nach § 18 Abs. 1 Satz 2 AEG (BayVGH, U. v. 16.7.2013 - 22 A 12.40073 - juris, Rn. 55) und besagt, dass der Planungsträger grundsätzlich die durch die Planungsentscheidung geschaffenen oder ihr sonst zurechenbaren Konflikte zu bewältigen hat und hierzu einer Lösung zuführen muss, d. h. dass i.d.R. die Planfeststellungsbehörde selbst eine einheitliche, umfassende und abschließende Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens zu treffen hat.
  • VGH Bayern, 11.07.2016 - 22 A 15.40036

    Abwägung bei Planfeststellung betreffend den Neubau der S-Bahn-Stammstrecke

    Dieses Gebot folgt aus dem Abwägungsgebot nach § 18 Abs. 1 Satz 2 AEG (BayVGH, U. v. 16.7.2013 -22 A 12.40073 - juris, Rn. 55) und besagt, dass der Planungsträger grundsätzlich die durch die Planungsentscheidung geschaffenen oder ihr sonst zurechenbaren Konflikte zu bewältigen hat und hierzu einer Lösung zuführen muss, d. h. dass i.d.R. die Planfeststellungsbehörde selbst eine einheitliche, umfassende und abschließende Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens zu treffen hat.
  • VGH Bayern, 11.07.2016 - 22 A 15.40035

    Abwägung bei Planfeststellung betreffend den Neubau der S-Bahn-Stammstrecke

    Dieses Gebot folgt aus dem Abwägungsgebot nach § 18 Abs. 1 Satz 2 AEG (BayVGH, U. v. 16.7.2013 - 22 A 12.40073 - juris, Rn. 55) und besagt, dass der Planungsträger grundsätzlich die durch die Planungsentscheidung geschaffenen oder ihr sonst zurechenbaren Konflikte zu bewältigen hat und hierzu einer Lösung zuführen muss, d. h. dass i.d.R. die Planfeststellungsbehörde selbst eine einheitliche, umfassende und abschließende Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens zu treffen hat.
  • VGH Bayern, 30.05.2023 - 22 A 21.40025

    Drittanfechtung eines Planfeststellungsbeschlusses für die Änderung einer

    Die von den Klägern schriftsätzlich angeführte Senatsentscheidung vom 16. Juli 2013 (BayVGH, U.v. 16.7.2013 - 22 A 12.40073 - juris) betraf eine Vorgängerfassung des § 18e Abs. 5 AEG.
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