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   VGH Bayern, 16.09.2019 - 10 ZB 19.1614   

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VGH Bayern, 16.09.2019 - 10 ZB 19.1614 (https://dejure.org/2019,38031)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.09.2019 - 10 ZB 19.1614 (https://dejure.org/2019,38031)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. September 2019 - 10 ZB 19.1614 (https://dejure.org/2019,38031)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 124 Abs. Nr. 1 und 5; AufenthG § 53 Abs. 3; EMRK Art. 8
    Ausweisung wegen einer schwerwiegenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung

  • rewis.io

    Ausweisung wegen einer schwerwiegenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausweisung; Gegenwärtige schwerwiegende Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung; Wiederholungsgefahr; positiver Verlauf der Therapie; Sachverständigengutachten

  • rechtsportal.de

    AufenthG § 53 Abs. 1 ; AufenthG § 53 Abs. 3
    Ausweisung eines Ausländers durch Darstellen des persönlichen Verhaltens gegenwärtig als eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung; Wiederholungsgefahr der Begehung von Straftaten unter erheblicher Alkoholisierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 13.03.2009 - 1 B 20.08

    Prüfung der zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernisse; Zeitpunkt der

    Auszug aus VGH Bayern, 16.09.2019 - 10 ZB 19.1614
    Im Übrigen kann auch ein Sachverständigengutachten die Prognoseentscheidung des Tatrichters nicht ersetzen, sondern nur eine Hilfestellung bieten (BVerwG, U.v. 13.3.2009 - 1 B 20.08 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 04.10.2012 - 1 C 13.11

    Ausweisung; türkischer Staatsangehöriger; Assoziationsrecht;

    Auszug aus VGH Bayern, 16.09.2019 - 10 ZB 19.1614
    Nur ausnahmsweise bedarf es der Zuziehung eines Sachverständigen, wenn die Prognose aufgrund besonderer Umstände nicht ohne spezielle fachliche Kenntnisse erstellt werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 4.10.2012 - 1 C 13.11 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 16.07.2019 - 10 ZB 19.1208

    Ausweisung nach dreißigjährigem Aufenthalt im Bundesgebiet

    Auszug aus VGH Bayern, 16.09.2019 - 10 ZB 19.1614
    Die Frage der Wiederholungsgefahr nach strafrechtlichen Verurteilungen kann daher grundsätzlich von den Gerichten ohne Zuziehung eines Sachverständigen beurteilt werden (stRspr des Senats, vgl. BayVGH, B.v. 16.7.2019 - 10 ZB 19.1208 - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • BVerfG, 01.03.2004 - 2 BvR 1570/03

    Zu den Voraussetzungen, unter denen ein straffälliger Ausländer in seine Heimat

    Auszug aus VGH Bayern, 16.09.2019 - 10 ZB 19.1614
    Die Beziehungen zu anderen Familienmitgliedern genießen demgegenüber nur geringeren Schutz (BVerfG, B.v. 1.3.2004 - 2 BvR 1570/03 - juris Rn. 9).
  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

    Auszug aus VGH Bayern, 16.09.2019 - 10 ZB 19.1614
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestünden dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16; B.v. 8.5.2019 - 2 BvR 657/19 - juris Rn. 33).
  • VGH Bayern, 31.01.2018 - 10 ZB 17.2550

    Keine Verletzung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus VGH Bayern, 16.09.2019 - 10 ZB 19.1614
    Ein schriftsätzlich gestellter Beweisantrag ist als bloße Anregung zu verstehen, im Rahmen der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 VwGO) entsprechend zu ermitteln (BayVGH, B.v. 31.1.2018 - 10 ZB 17.2550 - juris Rn. 2 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 26.07.2019 - 10 ZB 19.1207

    Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen

    Auszug aus VGH Bayern, 16.09.2019 - 10 ZB 19.1614
    Vielmehr ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 8.4.2019 - 10 ZB 18.2284 - juris Rn. 12 m.w.N.; B.v. 6.6.2019 - 10 C 19.801 - juris Rn. 7; U.v. 23.7.2019 - 10 B 18.2464 - juris Rn. 27; B.v. 26.7.2019 - 10 ZB 19.1207 - juris Rn. 25 m.w.N.) bei Straftaten, die ihre (Mit-)Ursache - wie beim Kläger - in einer Suchtmittelproblematik haben, bei der Gefahrenprognose davon auszugehen, dass nicht mit der notwendigen Sicherheit auf einen dauerhaften Einstellungswandel und eine innerlich gefestigte Verhaltensänderung des Betreffenden geschlossen werden kann, die ein Entfallen der Wiederholungsgefahr rechtfertigt, solange eine entsprechende Therapie nicht abgeschlossen ist und er sich nach Therapieende hinreichend in Freiheit bewährt hat.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.03.2019 - 11 S 623/19

    Duldung einer Ausländerin für die Pflege ihres schwerbehinderten Sohnes

    Auszug aus VGH Bayern, 16.09.2019 - 10 ZB 19.1614
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Betreffende auf familiäre Beistandsleistungen angewiesen ist (VGH BW, B.v. 28.3.2019 - 11 S 623/19 - juris Rn. 14).
  • BVerwG, 21.12.2017 - 4 BN 16.17

    Erteilung des Benehmens mit der Wasserbehörde als eine für die Planung

    Auszug aus VGH Bayern, 16.09.2019 - 10 ZB 19.1614
    Eine Verletzung der Sachaufklärungspflicht bzw. der Verletzung des Rechts aus Art. 103 GG kommt nur in Betracht, wenn das Gericht der Beweisanregung nicht gefolgt ist, obwohl sich eine weitere Sachaufklärung hätte aufdrängen müssen (BVerwG, U.v. 21.12.2017 - 4 BN 16.17 - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 08.04.2019 - 10 ZB 18.2284

    Entzug des Freizügigkeitsrechts wegen Straftat gegen das BtMG - Erfolgloser

    Auszug aus VGH Bayern, 16.09.2019 - 10 ZB 19.1614
    Vielmehr ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 8.4.2019 - 10 ZB 18.2284 - juris Rn. 12 m.w.N.; B.v. 6.6.2019 - 10 C 19.801 - juris Rn. 7; U.v. 23.7.2019 - 10 B 18.2464 - juris Rn. 27; B.v. 26.7.2019 - 10 ZB 19.1207 - juris Rn. 25 m.w.N.) bei Straftaten, die ihre (Mit-)Ursache - wie beim Kläger - in einer Suchtmittelproblematik haben, bei der Gefahrenprognose davon auszugehen, dass nicht mit der notwendigen Sicherheit auf einen dauerhaften Einstellungswandel und eine innerlich gefestigte Verhaltensänderung des Betreffenden geschlossen werden kann, die ein Entfallen der Wiederholungsgefahr rechtfertigt, solange eine entsprechende Therapie nicht abgeschlossen ist und er sich nach Therapieende hinreichend in Freiheit bewährt hat.
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

  • VGH Bayern, 23.07.2019 - 10 B 18.2464

    Keine Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen

  • BVerfG, 08.05.2019 - 2 BvR 657/19

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gerichtet gegen eine Ausweisung wegen

  • VGH Bayern, 05.03.2021 - 19 CE 21.243

    Erfolgloses, auf die Untersagung aufenthaltsbeendender Maßnahmen gerichtetes

    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BayVGH, B.v. 16.9.2019 - 10 ZB 19.1614 - juris Rn. 5; B.v. 8.4.2019 - 10 ZB 18.2284 - juris Rn. 12 m.w.N.; B.v. 6.6.2019 - 10 C 19.801 - juris Rn. 7; U.v. 23.7.2019 - 10 B 18.2464 - juris Rn. 27; B.v. 26.7.2019 - 10 ZB 19.1207 - juris Rn. 25 m.w.N.) kann bei Straftaten, die ihre (Mit-) Ursache in einer Suchtmittelproblematik haben, bei der Gefahrenprognose nicht mit der notwendigen Sicherheit auf einen dauerhaften Einstellungswandel und eine innerlich gefestigte Verhaltensänderung des Betreffenden geschlossen werden, die ein Entfallen der Wiederholungsgefahr rechtfertigen würde, solange eine entsprechende Therapie nicht abgeschlossen ist und er sich nach Therapieende hinreichend in Freiheit bewährt hat.

    Vor diesem Hintergrund ist es voraussichtlich nicht zu beanstanden, dass die Antragsgegnerin im Hinblick auf die bedrohten Rechtsgüter des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit und Gesundheit und den demgemäß geringeren Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts von einem Fortbestehen der Wiederholungsgefahr beim Antragsteller trotz erfolgreichem Abschluss der Drogentherapie und Aussetzung des Maßregelvollzugs ausgeht, weil er sich noch nicht hinreichend lange Zeit in Freiheit - ohne den Druck und die Hilfen der Bewährung - bewährt hat und demgemäß noch nicht von einer dauerhaften Verhaltensänderung ausgegangen werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 3.4.2020 - 10 ZB 20.249 - Rn. 9; B.v. 16.9.2019 - 10 ZB 19.1614 - juris Rn. 5 m.w.N.; B.v. 8.4.2019 - 10 ZB 18.2284 - juris Rn. 12 m.w.N.; B.v. 6.6.2019 - 10 C 19.801 - juris Rn. 7; U.v. 23.7.2019 - 10 B 18.2464 - juris Rn. 27; B.v. 26.7.2019 - 10 ZB 19.1207 - juris Rn. 25 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 11.03.2020 - 10 ZB 19.777

    Ausweisung nach wiederholten Straftaten - Prognose zur Wiederholungsgefahr

    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt BayVGH, B.v. vom 16.9.2019 - 10 ZB 19.1614 - juris Rn. 5 m.w.N.; B.v. 8.4.2019 - 10 ZB 18.2284 - juris Rn. 12 m.w.N.; B.v. 6.6.2019 - 10 C 19.801 - juris Rn. 7; U.v. 23.7.2019 - 10 B 18.2464 - juris Rn. 27; B.v. 26.7.2019 - 10 ZB 19.1207 - juris Rn. 25 m.w.N.) kann bei Straftaten, die ihre (Mit-)Ursache in einer Suchtmittelproblematik haben, von einem Entfallen der Wiederholungsgefahr nicht ausgegangen werden, solange eine entsprechende Therapie nicht abgeschlossen ist und sich der Betreffende nach Therapieende hinreichend in Freiheit bewährt hat.
  • VG München, 10.05.2022 - M 4 K 21.4251

    Erfolglose Klage gegen eine Ausweisung nach Brasilien (Eigentums- und

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs und weiterer Obergerichte (vgl. BayVGH, B.v. 29.3.2022 - 19 ZB 22.129, BeckRS 2022, 8203 Rn. 22, 23; B.v. 18.5.2021 - 19 ZB 20.65 - juris Rn. 27; B.v. 14.5.2021 - 19 ZB 20.2345 - juris Rn. 28; B.v. 11.3.2020 - 10 ZB 19.777 - juris Rn. 9; B.v. 16.9.2019 - 10 ZB 19.1614 - juris Rn. 5 m.w.N.; B.v. 8.4.2019 - 10 ZB 18.2284 - juris Rn. 12 m.w.N.; B.v. 6.6.2019 - 10 C 19.801 - juris Rn. 7; U.v. 23.7.2019 - 10 B 18.2464 - juris Rn. 27; B.v. 26.7.2019 - 10 ZB 19.1207 - juris Rn. 25 m.w.N.; U.v. 3.2.2015 - 10 B 14.1613 - juris Rn. 32 m.w.N.; ebenso OVG Koblenz, U.v. 25.2.2021 - 7 A 10826/20 - juris Rn. 58; OVG Berlin-Bbg, B.v. 11.6.2020 - OVG 11 N 55.19 - juris Rn. 16 ff.) kann bei Straftaten, die - wie vorliegend - ihre (Mit-)Ursache in einer Suchtmittelproblematik haben, von einem Entfallen der Wiederholungsgefahr nicht ausgegangen werden, solange eine entsprechende Therapie nicht abgeschlossen ist und sich der Betreffende nach Therapieende hinreichend in Freiheit bewährt hat.
  • VGH Bayern, 27.09.2021 - 10 ZB 21.1920

    Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen mit ARB-Berechtigung wegen

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 5.5.2020 - 10 ZB 20.399 - juris Rn. 7; B.v. 3.4.2020 - 10 ZB 20.249 - juris Rn. 9; B.v. vom 16.9.2019 - 10 ZB 19.1614 - juris Rn. 5 m.w.N.; B.v. 8.4.2019 - 10 ZB 18.2284 - juris Rn. 12 m.w.N.; U.v. 23.7.2019 - 10 B 18.2464 - juris Rn. 27; B.v. 26.7.2019 - 10 ZB 19.1207 - juris Rn. 25 m.w.N.) kann bei Straftaten, die - wie hier - ihre (Mit-)Ursache in einer Suchtmittelproblematik haben, von einem Entfallen der Wiederholungsgefahr nicht ausgegangen werden, solange eine entsprechende Therapie nicht abgeschlossen ist und sich der Betreffende nach Therapieende hinreichend in Freiheit bewährt hat.
  • VGH Bayern, 05.05.2020 - 10 ZB 20.399

    Unterschiedlicher Prognosemaßstab bei der Haftentlassung und der Ausweisung

    Vor diesem Hintergrund ist es nicht zu beanstanden, wenn das Verwaltungsgericht gerade mit Blick auf die (durch erneute Straftaten) bedrohten Rechtsgüter des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit und Gesundheit und demgemäß geringeren Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts von einer Wiederholungsgefahr beim Kläger trotz erfolgreichem Abschluss einer Drogen- und Alkoholtherapie ausgeht, weil er sich noch nicht längere Zeit in Freiheit - ohne den Druck und die Hilfen der Bewährung - bewährt hat und demgemäß noch nicht von einer dauerhaften Verhaltensänderung ausgegangen werden kann (zur diesbezüglichen stRspr des Senats vgl. z.B. BayVGH, B.v. 3.4.2020 - 10 ZB 20.249 - Rn. 9; B.v. 16.9.2019 - 10 ZB 19.1614 - juris Rn. 5 m.w.N.; B.v. 8.4.2019 - 10 ZB 18.2284 - juris Rn. 12 m.w.N.; B.v. 6.6.2019 - 10 C 19.801 - juris Rn. 7; U.v. 23.7.2019 - 10 B 18.2464 - juris Rn. 27; B.v. 26.7.2019 - 10 ZB 19.1207 - juris Rn. 25 m.w.N.).
  • VG Ansbach, 13.01.2021 - AN 11 S 20.02182

    Antrag auf vorläufigen Rechtschutz gegen Ausweisungsverfügung wegen Straftaten im

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs kann bei Straftaten, die ihre (Mit-)Ursache in einer Suchtmittelproblematik haben, von einem Entfallen der Wiederholungsgefahr jedoch regelmäßig nicht ausgegangen werden, solange eine entsprechende Therapie nicht abgeschlossen ist und sich der Betreffende nach Therapieende hinreichend in Freiheit bewährt hat (vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 30.3.2020, - 10 ZB 19.1903 - juris Rn. 5; B.v. vom 16.9.2019 - 10 ZB 19.1614 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 02.12.2020 - 10 ZB 20.2595

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag: Ausweisung wegen ungünstiger

    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 5.5.2020 - 10 ZB 20.399 - juris Rn. 7; B.v. 3.4.2020 - 10 ZB 20.249 - juris Rn. 9; B.v. vom 16.9.2019 - 10 ZB 19.1614 - juris Rn. 5 m.w.N.; B.v. 8.4.2019 - 10 ZB 18.2284 - juris Rn. 12 m.w.N.; U.v. 23.7.2019 - 10 B 18.2464 - juris Rn. 27; B.v. 26.7.2019 - 10 ZB 19.1207 - juris Rn. 25 m.w.N.) kann bei Straftaten, die ihre (Mit-)Ursache in einer Suchtmittelproblematik haben, von einem Entfallen der Wiederholungsgefahr nicht ausgegangen werden, solange eine entsprechende Therapie nicht abgeschlossen ist und sich der Betreffende nach Therapieende hinreichend in Freiheit bewährt hat.
  • VGH Bayern, 03.04.2020 - 10 ZB 19.2400

    Ausweisung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

    Eine substantielle inhaltliche Auseinandersetzung mit den ausführlichen und eingehenden Erwägungen des Verwaltungsgerichts zum langjährigen regelmäßigen Drogenkonsum des Klägers, seiner vor diesem Hintergrund trotz erfolgreich abgeschlossener Drogentherapie noch nicht hinreichend langen Bewährung nach Therapieende (zur stRspr des Senats vgl. zuletzt BayVGH, B.v. vom 16.9.2019 - 10 ZB 19.1614 - juris Rn. 5 m.w.N.; B.v. 8.4.2019 - 10 ZB 18.2284 - juris Rn. 12 m.w.N.; B.v. 6.6.2019 - 10 C 19.801 - juris Rn. 7; U.v. 23.7.2019 - 10 B 18.2464 - juris Rn. 27; B.v. 26.7.2019 - 10 ZB 19.1207 - juris Rn. 25 m.w.N.), den besonderen Tatumständen seiner Drogenstraftat mit dem Besitz und der Weiterveräußerung erheblicher Drogenmengen, seiner offensichtlichen Einbindung in ein organisiertes kriminelles (Drogen-)System sowie seine schwierige finanzielle Situation und die noch nicht gesicherte berufliche Zukunft lässt die Zulassungsbegründung vermissen.
  • VGH Bayern, 17.09.2021 - 10 ZB 21.2180

    Ausweisung eines straffälligen und suchtmittelabhängigen Staatsangehörigen aus

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 5.5.2020 - 10 ZB 20.399 - juris Rn. 7; B.v. 3.4.2020 - 10 ZB 20.249 - juris Rn. 9; B.v. vom 16.9.2019 - 10 ZB 19.1614 - juris Rn. 5 m.w.N.; B.v. 8.4.2019 - 10 ZB 18.2284 - juris Rn. 12 m.w.N.; U.v. 23.7.2019 - 10 B 18.2464 - juris Rn. 27; B.v. 26.7.2019 - 10 ZB 19.1207 - juris Rn. 25 m.w.N.) kann bei Straftaten, die ihre (Mit-)Ursache in einer Suchtmittelproblematik haben, von einem Entfallen der Wiederholungsgefahr nicht ausgegangen werden, solange eine entsprechende Therapie nicht abgeschlossen ist und sich der Betreffende nach Therapieende hinreichend in Freiheit bewährt hat.
  • VGH Bayern, 30.03.2020 - 10 ZB 19.1903

    Zur Verwirklichung eines besonders schwerwiegenden Ausweisungsinteresses

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt BayVGH, B.v. vom 16.9.2019 - 10 ZB 19.1614 - juris Rn. 5 m.w.N.; B.v. 8.4.2019 - 10 ZB 18.2284 - juris Rn. 12 m.w.N.; B.v. 6.6.2019 - 10 C 19.801 - juris Rn. 7; U.v. 23.7.2019 - 10 B 18.2464 - juris Rn. 27; B.v. 26.7.2019 - 10 ZB 19.1207 - juris Rn. 25 m.w.N.) kann bei Straftaten, die ihre (Mit-)Ursache in einer Suchtmittelproblematik haben, von einem Entfallen der Wiederholungsgefahr nicht ausgegangen werden, solange eine entsprechende Therapie nicht abgeschlossen ist und sich der Betreffende nach Therapieende hinreichend in Freiheit bewährt hat.
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