Rechtsprechung
VGH Bayern, 16.10.2018 - 4 ZB 17.1065 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
NWFreiV § 1, § 2, § 3; WHG § 3, § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 4, § 23, § 46 Abs. 2, § 57 Abs. 1
Wiederinstandsetzung eines privaten Entwässerungskanals - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Begründetheit eines Antrags auf Berufungszulassung gegen die Ablehnung der Wiederinstandsetzung eines privaten Entwässerungskanals für Regenwasser u. den Wiederanschluss an diesen Kanal; Rechtsgrundlage für die Zulässigkeit eines privaten Regenwasserkanals bei ...
- rewis.io
Wiederinstandsetzung eines privaten Entwässerungskanals
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Öffentlich-rechtlicher Folgenbeseitigungsanspruch; genehmigungsbedürftige Ableitung von Niederschlagswasser; fehlende wasserrechtliche Erlaubnis; Versickerungsanlage; Folgenbeseitigungsanspruch; genehmigungsbedürftige Ableitung; Niederschlagswasser; wasserrechtliche ...
- rechtsportal.de
Begründetheit eines Antrags auf Berufungszulassung gegen die Ablehnung der Wiederinstandsetzung eines privaten Entwässerungskanals für Regenwasser u. den Wiederanschluss an diesen Kanal; Rechtsgrundlage für die Zulässigkeit eines privaten Regenwasserkanals bei ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 09.02.2017 - M 10 K 15.5222
- VGH Bayern, 16.10.2018 - 4 ZB 17.1065
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 15.07.2016 - 5 P 4.16
Anhörungsrüge zu Überraschungsentscheidung
Auszug aus VGH Bayern, 16.10.2018 - 4 ZB 17.1065
Anders läge der Fall nur, wenn ein Beteiligter bei Anwendung der von ihm zu verlangenden Sorgfalt nicht erkennen kann, auf welchen Vortrag es für die Entscheidung ankommen kann (BVerwG, B.v. 15.7.2016 - 5 P 4.16 - juris Rn. 3). - VGH Bayern, 23.04.2013 - 4 ZB 12.2144
Grundsteuer; Hebesatzanhebung; Normsetzungsermessen; keine Willkür bzw. …
Auszug aus VGH Bayern, 16.10.2018 - 4 ZB 17.1065
Dieser Zulassungsgrund liegt nur dann vor, wenn sich der konkret zu entscheidende Fall in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht von dem Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitfälle deutlich abhebt und sich gerade die diesbezüglichen Fragen im Berufungsverfahren stellen werden (BayVGH, B.v. 23.4.2013 - 4 ZB 12.2144 - juris Rn. 17). - VGH Bayern, 11.03.2009 - 4 ZB 08.1122
Feuerwehr; Kostenersatz; abwehrender Brandschutz; Gewerbebetrieb; …
Auszug aus VGH Bayern, 16.10.2018 - 4 ZB 17.1065
Ein in einem Schriftsatz formulierter Antrag allein genügt insoweit nicht (BayVGH, B.v. 11.3.2009 - 4 ZB 08.1122 - juris Rn. 5).
- BVerwG, 18.06.2012 - 5 B 5.12
Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht; Sachkunde des Gerichts; Hinweispflicht; …
Auszug aus VGH Bayern, 16.10.2018 - 4 ZB 17.1065
Zwar kann eine Verletzung der Hinweis- und Erörterungspflichten des Gerichts (§ 86 Abs. 3 und § 104 Abs. 1 VwGO) zu einer das rechtliche Gehör verletzenden Überraschungsentscheidung führen, wenn das Gericht einen im Verfahren nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht und damit dem Rechtsstreit eine Wende gegeben hat, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (vgl. BVerfG, E.v. 29.9.2006 - 1 BvR 247/05 - BVerfGE 9, 295; B.v. 5.4.2012 - 2 BvR 2126/11 - NJW 2012, 2262; BVerwG, B.v. 18.6.2012 - 5 B 5.12 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 19.5.2010 - 1 B 10.248 - BayVBl 2011, 94). - BVerfG, 05.04.2012 - 2 BvR 2126/11
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch …
Auszug aus VGH Bayern, 16.10.2018 - 4 ZB 17.1065
Zwar kann eine Verletzung der Hinweis- und Erörterungspflichten des Gerichts (§ 86 Abs. 3 und § 104 Abs. 1 VwGO) zu einer das rechtliche Gehör verletzenden Überraschungsentscheidung führen, wenn das Gericht einen im Verfahren nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht und damit dem Rechtsstreit eine Wende gegeben hat, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (vgl. BVerfG, E.v. 29.9.2006 - 1 BvR 247/05 - BVerfGE 9, 295; B.v. 5.4.2012 - 2 BvR 2126/11 - NJW 2012, 2262;… BVerwG, B.v. 18.6.2012 - 5 B 5.12 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 19.5.2010 - 1 B 10.248 - BayVBl 2011, 94). - VGH Bayern, 19.05.2010 - 1 B 10.248
Streitwert bei Verletzung der Planungshoheit der Beigeladenen
Auszug aus VGH Bayern, 16.10.2018 - 4 ZB 17.1065
Zwar kann eine Verletzung der Hinweis- und Erörterungspflichten des Gerichts (§ 86 Abs. 3 und § 104 Abs. 1 VwGO) zu einer das rechtliche Gehör verletzenden Überraschungsentscheidung führen, wenn das Gericht einen im Verfahren nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht und damit dem Rechtsstreit eine Wende gegeben hat, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (vgl. BVerfG, E.v. 29.9.2006 - 1 BvR 247/05 - BVerfGE 9, 295; B.v. 5.4.2012 - 2 BvR 2126/11 - NJW 2012, 2262;… BVerwG, B.v. 18.6.2012 - 5 B 5.12 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 19.5.2010 - 1 B 10.248 - BayVBl 2011, 94). - VGH Bayern, 21.10.2008 - 5 ZB 08.229
Einbürgerung; Hinderungsgrund; Gefährdung der außenpolitischen Belange der …
Auszug aus VGH Bayern, 16.10.2018 - 4 ZB 17.1065
Die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen der Stellung von unbedingten Beweisanträgen, zu kompensieren (std. Rspr., z.B. BayVGH, B.v. 21.10.2008 - 5 ZB 08.229 - juris Rn. 8 m.w.N.). - BVerfG, 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06
Zum Abwehrrecht gegen Castor-Transporte
Auszug aus VGH Bayern, 16.10.2018 - 4 ZB 17.1065
Mit dem Antrag auf Zulassung der Berufung wird weder ein einzelner tragender Rechtssatz noch eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt (s. dazu BVerfG, B.v. 21.1.2009 - 1 BvR 2524/06 - JZ 2009, 850/851). - BVerfG, 29.09.2006 - 1 BvR 247/05
Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei allenfalls mehrdeutigem …
Auszug aus VGH Bayern, 16.10.2018 - 4 ZB 17.1065
Zwar kann eine Verletzung der Hinweis- und Erörterungspflichten des Gerichts (§ 86 Abs. 3 und § 104 Abs. 1 VwGO) zu einer das rechtliche Gehör verletzenden Überraschungsentscheidung führen, wenn das Gericht einen im Verfahren nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht und damit dem Rechtsstreit eine Wende gegeben hat, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (vgl. BVerfG, E.v. 29.9.2006 - 1 BvR 247/05 - BVerfGE 9, 295; B.v. 5.4.2012 - 2 BvR 2126/11 - NJW 2012, 2262;… BVerwG, B.v. 18.6.2012 - 5 B 5.12 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 19.5.2010 - 1 B 10.248 - BayVBl 2011, 94). - BVerwG, 26.08.1993 - 4 C 24.91
Sackgasse Bargteheide - Zu den Voraussetzungen und Ausschlußgründen für einen …
Auszug aus VGH Bayern, 16.10.2018 - 4 ZB 17.1065
Das Verwaltungsgericht hat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung ausgeführt, dass ein Anspruch auf Folgenbeseitigung entfällt, wenn der erstrebte Zustand nach der derzeitigen Rechtsordnung unzulässig ist (BVerwG, U.v. 26.8.1993 - 4 C 24.91 - BVerwGE 94, 100 = juris Rn. 44).