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   VGH Bayern, 16.10.2018 - 4 ZB 17.1065   

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https://dejure.org/2018,35343
VGH Bayern, 16.10.2018 - 4 ZB 17.1065 (https://dejure.org/2018,35343)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.10.2018 - 4 ZB 17.1065 (https://dejure.org/2018,35343)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. Oktober 2018 - 4 ZB 17.1065 (https://dejure.org/2018,35343)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    NWFreiV § 1, § 2, § 3; WHG § 3, § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 4, § 23, § 46 Abs. 2, § 57 Abs. 1
    Wiederinstandsetzung eines privaten Entwässerungskanals

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründetheit eines Antrags auf Berufungszulassung gegen die Ablehnung der Wiederinstandsetzung eines privaten Entwässerungskanals für Regenwasser u. den Wiederanschluss an diesen Kanal; Rechtsgrundlage für die Zulässigkeit eines privaten Regenwasserkanals bei ...

  • rewis.io

    Wiederinstandsetzung eines privaten Entwässerungskanals

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Öffentlich-rechtlicher Folgenbeseitigungsanspruch; genehmigungsbedürftige Ableitung von Niederschlagswasser; fehlende wasserrechtliche Erlaubnis; Versickerungsanlage; Folgenbeseitigungsanspruch; genehmigungsbedürftige Ableitung; Niederschlagswasser; wasserrechtliche ...

  • rechtsportal.de

    Begründetheit eines Antrags auf Berufungszulassung gegen die Ablehnung der Wiederinstandsetzung eines privaten Entwässerungskanals für Regenwasser u. den Wiederanschluss an diesen Kanal; Rechtsgrundlage für die Zulässigkeit eines privaten Regenwasserkanals bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 15.07.2016 - 5 P 4.16

    Anhörungsrüge zu Überraschungsentscheidung

    Auszug aus VGH Bayern, 16.10.2018 - 4 ZB 17.1065
    Anders läge der Fall nur, wenn ein Beteiligter bei Anwendung der von ihm zu verlangenden Sorgfalt nicht erkennen kann, auf welchen Vortrag es für die Entscheidung ankommen kann (BVerwG, B.v. 15.7.2016 - 5 P 4.16 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 23.04.2013 - 4 ZB 12.2144

    Grundsteuer; Hebesatzanhebung; Normsetzungsermessen; keine Willkür bzw.

    Auszug aus VGH Bayern, 16.10.2018 - 4 ZB 17.1065
    Dieser Zulassungsgrund liegt nur dann vor, wenn sich der konkret zu entscheidende Fall in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht von dem Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitfälle deutlich abhebt und sich gerade die diesbezüglichen Fragen im Berufungsverfahren stellen werden (BayVGH, B.v. 23.4.2013 - 4 ZB 12.2144 - juris Rn. 17).
  • VGH Bayern, 11.03.2009 - 4 ZB 08.1122

    Feuerwehr; Kostenersatz; abwehrender Brandschutz; Gewerbebetrieb;

    Auszug aus VGH Bayern, 16.10.2018 - 4 ZB 17.1065
    Ein in einem Schriftsatz formulierter Antrag allein genügt insoweit nicht (BayVGH, B.v. 11.3.2009 - 4 ZB 08.1122 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 18.06.2012 - 5 B 5.12

    Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht; Sachkunde des Gerichts; Hinweispflicht;

    Auszug aus VGH Bayern, 16.10.2018 - 4 ZB 17.1065
    Zwar kann eine Verletzung der Hinweis- und Erörterungspflichten des Gerichts (§ 86 Abs. 3 und § 104 Abs. 1 VwGO) zu einer das rechtliche Gehör verletzenden Überraschungsentscheidung führen, wenn das Gericht einen im Verfahren nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht und damit dem Rechtsstreit eine Wende gegeben hat, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (vgl. BVerfG, E.v. 29.9.2006 - 1 BvR 247/05 - BVerfGE 9, 295; B.v. 5.4.2012 - 2 BvR 2126/11 - NJW 2012, 2262; BVerwG, B.v. 18.6.2012 - 5 B 5.12 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 19.5.2010 - 1 B 10.248 - BayVBl 2011, 94).
  • BVerfG, 05.04.2012 - 2 BvR 2126/11

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 16.10.2018 - 4 ZB 17.1065
    Zwar kann eine Verletzung der Hinweis- und Erörterungspflichten des Gerichts (§ 86 Abs. 3 und § 104 Abs. 1 VwGO) zu einer das rechtliche Gehör verletzenden Überraschungsentscheidung führen, wenn das Gericht einen im Verfahren nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht und damit dem Rechtsstreit eine Wende gegeben hat, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (vgl. BVerfG, E.v. 29.9.2006 - 1 BvR 247/05 - BVerfGE 9, 295; B.v. 5.4.2012 - 2 BvR 2126/11 - NJW 2012, 2262; BVerwG, B.v. 18.6.2012 - 5 B 5.12 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 19.5.2010 - 1 B 10.248 - BayVBl 2011, 94).
  • VGH Bayern, 19.05.2010 - 1 B 10.248

    Streitwert bei Verletzung der Planungshoheit der Beigeladenen

    Auszug aus VGH Bayern, 16.10.2018 - 4 ZB 17.1065
    Zwar kann eine Verletzung der Hinweis- und Erörterungspflichten des Gerichts (§ 86 Abs. 3 und § 104 Abs. 1 VwGO) zu einer das rechtliche Gehör verletzenden Überraschungsentscheidung führen, wenn das Gericht einen im Verfahren nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht und damit dem Rechtsstreit eine Wende gegeben hat, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (vgl. BVerfG, E.v. 29.9.2006 - 1 BvR 247/05 - BVerfGE 9, 295; B.v. 5.4.2012 - 2 BvR 2126/11 - NJW 2012, 2262; BVerwG, B.v. 18.6.2012 - 5 B 5.12 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 19.5.2010 - 1 B 10.248 - BayVBl 2011, 94).
  • VGH Bayern, 21.10.2008 - 5 ZB 08.229

    Einbürgerung; Hinderungsgrund; Gefährdung der außenpolitischen Belange der

    Auszug aus VGH Bayern, 16.10.2018 - 4 ZB 17.1065
    Die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen der Stellung von unbedingten Beweisanträgen, zu kompensieren (std. Rspr., z.B. BayVGH, B.v. 21.10.2008 - 5 ZB 08.229 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • BVerfG, 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06

    Zum Abwehrrecht gegen Castor-Transporte

    Auszug aus VGH Bayern, 16.10.2018 - 4 ZB 17.1065
    Mit dem Antrag auf Zulassung der Berufung wird weder ein einzelner tragender Rechtssatz noch eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt (s. dazu BVerfG, B.v. 21.1.2009 - 1 BvR 2524/06 - JZ 2009, 850/851).
  • BVerfG, 29.09.2006 - 1 BvR 247/05

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei allenfalls mehrdeutigem

    Auszug aus VGH Bayern, 16.10.2018 - 4 ZB 17.1065
    Zwar kann eine Verletzung der Hinweis- und Erörterungspflichten des Gerichts (§ 86 Abs. 3 und § 104 Abs. 1 VwGO) zu einer das rechtliche Gehör verletzenden Überraschungsentscheidung führen, wenn das Gericht einen im Verfahren nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht und damit dem Rechtsstreit eine Wende gegeben hat, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (vgl. BVerfG, E.v. 29.9.2006 - 1 BvR 247/05 - BVerfGE 9, 295; B.v. 5.4.2012 - 2 BvR 2126/11 - NJW 2012, 2262; BVerwG, B.v. 18.6.2012 - 5 B 5.12 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 19.5.2010 - 1 B 10.248 - BayVBl 2011, 94).
  • BVerwG, 26.08.1993 - 4 C 24.91

    Sackgasse Bargteheide - Zu den Voraussetzungen und Ausschlußgründen für einen

    Auszug aus VGH Bayern, 16.10.2018 - 4 ZB 17.1065
    Das Verwaltungsgericht hat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung ausgeführt, dass ein Anspruch auf Folgenbeseitigung entfällt, wenn der erstrebte Zustand nach der derzeitigen Rechtsordnung unzulässig ist (BVerwG, U.v. 26.8.1993 - 4 C 24.91 - BVerwGE 94, 100 = juris Rn. 44).
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