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   VGH Bayern, 16.11.2009 - 4 BV 07.1902   

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VGH Bayern, 16.11.2009 - 4 BV 07.1902 (https://dejure.org/2009,11006)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.11.2009 - 4 BV 07.1902 (https://dejure.org/2009,11006)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. November 2009 - 4 BV 07.1902 (https://dejure.org/2009,11006)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Städtebaulicher Vertrag (Folgekostenvertrag); Straßenbaumaßnahme; Beseitigung bereits bestehender erheblicher Verkehrsprobleme; Belastung nur der "Neu-nutzer"; Gleichbehandlungsgrundsatz; Kausalität; Angemessenheit; Erlöschen des Erstattungsanspruchs; Kenntnis der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründung neuen Baurechts und Nutzungsrechts bei Erweiterung der Verkehrskapazität eines Baugebiets durch Schaffung neuer Anbindungen an ein überörtliches Straßennetz; Erweiterung des Baurechts bedingt durch Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit dem Inhalt der ...

  • Judicialis

    VwGO § 130 a; ; BauGB § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3; ; BauGB § 11 Abs. 2; ; BayVwVfG Art. 56 Abs. 1; ; BayVwVfG Art. 59 Abs. 2 Nr. 4; ; BayVwVfG Art. 59 Abs. 3; ; AGBGB Art. 71

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung neuen Baurechts und Nutzungsrechts bei Erweiterung der Verkehrskapazität eines Baugebiets durch Schaffung neuer Anbindungen an ein überörtliches Straßennetz; Erweiterung des Baurechts bedingt durch Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit dem Inhalt der ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gleichbehandlungsgrundsatz bei Erschließungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 16.05.2000 - 4 C 4.99

    Verwaltungsrechtlicher Vertrag; Austauschvertrag; Billigkeitsausgleich;

    Auszug aus VGH Bayern, 16.11.2009 - 4 BV 07.1902
    Ist die Leistung damit dem öffentlichen Recht zuzuordnen, ist auch deren Rückforderung als öffentlich-rechtlich einzustufen (vgl. auch Palandt, BGB, 67. Auflage 2008, Einführung vor § 812, RdNr. 22; Rennert in Eyermann, VwGO, 12. Auflage 2006, RdNr. 77 zu § 40; BVerwG v. 16.5.2000, BVerwGE 111/162/164).

    3.5 Der Erstattungsanspruch der Kläger ist auch nicht nach dem Grundsatz von Treu und Glauben, der zu den allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsrechts zählt (BVerwG v. 16.5.2000 Az. 4 C 4/99 in juris RdNr. 31 m.w.N.), ausgeschlossen.

    Allein die Tatsache, dass die Kläger erst nach Realisierung ihrer Vorhaben die Rückabwicklung der Verträge betrieben haben, begründet kein treuwidriges Erstattungsverlangen (BVerwG v. 16.5.2000, a.a.O., RdNr. 37).

  • VGH Bayern, 18.12.2008 - 4 BV 07.3067

    Städtebaulicher Vertrag (Folgekostenvertrag); Straßenbaumaßnahme (bereits

    Auszug aus VGH Bayern, 16.11.2009 - 4 BV 07.1902
    Hingewiesen wurden die Beteiligten in diesem Zusammenhang auf das in einem Parallelverfahren ergangene, zwischenzeitlich rechtskräftige Urteil des Senats vom 18. Dezember 2008 (Az. 4 BV 07.3067), in dem festgestellt wurde, dass der zwischen der dortigen Klägerin und der Beklagten geschlossene städtebauliche Vertrag, der einen verbleichbaren Inhalt wie die streitgegenständlichen Verträge hatte, nichtig ist.

    Nachdem die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Senats vom 18. Dezember 2008 (Az. 4 BV 07.3067) mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Juni 2009 (Az. 4 B 20.09) zurückgewiesen worden war und auch die hiergegen erhobene Anhörungsrüge und Gegenvorstellung der Beklagten keinen Erfolg hatte (Beschluss des BVerwG v. 4.8.2009 Az. 4 B 45.09), teilte der Senat den Beteiligten unter dem 21. Juli 2009 mit, er halte an seiner Absicht fest, nach § 130 a VwGO durch Beschluss zu entscheiden.

    Eine mündliche Verhandlung ist nicht erforderlich, weil der erkennende Senat die hier inmitten stehenden Rechtsfragen hinsichtlich der Nichtigkeit der städtebaulichen Verträge bereits im - rechtskräftigen - Urteil vom 18. Dezember 2008 (Az. 4 BV 07.3067), das den Beteiligten vorliegt, beantwortet hat und eine mündliche Verhandlung auch im Hinblick auf die schriftsätzlich formulierten Beweisanregungen der Beklagten nicht erforderlich ist (s. unter 2.).

  • BFH, 19.02.1971 - VI R 97/68

    Anwendbarkeit der Rechtsnorm - Rechtswidrig einbehaltene Lohnsteuerbeträge -

    Auszug aus VGH Bayern, 16.11.2009 - 4 BV 07.1902
    Aus dem Umstand, dass normative Schlussfolgerungen aus den "anspruchsbegründenden Tatsachen" ausgeblendet werden, folgt, dass das Risiko einer möglicherweise unrichtigen rechtlichen Beurteilung dieser Tatsachen zu Lasten des Berechtigten geht (so auch BFH v. 19.2.1971 Az. VI R 97/68 in juris RdNr. 18).
  • OVG Niedersachsen, 10.07.2007 - 1 LC 200/05

    Anforderungen an die hinreichende Bestimmtheit eines städtebaulichen

    Auszug aus VGH Bayern, 16.11.2009 - 4 BV 07.1902
    Insbesondere steht dem Erstattungsanspruch der Kläger nicht der in § 814 BGB enthaltene Rechtsgedanke entgegen, wonach das zum Zweck der Erfüllung einer Verbindlichkeit Geleistete nicht zurückgefordert werden kann, wenn der Leistende gewusst hat, dass er zur Leistung nicht verpflichtet war (zur Anwendbarkeit des § 814 BGB auf den öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch s. BVerwG v. 20.3.2003 Az. 2 C 23/02 in juris RdNr. 27; OVG Lüneburg v. 10.7.2007 Az. 1 LC 200/05 in juris RdNr. 69 f.).
  • BVerwG, 20.03.2003 - 2 C 23.02

    Austauschvertrag; Ernennung; Gewährleistung der Versorgung nach

    Auszug aus VGH Bayern, 16.11.2009 - 4 BV 07.1902
    Insbesondere steht dem Erstattungsanspruch der Kläger nicht der in § 814 BGB enthaltene Rechtsgedanke entgegen, wonach das zum Zweck der Erfüllung einer Verbindlichkeit Geleistete nicht zurückgefordert werden kann, wenn der Leistende gewusst hat, dass er zur Leistung nicht verpflichtet war (zur Anwendbarkeit des § 814 BGB auf den öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch s. BVerwG v. 20.3.2003 Az. 2 C 23/02 in juris RdNr. 27; OVG Lüneburg v. 10.7.2007 Az. 1 LC 200/05 in juris RdNr. 69 f.).
  • VGH Bayern, 17.08.2006 - 4 ZB 05.2771
    Auszug aus VGH Bayern, 16.11.2009 - 4 BV 07.1902
    Daher gehört die rechtliche Bewertung der dem geltend gemachten Erstattungsanspruch zugrundeliegenden Vorgänge nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs gerade nicht zu den anspruchsbegründenden Tatsachen im Sinne von Art. 71 Abs. 1 AGBGB (vgl. z.B. BayVGH v. 19.7.2005 Az. 4 ZB 04.3528; v. 17.8.2006 Az. 4 ZB 05.2771).
  • VGH Bayern, 20.10.2005 - 14 B 02.3160
    Auszug aus VGH Bayern, 16.11.2009 - 4 BV 07.1902
    Da das Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 71 Abs. 1 Satz 1 AGBGB von Amts wegen zu beachten ist, kommt es nicht darauf an, ob die Prozessbeteiligten darauf hinweisen (vgl. BayVGH v. 26.9.2005 Az. 14 B 02.3160).
  • VGH Bayern, 18.07.2005 - 2 N 04.2308

    Bauleitplanung: Rückwirkende Inkraftsetzung eines für nichtig erklärten

    Auszug aus VGH Bayern, 16.11.2009 - 4 BV 07.1902
    Mit Beschlüssen vom 18. Juli 2005 erklärte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die dritte und vierte Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 für unwirksam (Az. 2 N 01.2705, 2 N 01.2706, 2 N 04.2308); die zur Nichtigkeit der zweiten Änderungssatzung führenden Gründe hafteten in gleicher Weise der dritten und vierten Änderungssatzung an.
  • VGH Bayern, 18.07.2005 - 2 N 01.2706
    Auszug aus VGH Bayern, 16.11.2009 - 4 BV 07.1902
    Mit Beschlüssen vom 18. Juli 2005 erklärte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die dritte und vierte Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 für unwirksam (Az. 2 N 01.2705, 2 N 01.2706, 2 N 04.2308); die zur Nichtigkeit der zweiten Änderungssatzung führenden Gründe hafteten in gleicher Weise der dritten und vierten Änderungssatzung an.
  • VGH Bayern, 18.07.2005 - 2 N 01.2705

    Bauleitplanung: Rückwirkende Inkraftsetzung eines für nichtig erklärten

    Auszug aus VGH Bayern, 16.11.2009 - 4 BV 07.1902
    Mit Beschlüssen vom 18. Juli 2005 erklärte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die dritte und vierte Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 für unwirksam (Az. 2 N 01.2705, 2 N 01.2706, 2 N 04.2308); die zur Nichtigkeit der zweiten Änderungssatzung führenden Gründe hafteten in gleicher Weise der dritten und vierten Änderungssatzung an.
  • BVerwG, 29.01.2009 - 4 C 15.07

    Städtebaulicher Vertrag; Folgekostenvertrag; Erstattungsanspruch; Grundsatz von

  • VGH Bayern, 23.08.2002 - 15 N 99.1340

    Bauleitplanung: Erforderlichkeit einer Änderungssatzung

  • BVerwG, 15.06.2009 - 4 B 20.09

    Anforderungen an die Begründung einer Revision im Falle einer auf mehrere

  • BVerwG, 04.08.2009 - 4 B 45.09
  • VG Düsseldorf, 25.10.2013 - 23 K 7862/12

    Anspruch auf Erstattung der Bestattungskosten der geschiedenen Ehefrau

    Für die erforderliche positive Kenntnis der Nichtschuld genügt ebenfalls nicht die Kenntnis der Tatsachen, aus denen sich das Fehlen einer rechtlichen Verpflichtung ergibt; der Leistende muss vielmehr auch wissen, dass er nach der Rechtslage nichts schuldet, Bay.VGH, Urteil vom 16. November 2009 - 4 BV 07.1902 -, in: juris (Rn. 73).

    Der geltend gemachte öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch des Klägers ist zudem nach dem Grundsatz von Treu und Glauben, der zu den allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsrechts zählt, ausgeschlossen, Bay.VGH, Urteil vom 16. November 2009 - 4 BV 07.1902 -, in: juris (Rn. 74).

  • VG Augsburg, 30.01.2014 - Au 5 K 10.2044

    Erstattungs-/Bereicherungsansprüche; öffentlich-rechtliche Verträge;

    Denn der Kläger übersieht dabei, dass es auf die zutreffende Einschätzung der Rechtslage durch den Berechtigten grundsätzlich nicht ankommt (vgl. BayVGH, B.v. 16.11.2009 - 4 BV 07.1902 - juris -).
  • VGH Bayern, 21.06.2021 - 6 ZB 20.2742

    Erledigung eines Vorausleistungsbescheides durch den endgültigen Beitragsbescheid

    Für den Beginn der 3-jährigen Erlöschensfrist ist nur die Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände entscheidend, hingegen kommt es auf die Einschätzung der Rechtslage durch den Berechtigten grundsätzlich nicht an (vgl. BayVGH, B.v. 16.11.2009 - 4 BV 07.1902 - juris Rn. 65 m.w.N.).

    Das Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 71 Abs. 1 Satz 1 AGBGB ist von Amts wegen zu beachten, so dass es nicht darauf ankommt, ob die Prozessbeteiligten darauf hinweisen (vgl. BayVGH, B.v. 16.11.2009 - 4 BV 07.1902 - juris Rn. 70).

  • VGH Bayern, 15.07.2020 - 3 ZB 19.553

    Rückforderung aus Gefälligkeit überhöhter Vergütungen für Lehraufträge

    Dies gilt sowohl zugunsten der öffentlichen Verwaltung (OVG Berlin-Bbg, U.v. 23.5.2013 - 5 B 3.10 - juris Rn. 48; OVG NW, B.v. 9.11.2015 - 6 A 500/13 - juris Rn. 16; HessVGH, U.v. 17.7.1990 - 11 UE 1487/89 - juris Rn. 30; ThürOVG, U.v. 17.12.2002 - 2 KO 701/00 - juris 51; Lorenz in Staudinger/Lorenz (2007), BGB, § 814 Rn. 3; offengelassen: NdsOVG, U.v. 10.7.2007 - 1 LC 200/05 - juris Rn. 69 f.; BayVGH, B.v. 16.11.2009 - 4 BV 07.1902 - juris Rn. 73), weil die öffentliche Hand dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung verpflichtet ist, ihr Interesse darauf gerichtet sein muss, eine ohne Rechtsgrund eingetretene Vermögensverschiebung zu beseitigen und den rechtmäßigen Zustand wiederherzustellen und der Regelung des § 814 1. Alt. BGB ebenso wie den §§ 818 Abs. 3 und 4, 819 Abs. 1 BGB eine Interessenwertung (gleiche Interessen beider Seiten) zugrunde liegt, die in das öffentliche Recht (ungleiche Interessen beider Seiten) nicht übertragbar ist (BVerwG, U.v. 12.3.1985 - 7 C 48.82 - juris Rn. 14 zu §§ 818 Abs. 3, 819 Abs. 1 BGB; U.v. 26.3.2003 - 9 C 4.02 - juris zu § 817 Satz 2 BGB), als auch zugunsten des Beamten, der - wie in der hier vorliegenden Fallkonstellation - eine staatliche Leistung aufgrund eines Gefälligkeits-Verwaltungsaktes erhalten hat.
  • VG München, 28.03.2012 - M 18 K 10.5295

    Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch

    Auch wenn der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 16. November 2009 (Az.: 4 BV 07.1902) zur Rechtsauffassung tendiert, dass die Gesetzesbindung der öffentlichen Verwaltung einer analogen Anwendung des § 814 BGB grundsätzlich nicht entgegenstehen dürfte, kann diese Auffassung für den öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch zwischen Behörden und Gemeinden - wie vorliegend - nicht herangezogen werden, da die Überlegung des Verwaltungsgerichtshofs in der genannten Entscheidung dahin ging, dass der Bürger nicht davon profitieren solle, dass er sein widersprüchliches Verhalten gerade gegenüber der öffentlichen Verwaltung an den Tag legt.

    Erforderlich ist die positive Kenntnis im Zeitpunkt der Leistung, bloße Zweifel reichen nicht aus (BayVGH, Beschl. vom 16.11.2009, Az.: 4 BV 07.1902).

  • VG Regensburg, 29.01.2013 - RN 6 K 11.2340

    Zur Beurteilung der Angemessenheit von Leistung und Gegenleistung in einem

    Hierzu zählt insbesondere die Bewertung, ob die städtebauliche Maßnahme etwa nur dem geplanten Vorhaben des Bauwilligen oder auch anderen zukünftigen Bauvorhaben zu Gute kommt oder ob zugleich durch die bereits verwirklichte Infrastrukturmaßnahme die bestehenden baulichen Anlagen begünstigt werden (BayVGH B.v. 16.11.2009 - 4 BV 07.1902 - juris Rn. 47 f.).
  • VG München, 04.05.2010 - M 2 K 09.1669

    Anlage; Erschließungseinheit; anderweitige Deckung; Aufrechnung; Verjährung

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 16. November 2009 (Az. 4 BV 07.1902), da es bei dieser Entscheidung allein um verschiedene städtebauliche Verträge und nicht um den Ausbau der ...straße und dessen Abrechnung nach dem KAG ging.
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