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   VGH Bayern, 16.12.2020 - 9 CS 20.2415   

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https://dejure.org/2020,42418
VGH Bayern, 16.12.2020 - 9 CS 20.2415 (https://dejure.org/2020,42418)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.12.2020 - 9 CS 20.2415 (https://dejure.org/2020,42418)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. Dezember 2020 - 9 CS 20.2415 (https://dejure.org/2020,42418)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayBO Art. 54 Abs. 4; VwGO § 80 Abs. 5, § ... 146 Abs. 4 S. 6, § 154 Abs. 2; BayVwZVG Art. 3 Abs. 1, Abs. 2 S. 1; BayVwVfG Art. 28 Abs. 1, Art. 41 Abs. 5; ZPO § 177, § 178 Abs. 1, § 180 S. 1, § 182, § 418 Abs. 2; GKG § 47 Abs. 1, § 52 Abs. 1, § 53 Abs. 2 Nr. 2
    Baurechtliche Sicherungsanordnung

  • rewis.io

    Baurechtliche Sicherungsanordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Baurechtliche Sicherungsanordnung; Beschwerde; Beschwerdeverfahren; Denkmalschutz; Zustellung; Sicherungsanordnung; Wirksamkeit; Gemarkung; Gehweg; Dach; Zwangsgeld; Bauakt; Gebäude; Gefährdung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Bayern, 05.03.2018 - 8 ZB 16.993

    Verpflichtung zur Beseitigung von Auffüllungen im Überschwemmungsgebiet

    Auszug aus VGH Bayern, 16.12.2020 - 9 CS 20.2415
    Allerdings lässt sich bei der hier erforderlichen Auslegung der Regelungen des Bescheids vom 10. August 2020 nach dem gebotenen Empfängerhorizont, bei der der gesamte Inhalt des Bescheids, insbesondere seine Begründung, sowie die weiteren, den Beteiligten bekannten oder ohne weiteres erkennbaren Umstände herangezogen werden können (vgl. BVerwG, U.v. 30.5.2018 - 6 A 3.16 - juris Rn. 38; BayVGH, B.v 5.12.2019 - 9 ZB 18.1263 - juris Rn. 6; B.v. 5.3.2018 - 8 ZB 16.993 - juris Rn. 28) auch noch ausreichend klar und unzweideutig für den Antragsteller ersehen, dass die Sicherheitsanordnungen unter Nr. 1 und Nr. 2 des Bescheids vom 10. August 2020, entsprechend dem Inhalt der Schreiben des Landratsamts vom 9. Juni 2020 sowie 25. Juni 2020 und entgegen ihrer anderslautenden Formulierungen die Behebung baulicher Missstände nur in Bezug auf das Dach des Gebäudes B... Straße ... und die Zaunanlage auf dem Grundstück FlNr.

    Das Verwaltungsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, dass der Austausch der behördlicherseits angenommenen Rechtsgrundlage des Art. 54 Abs. 2 Satz 2 BayBO den Tenor der Grundverfügungen unberührt lässt, weil wesentliche andere oder zusätzliche Ermessenserwägungen nicht erforderlich werden (vgl. etwa BayVGH, B.v. 5.3.2018 - 8 ZB 16.993 - juris Rn. 10 m.w.N.; vgl. auch Dirnberger in Simon/Busse, BayBO, Stand: September 2020, Art. 54 Rn. 159 m.w.N.), und die Eingriffsschwelle des Art. 54 Abs. 4 BayBO auch überschritten ist.

  • VGH Bayern, 05.12.2019 - 9 ZB 18.1263

    Beseitigungsanordnung - Renaturierung eines Wiesengrundstückes

    Auszug aus VGH Bayern, 16.12.2020 - 9 CS 20.2415
    Allerdings lässt sich bei der hier erforderlichen Auslegung der Regelungen des Bescheids vom 10. August 2020 nach dem gebotenen Empfängerhorizont, bei der der gesamte Inhalt des Bescheids, insbesondere seine Begründung, sowie die weiteren, den Beteiligten bekannten oder ohne weiteres erkennbaren Umstände herangezogen werden können (vgl. BVerwG, U.v. 30.5.2018 - 6 A 3.16 - juris Rn. 38; BayVGH, B.v 5.12.2019 - 9 ZB 18.1263 - juris Rn. 6; B.v. 5.3.2018 - 8 ZB 16.993 - juris Rn. 28) auch noch ausreichend klar und unzweideutig für den Antragsteller ersehen, dass die Sicherheitsanordnungen unter Nr. 1 und Nr. 2 des Bescheids vom 10. August 2020, entsprechend dem Inhalt der Schreiben des Landratsamts vom 9. Juni 2020 sowie 25. Juni 2020 und entgegen ihrer anderslautenden Formulierungen die Behebung baulicher Missstände nur in Bezug auf das Dach des Gebäudes B... Straße ... und die Zaunanlage auf dem Grundstück FlNr.
  • VGH Bayern, 09.11.2020 - 9 CS 20.2005

    Nutzungsuntersagung für ein Einzelhandelsgeschäft

    Auszug aus VGH Bayern, 16.12.2020 - 9 CS 20.2415
    Im Übrigen könnte eine fehlende oder unzureichende Anhörung auch noch bis zum Abschluss der letzten Tatsacheninstanz des verwaltungsgerichtlichen Hauptsacheverfahrens nachgeholt werden (BayVGH, B.v. 9.11.2020 - 9 CS 20.2005 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 10.01.2013 - 2 CS 12.2626

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; bauaufsichtliche Anordnung bei

    Auszug aus VGH Bayern, 16.12.2020 - 9 CS 20.2415
    Soweit die auferlegte Sicherungsmaßnahme der Erlaubnispflicht nach Art. 6 BayDSchG unterliegt (vgl. BayVGH, B.v. 10.1.2013 - 2 CS 12.2626 - juris Rn. 15), enthält die streitgegenständliche Anordnung selbst die erforderliche Erlaubnis (vgl. VG Regensburg, U.v. 20.3.2014 - RO 2 K 13.960 - juris Rn. 25; HessVGH, U.v. 20.3.2002 - 4 UE 891/97 - juris 4. Leitsatz; vgl. auch BayVGH, U.v. 22.9.1986 - 14 B 85 A.707 - BeckRS 1986, 2196).
  • BVerwG, 30.05.2018 - 6 A 3.16

    Klage der DE-CIX Management GmbH erfolglos

    Auszug aus VGH Bayern, 16.12.2020 - 9 CS 20.2415
    Allerdings lässt sich bei der hier erforderlichen Auslegung der Regelungen des Bescheids vom 10. August 2020 nach dem gebotenen Empfängerhorizont, bei der der gesamte Inhalt des Bescheids, insbesondere seine Begründung, sowie die weiteren, den Beteiligten bekannten oder ohne weiteres erkennbaren Umstände herangezogen werden können (vgl. BVerwG, U.v. 30.5.2018 - 6 A 3.16 - juris Rn. 38; BayVGH, B.v 5.12.2019 - 9 ZB 18.1263 - juris Rn. 6; B.v. 5.3.2018 - 8 ZB 16.993 - juris Rn. 28) auch noch ausreichend klar und unzweideutig für den Antragsteller ersehen, dass die Sicherheitsanordnungen unter Nr. 1 und Nr. 2 des Bescheids vom 10. August 2020, entsprechend dem Inhalt der Schreiben des Landratsamts vom 9. Juni 2020 sowie 25. Juni 2020 und entgegen ihrer anderslautenden Formulierungen die Behebung baulicher Missstände nur in Bezug auf das Dach des Gebäudes B... Straße ... und die Zaunanlage auf dem Grundstück FlNr.
  • VGH Hessen, 20.03.2002 - 4 UE 891/97
    Auszug aus VGH Bayern, 16.12.2020 - 9 CS 20.2415
    Soweit die auferlegte Sicherungsmaßnahme der Erlaubnispflicht nach Art. 6 BayDSchG unterliegt (vgl. BayVGH, B.v. 10.1.2013 - 2 CS 12.2626 - juris Rn. 15), enthält die streitgegenständliche Anordnung selbst die erforderliche Erlaubnis (vgl. VG Regensburg, U.v. 20.3.2014 - RO 2 K 13.960 - juris Rn. 25; HessVGH, U.v. 20.3.2002 - 4 UE 891/97 - juris 4. Leitsatz; vgl. auch BayVGH, U.v. 22.9.1986 - 14 B 85 A.707 - BeckRS 1986, 2196).
  • VG Regensburg, 20.03.2014 - RO 2 K 13.960

    Mangelnde Bestimmtheit eines Verwaltungsakts; nachträgliche Brandschutzanordnung;

    Auszug aus VGH Bayern, 16.12.2020 - 9 CS 20.2415
    Soweit die auferlegte Sicherungsmaßnahme der Erlaubnispflicht nach Art. 6 BayDSchG unterliegt (vgl. BayVGH, B.v. 10.1.2013 - 2 CS 12.2626 - juris Rn. 15), enthält die streitgegenständliche Anordnung selbst die erforderliche Erlaubnis (vgl. VG Regensburg, U.v. 20.3.2014 - RO 2 K 13.960 - juris Rn. 25; HessVGH, U.v. 20.3.2002 - 4 UE 891/97 - juris 4. Leitsatz; vgl. auch BayVGH, U.v. 22.9.1986 - 14 B 85 A.707 - BeckRS 1986, 2196).
  • VGH Bayern, 16.03.2016 - 9 CS 16.191

    Anordnung zum Teilabtrag einer einsturzgefährdeten Grenzmauer

    Auszug aus VGH Bayern, 16.12.2020 - 9 CS 20.2415
    Da es sich bei den Rechtsgütern Leben und Gesundheit um hochwertige Rechtsgüter handelt, zu deren Schutz der Staat gemäß Art. 2 Abs. 2 GG auch verfassungsrechtlich verpflichtet ist, sind an die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts keine allzu hohen Anforderungen zu stellen (vgl. BayVGH, B.v. 16.3.2016 - 9 CS 16.191 - juris Rn. 13; B.v. 3.4.2020 - 15 ZB 19.1024 - juris Rn. 14).
  • BVerwG, 01.10.1996 - 4 B 181.96

    Verwaltungszustellungsrecht - Wirksamkeit der

    Auszug aus VGH Bayern, 16.12.2020 - 9 CS 20.2415
    Ein möglicher qualifizierter Gegenbeweis gemäß § 418 Abs. 2 ZPO ist nicht erbracht worden (vgl. BVerwG, B.v. 1.10.1996 - 4 B 181.96 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 03.04.2020 - 15 ZB 19.1024

    Bauaufsichtliche Maßnahmen zum Brandschutz bezüglich Rettungswegen und

    Auszug aus VGH Bayern, 16.12.2020 - 9 CS 20.2415
    Da es sich bei den Rechtsgütern Leben und Gesundheit um hochwertige Rechtsgüter handelt, zu deren Schutz der Staat gemäß Art. 2 Abs. 2 GG auch verfassungsrechtlich verpflichtet ist, sind an die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts keine allzu hohen Anforderungen zu stellen (vgl. BayVGH, B.v. 16.3.2016 - 9 CS 16.191 - juris Rn. 13; B.v. 3.4.2020 - 15 ZB 19.1024 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 13.12.2017 - 11 CS 17.2098

    Unwirksame Ersatzzustellung eines Verwaltungsakts durch Einlegen in den

  • VGH Bayern, 09.11.2021 - 9 ZB 21.2210

    Anspruch auf rechtliches Gehör

    Die Beschwerde hiergegen wies der Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 16. Dezember 2020 (Az. 9 CS 20.2415) zurück.

    Zum anderen setzt er sich nicht substantiiert mit der vom Verwaltungsgericht in seinem Urteil in Bezug genommenen zurückweisenden Beschwerdeentscheidung des erkennenden Senats (B.v. 16.12.2020 - 9 CS 20.2415) auseinander.

  • VG Ansbach, 19.05.2022 - AN 17 S 22.00459

    Weitestgehend erfolgreicher Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden

    Da es sich bei den Rechtsgütern Leben und Gesundheit um überragend wichtige handelt, zu deren Schutz der Staat gemäß Art. 2 Abs. 2 GG auch verfassungsrechtlich verpflichtet ist, genügt schon die entfernte Möglichkeit des Schadenseintritts (Dirnberger in Busse/Kraus, BayBO, 144. EL September 2021, Art. 54 Rn. 169; s.a. BayVGH, B.v. 16.12.2020 - 9 CS 20.2415 - juris Rn. 22: "keine allzu hohen Anforderungen"; BayVGH, B.v. 3.4.2020 - 15 ZB 19.1024 - juris Rn. 14: "nicht ganz unwahrscheinlich").

    Da bei derart gewichtigen Rechtsgütern im Rahmen der Gefahrprognose "keine allzu hohen Anforderungen" zu stellen sind (BayVGH, B.v. 16.12.2020 - 9 CS 20.2415 - juris Rn. 22) und mit der Entstehung eines Brandes jederzeit, auch nach Jahrzehnten ohne einen entsprechenden Vorfall gerechnet werden muss (OVG NW, U.v. 21.9.2012 - 2 A 182/11 - NVwZ-RR 2013, 213, 214), ist der Tatbestand des Art. 54 Abs. 4 BayBO noch eröffnet.

  • VGH Bayern, 26.02.2024 - 9 CS 23.2245

    Sicherheitsrechtliche Anordnung, Inanspruchnahme von Erben als Zustandsstörer vor

    Da es sich bei den Rechtsgütern Leben und Gesundheit um hochwertige Rechtsgüter handelt, zu deren Schutz der Staat gemäß Art. 2 Abs. 2 GG auch verfassungsrechtlich verpflichtet ist, sind an die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts keine allzu hohen Anforderungen zu stellen (vgl. BayVGH, B.v. 16.12.2020 - 9 CS 20.2415 - juris Rn. 22 m.w.N.).
  • VG München, 12.11.2021 - M 11 S 21.5408

    Verpflichtung zur Absicherung einer Fassade

    Da es sich bei den Rechtsgütern Leben und Gesundheit um hochwertige Rechtsgüter handelt, zu deren Schutz der Staat gemäß Art. 2 Abs. 2 GG auch verfassungsrechtlich verpflichtet ist, sind an die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts keine allzu hohen Anforderungen zu stellen (vgl. BayVGH, B.v. 16.12.2020 - 9 CS 20.2415 - juris Rn. 22; B.v. 3.4.2020 - 15 ZB 19.1024 - juris Rn. 14).
  • VG Ansbach, 24.11.2021 - AN 17 S 21.01776

    Nutzungsuntersagung einer Biogasanlage zum Schutz eines Gewässers erster Ordnung

    Bei der Gefährdung von Leben und Gesundheit genügt etwa schon die entfernte Möglichkeit des Schadenseintritts (BayVGH, B.v. 16.12.2020 - 9 CS 20.2415 - juris Rn. 22).
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