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   VGH Bayern, 17.01.2017 - 22 ZB 16.95   

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VGH Bayern, 17.01.2017 - 22 ZB 16.95 (https://dejure.org/2017,1995)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.01.2017 - 22 ZB 16.95 (https://dejure.org/2017,1995)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. Januar 2017 - 22 ZB 16.95 (https://dejure.org/2017,1995)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayBO Art. 6, Art. 82 Abs. 1, Art. 83 Abs. 1; UVPG § 3a S. 1, S. 4, § ... 3c S. 1, S. 6; BImSchG § 10 Abs. 1 S. 2; 9. BImSchV §§ 4a ff., § 13 Abs. 2 S. 1, S. 2; UmwRG § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 lit. b, S. 2, Abs. 3 S. 1
    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windkraftanlage - Vollständigkeit der Genehmigungsunterlagen/UVP-Vorprüfung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windkraftanlage; Genehmigungserteilung unter der aufschiebenden Bedingung der gesicherten Erschließung; Vollständigkeit des Genehmigungsantrags; Prüffähigkeit eines privaten Sachverständigengutachtens zur ...

  • rewis.io

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windkraftanlage - Vollständigkeit der Genehmigungsunterlagen/UVP-Vorprüfung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vollständiger Antrag auf eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Prüffähigkeit der vorgelegten erforderlichen Antragsunterlagen, insbesondere eines privaten Sachverständigengutachtens zur Umweltverträglichkeit und der Unterlagen zur bauplanungsrechtlichen ...

  • rechtsportal.de

    Klage gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windkraftanlage; Genehmigungserteilung unter der aufschiebenden Bedingung der gesicherten Erschließung; Vollständigkeit des Genehmigungsantrags; Prüffähigkeit eines privaten Sachverständigengutachtens zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (16)

  • VGH Bayern, 16.09.2016 - 22 ZB 16.304

    Erfolglose Nachbarklage gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung von

    Auszug aus VGH Bayern, 17.01.2017 - 22 ZB 16.95
    Damit wird dem Darlegungsgebot, das die Prüfung durch das Berufungsgericht im Zulassungsverfahren erleichtern soll, nicht genügt (vgl. BayVGH, B. v. 16.9.2016 - 22 ZB 16.304 - Rn. 4 m. w. N.).

    Im Beschluss vom 16. September 2016 (22 ZB 16.304 - juris Rn. 10) hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hierzu ausgeführt:.

    Es ist nicht ersichtlich, dass diesem Erschließungskonzept die "Prüffähigkeit" (nicht die "Genehmigungsfähigkeit") abgesprochen werden könnte; nachträgliche Änderungen der Erschließung können nichts daran ändern, dass vorher ein vollständiger Genehmigungsantrag vorgelegen hat (vgl. BayVGH, B. v. 16.9.2016 - 22 ZB 16.304 - Rn. 12).

    Bezüglich der vom Kläger in seiner Antragsbegründung (Schriftsatz vom 16.2.2016, S. 10 oben) vermissten "Abstandsflächenübernahmeerklärung RW2 Flur-Nr. 421 und Flur-Nr. 300" ist schon nicht ersichtlich, inwiefern eine auf die einzelne Windkraftanlage RW 2 sich beziehende Abstandsflächenübernahmeerklärung bedeutsam sein sollte für die Genehmigungsvoraussetzungen der vorliegend streitgegenständlichen Einzelanlage RE 1. Davon abgesehen hat der Verwaltungsgerichtshof ausgeführt, es sei ohne entsprechende Darlegung nicht ersichtlich, weshalb von vornherein Abstandsflächenübernahmeerklärungen vorliegen müssten (BayVGH, B. v. 16.9.2016 - 22 ZB 16.304 - Rn. 13).

    Zwar hat eine solche Bestätigung (wohl) nicht die Wirkung einer verbindlichen Feststellung (BayVGH, B. v. 16.9.2016 - 22 ZB 16.304 - Rn. 7); sie ist aber ein Indiz für das tatsächliche Vorliegen der dort aufgelisteten Unterlagen.

    Der Verwaltungsgerichtshof hält insoweit an seinen Ausführungen im Beschluss vom 16. September 2016 (Az. 22 ZB 16.304, Rn. 15) fest:.

    Insoweit hat der Verwaltungsgerichtshof gleichfalls im Beschluss vom 16. September 2016 (Az. 22 ZB 16.304, Rn. 18) ausgeführt:.

    Maßgeblich ist vielmehr derjenige Zeitpunkt, in dem die Behörde ihre Entscheidung gemäß § 3c Satz 6 UVPG dokumentiert hat (vgl. BayVGH, B. v. 16.9.2016 - 22 ZB 16.304 - Rn. 17).

    Insoweit gleicht die Sach- und Rechtslage sowie auch die Begründung des Berufungszulassungsantrags demjenigen Fall, den der Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 16. September 2016 (Az. 22 ZB 16.304) entschieden hat; auch die dortige Rechtsmittelführerin wurde vom selben Bevollmächtigten vertreten wie der Kläger im vorliegenden Fall).

  • VGH Bayern, 19.08.2015 - 22 ZB 15.457

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windkraftanlagen

    Auszug aus VGH Bayern, 17.01.2017 - 22 ZB 16.95
    Die gerichtliche Überprüfung beschränkt sich daher darauf, ob die Vorprüfung - im maßgeblichen Zeitpunkt - entsprechend den Vorgaben des § 3c UVPG durchgeführt worden ist und ob das Ergebnis nachvollziehbar ist, insbesondere ob die Behörde den Rechtsbegriff der Erheblichkeit nachteiliger Umweltauswirkungen zutreffend ausgelegt hat (vgl. auch BayVGH, B. v. 19.8.2015 - 22 ZB 15.457 - Rn. 27).".

    Etwas anderes kommt nur in Betracht, wenn diese Erkenntnisse im Nachhinein zur sicheren Einschätzung führen, dass die Vorprüfung fehlerhaft durchgeführt wurde, dass für sie insbesondere eine unzureichende Datengrundlage zur Verfügung stand, die nicht einmal für eine in ihrer Prüftiefe auf eine überschlägige Vorausschau beschränkte Prüfung (vgl. BayVGH, B. v. 19.8.2015 - 22 ZB 15.457, a. a. O.) ausgereicht hätte.

  • VGH Bayern, 08.06.2015 - 22 CS 15.686

    Immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für einen Windpark (Wechsel des

    Auszug aus VGH Bayern, 17.01.2017 - 22 ZB 16.95
    Für die Klagebefugnis ist allerdings wohl eine mögliche Betroffenheit in einem materiellen subjektiven Recht zu verlangen (VGH BW, B. v. 5.4.2016 - 3 S 373/16 - ZNER 2016, 157 m. w. N.: Verneinung der möglichen Betroffenheit bei einer Entfernung von 2, 2 km zwischen Anlagenstandort und Grundstück des Rechtsmittelführers; offen BayVGH, B. v. 8.6.2015 - 22 CS 15.686 u. a. Rn. 48)".
  • VGH Bayern, 20.12.2016 - 22 AS 16.2421

    Drittanfechtung einer Genehmigung für Windkraftanlagen - Anordnung der Fortdauer

    Auszug aus VGH Bayern, 17.01.2017 - 22 ZB 16.95
    (in diese Richtung tendierend auch BayVGH, B. v. 20.12.2016 - 22 AS 16.2421 - Rn. 36 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.04.2016 - 3 S 373/16

    Interessenabwägung in Fällen der Drittanfechtung; Reichweite des

    Auszug aus VGH Bayern, 17.01.2017 - 22 ZB 16.95
    Für die Klagebefugnis ist allerdings wohl eine mögliche Betroffenheit in einem materiellen subjektiven Recht zu verlangen (VGH BW, B. v. 5.4.2016 - 3 S 373/16 - ZNER 2016, 157 m. w. N.: Verneinung der möglichen Betroffenheit bei einer Entfernung von 2, 2 km zwischen Anlagenstandort und Grundstück des Rechtsmittelführers; offen BayVGH, B. v. 8.6.2015 - 22 CS 15.686 u. a. Rn. 48)".
  • VGH Bayern, 07.10.2016 - 22 ZB 15.2662

    Nachbarklage gegen Errichtung und Betrieb von fünf Windkraftanlagen -

    Auszug aus VGH Bayern, 17.01.2017 - 22 ZB 16.95
    Sie dient nach Auffassung des Gesetzgebers gerade nicht der Kompensation (vermeintlicher) immissionsschutzrechtlicher Defizite (BayVGH, B. v. 7.10.2016 - 22 ZB 15.2662 - Rn. 15).
  • VGH Bayern, 04.07.2016 - 22 CS 16.1078

    "Änderung" und "Erweiterung" bei Windkraftvorhaben

    Auszug aus VGH Bayern, 17.01.2017 - 22 ZB 16.95
    Wie § 3a Satz 1 UVPG es verlangt, hat das Landratsamt die Vorprüfung des Einzelfalls unverzüglich nach Beginn des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens durchgeführt (vgl. auch BayVGH, B. v. 4.7.2016 - 22 CS 16.1078 - Rn. 28).
  • BVerwG, 29.08.2007 - 4 C 2.07

    Windenergieanlage; schädliche Umwelteinwirkungen; TA Lärm; Bindungswirkung;

    Auszug aus VGH Bayern, 17.01.2017 - 22 ZB 16.95
    Die Anwendbarkeit der TA Lärm auf Windkraftanlagen ist vom Bundesverwaltungsgericht bejaht worden (U. v. 29.8.2007 - 4 C 2.07 - NVwZ 2008, 76 Rn. 13).
  • BVerwG, 18.12.2014 - 4 C 36.13

    Änderung eines Flughafens; Nachbarklage; Klagebefugnis; drittschützende Norm;

    Auszug aus VGH Bayern, 17.01.2017 - 22 ZB 16.95
    Dass nachträglich gewonnene Erkenntnisse für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Vorprüfung des Einzelfalls grundsätzlich nicht maßgeblich sind, entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U. v. 20.12.2011 -9 A 31.10 - BVerwGE 141, 282; BVerwG, U. v. 18.12.2014 - 4 C 36.13 - BVerwGE 151, 138).
  • VGH Bayern, 01.12.2016 - 22 CS 16.1682

    Eilrechtsschutz (selbständiges Änderungsverfahren) gegen Genehmigung für

    Auszug aus VGH Bayern, 17.01.2017 - 22 ZB 16.95
    Andererseits hat der Kläger in der Antragsbegründung nicht dargelegt, inwieweit eine in der Abwägung ins Gewicht fallende Beeinträchtigung der Nutzung seiner Grundstücke überhaupt vorliegen könnte, so dass sich insofern keine ernstlichen Zweifel ergeben (vgl. zuletzt BayVGH, B. v. 1.12.2016 - 22 CS 16.1682 - Rn. 30).
  • BVerwG, 20.12.2011 - 9 A 31.10

    Planfeststellungsbeschluss; wasserrechtliche Erlaubnis; Konzentrationswirkung;

  • VGH Bayern, 29.11.2016 - 22 CS 16.2101

    Erfolgloser Eilantrag der Standortgemeinde gegen Genehmigung für zwei

  • BVerwG, 11.11.1987 - 8 C 4.86

    Erschließungsaufgabe und Erschließungspflicht hinsichtlich bestehender Bauwerke

  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

  • VGH Bayern, 23.12.2016 - 22 ZB 16.2286

    Erfolglose Klage der Standortgemeinde gegen Genehmigung für Windkraftanlagen

  • VGH Bayern, 29.03.2016 - 22 B 14.1875

    Vogelschutz bei der Windenergieanlagengenehmigung

  • VG Würzburg, 05.12.2017 - W 4 K 15.530

    Gemeindliches Einvernehmen und immissionsschutzrechtliche Genehmigung zum Bau von

    Maßgeblich ist dabei derjenige Zeitpunkt, in dem die Behörde ihre Entscheidung nach § 3c Satz 6 UVPG a.F. dokumentiert hat (BVerwG, U.v. 20.12.2011 - 9 A 31.10 - BVerwGE 141, 282 ff.; BVerwG, U.v. 18.12.2014 - 4 C 36.13 - BVerwGE 151, 138 ff.; BayVGH, B.v. 8.6.2015 - 22 CS 15.686 u.a. - juris Rn. 39; BayVGH, B.v. 16.9.2016 - 22 ZB 16.304 - juris Rn. 17; BayVGH, B.v. 17.1.2017 - 22 ZB 16.95 - juris Rn. 31), vorliegend also der 20. April 2015.

    Demgegenüber sind vom Antragsteller selbst in Auftrag gegebene und vorgelegte Sachverständigengutachten gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 der 9. BImSchV als sonstige Unterlagen i.S.d. § 10 Abs. 1 Satz 2 BImSchG zu prüfen, sodass man diesen Unterlagen also nicht von vornherein die Prüffähigkeit absprechen kann (BayVGH, B.v. 17.1.2017 - 22 ZB 16.95 - juris Rn. 12).

    Die Klägerin hat nicht dargelegt, dass das Landratsamt hierbei den rechtlichen Rahmen einer überschlägigen Vorausschau und einer Plausibilitätskontrolle verkannt hätte (zu diesem Maßstab vgl. BayVGH, B.v. 17.1.2017 - 22 ZB 16.95 - juris Rn. 29).

    Fachliche Einwände und ein fachliches Nachhaken stehen der Annahme der Vollständigkeit solange nicht entgegen, als die fragliche Unterlage eine fachliche Prüfung überhaupt ermöglicht (BayVGH, B.v. 16.9.2016 - 22 ZB 16.304 - juris Rn. 10; BayVGH, B.v. 17.1.2017 - 22 ZB 16.95 - juris Rn. 13 bis 15).

    Im Übrigen ist es für die Vollständigkeit der Antragsunterlagen unschädlich, wenn sich erst im Laufe des Genehmigungsverfahrens herausstellt, dass die vorgelegten Dokumente inhaltlich der Überarbeitung bedürfen, solange diese überhaupt eine fachliche Prüfung ermöglichen (BayVGH, B.v. 16.9.2016 - 22 ZB 16.304 - juris Rn. 10; B.v. 29.11.2016 - 22 CS 16.2101 - juris Rn. 24; B.v. 17.1.2017 - 22 ZB 16.95 - juris Rn. 15).

    Das Landratsamt hat eine umfassende Abwägung zwischen den für das Vorhaben sprechenden Gründen und den Belangen der Grundstücksnachbarn getroffen (hierzu BayVGH, B.v. 17.1.2017 - 22 ZB 16.95 - juris Rn. 37), die nicht an Rechtsfehlern leidet.

  • VG Regensburg, 08.03.2017 - RO 7 K 14.1956

    Unvollständige Antragsunterlagen für Genehmigung von Windkraftanlagen

    Vielmehr müssen die erforderlichen Dokumente, damit die Übergangsregelung eingreift, ihrem Inhalt und ihrer Qualität nach so beschaffen sein, dass sie eine solche Prüfung tatsächlich gestatten (BayVGH, B.v. 29.11.2016 - 22 CS 16.2101 - juris Rn. 23; B.v. 17.1.2017 - 22 ZB 16.95 - juris Rn. 14).

    Fachliche Einwände und ein fachliches Nachhaken stehen der Annahme der Vollständigkeit so lange nicht entgegen, als die fragliche Unterlage eine fachliche Prüfung überhaupt ermöglicht (BayVGH B.v. 16.9.2016 - 22 ZB 16.304 - juris Rn. 10; B.v. 17.1.2017 - 22 ZB 16.95 - juris Rn. 15).

    Im Bereich der Erfassung des Bestands der geschützten Arten bei der Prüfung des Artenschutzes steht den jeweils zuständigen Behörden ein naturschutzrechtlicher Beurteilungsspielraum zu, der allerdings die Vorgaben des Windkrafterlasses Bayern berücksichtigen muss (vgl. z.B. BayVGH, U.v. 29.3.2016 - 22 ZB 14.18754 - juris; B.v. 17.1.2017 - 22 ZB 16.95 - juris Rn. 20).

    Selbst der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung der Vollständigkeit der immissionsschutzrechtlichen Antragsunterlagen kommt wohl nicht die Wirkung einer verbindlichen Feststellung zu (vgl. BayVGH, B.v. 19.9.2016 - 22 ZB 16.304 - juris Rn. 7; B.v. 17.1.2017, 22 ZB 16.95 - juris Rn. 20).

  • VGH Bayern, 30.06.2017 - 22 C 16.1554

    Genehmigung von Windkraftanlagen - Erfolgreiche Beschwerde gegen Aussetzung des

    Ebenfalls unschädlich ist es, wie der Verwaltungsgerichtshof bereits wiederholt ausgesprochen hat (B.v. 16.9.2016 - 22 ZB 16.304 - juris Rn. 10; B.v. 29.11.2016 - 22 CS 16.2101 - juris Rn. 24; B.v. 17.1.2017 - 22 ZB 16.95 - juris Rn. 15), wenn sich erst im Laufe des Genehmigungsverfahrens - insbesondere im Rahmen der Anhörung der zu beteiligenden Behörden (§ 10 Abs. 5 BImSchG; § 11 der 9. BImSchV) - herausstellt, dass weitere Unterlagen benötigt werden oder die vorgelegten Dokumente inhaltlich der Überarbeitung bedürfen: Fachliche Einwände und ein fachliches Nachhaken stehen der Annahme der Vollständigkeit so lange nicht entgegen, als die fragliche Unterlage eine fachliche Prüfung überhaupt ermöglicht (vgl. grundlegend BayVGH, B.v. 16.9.2016 - 22 ZB 16.304 - juris Rn. 10).

    In den Beschlüssen vom 16. September 2016 (22 ZB 16.304 - juris Rn. 13) und vom 17. Januar 2017 (22 ZB 16.95 - juris Rn. 19) hat der Verwaltungsgerichtshof jeweils mit Blickrichtung auf Art. 83 Abs. 1 BayBO angemerkt, es sei ohne nähere Darlegung (§ 124a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 2 VwGO) nicht ersichtlich, warum Abstandsflächenübernahmeerklärungen im Sinn von Art. 6 Abs. 2 Satz 3 Halbs. 1 BayBO bereits "von vornherein" vorliegen müssten.

  • VGH Bayern, 14.03.2017 - 22 ZB 16.1466

    Immissionsrechtliche Genehmigung für Windkraftanlage und Mindestabstand bei

    Zur rechtlichen Relevanz einer solchen Bestätigung (der indes - anders als vorliegend - eine Liste der vorgelegten Genehmigungsunterlagen beigefügt war) hat der Verwaltungsgerichtshof ausgeführt, dass die Bestätigung (wohl) nicht die Wirkung einer verbindlichen Feststellung habe (BayVGH, B.v. 16.9.2016 - 22 ZB 16.304 - Rn. 7), dass sie lediglich ein Indiz für das tatsächliche Vorliegen der aufgelisteten Unterlagen sein könne (BayVGH, B.v. 17.1.2017 - 22 ZB 16.95 - juris Rn. 20).

    Der Verwaltungsgerichtshof hat dazu wiederholt (z.B. B.v. 17.1.2017 - 22 ZB 16.95 - juris Rn. 13 bis 15) ausgeführt:.

    In beiden Fällen könne es sich um prüffähige Unterlagen handeln (BayVGH, B.v. 17.1.2017 -22 ZB 16.95 - juris Rn. 12).

  • VG Saarlouis, 12.11.2018 - 5 L 411/18

    Bescheidung paralleler Genehmigungsanträge für Windenergieanlagen; gegenseitige

    Dies sei unlängst vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ausdrücklich bestätigt worden.(VGH München, Beschluss vom 16.09.2016 - 22 ZB 16.304 - bestätigt durch Beschluss vom 17.01.2017 - 22 ZB 16.95 - und zuletzt Beschluss vom 14.03.2017 - 22 ZB 16.1466 -.).

    Fachliche Einwände und ein fachliches Nachhaken stünden der Annahme der Vollständigkeit so lange nicht entgegen, als die fragliche Unterlage eine fachliche Prüfung überhaupt ermögliche.(VGH München, Beschluss vom 17.01.2017 - 22 ZB 16.95 - und zuletzt Beschluss vom 14.03.2017 - 22 ZB 16.1466 -.) Genau diese Prüfung sei hier möglich gewesen.

  • VGH Bayern, 28.08.2017 - 22 ZB 16.1445

    Drittanfechtungsklage gegen die Genehmigung von zwei Windkraftanlagen

    Insoweit gleichen die Sach- und Rechtslage sowie auch die Begründung des Berufungszulassungsantrags denjenigen vom Verwaltungsgerichtshof entschiedenen Fällen, in denen der jeweilige Rechtsuchende vom selben Bevollmächtigten vertreten wurde wie der Kläger (Beschlüsse vom 16.9.2016 - 22 ZB 16.304 - und vom 17.1.2017 - 22 ZB 16.95).

    Sie dient nach Auffassung des Gesetzgebers gerade nicht der Kompensation (vermeintlicher) immissionsschutzrechtlicher Defizite (BayVGH, B.v. 17.1.2017 - 22 ZB 16.95 - Rn. 34 und B.v. 7.10.2016 - 22 ZB 15.2662 - Rn. 15).

  • VGH Bayern, 23.04.2018 - 22 ZB 18.627

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zweier Windkraftanlagen -

    Pauschalen Verweisungen auf nicht konkret und genau lokalisiertes erstinstanzliches Vorbringen kommt unter dem Blickwinkel der Erfüllung des Darlegungserfordernisses nach § 124a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 2 VwGO deshalb keine Bedeutung zu (BayVGH, B.v. 16.9.2016 - 22 ZB 16.304 - juris Rn. 4; B.v. 8.12.2016 - 22 ZB 16.1180 - BayVBl 2017, 563; B.v. 23.12.2016 - 22 ZB 16.2286 - juris Rn. 6; B.v. 17.1.2017 - 22 ZB 16.95 - juris Rn. 9; Seibert in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 124a Rn. 198).

    Soweit das Verwaltungsgericht in diesem Zusammenhang auf die Randnummer 12 des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 17. Januar 2017 (22 ZB 16.95 - juris) verwiesen hat, befassen sich die dortigen Ausführungen mit der Berücksichtigungsfähigkeit eines im Auftrag des Vorhabensträgers erstellten Gutachtens für Zwecke der Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, nicht aber im Rahmen einer Umweltverträglichkeits(vor) prüfung.

  • VGH Bayern, 29.05.2017 - 22 ZB 17.529

    Erfolglose Klage der Standortgemeinde gegen Windkraftanlagen - Fiktion des

    Mit dieser pauschalen Bezugnahme auf den erstinstanzlichen Vortrag genügt der Kläger nicht dem Darlegungsgebot, das die Prüfung durch das Berufungsgericht im Zulassungsverfahren erleichtern soll (vgl. BayVGH, B.v. 17.2.2017 - 22 ZB 16.593 - juris Rn. 29, B.v. 17.1.2017 - 22 ZB 16.95 - juris Rn. 9 und B.v. 16.9.2016 - 22 ZB 16.304 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 07.10.2019 - 22 CS 19.1355

    Lärm als Gefahrenquelle - Störwirkung eines Rotors - Erfolgloser

    Für das Klageverfahren ist von folgendem auszugehen: Die gemäß Art. 63 Abs. 1 Satz 1 BayBO gebotene Abwägung der widerstreitenden Belange schließt auch die Prüfung ein, ob eine WEA an eine andere Position innerhalb des Baugrundstücks gerückt werden kann und damit die widerstreitenden Belange insgesamt besser zum Ausgleich gebracht werden können (vgl. BayVGH, B.v. 17.1.2017 - 22 ZB 16.95 - juris Rn. 37; BayVGH, B.v. 19.8.2014 - 22 CS 14.1597 - juris Rn. 19); aus den Anforderungen an eine rechtsfehlerfreie Ermessensausübung, zu denen auch die Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgebots gehört, ergibt sich, dass die Behörde neben dem "Ob" der begehrten Abweichung auch das "Wie weit" prüfen muss, also zu prüfen hat, ob die Abweichung in dem begehrten Ausmaß erforderlich ist (BayVGH, B.v. 21.7.2015 - 22 ZB 14.2340 - juris Rn. 18, 28 unter Hinweis auf BayVGH, U.v. 28.7.2009 - 22 BV 08.3427 - juris Rn. 35 zum Erfordernis, dass "die Gründe für eine Abweichung umso bedeutender sein müssen, je weiter die Verkürzung der Tiefe der Abstandsfläche gehen soll").
  • VGH Bayern, 14.10.2021 - 22 A 20.40001

    Erfolglose Klage gegen eine Plangenehmigung zur Erneuerung bzw. für den

    Auch soweit sich erst später (im Juni 2020) infolge des hydrogeologischen Gutachtens herausgestellt hat, dass ein anders als ursprünglich angenommen zu qualifizierender Eingriff im wasser- und naturschutzrechtlichen Sinn vorliegt (dazu gleich unter 1.2.2.2), vermag dies nichts an der Plausibilität der (ersten) Vorprüfung zu ändern, da es insoweit maßgeblich auf den Zeitpunkt ankommt, an dem die Behörde ihre Feststellung dokumentiert hat, vorliegend also den 11. Dezember 2019 (vgl. dazu auch BayVGH, B.v. 17.1.2017 - 22 ZB 16.95 - juris Rn. 28).
  • VG Bayreuth, 28.11.2019 - B 2 K 17.141

    Nachbarklage gegen drei Windkraftanlagen

  • VGH Bayern, 10.08.2017 - 22 AS 17.40023

    Prüfungsmaßstab bei Entscheidung über Antrag auf Fortdauer der aufschiebenden

  • VG Bayreuth, 28.11.2019 - B 2 K 17.135

    Erfolglose Nachbarklage gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für drei

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