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   VGH Bayern, 17.02.2012 - 22 CS 11.3014   

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https://dejure.org/2012,1550
VGH Bayern, 17.02.2012 - 22 CS 11.3014 (https://dejure.org/2012,1550)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.02.2012 - 22 CS 11.3014 (https://dejure.org/2012,1550)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. Februar 2012 - 22 CS 11.3014 (https://dejure.org/2012,1550)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Anordnung der sofortigen Vollziehung eines gaststättenrechtlichen Beschäftigungsverbots;Fehlen ausreichender Tatsachenfeststellungen, dass eine als Gastwirtin oder Gaststättenleiterin unzuverlässige Beschäftigte auch für untergeordnete Tätigkeiten wie z.B. Kellnern ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zusammenhang zwischen einer Unzuverlässigkeit des Geschäftsführers einer Gastwirtschaft und dem Bestand der Konzession; Bußgeldbescheide gegen den Geschäftsführer einer Gastwirtschaft wegen Verstoßes gegen gaststättenrechtliche Vorschriften

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GastG § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; GastG § 21 Abs. 1
    Zusammenhang zwischen einer Unzuverlässigkeit des Geschäftsführers einer Gastwirtschaft und dem Bestand der Konzession; Bußgeldbescheide gegen den Geschäftsführer einer Gastwirtschaft wegen Verstoßes gegen gaststättenrechtliche Vorschriften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 28.02.1991 - 3 ObOWi 114/90

    Gaststättenrecht; Sperrzeitüberschreitung durch Beauftragten des Betriebsinhabers

    Auszug aus VGH Bayern, 17.02.2012 - 22 CS 11.3014
    Sie war aber deshalb verantwortlich für die Einhaltung dieser Pflichten, weil sie nach den Ausführungen der Antragstellerin (und der Beigeladenen selbst im Verwaltungsverfahren, vgl. Bl. 68 der Akte des Landratsamts betreffend die Antragstellerin) "Geschäftsführerin" des damaligen Gaststätteninhabers ... und damit vom Inhaber des Betriebs im Sinne von § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 OWiG mit der Leitung des Betriebs beauftragt war (vgl. hierzu auch BayObLG vom 28.2.1991 DÖV 1991, 652).
  • VGH Bayern, 23.07.2010 - 22 ZB 10.1305

    Gaststättenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Verstößen gegen lebensmittel- und

    Auszug aus VGH Bayern, 17.02.2012 - 22 CS 11.3014
    Zwar entspricht der Zuverlässigkeitsbegriff dieser Vorschrift grundsätzlich dem Begriff der Zuverlässigkeit nach § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GastG (vgl. z.B. BayVGH vom 23.7.2010 Az. 22 ZB 10.1305 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.1984 - 14 S 2348/84

    Beschäftigungsverbot für Ehemann einer Gastwirtin

    Auszug aus VGH Bayern, 17.02.2012 - 22 CS 11.3014
    Der Umstand, dass jemand als Gastwirt oder "Gaststättenleiter" unzuverlässig ist, beinhaltet jedoch nicht zugleich die Feststellung, dass er auch für untergeordnete Tätigkeiten wie z.B. Kellnern unzuverlässig ist (vgl. z.B. VGH BW vom 10.10.1984 GewArch 1985, 142).
  • VG München, 10.05.2016 - M 16 S 16.1391

    Verhängung eines gaststättenrechtlichen Beschäftigungsverbots

    Zwar braucht die Unzuverlässigkeit nicht absolut festzustehen; sie muss aber aufgrund einer prognostischen Wertung zu bejahen sein (vgl. BayVGH, B. v. 17.2.2012 - 22 CS 11.3014 - juris Rn. 8).

    Hinzu tritt die Betroffenheit des Antragstellers zu 2), der durch das Beschäftigungsverbot ebenfalls in seiner Berufsausübungsfreiheit berührt wird (vgl. BayVGH, B. v. 17.2.2012 - 22 CS 11.3014 - juris Rn. 11), auch wenn eine Maßnahme nach § 21 Abs. 1 GastGt kein Berufsverbot darstellt (vgl. BVerwG, B. v. 17.12.1974 - I B 81.74, GewArch 1975, 132).

  • VG Neustadt, 21.02.2017 - 4 L 101/17

    Anhörungspflicht bei begünstigendem Verwaltungsakt mit belastender

    Danach kann die Beschäftigung einer Person in einem Gaststättenbetrieb untersagt werden, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die beschäftigte Person die für ihre konkrete Tätigkeit im konkreten Betrieb erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt (näher dazu s. Bay. VGH, Beschluss vom 17. Februar 2012 - 22 CS 11.3014 -, GewArch 2012, 454).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2016 - 4 B 1049/16

    Ordnungsverfügung betreffend ein gaststättenrechtliches Beschäftigungsverbot;

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 22.1.2008 - 4 A 3650/06 -, Beschlussabdruck S. 2; zu § 13 Abs. 1 GVG a. F. zuvor bereits OVG NRW, Beschlüsse vom 8.8.2000 - 4 B 419/00 -, Beschlussabdruck S. 2 und 5, sowie vom 12.9.2001 - 4 B 1188/01 -, Beschlussabdruck S. 3 f.; ebenso Bay. VGH, Beschluss vom 17.2.2012 - 22 CS 11.3014 -, juris, Rn. 13.
  • VG Stuttgart, 15.09.2022 - 4 K 3478/22

    Zuverlässigkeit einer im Prostitutionsgewerbe beschäftigte Person - Wirtschafter

    Vielmehr ist - wie bei vergleichbaren Reglungen etwa in § 21 GastG oder §§ 34a Abs. 4, 60 GewO auch - im Rahmen der zu treffenden Prognoseentscheidung nicht auf die künftig ordnungsgemäße Ausübung des Gewerbes, sondern auf die künftig ordnungsgemäße Ausübung der Tätigkeit im Betrieb abzustellen (vgl. etwa Bayerischer VGH, Beschluss vom 17.02.2012 - 22 CS 11.3014 -, juris Rn. 8 und VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.10.1984 - 14 S 2348/84 -, GewArch 1985, 142 jeweils zu § 21 GastG; Schönleiter in: Landmann/Rohmer, GewO, § 60 Rn. 9 zu § 60 GewO).

    Das Gericht misst dem Beschäftigungsverbot nach § 25 Abs. 3 ProstSchG den Auffangstreitwert von 5.000 EUR zu (so auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.12.2016 - 4 B 1049/16 -, juris Rn. 32 und Bayerischer VGH, Beschluss vom 17.02.2012 - 22 CS 11.3014 -, juris Rn. 13).

  • VG Köln, 25.08.2016 - 1 K 589/16

    Rechtmäßigkeit eines Beschäftigungsverbots als Türsteher aufgrund fehlender

    Dabei müssen konkrete Tatsachen die Annahme der Unzuverlässigkeit rechtfertigen; bloße Vermutungen oder Verdächtigungen reichen nicht aus, vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 17.02.2012 - 22 CS 11.3014 -, juris; Michel/Kienzle/Pauly, aaO, § 21 Rn 4.
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