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   VGH Bayern, 17.03.2015 - 3 CE 14.2503   

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VGH Bayern, 17.03.2015 - 3 CE 14.2503 (https://dejure.org/2015,6386)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.03.2015 - 3 CE 14.2503 (https://dejure.org/2015,6386)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. März 2015 - 3 CE 14.2503 (https://dejure.org/2015,6386)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auswahl eines Bewerbers für einen höherwertigen Dienstposten nach dem Grundsatz der Bestenauslese i.R.d. Stellenbesetzung

  • rewis.io

    Beschwerdeverfahren, Glaubhaftmachung, Dienstposten, Konkurrentenstreitverfahren, Streitwertfestsetzung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BV Art. 94 Abs. 2; GG Art. 33 Abs. 2
    Auswahl eines Bewerbers für einen höherwertigen Dienstposten nach dem Grundsatz der Bestenauslese i.R.d. Stellenbesetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VGH Bayern, 17.03.2015 - 3 CE 14.2503
    Hierzu hat er die den Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund begründenden Tatsachen so darzulegen, dass das Gericht von ihrer überwiegenden Wahrscheinlichkeit ausgehen kann (BVerfG, E.v. 29.7.2003 - 2 BvR 311/03 - juris Rn. 16).

    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht in der oben genannten Entscheidung (v. 29.7.2003 - 2 BvR 311/03 - juris Rn. 17) es als ausreichend angesehen, wenn der Beamte sich vor dem Hintergrund, dass eine große Anzahl von Bewerbern um eine Beförderungsstelle ausnahmslos mit der Spitzennote beurteilt wurden, was auf eine mit Art. 33 Abs. 2 GG unvereinbare Beurteilungspraxis hindeutet, hierauf bezieht, weil er i.d.R. von den Einzelheiten des Zustandekommens der Beurteilungen keine Kenntnis hat und sich diese Kenntnis auch nicht verschaffen kann.

    Bei der durchgehenden Beurteilung mit der Spitzennote handelt es sich jedoch um eine besondere Konstellation (vgl. auch BVerfG, E.v. 9.7.2007 - 2 BvR 311/03 - juris Rn. 24), die nicht auf die reguläre Beurteilungssituation übertragen werden kann.

  • VGH Bayern, 28.02.2014 - 3 CE 14.32

    Beamtenrecht; Dienstpostenbesetzung; Anlassbeurteilung; Überschneidung mit

    Auszug aus VGH Bayern, 17.03.2015 - 3 CE 14.2503
    Soweit der Antragsteller lediglich pauschal das ordnungsgemäße Zustandekommen der der Auswahlentscheidung zugrunde liegenden Anlassbeurteilung bestreitet, trägt er damit keine § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO genügenden Gründe vor, die geeignet wären, durchgreifende Bedenken gegen die Beurteilung zu wecken (vgl. BayVGH, B.v. 28.2.1014 - 3 CE 14.32 - juris).

    Einwendungen gegen die Beurteilung können unmittelbar in einem Bewerbungsverfahren als auch in einem ggf. daran anschließenden Konkurrentenstreitverfahren geltend gemacht werden (BayVGH, B.v. 28.2.1014 - 3 CE 14.32 - juris Rn. 25; BVerwG, U.v. 18.4.2002 - 2 C 19/01 - juris Rn. 15).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2012 - 1 B 368/12

    Berechtigung eines unmittelbaren, lediglich viereinhalb Monate im Amt tätigen

    Auszug aus VGH Bayern, 17.03.2015 - 3 CE 14.2503
    Doch ist von ihm zu verlangen, dass er insoweit nicht nur moniert, die Beurteilung sei nicht ordnungsgemäß zustande gekommen, sondern dass er konkret darlegt, aus welchem Grund die Beurteilung fehlerhaft ist und warum dieser Mangel auf das Ergebnis der Auswahlentscheidung durchschlägt (OVG NRW, B.v. 5.6.2012 - 1 B 368/12 - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 19.12.2014 - 3 CE 14.2057

    Dienstpostenbesetzung; Funktionsstelle Fachbetreuung Musik; Anlassbeurteilung;

    Auszug aus VGH Bayern, 17.03.2015 - 3 CE 14.2503
    Die Streitwertfestsetzung beruht auf §§ 53 Abs. 2 Nr. 1, 52 Abs. 2, 47 GKG, wobei der Senat auch in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes um eine Dienstpostenbesetzung den Auffangstreitwert in voller Höhe festsetzt (BayVGH, B.v. 19.12.2914 - 3 CE 14.2057 - juris Rn. 41).
  • VGH Bayern, 19.01.2000 - 3 CE 99.3309
    Auszug aus VGH Bayern, 17.03.2015 - 3 CE 14.2503
    Der Bewerber hat daher einen Anspruch auf rechtsfehlerfreie Anwendung (BVerwG, U.v. 25.8.1988 - 2 C 51/86 - BVerwGE 80, 123 ff.; BayVGH, B.v. 19.1.2000 - 3 CE 99.3309 - BayVBl 2001, 214; B.v. 16.8.2011 - 3 CE 11.897 - juris - st.Rspr.).
  • VGH Bayern, 11.05.2009 - 3 CE 09.596

    Dienstpostenbesetzung; beschreibendes oder konstitutives Anforderungsprofil;

    Auszug aus VGH Bayern, 17.03.2015 - 3 CE 14.2503
    Erst wenn alle unmittelbar leistungsbezogenen Erkenntnisquellen ausgeschöpft sind, die Bewerber im Wesentlichen gleich einzustufen sind, sind Hilfskriterien heranzuziehen (BayVGH, B.v. 11.5.2009 - 3 CE 09.596 - juris).
  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 51.86

    Auswahlkriterien - Abgelehnter Bewerber - Beförderungsamt - Schadensersatz -

    Auszug aus VGH Bayern, 17.03.2015 - 3 CE 14.2503
    Der Bewerber hat daher einen Anspruch auf rechtsfehlerfreie Anwendung (BVerwG, U.v. 25.8.1988 - 2 C 51/86 - BVerwGE 80, 123 ff.; BayVGH, B.v. 19.1.2000 - 3 CE 99.3309 - BayVBl 2001, 214; B.v. 16.8.2011 - 3 CE 11.897 - juris - st.Rspr.).
  • VGH Bayern, 16.08.2011 - 3 CE 11.897

    Beamtenrecht Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Vergabe eines höherwertigen

    Auszug aus VGH Bayern, 17.03.2015 - 3 CE 14.2503
    Der Bewerber hat daher einen Anspruch auf rechtsfehlerfreie Anwendung (BVerwG, U.v. 25.8.1988 - 2 C 51/86 - BVerwGE 80, 123 ff.; BayVGH, B.v. 19.1.2000 - 3 CE 99.3309 - BayVBl 2001, 214; B.v. 16.8.2011 - 3 CE 11.897 - juris - st.Rspr.).
  • BVerwG, 18.04.2002 - 2 C 19.01

    Beförderung, unterbliebene - ohne Bewerbung; dienstliche Beurteilung, Streit um -

    Auszug aus VGH Bayern, 17.03.2015 - 3 CE 14.2503
    Einwendungen gegen die Beurteilung können unmittelbar in einem Bewerbungsverfahren als auch in einem ggf. daran anschließenden Konkurrentenstreitverfahren geltend gemacht werden (BayVGH, B.v. 28.2.1014 - 3 CE 14.32 - juris Rn. 25; BVerwG, U.v. 18.4.2002 - 2 C 19/01 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 11.03.2013 - 3 ZB 10.602

    Dienstliche Beurteilung; Plausibilisierung; Zeugeneinvernahme des Beurteilers;

    Auszug aus VGH Bayern, 17.03.2015 - 3 CE 14.2503
    Die verwaltungsgerichtliche Kontrolle von Beurteilungen beschränkt sich auf die Prüfung, ob und inwieweit der Beurteiler einen unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt zugrunde gelegt hat, ob er den gesetzlichen Rahmen oder anzuwendende Begriffe verkannt hat, ob er allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat und ob das vorgeschriebene Verfahren eingehalten ist (BVerwG, U.v. 21.3.2007 - 2 C 2/06; BayVGH B.v. 11.3.2013 - 3 ZB 10.602 - jeweils juris).
  • VGH Bayern, 03.02.2015 - 3 CE 14.2848

    Richterrecht

  • BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03

    Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer

  • BVerwG, 27.05.2014 - 1 WB 55.13

    Vorübergehende Übertragung von Aufgaben eines höherwertigen Dienstpostens;

  • BVerwG, 21.03.2007 - 2 C 2.06

    Dienstliche Beurteilung; Information des Beurteilers über die Leistungen des

  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

  • BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 31.01

    Dienstliche Beurteilung; Eignung; Befähigung; Zweitbeurteiler;

  • VG Ansbach, 24.09.2015 - AN 11 E 15.01108

    Vorrang leistungsbezogener Differenzierungskriterien vor Hilfskriterien

    Dabei ist ein Vorrang (vgl. § 33 Abs. 1 Satz 2 BLV) leistungsbezogener Kriterien vor den nicht leistungsbezogenen Hilfskriterien zu beachten (BVerwG v. 19.12.2002 - 2 C 31/01 - Rn 15 = NVwZ 2003, 1398; BayVGH v. 17.03.2015 - 3 CE 14.2503 - Rn 21).

    c) Dienstliche Beurteilungen sind nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung aufgrund eines Beurteilungsspielraums des Dienstherrn nur eingeschränkt gerichtlich kontrollierbar (BVerwG v. 21.03.2007 - 2 C 2/06 - Rn 7 = DÖD 2007, 281; BayVGH v. 17.03.2015 - 3 CE 14.2503 - Rn 25).

    Aus diesem Grund ist die gerichtliche Kontrolle einer dienstlichen Beurteilung darauf beschränkt, ob die Verfahrensvorschriften eingehalten wurden, ob der Sachverhalt richtig und vollständig zugrunde gelegt wurde, ob ein allgemeingültiger Wertmaßstab oder der gesetzliche Rahmen verkannt wurde und ob sachfremde Erwägungen angestellt wurden (BVerwG v. 21.03.2007 - 2 C 2/06 - Rn 7 = DÖD 2007, 281; BayVGH v. 17.03.2015 - 3 CE 14.2503 - Rn 25).

    Erweist sich eine Beurteilung, die Grundlage einer Beförderungsauswahl ist, als fehlerhaft, hätte das Gericht einer entsprechenden Klage stattzugeben und auf eine Neuverbescheidung nach § 113 Abs. 5 Satz 2 VwGO zu verurteilen, wenn das Ergebnis der Auswahlentscheidung auf der fehlerhaften Beurteilung beruhen kann (BayVGH v. 17.03.2015 - 3 CE 14.2503 - Rn 26).

  • VG Augsburg, 26.01.2016 - Au 2 E 15.1052

    Keine Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs

    Dienstliche Beurteilungen sind nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung aufgrund eines Beurteilungsspielraums des Dienstherrn nur eingeschränkt gerichtlich kontrollierbar (BVerwG, U. v. 21.3.2007 - 2 C 2.06 - DÖD 2007, 281; BayVGH B. v. 17.3.2015 - 3 CE 14.2503 - juris Rn. 25).

    Aus diesem Grund ist die gerichtliche Kontrolle einer dienstlichen Beurteilung darauf beschränkt, zu prüfen, ob die Verfahrensvorschriften eingehalten wurden, ob der Sachverhalt richtig und vollständig zugrunde gelegt wurde, ob ein allgemeingültiger Wertmaßstab oder der gesetzliche Rahmen verkannt wurde und ob sachfremde Erwägungen angestellt wurden (BVerwG, U. v. 21.3.2007, a. a. O.; BayVGH, B. v. 17.3.2015, a. a. O.).

    Erweist sich eine Beurteilung, die Grundlage einer Beförderungsauswahl ist, als fehlerhaft, hätte das Gericht einer entsprechenden Klage stattzugeben und auf eine Neuverbescheidung nach § 113 Abs. 5 Satz 2 VwGO zu verurteilen, wenn das Ergebnis der Auswahlentscheidung auf der fehlerhaften Beurteilung beruhen kann (BayVGH, B. v. 17.3.2015, a. a. O. Rn. 26).

  • VG Augsburg, 21.01.2016 - Au 2 E 15.1077

    Beurteilung bei Auseinanderfallen von Statusamt und Dienstposten

    Dienstliche Beurteilungen sind nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung aufgrund eines Beurteilungsspielraums des Dienstherrn nur eingeschränkt gerichtlich kontrollierbar (BVerwG, U.v. 21.3.2007 - 2 C 2.06 - DÖD 2007, 281; BayVGH, B.v. 17.3.2015 - 3 CE 14.2503 - juris Rn. 25).

    Aus diesem Grund ist die gerichtliche Kontrolle einer dienstlichen Beurteilung darauf beschränkt, ob die Verfahrensvorschriften eingehalten wurden, ob der Sachverhalt richtig und vollständig zugrunde gelegt wurde, ob ein allgemeingültiger Wertmaßstab oder der gesetzliche Rahmen verkannt wurde und ob sachfremde Erwägungen angestellt wurden (BVerwG, U.v. 21.3.2007, a. a. O.; BayVGH, B.v. 17.3.2015, a. a. O.).

    Erweist sich eine Beurteilung, die Grundlage einer Beförderungsauswahl ist, als fehlerhaft, hätte das Gericht einer entsprechenden Klage stattzugeben und auf eine Neuverbescheidung nach § 113 Abs. 5 Satz 2 VwGO zu verurteilen, wenn das Ergebnis der Auswahlentscheidung auf der fehlerhaften Beurteilung beruhen kann (BayVGH, B.v. 17.3.2015, a. a. O. Rn. 26).

  • VG Augsburg, 03.11.2016 - Au 2 E 16.1190

    Erfolglose Klage gegen dienstliche Beurteilung

    Dienstliche Beurteilungen sind nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung aufgrund eines Beurteilungsspielraums des Dienstherrn nur eingeschränkt gerichtlich kontrollierbar (BVerwG, U.v. 21.3.2007 - 2 C 2.06 - DÖD 2007, 281; BayVGH, B.v. 17.3.2015 - 3 CE 14.2503 - juris Rn. 25).

    Aus diesem Grund ist die gerichtliche Kontrolle einer dienstlichen Beurteilung darauf beschränkt, ob die Verfahrensvorschriften eingehalten wurden, ob der Sachverhalt richtig und vollständig zugrunde gelegt wurde, ob ein allgemeingültiger Wertmaßstab oder der gesetzliche Rahmen verkannt wurde und ob sachfremde Erwägungen angestellt wurden (BVerwG, U.v. 21.3.2007 - 2 C 2.06 - DÖD 2007, 281; BayVGH, B.v. 17.3.2015 - 3 CE 14.2503 - juris Rn. 25).

    Erweist sich eine Beurteilung, die Grundlage einer Beförderungsauswahl ist, als fehlerhaft, hätte das Gericht einer entsprechenden Klage stattzugeben und auf eine Neuverbescheidung nach § 113 Abs. 5 Satz 2 VwGO zu verurteilen, wenn das Ergebnis der Auswahlentscheidung auf der fehlerhaften Beurteilung beruhen kann (BayVGH, B.v. 17.3.2015 -3 CE 14.2503 - juris Rn. 26).

  • VG München, 14.07.2015 - M 5 E 15.1419

    Dienstpostenbesetzung (Leiter der Gesundheitsverwaltung an einem Landratsamt)

    Der Antragsgegner konnte und musste daher ohne weitere Prüfschritte von einem Leistungsvorsprung des Beigeladenen ausgehen (VG München, B.v. 30.10.2014 - M 5 E 14.3148; BayVGH, B.v. 17.3.2015 - 3 CE 14.2503 - juris).

    Auch der weitere Vortrag, bei Erläuterung der dienstlichen Beurteilung in der mündlichen Verhandlung durch den Beurteiler bzw. den Vorgesetzten stelle sich vielfach heraus, dass das Verfahren nicht beanstandungsfrei war, stellt ein unsubstantiiertes Bestreiten dar (BayVGH, B.v. 17.3.2015 - 3 CE 14.2503 - juris).

  • VG München, 05.02.2018 - M 5 E 17.5748

    Zur fiktiven Laufbahnnachzeichnung eines zu 85% freigestellten

    Im Rahmen des Konkurrentenstreitverfahrens kann der Antragsteller Einwendungen gegen seine Beurteilung geltend machen (BVerwG, U.v. 18.4.2002 - 2 C 19/01 - juris Rn. 15; BayVGH, B.v. 28.2.1014 - 3 CE 14.32 - juris Rn. 25; B.v. 17.3.2015 - 3 CE 14.2503 - juris Rn. 26).
  • VG München, 31.08.2022 - M 5 E 22.3292

    Konkurrentenstreit bei Besetzung eines Dienstpostens - hier: Anforderungsprofil

    Von dem bei der Beförderungsauswahl unterlegenen Beamten, der die Rechtswidrigkeit der Beurteilung rügt, ist zu verlangen, dass er dem Gericht schlüssig vorträgt, aus welchem Gründen er seine dienstliche Beurteilung für rechtswidrig hält und warum dieser Mangel auf das Ergebnis der Auswahlentscheidung durchschlägt (BayVGH, B.v. 17.3.2015 - 3 CE 14.2503 - juris Rn. 27 ff.; OVG NRW, B.v. 5.6.2012 - 1 B 368/12 - juris Rn. 8).
  • VG München, 13.02.2017 - M 5 E 17.271

    Keine Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs bei rechtmäßiger fiktiver

    Im Rahmen des Konkurrentenstreitverfahrens kann der Antragsteller Einwendungen gegen seine Beurteilung geltend machen (BVerwG, U.v. 18.4.2002 - 2 C 19/01 - juris Rn. 15; BayVGH, B.v. 28.2.1014 - 3 CE 14.32 - juris Rn. 25; B.v. 17.3.2015 - 3 CE 14.2503 - juris Rn. 26).
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