Rechtsprechung
VGH Bayern, 17.03.2015 - 3 CE 14.2503 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auswahl eines Bewerbers für einen höherwertigen Dienstposten nach dem Grundsatz der Bestenauslese i.R.d. Stellenbesetzung
- rewis.io
Beschwerdeverfahren, Glaubhaftmachung, Dienstposten, Konkurrentenstreitverfahren, Streitwertfestsetzung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BV Art. 94 Abs. 2; GG Art. 33 Abs. 2
Auswahl eines Bewerbers für einen höherwertigen Dienstposten nach dem Grundsatz der Bestenauslese i.R.d. Stellenbesetzung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 30.10.2014 - M 5 E 14.3148
- VGH Bayern, 17.03.2015 - 3 CE 14.2503
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (16)
- BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03
Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im …
Auszug aus VGH Bayern, 17.03.2015 - 3 CE 14.2503
Hierzu hat er die den Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund begründenden Tatsachen so darzulegen, dass das Gericht von ihrer überwiegenden Wahrscheinlichkeit ausgehen kann (BVerfG, E.v. 29.7.2003 - 2 BvR 311/03 - juris Rn. 16).Zwar hat das Bundesverfassungsgericht in der oben genannten Entscheidung (v. 29.7.2003 - 2 BvR 311/03 - juris Rn. 17) es als ausreichend angesehen, wenn der Beamte sich vor dem Hintergrund, dass eine große Anzahl von Bewerbern um eine Beförderungsstelle ausnahmslos mit der Spitzennote beurteilt wurden, was auf eine mit Art. 33 Abs. 2 GG unvereinbare Beurteilungspraxis hindeutet, hierauf bezieht, weil er i.d.R. von den Einzelheiten des Zustandekommens der Beurteilungen keine Kenntnis hat und sich diese Kenntnis auch nicht verschaffen kann.
Bei der durchgehenden Beurteilung mit der Spitzennote handelt es sich jedoch um eine besondere Konstellation (vgl. auch BVerfG, E.v. 9.7.2007 - 2 BvR 311/03 - juris Rn. 24), die nicht auf die reguläre Beurteilungssituation übertragen werden kann.
- VGH Bayern, 28.02.2014 - 3 CE 14.32
Beamtenrecht; Dienstpostenbesetzung; Anlassbeurteilung; Überschneidung mit …
Auszug aus VGH Bayern, 17.03.2015 - 3 CE 14.2503
Soweit der Antragsteller lediglich pauschal das ordnungsgemäße Zustandekommen der der Auswahlentscheidung zugrunde liegenden Anlassbeurteilung bestreitet, trägt er damit keine § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO genügenden Gründe vor, die geeignet wären, durchgreifende Bedenken gegen die Beurteilung zu wecken (vgl. BayVGH, B.v. 28.2.1014 - 3 CE 14.32 - juris).Einwendungen gegen die Beurteilung können unmittelbar in einem Bewerbungsverfahren als auch in einem ggf. daran anschließenden Konkurrentenstreitverfahren geltend gemacht werden (BayVGH, B.v. 28.2.1014 - 3 CE 14.32 - juris Rn. 25;… BVerwG, U.v. 18.4.2002 - 2 C 19/01 - juris Rn. 15).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2012 - 1 B 368/12
Berechtigung eines unmittelbaren, lediglich viereinhalb Monate im Amt tätigen …
Auszug aus VGH Bayern, 17.03.2015 - 3 CE 14.2503
Doch ist von ihm zu verlangen, dass er insoweit nicht nur moniert, die Beurteilung sei nicht ordnungsgemäß zustande gekommen, sondern dass er konkret darlegt, aus welchem Grund die Beurteilung fehlerhaft ist und warum dieser Mangel auf das Ergebnis der Auswahlentscheidung durchschlägt (OVG NRW, B.v. 5.6.2012 - 1 B 368/12 - juris Rn. 8).
- VGH Bayern, 19.12.2014 - 3 CE 14.2057
Dienstpostenbesetzung; Funktionsstelle Fachbetreuung Musik; Anlassbeurteilung; …
Auszug aus VGH Bayern, 17.03.2015 - 3 CE 14.2503
Die Streitwertfestsetzung beruht auf §§ 53 Abs. 2 Nr. 1, 52 Abs. 2, 47 GKG, wobei der Senat auch in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes um eine Dienstpostenbesetzung den Auffangstreitwert in voller Höhe festsetzt (BayVGH, B.v. 19.12.2914 - 3 CE 14.2057 - juris Rn. 41). - VGH Bayern, 19.01.2000 - 3 CE 99.3309
Auszug aus VGH Bayern, 17.03.2015 - 3 CE 14.2503
Der Bewerber hat daher einen Anspruch auf rechtsfehlerfreie Anwendung (BVerwG, U.v. 25.8.1988 - 2 C 51/86 - BVerwGE 80, 123 ff.; BayVGH, B.v. 19.1.2000 - 3 CE 99.3309 - BayVBl 2001, 214; B.v. 16.8.2011 - 3 CE 11.897 - juris - st.Rspr.). - VGH Bayern, 11.05.2009 - 3 CE 09.596
Dienstpostenbesetzung; beschreibendes oder konstitutives Anforderungsprofil; …
Auszug aus VGH Bayern, 17.03.2015 - 3 CE 14.2503
Erst wenn alle unmittelbar leistungsbezogenen Erkenntnisquellen ausgeschöpft sind, die Bewerber im Wesentlichen gleich einzustufen sind, sind Hilfskriterien heranzuziehen (BayVGH, B.v. 11.5.2009 - 3 CE 09.596 - juris). - BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 51.86
Auswahlkriterien - Abgelehnter Bewerber - Beförderungsamt - Schadensersatz - …
Auszug aus VGH Bayern, 17.03.2015 - 3 CE 14.2503
Der Bewerber hat daher einen Anspruch auf rechtsfehlerfreie Anwendung (BVerwG, U.v. 25.8.1988 - 2 C 51/86 - BVerwGE 80, 123 ff.; BayVGH, B.v. 19.1.2000 - 3 CE 99.3309 - BayVBl 2001, 214; B.v. 16.8.2011 - 3 CE 11.897 - juris - st.Rspr.). - VGH Bayern, 16.08.2011 - 3 CE 11.897
Beamtenrecht Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Vergabe eines höherwertigen …
Auszug aus VGH Bayern, 17.03.2015 - 3 CE 14.2503
Der Bewerber hat daher einen Anspruch auf rechtsfehlerfreie Anwendung (BVerwG, U.v. 25.8.1988 - 2 C 51/86 - BVerwGE 80, 123 ff.; BayVGH, B.v. 19.1.2000 - 3 CE 99.3309 - BayVBl 2001, 214; B.v. 16.8.2011 - 3 CE 11.897 - juris - st.Rspr.). - BVerwG, 18.04.2002 - 2 C 19.01
Beförderung, unterbliebene - ohne Bewerbung; dienstliche Beurteilung, Streit um - …
Auszug aus VGH Bayern, 17.03.2015 - 3 CE 14.2503
Einwendungen gegen die Beurteilung können unmittelbar in einem Bewerbungsverfahren als auch in einem ggf. daran anschließenden Konkurrentenstreitverfahren geltend gemacht werden (…BayVGH, B.v. 28.2.1014 - 3 CE 14.32 - juris Rn. 25; BVerwG, U.v. 18.4.2002 - 2 C 19/01 - juris Rn. 15). - VGH Bayern, 11.03.2013 - 3 ZB 10.602
Dienstliche Beurteilung; Plausibilisierung; Zeugeneinvernahme des Beurteilers; …
Auszug aus VGH Bayern, 17.03.2015 - 3 CE 14.2503
Die verwaltungsgerichtliche Kontrolle von Beurteilungen beschränkt sich auf die Prüfung, ob und inwieweit der Beurteiler einen unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt zugrunde gelegt hat, ob er den gesetzlichen Rahmen oder anzuwendende Begriffe verkannt hat, ob er allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat und ob das vorgeschriebene Verfahren eingehalten ist (BVerwG, U.v. 21.3.2007 - 2 C 2/06; BayVGH B.v. 11.3.2013 - 3 ZB 10.602 - jeweils juris). - VGH Bayern, 03.02.2015 - 3 CE 14.2848
Richterrecht
- BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03
Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer …
- BVerwG, 27.05.2014 - 1 WB 55.13
Vorübergehende Übertragung von Aufgaben eines höherwertigen Dienstpostens; …
- BVerwG, 21.03.2007 - 2 C 2.06
Dienstliche Beurteilung; Information des Beurteilers über die Leistungen des …
- BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02
Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter; …
- BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 31.01
Dienstliche Beurteilung; Eignung; Befähigung; Zweitbeurteiler; …
- VG Ansbach, 24.09.2015 - AN 11 E 15.01108
Vorrang leistungsbezogener Differenzierungskriterien vor Hilfskriterien
Dabei ist ein Vorrang (vgl. § 33 Abs. 1 Satz 2 BLV) leistungsbezogener Kriterien vor den nicht leistungsbezogenen Hilfskriterien zu beachten (BVerwG v. 19.12.2002 - 2 C 31/01 - Rn 15 = NVwZ 2003, 1398; BayVGH v. 17.03.2015 - 3 CE 14.2503 - Rn 21).c) Dienstliche Beurteilungen sind nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung aufgrund eines Beurteilungsspielraums des Dienstherrn nur eingeschränkt gerichtlich kontrollierbar (BVerwG v. 21.03.2007 - 2 C 2/06 - Rn 7 = DÖD 2007, 281; BayVGH v. 17.03.2015 - 3 CE 14.2503 - Rn 25).
Aus diesem Grund ist die gerichtliche Kontrolle einer dienstlichen Beurteilung darauf beschränkt, ob die Verfahrensvorschriften eingehalten wurden, ob der Sachverhalt richtig und vollständig zugrunde gelegt wurde, ob ein allgemeingültiger Wertmaßstab oder der gesetzliche Rahmen verkannt wurde und ob sachfremde Erwägungen angestellt wurden (BVerwG v. 21.03.2007 - 2 C 2/06 - Rn 7 = DÖD 2007, 281; BayVGH v. 17.03.2015 - 3 CE 14.2503 - Rn 25).
Erweist sich eine Beurteilung, die Grundlage einer Beförderungsauswahl ist, als fehlerhaft, hätte das Gericht einer entsprechenden Klage stattzugeben und auf eine Neuverbescheidung nach § 113 Abs. 5 Satz 2 VwGO zu verurteilen, wenn das Ergebnis der Auswahlentscheidung auf der fehlerhaften Beurteilung beruhen kann (BayVGH v. 17.03.2015 - 3 CE 14.2503 - Rn 26).
- VG Augsburg, 26.01.2016 - Au 2 E 15.1052
Keine Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs
Dienstliche Beurteilungen sind nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung aufgrund eines Beurteilungsspielraums des Dienstherrn nur eingeschränkt gerichtlich kontrollierbar (BVerwG, U. v. 21.3.2007 - 2 C 2.06 - DÖD 2007, 281; BayVGH B. v. 17.3.2015 - 3 CE 14.2503 - juris Rn. 25).Aus diesem Grund ist die gerichtliche Kontrolle einer dienstlichen Beurteilung darauf beschränkt, zu prüfen, ob die Verfahrensvorschriften eingehalten wurden, ob der Sachverhalt richtig und vollständig zugrunde gelegt wurde, ob ein allgemeingültiger Wertmaßstab oder der gesetzliche Rahmen verkannt wurde und ob sachfremde Erwägungen angestellt wurden (…BVerwG, U. v. 21.3.2007, a. a. O.; BayVGH, B. v. 17.3.2015, a. a. O.).
Erweist sich eine Beurteilung, die Grundlage einer Beförderungsauswahl ist, als fehlerhaft, hätte das Gericht einer entsprechenden Klage stattzugeben und auf eine Neuverbescheidung nach § 113 Abs. 5 Satz 2 VwGO zu verurteilen, wenn das Ergebnis der Auswahlentscheidung auf der fehlerhaften Beurteilung beruhen kann (BayVGH, B. v. 17.3.2015, a. a. O. Rn. 26).
- VG Augsburg, 21.01.2016 - Au 2 E 15.1077
Beurteilung bei Auseinanderfallen von Statusamt und Dienstposten
Dienstliche Beurteilungen sind nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung aufgrund eines Beurteilungsspielraums des Dienstherrn nur eingeschränkt gerichtlich kontrollierbar (BVerwG, U.v. 21.3.2007 - 2 C 2.06 - DÖD 2007, 281; BayVGH, B.v. 17.3.2015 - 3 CE 14.2503 - juris Rn. 25).Aus diesem Grund ist die gerichtliche Kontrolle einer dienstlichen Beurteilung darauf beschränkt, ob die Verfahrensvorschriften eingehalten wurden, ob der Sachverhalt richtig und vollständig zugrunde gelegt wurde, ob ein allgemeingültiger Wertmaßstab oder der gesetzliche Rahmen verkannt wurde und ob sachfremde Erwägungen angestellt wurden (…BVerwG, U.v. 21.3.2007, a. a. O.; BayVGH, B.v. 17.3.2015, a. a. O.).
Erweist sich eine Beurteilung, die Grundlage einer Beförderungsauswahl ist, als fehlerhaft, hätte das Gericht einer entsprechenden Klage stattzugeben und auf eine Neuverbescheidung nach § 113 Abs. 5 Satz 2 VwGO zu verurteilen, wenn das Ergebnis der Auswahlentscheidung auf der fehlerhaften Beurteilung beruhen kann (BayVGH, B.v. 17.3.2015, a. a. O. Rn. 26).
- VG Augsburg, 03.11.2016 - Au 2 E 16.1190
Erfolglose Klage gegen dienstliche Beurteilung
Dienstliche Beurteilungen sind nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung aufgrund eines Beurteilungsspielraums des Dienstherrn nur eingeschränkt gerichtlich kontrollierbar (BVerwG, U.v. 21.3.2007 - 2 C 2.06 - DÖD 2007, 281; BayVGH, B.v. 17.3.2015 - 3 CE 14.2503 - juris Rn. 25).Aus diesem Grund ist die gerichtliche Kontrolle einer dienstlichen Beurteilung darauf beschränkt, ob die Verfahrensvorschriften eingehalten wurden, ob der Sachverhalt richtig und vollständig zugrunde gelegt wurde, ob ein allgemeingültiger Wertmaßstab oder der gesetzliche Rahmen verkannt wurde und ob sachfremde Erwägungen angestellt wurden (BVerwG, U.v. 21.3.2007 - 2 C 2.06 - DÖD 2007, 281; BayVGH, B.v. 17.3.2015 - 3 CE 14.2503 - juris Rn. 25).
Erweist sich eine Beurteilung, die Grundlage einer Beförderungsauswahl ist, als fehlerhaft, hätte das Gericht einer entsprechenden Klage stattzugeben und auf eine Neuverbescheidung nach § 113 Abs. 5 Satz 2 VwGO zu verurteilen, wenn das Ergebnis der Auswahlentscheidung auf der fehlerhaften Beurteilung beruhen kann (BayVGH, B.v. 17.3.2015 -3 CE 14.2503 - juris Rn. 26).
- VG München, 14.07.2015 - M 5 E 15.1419
Dienstpostenbesetzung (Leiter der Gesundheitsverwaltung an einem Landratsamt)
Der Antragsgegner konnte und musste daher ohne weitere Prüfschritte von einem Leistungsvorsprung des Beigeladenen ausgehen (VG München, B.v. 30.10.2014 - M 5 E 14.3148; BayVGH, B.v. 17.3.2015 - 3 CE 14.2503 - juris).Auch der weitere Vortrag, bei Erläuterung der dienstlichen Beurteilung in der mündlichen Verhandlung durch den Beurteiler bzw. den Vorgesetzten stelle sich vielfach heraus, dass das Verfahren nicht beanstandungsfrei war, stellt ein unsubstantiiertes Bestreiten dar (BayVGH, B.v. 17.3.2015 - 3 CE 14.2503 - juris).
- VG München, 05.02.2018 - M 5 E 17.5748
Zur fiktiven Laufbahnnachzeichnung eines zu 85% freigestellten …
Im Rahmen des Konkurrentenstreitverfahrens kann der Antragsteller Einwendungen gegen seine Beurteilung geltend machen (…BVerwG, U.v. 18.4.2002 - 2 C 19/01 - juris Rn. 15;… BayVGH, B.v. 28.2.1014 - 3 CE 14.32 - juris Rn. 25; B.v. 17.3.2015 - 3 CE 14.2503 - juris Rn. 26). - VG München, 31.08.2022 - M 5 E 22.3292
Konkurrentenstreit bei Besetzung eines Dienstpostens - hier: Anforderungsprofil …
Von dem bei der Beförderungsauswahl unterlegenen Beamten, der die Rechtswidrigkeit der Beurteilung rügt, ist zu verlangen, dass er dem Gericht schlüssig vorträgt, aus welchem Gründen er seine dienstliche Beurteilung für rechtswidrig hält und warum dieser Mangel auf das Ergebnis der Auswahlentscheidung durchschlägt (BayVGH, B.v. 17.3.2015 - 3 CE 14.2503 - juris Rn. 27 ff.;… OVG NRW, B.v. 5.6.2012 - 1 B 368/12 - juris Rn. 8). - VG München, 13.02.2017 - M 5 E 17.271
Keine Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs bei rechtmäßiger fiktiver …
Im Rahmen des Konkurrentenstreitverfahrens kann der Antragsteller Einwendungen gegen seine Beurteilung geltend machen (…BVerwG, U.v. 18.4.2002 - 2 C 19/01 - juris Rn. 15;… BayVGH, B.v. 28.2.1014 - 3 CE 14.32 - juris Rn. 25; B.v. 17.3.2015 - 3 CE 14.2503 - juris Rn. 26).