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   VGH Bayern, 17.04.2008 - 1 CS 08.223   

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VGH Bayern, 17.04.2008 - 1 CS 08.223 (https://dejure.org/2008,75496)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.04.2008 - 1 CS 08.223 (https://dejure.org/2008,75496)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. April 2008 - 1 CS 08.223 (https://dejure.org/2008,75496)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Baugenehmigung für einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb;Änderung der Baugenehmigung während des vom beigeladenen Bauherrn geführten Beschwerdeverfahrens;Anspruch auf Bewahrung eines allgemeinen Wohngebiets; Funktionslosigkeit einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 20.05.2003 - 4 BN 57.02

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Nichtigkeit; Unwirksamkeit; ergänzendes

    Auszug aus VGH Bayern, 17.04.2008 - 1 CS 08.223
    Wie bereits das Verwaltungsgericht dargelegt hat (S. 10 ff des Entscheidungsabdrucks), gibt es für die damals geplante Festsetzung eines Immissionsgrenz- oder Richtwertes weder in § 9 Abs. 1 BauGB unmittelbar noch in der Baunutzungsverordnung eine Rechtsgrundlage (BVerwG vom 16.12.1999 BVerwGE 110, 193 = NVwZ 2000, 815; vom BVerwG NVwZ 2003, 1259).

    Zwar sieht der neue Entwurf des Änderungsbebauungsplanes die Festsetzung von Emissionskontingenten vor, die - wie die früher gebräuchlichen "immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegel" - bei einem Sondergebiet auf § 10 Abs. 2 Satz 1 BauGB und § 11 Abs. 2 Satz 1 BauNVO gestützt werden kann (BVerwG vom 20.5.2003 NVwZ 2003, 1259).

  • VGH Bayern, 02.08.2007 - 1 CS 07.801

    Bauplanungs- und Bauordnungsrecht: Änderung der Eilentscheidung des

    Auszug aus VGH Bayern, 17.04.2008 - 1 CS 08.223
    Nach der überwiegenden Rechtsprechung der Oberwaltungsgerichte, der sich der Senat angeschlossen hat (Beschluss vom 2.8.2007 BayVBl 2007, 758), hat dies auf der Ebene des vorläufigen Rechtsschutzes zur Folge, dass die Baugenehmigung infolge der Entscheidung des Verwaltungsgerichts auch in der Fassung der Änderungsgenehmigung nicht vollziehbar ist.

    Die Ungereimtheit, dass die geänderte "Bescheidslage" nicht vom Nachbarn als Antragsteller, sondern vom beigeladenen Bauherrn durch eine - sachdienliche - Änderung des Beschwerdeantrags in den Rechtsstreit einbezogen wird, ist auch in diesem Fall hinzunehmen (vgl. Beschluss vom 2.8.2007 a. a. O.).

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus VGH Bayern, 17.04.2008 - 1 CS 08.223
    Im Hinblick auf diese wechselseitig wirkende Bestimmung von Inhalt und Schranken des Grundeigentums (Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG) hat jeder Eigentümer - unabhängig davon, ob er tatsächlich beeinträchtigt ist - das Recht, sich gegen eine "schleichende Umwandlung" des Gebietes durch Zulassung einer gebietsfremden Nutzung zur Wehr zu setzen (BVerwG vom 16.9.1993 BVerwGE 94, 151 = NJW 1994, 1546; vom 23.8.1996 BVerwGE 101, 364; vom 2.2.2000 NVwZ 2000, 679; BayVGH vom 14.7.2006 BayVBl 2007, 334 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 23.08.1996 - 4 C 13.94

    Bauplanungsrecht - Drittschützende Festsetzungen übergeleiteter städtebaulicher

    Auszug aus VGH Bayern, 17.04.2008 - 1 CS 08.223
    Im Hinblick auf diese wechselseitig wirkende Bestimmung von Inhalt und Schranken des Grundeigentums (Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG) hat jeder Eigentümer - unabhängig davon, ob er tatsächlich beeinträchtigt ist - das Recht, sich gegen eine "schleichende Umwandlung" des Gebietes durch Zulassung einer gebietsfremden Nutzung zur Wehr zu setzen (BVerwG vom 16.9.1993 BVerwGE 94, 151 = NJW 1994, 1546; vom 23.8.1996 BVerwGE 101, 364; vom 2.2.2000 NVwZ 2000, 679; BayVGH vom 14.7.2006 BayVBl 2007, 334 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 16.12.1999 - 4 CN 7.98

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; mehrfache Änderungen des Bebauungsplans;

    Auszug aus VGH Bayern, 17.04.2008 - 1 CS 08.223
    Wie bereits das Verwaltungsgericht dargelegt hat (S. 10 ff des Entscheidungsabdrucks), gibt es für die damals geplante Festsetzung eines Immissionsgrenz- oder Richtwertes weder in § 9 Abs. 1 BauGB unmittelbar noch in der Baunutzungsverordnung eine Rechtsgrundlage (BVerwG vom 16.12.1999 BVerwGE 110, 193 = NVwZ 2000, 815; vom BVerwG NVwZ 2003, 1259).
  • BVerwG, 02.02.2000 - 4 B 87.99

    Bebauungsplan; Immissionsschutz; Gewerbegebiet; erheblich belästigende

    Auszug aus VGH Bayern, 17.04.2008 - 1 CS 08.223
    Im Hinblick auf diese wechselseitig wirkende Bestimmung von Inhalt und Schranken des Grundeigentums (Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG) hat jeder Eigentümer - unabhängig davon, ob er tatsächlich beeinträchtigt ist - das Recht, sich gegen eine "schleichende Umwandlung" des Gebietes durch Zulassung einer gebietsfremden Nutzung zur Wehr zu setzen (BVerwG vom 16.9.1993 BVerwGE 94, 151 = NJW 1994, 1546; vom 23.8.1996 BVerwGE 101, 364; vom 2.2.2000 NVwZ 2000, 679; BayVGH vom 14.7.2006 BayVBl 2007, 334 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 29.05.2001 - 4 B 33.01

    Dorfgebiet; Wirtschaftsstelle; Wohnnutzung; Bebauungsplan; Funktionslosigkeit;

    Auszug aus VGH Bayern, 17.04.2008 - 1 CS 08.223
    Bebauungsplanfestsetzungen werden funktionslos, wenn die Verhältnisse im Plangebiet in der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der eine Verwirklichung der Festsetzung auf unabsehbare Zeit ausschließt und wenn diese Entwicklung so offenkundig ist, dass ein Vertrauen auf das Fortgelten der Festsetzung nicht mehr schutzwürdig wäre (BVerwG vom 29.5.2001 NVwZ 2001, 1055).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2001 - 7 B 355/01

    Voraussetzungen der materiellen Planreife; Rücknahme eines rechtswidrigen

    Auszug aus VGH Bayern, 17.04.2008 - 1 CS 08.223
    Davon abgesehen ist es auch sehr fraglich, ob die nach § 33 Abs. 1, 2 und 3 BauGB erforderliche materielle Planreife (§ 33 Abs. 1 Nr. 2 BauGB) angenommen werden kann, wenn noch nicht bekannt ist, welche Einwände gegen den neuen Entwurf erhoben werden (vgl. BVerwG vom 25.11.1991 Buchholz 406.11, § 33 BBauG/BauGB Nr. 7; OVG NW vom 14.3.2001 NVwZ-RR 2001, 568).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.10.1996 - 3 S 1904/96

    Ausgleichsbetrag für die durch eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme bedingte

    Auszug aus VGH Bayern, 17.04.2008 - 1 CS 08.223
    Materielle Planreife bedeutet, dass mit hinreichender Sicherheit erwartet werden kann, dass der Bebauungsplan mit den im Entwurf gebilligten Festsetzungen in Kraft treten wird (vgl. VGH BW vom 1.10.1996 NVwZ-RR 1998, 96).
  • VGH Bayern, 21.05.2003 - 1 CS 03.60

    Beschwerde gegen die Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs,

    Auszug aus VGH Bayern, 17.04.2008 - 1 CS 08.223
    Die angefochtene Entscheidung erweist sich - unabhängig davon, zu welchen Ergebnis eine Prüfung der mit der Beschwerde geltend gemachten Gründe (§ 146 Abs. 4 Satz 3 und 6 VwGO) führen würde - jedenfalls im Ergebnis als richtig (§ 144 Abs. 4 VwGO in entsprechender Anwendung; vgl. BayVGH vom 21.3.2003 - 1 CS 03.60 - Juris), weil die Baugenehmigung nach summarischer Prüfung einen Gebietsbewahrungsanspruch der Antragsteller verletzt.
  • VG München, 10.06.2008 - M 1 S7 08.2164

    Vorläufiger Rechtschutz gegen Baugenehmigung für großflächigen

    Der Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 2. Januar 2008 (Az. M 1 SN 07.5347) und der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 17. April 2008 (Az. 1 CS 08.223) werden geändert.

    Die Beigeladene zu 1) begehrt unter Änderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts München vom 2. Januar 2008 (Az. M 1 SN 07.5347) sowie des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 17. April 2008 (Az. 1 CS 08.223) die Ablehnung des Antrags der Antragsteller auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die der Beigeladenen zu 1) mit Bescheid des Landratsamts ... (Landratsamt) vom 12. September 2007 erteilten Baugenehmigung in der Fassung der Änderungsbescheide vom 21. Februar 2008 und 9. Mai 2008 zur Errichtung eines Lebensmittelmarktes mit Pkw-Stellplätzen und einer Lärmschutzwand auf den Grundstücken Fl.Nrn. 936, 934/1, 934/2 Gemarkung .

    den Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 2. Januar 2008 (Az. M 1 SN 07.5347) und den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 17. April 2008 (Az. 1 CS 08.223) aufzuheben sowie festzustellen, dass die der Beigeladenen zu 1) mit Bescheid des Landratsamts ... (Landratsamt) vom 12. September 2007 in der Fassung der Änderungsbescheide vom 21. Februar 2008 und 9. Mai 2008 erteilte Baugenehmigung vollziehbar ist.

  • VGH Bayern, 09.10.2009 - 1 CS 08.1999

    Änderung der Baugenehmigung während des vom beigeladenen Bauherrn geführten

    Nach der überwiegenden Rechtsprechung der Oberwaltungsgerichte, der sich der Senat angeschlossen hat (Beschluss vom 2.8.2007 BayVBl 2007, 758; vom 17.4.2008 - 1 CS 08.223 - juris), hat dies auf der Ebene des vorläufigen Rechtsschutzes zur Folge, dass die Baugenehmigung trotz der Ergänzung durch die nachträglich zugelassenen Abweichungen nicht vollziehbar ist.
  • VGH Bayern, 30.12.2008 - 1 CS 08.1724

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Baugenehmigung für einen großflächigen

    Die hiergegen gerichtete Beschwerde der Beigeladenen zu 1 wies der Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 17. April 2008 zurück (1 CS 08.223).

    Der Senat hat die Akten des Verfahrens 1 CS 08.223 beigezogen.

  • VG Magdeburg, 11.09.2018 - 4 A 90/16

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Hähnchenmastanlage im Landkreis

    Ein Flächennutzungsplan kann auch teilweise funktionslos sein (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, B. v. 20.01.2015, 2 A 2327/13; BayVGH, B. v. 17.04.2008, 1 CS 08.223, jeweils nach juris), dies setzt lediglich die Trennbarkeit der unterschiedlichen Teile voraus.
  • VG Ansbach, 19.03.2014 - AN 9 K 13.00277

    Baurecht Verpflichtungsklage; Bauvorhaben in Widerspruch zur Festsetzung der Art

    Dies wäre nur dann der Fall, wenn und soweit die Verhältnisse, auf die sie sich bezieht, in der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der eine Verwirklichung der Festsetzung auf unabsehbare Zeit ausschließt und die Erkennbarkeit dieser Tatsache einen Grad erreicht hat, der einem etwa dennoch in die Fortgeltung der Festsetzung gesetzten Vertrauen die Schutzwürdigkeit nimmt (BVerwG, U.v. 29.4.1977, 4 C 39.75, BVerwGE 54, 5; BVerwG, B.v. 29.5.2001, 4 B 33/01 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 17.4.2008, 1 CS 08.223 - juris Rn. ).
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