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VGH Bayern, 17.06.1994 - 20 CS 94.1555 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BauGB -MaßnG § 10 Abs. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1995, 382
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91
5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich …
Auszug aus VGH Bayern, 17.06.1994 - 20 CS 94.1555
Denn für die Anwendung des im Rahmen von § 34 Abs. 1 BauGB allein Nachbarschutz gewährenden Rücksichtnahmegebots ist insoweit kein Raum, als die durch dieses Gebot geschützten Belange auch durch spezielle bauordnungsrechtliche Vorschriften geschützt werden und das konkrete Vorhaben deren Anforderungen genügt (vgl. BVerwG vom 16.9.1993, DVBl 1994, 284/2806 f.). - VGH Bayern, 12.04.1991 - 1 CS 91.439
Auszug aus VGH Bayern, 17.06.1994 - 20 CS 94.1555
Dieser Auffassung ist jedoch der 1. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in seinem Beschluß vom 12. April 1991 (BayVBl 1991, 720) nicht gefolgt. - BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75
Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit
Auszug aus VGH Bayern, 17.06.1994 - 20 CS 94.1555
Die Gültigkeit einer hauptlanerischen Festsetzung wie hier eines Gefüges von Baugrenzen bzw. Baulinien kann nur mit der schlüssigen Behauptung in Frage gestellt werden, die Verhältnisse, auf die sich diese Festsetzung bezieht, hätten in der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht, der eine Verwirklichung der Festsetzung auf unabsehbare Zeit ausschließt, und diese Tatsache sei in einem Maße offenkundig, daß einem etwa dennoch in die Fortgeltung der Festsetzung gesetzten Vertrauen die Schutzwürdigkeit fehlt (BVerwG vom 29.4.1977, DVBl 1977, 768/769).
- VG Ansbach, 30.01.2023 - AN 3 S 22.02559
Nachbarklage, Baugenehmigung, Lage des Vorhabens im Geltungsbereich eines …
Unter Bezugnahme auf die Kommentierung bei Busse/Kraus, BayBO, Art. 66 Rn. 614 und die Entscheidung des BayVGH vom 17.06.1994 - 20 CS 94.1555 - werde darauf hingewiesen, dass bei begründeten Zweifeln über die Erfolgsaussichten die aufschiebende Wirkung regelmäßig wiederhergestellt werden müsse beziehungsweise nur dann nicht geboten sei, wenn der Mangel des Vorhabens nachträglich durch relativ geringfügige Veränderungen behoben werden könne.Auch steht der Anordnung der aufschiebenden Wirkung nicht entgegen, falls die auskragenden Bauteile möglicherweise ohne erheblichen Aufwand entfernt werden können und so der rügbarer Mangel durch geringfügige Veränderungen behoben werden kann (BayVGH, B.v. 17.6.1994 - 20 CS 94.1555 - juris Rn. 15).
- VGH Bayern, 26.09.2016 - 15 CS 16.1348
Baugenehmigung mit Abweichung von den Abstandsflächen
Durch eine entsprechende Ergänzung im Tenor der Baugenehmigung und der sachdienlichen Anpassung der erforderlichen Begründung (vgl. Art. 68 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1 BayBO) kann die aus der Sicht des Senats fehlende Abweichung ohne weiteres kurzfristig nachgeholt werden (vgl. BayVGH, B. v. 30.9.1993 - 26 CS 93.1646 - n. v: Ergänzung um zeitliche Nutzungsbeschränkungen; B. v. 17.6.1994 - 20 CS 94.1555 - BayVBl 1995, 246 = juris Ls und Rn. 15 f.: entweder tatsächliche Verkürzung von Balkonen oder Zulassung einer Abweichung hierfür nach Art. 77 Abs. 1 BayBO 1994;… B. v. 24.10.2000 - 26 ZS 99.3637 - juris Rn. 14 und 23: durch nachträgliche Lärmschutzauflagen kann ein in Betracht kommender Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme ausgeräumt werden;… B. v. 8.8.2001 - 2 ZS 01.1331 - juris Rn. 8: nachträgliche Tektur der Umwehrung einer Dachterrasse;… B. v. 4.8.2011 - 2 CS 11.997 - juris Rn. 21: Abweichung gemäß Art. 63 Abs. 1 BayBO hinsichtlich der Abstandsflächen bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens). - VG München, 27.03.2013 - M 8 SN 13.623
Anwohnertiefgarage; Allgemeines Wohngebiet; Gebietserhaltungsanspruch; …
Besteht die Möglichkeit, dass ein vom Nachbarn rügbarer Mangel durch im Verhältnis zum Gesamtvorhaben insgesamt geringfügige Veränderungen behoben werden kann, wäre die Anordnung der aufschiebenden Wirkung mit dem in § 212a Abs. 1 BauGB zum Ausdruck gebrachten öffentlichen Interesse an der erleichterten Zulassung von Bauvorhaben unvereinbar (vgl. BayVGH B. v. 17.6.1994 - 20 CS 94.1555 BayVBl. 1995, 246 - juris Rn. 15, noch zu § 10 Abs. 2 BauGB-MaßnahmenG).
- VG München, 27.03.2013 - M 8 SN 13.625
Anwohnertiefgarage; Allgemeines Wohngebiet; Gebietserhaltungsanspruch
Besteht die Möglichkeit, dass ein vom Nachbarn rügbarer Mangel durch im Verhältnis zum Gesamtvorhaben insgesamt geringfügige Veränderungen behoben werden kann, wäre die Anordnung der aufschiebenden Wirkung mit dem in § 212a Abs. 1 BauGB zum Ausdruck gebrachten öffentlichen Interesse an der erleichterten Zulassung von Bauvorhaben unvereinbar (vgl. BayVGH B. v. 17.6.1994 - 20 CS 94.1555 BayVBl. 1995, 246 - juris Rn. 15, noch zu § 10 Abs. 2 BauGB-MaßnahmenG). - VG München, 09.02.2015 - M 8 SN 14.4950
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung
Besteht die Möglichkeit, dass ein vom Nachbarn rügbarer Mangel durch im Verhältnis zum Gesamtvorhaben insgesamt geringfügige Veränderungen behoben werden kann, wäre die Anordnung der aufschiebenden Wirkung mit dem in § 212 a Abs. 1 BauGB zum Ausdruck gebrachten öffentlichen Interesse an der erleichterten Zulassung von Bauvorhaben unvereinbar (vgl. BayVGH B. v. 17.6.1994 - 20 CS 94.1555 BayVBl. 1995, 246 - juris Rn. 15, noch zu § 10 Abs. 2 BauGB-MaßnahmenG). - VG München, 11.02.2015 - M 8 SN 14.4430
Flüchtlingsunterkunft; vorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet; …
Besteht die Möglichkeit, dass ein vom Nachbarn rügbarer Mangel durch im Verhältnis zum Gesamtvorhaben insgesamt geringfügige Veränderungen behoben werden kann, wäre die Anordnung der aufschiebenden Wirkung mit dem in § 212a Abs. 1 BauGB zum Ausdruck gebrachten öffentlichen Interesse an der erleichterten Zulassung von Bauvorhaben unvereinbar (vgl. BayVGH, B. v. 17.6.1994 - 20 CS 94.1555 BayVBl. 1995, 246 - juris Rn. 15, noch zu § 10 Abs. 2 BauGB-MaßnahmenG). - VG Ansbach, 20.04.2021 - AN 3 S 21.00478
Wohnbebauung im Außenbereich und Verletzung des Rücksichtnahmegebots durch …
Es entspricht der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs, dass die aufschiebende Wirkung nicht angeordnet werden muss, wenn eine Baugenehmigung zwar möglicherweise Rechte des Antragstellers verletzt, dieser Mangel aber behebbar ist, so dass die Rechtsverletzung jedenfalls für die Zukunft entfällt (BayVGH vom 17.6.1994 BayVBl 1995, 246 und vom 30.9.1993 Az. 26 CS 93.1646). - VG München, 12.05.2015 - M 11 SN 14.4115
Gesicherte Erschließung; Lärmschutz; Verkehrslärmschutz; Gebot der Rücksichtnahme
Entgegen der früheren Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH, B.v. 17.06.1994 - 20 CS 94.1555 -, juris Rn. 8 = NVwZ-RR 1995, 382), in der noch aus § 212a Abs. 1 BauGB bzw. zur inhaltsgleichen Regelung in § 10 Abs. 2 BauGB-MaßnahmenG zu Gunsten des Bauherrn das Gebot einer "eingehenderen" Prüfung aufgestellt worden war, ist dieser Ansatz nicht richtig und wird auch vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in seiner neueren Rechtsprechung nicht mehr vertreten (…z.B. BayVGH, B.v. 21.12.2001 - 15 ZS 01.2570 -, juris Rn. 30 = BayVBl. 2003, 48).