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   VGH Bayern, 17.08.2017 - 19 ZB 16.164   

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VGH Bayern, 17.08.2017 - 19 ZB 16.164 (https://dejure.org/2017,60826)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.08.2017 - 19 ZB 16.164 (https://dejure.org/2017,60826)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. August 2017 - 19 ZB 16.164 (https://dejure.org/2017,60826)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayWaldG Art. 9 Abs. 4; BNatSchG § 13, § 14 Abs. 1, § 15 Abs. 2, Abs. 5
    Waldbestand mit besonderer ökologischer Wertigkeit und besonderer Bedeutung für das Landschaftsbild

  • rewis.io

    Waldbestand mit besonderer ökologischer Wertigkeit und besonderer Bedeutung für das Landschaftsbild

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (14)

  • VGH Bayern, 22.07.2015 - 15 ZB 14.1285

    Abgrabungsgenehmigung; Trockenabbau von Kies und Sand; Ausgleichs- und

    Auszug aus VGH Bayern, 17.08.2017 - 19 ZB 16.164
    Ob der Behörde im Kontext der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in Ansehung des § 15 Abs. 2 BNatSchG eine naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative zukommt (vgl. für die abgrabungsrechtliche Genehmigung BayVGH, B.v. 22.7.2015 - 15 ZB 14.1285 - juris Rn. 5), oder ob es sich bei der naturschutzfachlichen Abwägung um eine gerichtlich voll überprüfbare, die gesetzlichen Wertungen "nachvollziehende" Abwägung handelt (vgl. Gellermann in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand 1/2017, § 15 BNatSchG, Rn. 46 m.w.N. zum Streitstand), kann dahinstehen, da auch unter Berücksichtigung des Zulassungsvorbringens von einem erheblichen, nicht kompensierbaren Eingriff in Natur und Landschaft auszugehen ist und keine Fehler der naturschutzfachlichen Abwägung nach § 15 Abs. 5 BNatSchG erkennbar sind.

    Naturschutzfachliche Wertungen dürfen ohne weiteren Sachverständigenbeweis vom Gericht der Überzeugungsbildung zugrunde gelegt werden, sofern sie im Einzelfall naturschutzfachlich vertretbar sind und auch nicht auf einem Bewertungsverfahren beruhen, das sich als unzulängliches oder gar ungeeignetes Mittel erweist, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden (vgl. BVerwG, U. v. 9.11.2012 - 9 A 17/11 - juris Rn. 145; BayVGH, B.v. 22.7.2015 - 15 ZB 14.1285 - juris).

  • BVerwG, 15.07.2016 - 9 C 3.16

    Planfeststellungsbeschluss; FFH-Verträglichkeitsuntersuchung; FFH-Gebiet;

    Auszug aus VGH Bayern, 17.08.2017 - 19 ZB 16.164
    Gutachten und fachliche Stellungnahmen sind dann ungeeignet, wenn sie grobe, offen erkennbare Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweisen, wenn sie von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgehen, Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters besteht, ein anderer Sachverständiger über neue oder überlegenere Forschungsmittel oder größere Erfahrung verfügt oder wenn das Beweisergebnis durch substantiierten Vortrag eines der Beteiligten oder durch eigene Überlegungen des Gerichts ernsthaft erschüttert wird (stRspr; BVerwG, U.v. 15.7.2016 - 9 C 3/16 - juris Rn. 26 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 17.08.2017 - 19 ZB 16.164
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Sinn des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten derart in Frage gestellt wird, dass sich die gesicherte Möglichkeit der Unrichtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung ergibt (z.B. BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/547), mithin diese Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2010 - 7 AV 4/03 - DVBl 2004, 838/839).
  • BVerwG, 21.01.2016 - 4 A 5.14

    Energieleitung; 380 kV-Höchstpannungs-Freileitung; Uckermarkleitung;

    Auszug aus VGH Bayern, 17.08.2017 - 19 ZB 16.164
    Bei der Bewertung der Eingriffswirkungen eines Vorhabens steht im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens der Planfeststellungsbehörde ebenso wie bei der Bewertung der Kompensationswirkung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen eine naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative zu (stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 21.1.2016 - 4 A 5.14 - BVerwGE 154, 73 Rn. 146 und U.v. 22.11.2016 - 9 A 25/15 -, juris Rn. 16).
  • BVerwG, 14.04.1988 - 4 B 55.88

    Umfang des Privilegs für die ordnungsgemäße Landwirtschaft im Naturschutzrecht

    Auszug aus VGH Bayern, 17.08.2017 - 19 ZB 16.164
    Vorgänge, die eine landwirtschaftliche Nutzung erst ermöglichen oder effektiver gestalten sollen, sind jedoch nicht von dem Begriff der ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Bodennutzung umfasst (vgl. BVerwG, B.v. 14.4.1988 - 4 B 55.88 - juris).
  • VGH Bayern, 09.05.2017 - 10 ZB 16.57

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag - Änderung des Ausweisungsrechts

    Auszug aus VGH Bayern, 17.08.2017 - 19 ZB 16.164
    Eine Rechtssache weist besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten auf, wenn die Angriffe des Rechtsmittelführers begründeten Anlass zu Zweifeln an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung geben, die sich nicht ohne Weiteres im Zulassungsverfahren klären lassen, sondern die Durchführung eines Berufungsverfahrens erfordern (vgl. BayVGH, B.v. 9.5.2017 - 10 ZB 16.57 - juris Rn. 32).
  • BVerwG, 22.11.2016 - 9 A 25.15

    Abwägungsfehler; Agrarklausel; Alternative; Alternativenprüfung; Artenschutz;

    Auszug aus VGH Bayern, 17.08.2017 - 19 ZB 16.164
    Bei der Bewertung der Eingriffswirkungen eines Vorhabens steht im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens der Planfeststellungsbehörde ebenso wie bei der Bewertung der Kompensationswirkung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen eine naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative zu (stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 21.1.2016 - 4 A 5.14 - BVerwGE 154, 73 Rn. 146 und U.v. 22.11.2016 - 9 A 25/15 -, juris Rn. 16).
  • BVerwG, 07.03.2012 - 6 B 40.11

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Anordnung; Strafverfolgungsvorsorge;

    Auszug aus VGH Bayern, 17.08.2017 - 19 ZB 16.164
    Eine Aufklärungsrüge setzt regelmäßig die Darlegung voraus, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des Verwaltungsgerichts ermittlungsbedürftig gewesen wären, welche Beweismittel zur Verfügung gestanden hätten, weshalb sich die unterbliebene Beweisaufnahme hätte aufdrängen müssen oder womit insbesondere in der mündlichen Verhandlung auf die Aufklärungsmaßnahme hingewirkt worden ist, welches Ergebnis die Beweisaufnahme voraussichtlich gebracht hätte und inwiefern das angefochtene Urteil darauf beruhen kann (vgl. BVerwG, B.v. 7.3. 2012 - 6 B 40/11 - NVwZ-RR 2012, 342).
  • BVerwG, 21.12.1967 - VIII C 2.67

    Versorgungsansprüche eines Beamten - Bemessung von Versorgungsbezügen

    Auszug aus VGH Bayern, 17.08.2017 - 19 ZB 16.164
    Die in einem Bescheidungsurteil verbindlich zum Ausdruck gebrachte Rechtsauffassung determiniert die Rechtskraftwirkung insoweit, als sie die Gründe betrifft, aus denen das Gericht die Ablehnung für rechtswidrig und den Kläger für dadurch in seinen Rechten verletzt erklärt hatte (vgl. Schmidt in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 113 Rn. 44 mit Verweis auf BVerwGE 29, 1 ff. Rn. 5).
  • VGH Bayern, 23.02.2016 - 8 CS 15.1096

    Das Fischereirecht nach Art. 1 Abs. 1 BayFiG gewährt gegenüber

    Auszug aus VGH Bayern, 17.08.2017 - 19 ZB 16.164
    Die Notwendigkeit einer Abweichung von fachbehördlichen Wertungen und Beweiserhebung durch das Gericht (vgl. § 86 Abs. 1 VwGO) ist erst dann geboten, wenn sich dem Gericht der Eindruck aufdrängt, dass die fachliche Äußerung tatsächlich oder rechtlich unvollständig, widersprüchlich oder aus anderen Gründen fehlerhaft ist (vgl. für Wasserwirtschaftsamt BayVGH, B.v. 23.2.2016 - 8 CS 15.1096 - juris).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

  • VGH Bayern, 29.11.2000 - 19 B 97.690
  • BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94

    Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung

  • BVerwG, 13.12.2001 - 4 C 3.01

    Windkraftanlage; Windfarm; Windenergie; Naturschutz; Landschaftspflege;

  • VG Würzburg, 15.01.2024 - W 8 K 22.1861

    Anfechtungsklage, Rückforderung und Kürzung landwirtschaftlicher Subventionen,

    Will ein Beteiligter die sachverständigen Aussagen der Fachbehörde ernsthaft erschüttern, bedarf es zumindest eines qualifizierten Vortrags, der sich nicht nur in ausreichendem Maß mit den fachbehördlichen Aussagen bzw. Feststellungen auseinandersetzt, sondern auch schlüssig aufzeigt, warum das dort gefundene Ergebnis nicht als vertretbar angesehen werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 19.10.2023 - 6 ZB 23.1430 - juris Rn. 29; VG Augsburg, U.v. 14.2.2023 - Au 8 K 20.2081 - juris Rn. 44; vgl. für das Wasserwirtschaftsamt BayVGH, B.v. 23.2.2016 - 8 CS 15.1096 - juris; vgl. zu naturschutzfachlichen Stellungnahmen BayVGH, B.v. 17.8.2017 - 19 ZB 16.164 - juris).
  • VG Würzburg, 22.10.2018 - W 8 K 18.91

    Versagung der Erlaubnis zur Erstaufforstung

    Eine Abweichung von fachbehördlichen Wertungen ist erst dann geboten, wenn sich dem Gericht der Eindruck aufdrängt, dass die fachlichen Äußerungen tatsächlich oder rechtlich unvollständig, widersprüchlich oder aus anderen Gründen fehlerhaft sind (vgl. BayVGH, B.v. 17.8.2017 - 19 ZB 16.164 - KommunalPraxis BY 2017, 416).

    Dem Recht des Naturschutzes und der Landschaftspflege liegt unter anderem die Absicht zugrunde, die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Natur und Landschaft als Voraussetzung für die Erholung des Menschen zu sichern (VG Augsburg, U.v. 5.7.2016 - Au 3 K 15.1039 - juris; VG Würzburg, U.v. 17.6.2013 - W 5 K 11.1206 - juris; siehe auch BayVGH, B.v. 17.8.2017 - 19 ZB 16.164 - KommunalPraxis BY 2017, 416).

    Denn die Ablehnung eines Augenscheins ist möglich, wenn die vorgelegten Fotos der Örtlichkeit in ihren für die rechtliche Beurteilung maßgebenden Merkmalen hinreichend sind (Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl. 2018, § 96, Rn. 3; siehe auch BayVGH, B.v. 17.8.2017 - 19 ZB 16.164 - KommunalPraxis BY 2017, 416).

    Dem Kläger obliegt es aber, substanziierte Ausführungen zu seinen Interessen zu machen (vgl. BayVGH, B.v. 17.8.2017 - 19 ZB 16.164 - KommunalPraxis BY 2017, 416).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2023 - 3a A 30.23

    Windenergieanlage - immissionsschutzrechtliche Genehmigung - Konzentration -

    Im Rahmen der Sachverhalts- und Beweiswürdigung kann ihr insoweit ein besonderes Gewicht zugemessen werden, als solche fachbehördlichen Aussagen auf jahrelanger Bearbeitung eines bestimmten Gebiets und nicht nur auf der Auswertung von Aktenvorgängen im Einzelfall beruhen (vgl. VGH München, Beschluss vom 17. August 2017 - 19 ZB 16.164 - juris Rn. 32 m.w.N. zu naturschutzfachlichen Stellungnahmen).
  • VG Stuttgart, 26.10.2020 - 11 K 1668/17

    Naturschutzrechtliche Erheblichkeit eines Vorhabens; Erdauffüllung im

    Naturschutzfachliche Stellungnahmen der Fachbehörden haben im Rahmen der Beweiswürdigung ein besonderes Gewicht und dürfen ohne weiteren Sachverständigenbeweis vom Gericht der Überzeugungsbildung zugrunde gelegt werden, sofern sie im Einzelfall naturschutzfachlich vertretbar sind und auch nicht auf einem Bewertungsverfahren beruhen, das sich als unzulängliches oder gar ungeeignetes Mittel erweist, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden (Anschluss an VGH München, Beschl. vom 17.08.2017 - 19 ZB 16.164 -, juris, Rdnr. 32 unter Verweis auf BVerwG, Urt. v. 9.11.2012 - 9 A 17/11 - juris Rn. 145).

    Naturschutzfachliche Wertungen dürfen ohne weiteren Sachverständigenbeweis vom Gericht der Überzeugungsbildung zugrunde gelegt werden, sofern sie im Einzelfall naturschutzfachlich vertretbar sind und auch nicht auf einem Bewertungsverfahren beruhen, das sich als unzulängliches oder gar ungeeignetes Mittel erweist, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden (VGH München, Beschl. vom 17.08.2017 - 19 ZB 16.164 -, juris, Rdnr. 32 unter Verweis auf BVerwG, Urt. v. 9.11.2012 - 9 A 17/11 - juris Rn. 145).

  • VGH Bayern, 30.09.2019 - 1 N 16.1269

    Satzung über das Vorkaufsrecht im Bereich einer Kleingartenanlage

    Eine Abweichung von der naturschutzfachlichen Wertung der zuständigen Fachbehörde und eine weitere Beweiserhebung durch das Gericht wäre erst dann erforderlich, wenn sich der Eindruck aufdrängt, dass die fachliche Äußerung tatsächlich oder rechtlich unvollständig, widersprüchlich oder aus anderen Gründen fehlerhaft ist (vgl. BayVGH, B.v. 17.8.2017 - 19 ZB 16.164 - juris Rn. 32; B.v. 22.7.2015 - 15 ZB 14.1285 - juris Rn. 5).
  • VG Augsburg, 20.11.2018 - Au 8 K 17.1629

    Versagung einer Erlaubnis zur Erstaufforstung auf einer Nasswiese

    * zukommt (vgl. BayVGH, B.v. 17.8.2017 - 19 ZB 16.164 - juris Rn. 32; BayVGH, U.v. 2.8.2018 - 2 B 18.742 - juris Rn. 45; VG Würzburg, U.v. 22.10.2018 - W 8 K 18.91 - juris Rn. 29).

    Die Notwendigkeit einer Abweichung von fachbehördlichen Wertungen und Beweiserhebung durch das Gericht (vgl. § 86 Abs. 1 VwGO) ist erst dann geboten, wenn sich dem Gericht der Eindruck aufdrängt, dass die fachliche Äußerung tatsächlich oder rechtlich unvollständig, widersprüchlich oder aus anderen Gründen fehlerhaft ist (BayVGH, B.v. 17.8.2017 - 19 ZB 16.164 - juris Rn. 32).

  • VG Würzburg, 17.04.2023 - W 8 K 21.735

    Schriftform des Verwaltungsaktes, Klagefrist bei Änderungsbescheid, Rückforderung

    Will ein Beteiligter die sachverständigen Aussagen der Fachbehörde ernsthaft erschüttern, bedarf es zumindest eines qualifizierten Vortrags, der sich nicht nur in ausreichendem Maß mit den fachbehördlichen Aussagen bzw. Feststellungen auseinandersetzt, sondern auch schlüssig aufzeigt, warum das dort gefundene Ergebnis nicht als vertretbar angesehen werden kann (vgl. VG Augsburg, U.v. 14.2.2023 - Au 8 K 20.2081 - juris Rn. 44; für das Wasserwirtschaftsamt BayVGH, B.v. 23.2.2016 - 8 CS 15.1096 - juris; vgl. zu naturschutzfachlichen Stellungnahmen BayVGH, B.v. 17.8.2017 - 19 ZB 16.164 - juris).
  • VGH Bayern, 22.03.2022 - 1 CS 22.56

    Errichtung eines Mobilfunkmastes als Beeinträchtigung des Landschaftsbildes

    Eine erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes im Sinn von § 14 Abs. 1 BNatSchG ist anzunehmen, wenn die Veränderung von einem gegenüber den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege aufgeschlossenen Durchschnittsbetrachter als nachteilig und störend empfunden wird (vgl. BVerwG, U.v. 21.1.2016 - 4 A 5.14 - BVerwGE 154, 73; U.v. 27.9.1990 - 4 C 44.87 - BVerwGE 85, 348; BayVGH, B.v. 17.8.2017 - 19 ZB 16.164 - juris Rn. 19).
  • VG Augsburg, 14.02.2023 - Au 8 K 20.2081

    Teilweise Aufhebung von Bewilligungsbescheiden, Rückforderung der auf den

    Will ein Beteiligter die sachverständigen Aussagen der Fachbehörde ernsthaft erschüttern, bedarf es zumindest eines qualifizierten Vortrags, der sich nicht nur in ausreichendem Maß mit den fachbehördlichen Aussagen bzw. Feststellungen auseinandersetzt, sondern auch schlüssig aufzeigt, warum das dort gefundene Ergebnis nicht als vertretbar angesehen werden kann (vgl. für das Wasserwirtschaftsamt BayVGH, B.v. 23.2.2016 - 8 CS 15.1096 - juris; vgl. zu naturschutzfachlichen Stellungnahmen BayVGH, B.v. 17.8.2017 - 19 ZB 16.164 - juris).
  • VG München, 27.10.2020 - M 25 K 19.2950

    Erstaufforstung eines vormals landwirtschaftlich genutzten Grundstücks zum

    Das Gericht darf naturschutzfachliche Wertungen ohne weiteren Sachverständigenbeweis seiner Überzeugungsbildung zugrunde legen, sofern sie im Einzelfall naturschutzfachlich vertretbar sind (vgl. BayVGH, B.v. 17.8.2017 - 19 ZB 16.164 - beckonline BeckRS 2017, 159500 Rn. 32).
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