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VGH Bayern, 17.10.1984 - 5 B 83 A.1134 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- wikisource.org
Art. 34 GG; § 839 BGB; Art. 24 BayGO
Satzungsmäßige Haftungsbeschränkung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ 1985, 844
- DVBl 1985, 903
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 17.05.1973 - III ZR 68/71
Schlachthof - § 839 BGB, Verwaltungsschuldverhältnis, Haftungsfreizeichnung
Auszug aus VGH Bayern, 17.10.1984 - 5 B 83 A.1134
Es entspricht anerkannten Rechtsgrundsätzen, daß die Haftung aus dem öffentlich-rechtlichen Benutzungsverhältnis ebenso wie eine Haftung aus zivilrechtlichen Vertragsverhältnissen grundsätzlich durch den Satzungsgeber auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt werden kann (vgl. BGHZ 61, 7/13 m. N., ferner Tiemann , BayVBl. 1974, 57, Rüfner , DÖV 1973, 808, Menger/Erichsen , VerwArch. 1974, 219/223).Bei der weiteren Frage der Bestimmtheit der gesetzlichen Ermächtigung zur satzungsrechtlichen Haftungseinschränkung hält der BGH die allgemeine Ermächtigung der Gemeinden, ihre eigenen Angelegenheiten durch Satzung zu regeln, dann nicht für ausreichend, wenn der Bürger einem Anschluß- und Benutzungszsang unterworfen werden kann (BGHZ 61, 7/15).
- BVerwG, 07.03.1958 - VII C 84.57
Rechtssetzungsbefugnis der Gemeinden, Zulässigkeit einer Spielautomatensteuer
Auszug aus VGH Bayern, 17.10.1984 - 5 B 83 A.1134
Einerseits schreibt die vorliegende Marktsatzung keinen Benutzungszwang vor, so daß der Gesichtspunkt des Eingriffs in Freiheit und Eigentum als Begründung für die Notwendigkeit einer besonderen Ermächtigung (vgl. auch BVerwGE 6, 247/250) ausscheidet. - BGH, 18.03.1953 - II ZR 182/52
Wiedereinsetzung bei verzögerter Postzustellung
Auszug aus VGH Bayern, 17.10.1984 - 5 B 83 A.1134
Das gilt auch für die Beförderung mit einfachen Briefen (vgl. BGH, NJW 1953, 824 sowie BayObLG, NJW 1978, 1489). - BVerfG, 19.10.1982 - 2 BvF 1/81
Amtshaftung - Staatshaftungsgesetz des Bundes nichtig
Auszug aus VGH Bayern, 17.10.1984 - 5 B 83 A.1134
Dieser Argumentation steht die kompetenzrechtliche Lage entgegen, wie sie vom BVerfG bei der Überprüfung des StHG dargelegt wurde: Sie gibt dem Bund die Gesetzgebungsbefugnis für das bürgerliche Recht, die persönliche Haftung des Beamten zu regeln, verwehrt es ihm aber, unter diesem Kompetenztitel ein umfassendes Staatshaftungsrecht zu schaffen (BVerfGE 61, 149/201).
- VGH Bayern, 25.05.2023 - 4 CE 23.854
Zur Rechtswidrigkeit eines Eingriffs in die Berufsausübungsfreiheit durch …
Im Rahmen einer Satzung nach Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 GO können aber gemäß ständiger Rechtsprechung gegenüber den Einrichtungsbenutzern belastende Benutzungsregelungen erlassen werden, aus denen sich Handlungs- oder Duldungspflichten ergeben und die daher auch mit Grundrechtseingriffen verbunden sein können (BayVGH, U.v. 9.9.1981 - 81 IV 78 - BayVBl 1982, 594; U.v. 17.10.1984 - 5 B 83 A/1134 - NVwZ 1985, 844 f.; U.v. 9.5.1994 - 4 B 92.1872 - NVwZ-RR 1995, 347 f.; B.v. 26.2.1999 - 4 N 98.1181 - BayVBl 2000, 21;… U.v. 14.7.2011 - 4 N 10.2660 - BayVBl 2012, 90 Rn. 31;… B.v. 20.12.2016 - 4 CE 16.1939 - BayVBl 2017, 492 Rn. 15).