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   VGH Bayern, 17.10.2003 - 7 B 02.640   

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VGH Bayern, 17.10.2003 - 7 B 02.640 (https://dejure.org/2003,42030)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.10.2003 - 7 B 02.640 (https://dejure.org/2003,42030)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. Oktober 2003 - 7 B 02.640 (https://dejure.org/2003,42030)
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Wird zitiert von ... (6)

  • VGH Bayern, 14.12.2010 - 7 ZB 10.2108

    Übersetzer- und Dolmetscherprüfung; Bewertung einer Klausurarbeit mit der Note

    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass eine fehlende oder unvollständige Begründung bis zum Abschluss der letzten Tatsacheninstanz des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens nachgeholt oder nachgebessert werden kann (BVerwG vom 9.12.1992, a.a.O., S. 270, vom 30.3.2000 BayVBl 2000, 635 und vom 1.3.2001 NVwZ 2001, 922/923; BayVGH vom 17.10.2003 Az. 7 B 02.640 und vom 1.6.2010 Az. 7 ZB 09.3014 ).
  • VGH Bayern, 29.04.2009 - 7 ZB 08.996

    Erste Juristische Staatsprüfung; Wiederholungsprüfung; Antwortspielraum des

    Bei mangelnder Eindeutigkeit können Randbemerkungen - wie hier - von den Prüfern im Überdenkungsverfahren und auch noch im gerichtlichen Verfahren erläutert und konkretisiert werden (BayVGH vom 12.4.2000 BayVBl 2001, 51, vom 14.9.2000 VGH n.F. 54, 183, und vom 17.10.2003 Az. 7 B 02.640; BVerwG vom 1.3.2001 NVwZ 2001, 922).
  • VG Würzburg, 04.02.2015 - W 2 K 14.644

    Eine Prüfungsbewertung widerspricht anzuwendendem Recht, wenn sie negativ

    Zwar können Ausführungen zum Bewertungsergebnis grundsätzlich noch bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Tatsachengericht vorgebracht werden (vgl. BayVGH, U.v. 17.10.2003 - 7 B 02.640 - juris).
  • VGH Bayern, 12.10.2009 - 7 ZB 08.247

    Abschlussprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife; Rechtsschutzbedürfnis;

    Da die auch in der mündlichen Verhandlung grundsätzlich noch mögliche Erläuterung der Korrektur durch den Erstprüfer (vgl. BVerwG vom 1.3.2001 NVwZ 2001, 922; BayVGH vom 14.9.2000 VGH n.F. 54, 183/187 und vom 17.10.2003 Az. 7 B 02.640 ) mit der von der Schule vorgelegten Stellungnahme der Fachbetreuerin übereinstimmt, war das Verwaltungsgericht allein aufgrund der vorgelegten Unterlagen nicht verpflichtet, zur Klärung der fachlichen Vertretbarkeit der von der Klägerin gewählten Formulierung ein Sachverständigengutachten einzuholen, zumal die Klägerin in der mündlichen Verhandlung keinen entsprechenden Beweisantrag mehr gestellt hatte.
  • VGH Bayern, 15.06.2009 - 7 ZB 08.2940

    Anstellungsprüfung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst;

    Es ist nicht zu beanstanden, wenn die Bewertung einer Prüfungsarbeit verständlich, aber nur kurz begründet wird, solange die dargestellten Kriterien für ein mögliches Nachvollziehen der Begründung erfüllt sind (BVerwG vom 9.12.1992 BVerwGE 91, 262/268 f.; BayVGH vom 17.10.2003 Az. 7 B 02.640).
  • VG Würzburg, 04.02.2015 - W 2 K 14 644
    Zwar können Ausführungen zum Bewertungsergebnis grundsätzlich noch bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Tatsachengericht vorgebracht werden (vgl. BayVGH, U.v. 17.10.2003 - 7 B 02.640 - […]).
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