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   VGH Bayern, 17.10.2013 - 4 C 13.1589   

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https://dejure.org/2013,29466
VGH Bayern, 17.10.2013 - 4 C 13.1589 (https://dejure.org/2013,29466)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.10.2013 - 4 C 13.1589 (https://dejure.org/2013,29466)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. Oktober 2013 - 4 C 13.1589 (https://dejure.org/2013,29466)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Vereinsrechtliches Ermittlungsverfahren; Durchsuchungsanordnung; Beschlagnahmeanordnung; Freies Netz Süd

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 4 Abs. 2 und 4, § 8 Abs. 2, § 20 Abs. 1 Nr. 1 VereinsG
    Vereinsrecht: Durchsuchung | Vereinsrecht; Ermittlungsmaßnahmen ; Beweismaterial ; Durchsuchung ; Beschlagnahme ; Hintermann ; Mitglied ; Verbotsverfahren ; Organisationsstruktur ; Bestimmtheit ; Wertende Begriffe ; Gefahrenabwehr ; Strafrechtliche Ermittlungen

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 4 Abs. 2 und 4, § 8 Abs. 2, § 20 Abs. 1 Nr. 1 VereinsG
    Vereinsrecht: Durchsuchung | Vereinsrecht; Ermittlungsmaßnahmen ; Beweismaterial ; Durchsuchung ; Beschlagnahme ; Hintermann ; Mitglied ; Verbotsverfahren ; Organisationsstruktur ; Bestimmtheit ; Wertende Begriffe ; Gefahrenabwehr ; Strafrechtliche Ermittlungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.12.2012 - 1 L 82.12

    Verbot der Vereinigung "Widerstandsbewegung in Südbrandenburg" wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 17.10.2013 - 4 C 13.1589
    Dahingehend legt der Senat den vom Prozessbevollmächtigten des Antragsgegners gestellten Aufhebungsantrag aus (vgl. OVG Berlin-Bbg vom 21.12.2012 NVwZ-RR 2013, 410).

    Fehlende traditionelle Organisationsstrukturen einer Vereinigung können durch den Einsatz moderner Informations- und Kommunikationsmedien (Internet, SMS, virtuelle Foren etc.) ausgeglichen werden, wenn diese fester Bestandteil der Vereinsarbeit (Verbreitung der Ideologie, Vorbereitung von Kampagnen und Aktionen sowie bei der Werbung für Veranstaltungen) und der Kommunikation mit Mitgliedern und Sympathisanten sind (vgl. OVG Berlin-Bbg vom 21.12.2012 NVwZ-RR 2013, 410).

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus VGH Bayern, 17.10.2013 - 4 C 13.1589
    Im Hinblick auf die Grundrechtsrelevanz dieser Maßnahmen ist die Beschwerde insoweit mit dem Rechtsschutzziel, nachträglich die Rechtswidrigkeit der Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung im Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 1. Juli 2013 festzustellen, zulässig geblieben (vgl. BVerfG vom 30.4.1997 BVerfGE 96, 27/41; vom 15.7.1998 NJW 1999, 273; BayVGH vom 11.12.2002 VGH n.F. 56, 19 f. m.w.N.).
  • BVerfG, 15.07.1998 - 2 BvR 446/98

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 iVm Art 13 durch Verwerfung der Beschwerde gegen

    Auszug aus VGH Bayern, 17.10.2013 - 4 C 13.1589
    Im Hinblick auf die Grundrechtsrelevanz dieser Maßnahmen ist die Beschwerde insoweit mit dem Rechtsschutzziel, nachträglich die Rechtswidrigkeit der Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung im Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 1. Juli 2013 festzustellen, zulässig geblieben (vgl. BVerfG vom 30.4.1997 BVerfGE 96, 27/41; vom 15.7.1998 NJW 1999, 273; BayVGH vom 11.12.2002 VGH n.F. 56, 19 f. m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.2011 - 1 S 1864/11

    Bestimmtheit einer vereinsrechtlichen Durchsuchungsanordnung; Sicherstellung von

    Auszug aus VGH Bayern, 17.10.2013 - 4 C 13.1589
    Ihr Zweck, den Zugriff auf Beweisgegenstände bei der Vollziehung der Durchsuchung zu begrenzen (vgl. dazu VGH BW vom 27.10.2011 NVwZ-RR 2012, 198/199), wird erreicht, wenn kein Zweifel darüber entstehen kann, ob Gegenstände von der Beschlagnahmeanordnung erfasst sind.
  • VGH Bayern, 12.02.2024 - 4 C 23.1887

    Beschwerde, Durchsuchungsanordnung, Beschlagnahmeanordnung, Vereinsverbot,

    Diese Präzisierungen genügen den rechtlichen Anforderungen, weil diese Festlegungen im Vollzug keinen Zweifel darüber entstehen lassen, ob bestimmte Gegenstände von der Beschlagnahmeanordnung umfasst sind oder nicht (vgl. BayVGH, B.v. 11.12.2002 - 4 C 02.2478; OVG NW, B.v. 4.9.2002 - 5 E 112.02; beide juris) und damit ihrem Zweck gerecht werden, den Zugriff auf Beweisgegenstände auf das erforderliche Maß zu begrenzen (vgl. BayVGH, B.v. 17.10.2013 - 4 C 13.1589 - juris).
  • VGH Hessen, 21.12.2018 - 8 E 545/18

    Beschlagnahme im Vereinsverbotverfahren

    Unschädlich sind die hierbei verbleibenden Unbestimmtheiten, weil diese aufgrund des Wesens einer vereinsrechtlichen Ermittlungsmaßnahme nie völlig vermieden werden können (so auch Bay. VGH, Beschluss vom 17.10.2013 - 4 C 13.1589 -, juris Rdnr. 8; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.01.2009 - 5 E 1425/08 -, juris Rdnr. 9).
  • VG München, 16.08.2023 - M 13L DA 23.3850

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung im Disziplinarverfahren (hier: Verdacht

    Unschädlich sind die hierbei verbleibenden Unbestimmtheiten, weil diese aufgrund des Wesens einer disziplinarrechtlichen Ermittlungsmaßnahme nie völlig vermieden werden können (für vereinsrechtliche Maßnahmen vgl. VGH Kassel a.a.O.; BayVGH, B.v. 17.10.2013 - 4 C 13.1589 - juris Rn. 8).
  • OVG Niedersachsen, 04.07.2019 - 11 OB 144/19

    Beschlagnahme; Beweismaterial; Durchsuchung; Erledigung; Ermittlungsverfahren;

    Für die ebenfalls vom Verwaltungsgericht zitierte Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschl. v. 17.10.2013 - 4 C 13.1589 -, juris) gilt dies jedoch ebenso wenig wie für die oben vom Senat angeführte weitere Entscheidung desselben Gerichts (Bayerischer VGH, Beschl. v. 1.2.2009 - 4 C 08.2891 -, juris).
  • VG München, 18.09.2023 - M 30 X 23.4359

    Vereinsrechtliche Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung, Vereinsverbot und

    Unschädlich sind die hierbei verbleibenden Unbestimmtheiten, weil diese aufgrund des Wesens einer vereinsrechtlichen Ermittlungsmaßnahme nie völlig vermieden werden können (VGH Kassel a.a.O.; BayVGH, B.v. 17.10.2013 - 4 C 13.1589 - juris Rn. 8).
  • VG München, 27.05.2022 - DA 22.2800

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung gegen Beamten wegen diskrimierender

    Unschädlich sind die hierbei verbleibenden Unbestimmtheiten, weil diese aufgrund des Wesens einer disziplinarrechtlichen Ermittlungsmaßnahme nie völlig vermieden werden können (für vereinsrechtliche Maßnahmen vgl. VGH Kassel a.a.O.; BayVGH, B.v. 17.10.2013 - 4 C 13.1589 - juris Rn. 8).
  • VG München, 31.08.2022 - M 30 X 22.4187

    Vereinsverbot und dessen Vollzug, Vereinsrechtliche Durchsuchungs- und

    Unschädlich sind die hierbei verbleibenden Unbestimmtheiten, weil diese aufgrund des Wesens einer vereinsrechtlichen Ermittlungsmaßnahme nie völlig vermieden werden können (VGH Kassel a.a.O.; BayVGH, B.v. 17.10.2013 - 4 C 13.1589 - juris Rn. 8).
  • VG München, 31.08.2022 - M 30 X 22.4188

    Vereinsverbot und dessen Vollzug, Vereinsrechtliche Durchsuchungs- und

    Unschädlich sind die hierbei verbleibenden Unbestimmtheiten, weil diese aufgrund des Wesens einer vereinsrechtlichen Ermittlungsmaßnahme nie völlig vermieden werden können (VGH Kassel a.a.O.; BayVGH, B.v. 17.10.2013 - 4 C 13.1589 - juris Rn. 8).
  • OVG Bremen, 31.01.2018 - 1 B 60/16

    Durchsuchung von Wohnräumen - Ersatzorganisation; Hintermann; Vereinsmitglied;

    Es muss sich aus Tatsachen ergeben, dass eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für die Mitgliedschaft des Betroffenen in dem Verein spricht (vgl. BayVGH, Beschluss vom 17.10.2013 - 4 C 13.1589 -, Rn. 6, juris).
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