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   VGH Bayern, 17.12.2018 - 10 CE 18.2177   

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VGH Bayern, 17.12.2018 - 10 CE 18.2177 (https://dejure.org/2018,46287)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.12.2018 - 10 CE 18.2177 (https://dejure.org/2018,46287)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. Dezember 2018 - 10 CE 18.2177 (https://dejure.org/2018,46287)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 123 Abs. 1, § 146; AufenthG § 60a Abs. 2 Satz 1; GG Art. 6 Abs. 1; EMRK Art. 8
    Duldung wegen familiärer Lebensgemeinschaft mit minderjährigen Kindern

  • rewis.io

    Duldung wegen familiärer Lebensgemeinschaft mit minderjährigen Kindern

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 60a Abs. 2 S. 1
    Duldung eines Asylbewerbers wegen seiner familiären Lebensgemeinschaft mit minderjährigen Kindern

  • rechtsportal.de

    Nichtehelicher Vater zweier Söhne; Bestehen einer Lebens- und Erziehungsgemeinschaft; Duldung; fehlende Glaubhaftmachung; Vater-Kind-Beziehung; einstweiliger Rechtsschutz; Abschiebung; familiäre Lebensgemeinschaft; minderjähriges Kind; Sorgerecht; Betreuungs- und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 19.06.2018 - 10 CE 18.993

    Erfolglose Beschwerde gegen eine das Begehren nach vorübergehender Aussetzung der

    Auszug aus VGH Bayern, 17.12.2018 - 10 CE 18.2177
    Allein der Umstand, dass die Familienangehörigen eine vorübergehende Trennung für die übliche Dauer des Visumverfahrens hinnehmen müssten, würde für eine Unzumutbarkeit auch unter Berücksichtigung des Schutzes der Familie durch Art. 6 GG und Art. 8 EMRK noch nicht ausreichen (vgl. etwa BayVGH, B.v. 19.6.2018 - 10 CE 18.993 - juris Rn. 5; B.v. 21.7.2015 - 10 CS 15.859 u.a. - juris Rn. 67; zum Ehegattennachzug BVerwG, Vorlagebeschluss v. 26.1.2017 - 1 C 1.16 - juris Rn. 36).
  • BVerfG, 22.05.2018 - 2 BvR 941/18

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Zu Vorwirkungen des grund-

    Auszug aus VGH Bayern, 17.12.2018 - 10 CE 18.2177
    Das Verwaltungsgericht hat mit zutreffender Begründung die vom Antragsteller geltend gemachte familiäre Bindung zu seinen Kindern gewürdigt und bei der Interessenabwägung die Bedeutung und Schutzwürdigkeit dieser familiären Beziehung nicht verkannt (vgl. BayVGH, B.v. 2.3.2016 - 10 CS 16.408 - juris; BVerfG, B.v. 22.5.2018 - 2 BvR 941/18 - juris).
  • BVerwG, 26.01.2017 - 1 C 1.16

    EuGH soll Unionsrechtskonformität des Visumerfordernisses beim Ehegattennachzug

    Auszug aus VGH Bayern, 17.12.2018 - 10 CE 18.2177
    Allein der Umstand, dass die Familienangehörigen eine vorübergehende Trennung für die übliche Dauer des Visumverfahrens hinnehmen müssten, würde für eine Unzumutbarkeit auch unter Berücksichtigung des Schutzes der Familie durch Art. 6 GG und Art. 8 EMRK noch nicht ausreichen (vgl. etwa BayVGH, B.v. 19.6.2018 - 10 CE 18.993 - juris Rn. 5; B.v. 21.7.2015 - 10 CS 15.859 u.a. - juris Rn. 67; zum Ehegattennachzug BVerwG, Vorlagebeschluss v. 26.1.2017 - 1 C 1.16 - juris Rn. 36).
  • VGH Bayern, 02.03.2016 - 10 CS 16.408

    Umgangsrecht verschafft keinen Duldungsgrund, wenn keine Betreuungs- und

    Auszug aus VGH Bayern, 17.12.2018 - 10 CE 18.2177
    Das Verwaltungsgericht hat mit zutreffender Begründung die vom Antragsteller geltend gemachte familiäre Bindung zu seinen Kindern gewürdigt und bei der Interessenabwägung die Bedeutung und Schutzwürdigkeit dieser familiären Beziehung nicht verkannt (vgl. BayVGH, B.v. 2.3.2016 - 10 CS 16.408 - juris; BVerfG, B.v. 22.5.2018 - 2 BvR 941/18 - juris).
  • VGH Bayern, 21.07.2015 - 10 CS 15.859

    Visumerfordernis, Unmöglichkeit der Abschiebung, Aussetzung des Visumverfahrens,

    Auszug aus VGH Bayern, 17.12.2018 - 10 CE 18.2177
    Allein der Umstand, dass die Familienangehörigen eine vorübergehende Trennung für die übliche Dauer des Visumverfahrens hinnehmen müssten, würde für eine Unzumutbarkeit auch unter Berücksichtigung des Schutzes der Familie durch Art. 6 GG und Art. 8 EMRK noch nicht ausreichen (vgl. etwa BayVGH, B.v. 19.6.2018 - 10 CE 18.993 - juris Rn. 5; B.v. 21.7.2015 - 10 CS 15.859 u.a. - juris Rn. 67; zum Ehegattennachzug BVerwG, Vorlagebeschluss v. 26.1.2017 - 1 C 1.16 - juris Rn. 36).
  • VGH Bayern, 28.07.2015 - 10 ZB 15.858

    Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 8 Monaten wegen sexuellen

    Auszug aus VGH Bayern, 17.12.2018 - 10 CE 18.2177
    Erforderlich ist daher, dass der Sorgeberechtigte nach außen erkennbar in ausreichendem Maße Verantwortung für die Betreuung und Erziehung seines minderjährigen Kindes übernimmt (BayVGH, B.v. 28.7.2015 - 10 ZB 15.858 - juris Rn. 5).
  • BVerfG, 09.01.2009 - 2 BvR 1064/08

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von

    Auszug aus VGH Bayern, 17.12.2018 - 10 CE 18.2177
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob eine Hausgemeinschaft vorliegt und ob die von einem Familienmitglied tatsächlich erbrachte Hilfe auch von anderen Personen erbracht werden könnte (BVerfG, B.v. 9.1.2009 - 2 BvR 1064/08 - FamRZ 2009, 579).
  • BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des ausländischen Vaters eines deutschen

    Auszug aus VGH Bayern, 17.12.2018 - 10 CE 18.2177
    Für die Beurteilung der Schutzwürdigkeit der familiären Gemeinschaft und der Zumutbarkeit einer (vorübergehenden) Trennung sowie der Möglichkeit, über Briefe, Telefonate und Besuche auch aus dem Ausland Kontakt zu halten, spielt schließlich das Alter des Kindes eine wesentliche Rolle (BVerfG, B.v. 8.12.2005 - 2 BvR 1001/04 - juris Rn. 37).
  • VGH Bayern, 22.01.2019 - 10 CE 19.149

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung wegen familiärer Lebensgemeinschaft

    Ein gleichlautender Antrag war mit Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 27. September 2018 (M 24 E 18.3989), bestätigt durch die Beschwerdeentscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 17. Dezember 2018 (10 CE 18.2177), abgelehnt worden.

    Ergänzend wird auf die vorgelegten Behörden- und Gerichtsakten, auch in den Verfahren 10 CE 18.2177 und 10 CE 19.90, verwiesen.

    Bezüglich der rechtlichen Voraussetzungen für einen Duldungsanspruch nach § 60a Abs. 2 AufenthG i.V.m. Art. 6 GG wird auf die Ausführungen des Verwaltungsgerichts (M 24 E 19.297) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs im Beschluss vom 17. Dezember 2018 (10 CE 18.2177) verwiesen.

  • VG Regensburg, 09.10.2019 - RN 7 E 19.50948

    Eilantrag gegen Überstellung nach Italien

    Entscheidend ist vielmehr die tatsächliche Verbundenheit zwischen den Familienmitgliedern (BVerfG, B.v. 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04 -, juris, Rn. 18; BayVGH, B.v. 17.12.2018 - 10 CE 18.2177 -, juris, Rn. 19).

    Erforderlich ist, dass ein Sorgeberechtigter nach außen erkennbar Verantwortung für die Betreuung und Erziehung seines minderjährigen Kindes übernimmt (BayVGH, B.v. 17.12.2018 - 10 CE 18.2177 -, juris, Rn. 19).

    Der Bejahung einer familiären Lebensgemeinschaft steht nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs aber auch nicht entgegen, dass ein Elternteil nur ausschnittsweise am gemeinsamen Leben teilnimmt und keine alltäglichen Erziehungsentscheidungen trifft (BayVGH, B.v. 17.12.2018 - 10 CE 18.2177).

  • VG Regensburg, 13.09.2019 - RO 12 K 18.50785

    Ermessensentscheidung über Selbsteintritt bei inlandsbezogenem

    Entscheidend ist vielmehr die tatsächliche Verbundenheit zwischen den Familienmitgliedern (BVerfG, Beschluss vom 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04 -, juris, Rn. 18; BayVGH, Beschluss vom 17.12.2018 - 10 CE 18.2177 -, juris, Rn. 19).

    Erforderlich ist, dass ein Sorgeberechtigter nach außen erkennbar Verantwortung für die Betreuung und Erziehung seines minderjährigen Kindes übernimmt (BayVGH, Beschluss vom 17.12.2018 - 10 CE 18.2177 -, juris, Rn. 19).

  • VGH Bayern, 08.02.2019 - 10 C 18.1641

    Aufenthaltserlaubnis und Duldung

    Dennoch ist er auf die Durchführung des Visumverfahrens zu verweisen, wozu er als erfolgloser Asylbewerber grundsätzlich verpflichtet ist (vgl. BayVGH, B.v. 17.12.2018 - 10 CE 18.2177 - juris Rn. 26 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 27.04.2023 - 19 CE 23.133

    Zumutbarkeit der Nachholung des Visumverfahrens

    Erforderlich ist daher, dass der Sorgeberechtigte nach außen erkennbar in ausreichendem Maße Verantwortung für die Betreuung und Erziehung seines minderjährigen Kindes übernimmt (BayVGH, B.v. 17.12.2018 - 10 CE 18.2177 - juris Rn. 19; B.v. 28.7.2015 - 10 ZB 15.858 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 07.03.2023 - 19 CE 22.2285

    Erfolgloser Eilantrag auf Untersagung aufenthaltsbeendender Maßnahmen

    Erforderlich ist daher, dass der Sorgeberechtigte nach außen erkennbar in ausreichendem Maße Verantwortung für die Betreuung und Erziehung seines minderjährigen Kindes übernimmt (BayVGH, B.v. 17.12.2018 - 10 CE 18.2177 - juris Rn. 19; B.v. 28.7.2015 - 10 ZB 15.858 - juris Rn. 5).
  • VG Trier, 26.02.2020 - 7 K 2325/19

    Unzulässigkeit des Asylantrags eines Kindes, dessen Eltern in unterschiedlichen

    Auch Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention - EMRK - schließt nicht grundsätzlich aus, dass es während der Durchführung des Asylverfahrens zu temporären Trennungen der Familienangehörigen kommen kann (vgl. etwa jüngst auch BayVGH, Beschluss vom 17. Dezember 2018 - 10 CE 18.2177 -, Beschluss vom 19. Juni 2018 - 10 CE 18.993 - und Beschluss vom 21. Juli 2015 - 10 CS 15.859 u.a. - zum Ehegattennachzug BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 2017 - 1 C 1.16 -, jeweils juris).
  • VG München, 07.08.2019 - M 24 K 19.2435

    Familiäre Gründe für eine landesinterne Umverteilung

    Für die Beurteilung der Schutzwürdigkeit der familiären Gemeinschaft und der Zumutbarkeit einer (vorübergehenden) Trennung sowie der Möglichkeit, über Briefe, Telefonate und Besuche auch aus dem Ausland Kontakt zu halten, spielt schließlich das Alter des Kindes eine wesentliche Rolle (BVerfG, B.v. 8.12.2005 - 2 BvR 1001/04 - juris Rn. 37; BayVGH, B.v. 17.12.2018 - 10 CE 18.2177 - Rn. 18f.).
  • VGH Bayern, 20.02.2019 - 10 CE 19.310

    Durchführung des Visumverfahrens bei abgelehnten Asylbewerbern

    Denn nach der Rechtsprechung des Senat hat der Antragsteller, der ohne das erforderliche Visum eingereist ist, nach erfolglosem Abschluss seines Asylverfahrens zur Erlangung eines asylunabhängigen Aufenthaltstitels grundsätzlich - nicht anders als jeder andere Ausländer auch - ein Sichtvermerkverfahren im Heimatland durchzuführen (vgl. BayVGH, B.v. 20.6.2017 - 10 C 17.744 - juris Rn. 11 m.w.N.; B.v. 17.12.2018 - 10 CE 18.2177 - juris Rn. 26).
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