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   VGH Bayern, 18.01.2008 - 11 CS 07.3066   

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VGH Bayern, 18.01.2008 - 11 CS 07.3066 (https://dejure.org/2008,67406)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.01.2008 - 11 CS 07.3066 (https://dejure.org/2008,67406)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. Januar 2008 - 11 CS 07.3066 (https://dejure.org/2008,67406)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Entziehung der Fahrerlaubnis; gelegentlicher Cannabiskonsum; Fahrt mit 1,2 ng THC/ml Blut; Angaben gegenüber Polizei; Gutachtensanordnung; Nichtvorlage des Gutachtens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus VGH Bayern, 18.01.2008 - 11 CS 07.3066
    Soweit der Antragsteller unter Berufung auf den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG eine Gleichbehandlung des Konsums von Betäubungsmitteln mit Alkoholkonsum einfordert, ist ihm zu entgegnen, dass es für eine Ungleichbehandlung wegen der unterschiedlichen Wirkungsweisen, wegen des unterschiedlichen Wissens über die Auswirkungen der Drogen auf die Fahreignung und wegen der Unterschiede der sozialen Kontrolle des Konsums sachliche Gründe gibt (vgl. BVerwG vom 23.8.1996 NZV 1996, 467 unter Hinweis auf BVerfGE 90, 145/196 f.; BayVGH vom 14.2.2006 Az. 11 ZB 05.1406 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.08.1996 - 11 B 48.96

    Straßenverkehrsrecht - Drogenscreening bei Fahreignungszweifeln infolge

    Auszug aus VGH Bayern, 18.01.2008 - 11 CS 07.3066
    Soweit der Antragsteller unter Berufung auf den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG eine Gleichbehandlung des Konsums von Betäubungsmitteln mit Alkoholkonsum einfordert, ist ihm zu entgegnen, dass es für eine Ungleichbehandlung wegen der unterschiedlichen Wirkungsweisen, wegen des unterschiedlichen Wissens über die Auswirkungen der Drogen auf die Fahreignung und wegen der Unterschiede der sozialen Kontrolle des Konsums sachliche Gründe gibt (vgl. BVerwG vom 23.8.1996 NZV 1996, 467 unter Hinweis auf BVerfGE 90, 145/196 f.; BayVGH vom 14.2.2006 Az. 11 ZB 05.1406 m.w.N.).
  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 21.04

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogendelikt;

    Auszug aus VGH Bayern, 18.01.2008 - 11 CS 07.3066
    Das ist allerdings nur zulässig, wenn die Untersuchungsanordnung rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig war (vgl. BVerwG vom 9.6.2005 - 3 C 21/04 - BayVBl 2006, 118).
  • VGH Bayern, 25.01.2006 - 11 CS 05.1453

    Ärztliches Gutachten kann unter Umständen auch bei nur einmaligem Cannabiskonsum

    Auszug aus VGH Bayern, 18.01.2008 - 11 CS 07.3066
    Gelegentlicher Konsum i.S. des § 14 Abs. 1 Satz 4 FeV setzt nach der Rechtsprechung des Senats voraus, dass tatsächlich mindestens zweimal Cannabis in voneinander unabhängigen Konsumakten eingenommen wurde (vgl. BayVGH vom 25.1.2006 Az. 11 CS 05.1453 ZfS 2006, 294).
  • VGH Bayern, 25.01.2006 - 11 CS 05.1711

    Entziehung der Fahrerlaubnis, gelegentlicher Cannabiskonsum, Trennen von Konsum

    Auszug aus VGH Bayern, 18.01.2008 - 11 CS 07.3066
    Demgegenüber bestehen nach der Rechtsprechung des Senats bei gelegentlichem Cannabiskonsum und Fahren mit einer THC-Konzentration zwischen 1, 0 und 2, 0 ng/ml Blut Eignungszweifel i.S. des § 14 Abs. 1 Satz 4 FeV, die die Fahrerlaubnisbehörde zur Anforderung eines medizinisch-psychologischen Fahreignungsgutachtens berechtigen, mit dem ermittelt werden soll, ob der Betroffene künftig zwischen der Einnahme von Cannabis und der motorisierten Teilnahme am Straßenverkehr trennen wird (vgl. hierzu die Grundsatzentscheidung des BayVGH vom 25.1.2006 Az. 11 CS 05.1711 VRS 110 [2006], Nr. 105 [S. 310] = DAR 2006, 407; ferner BayVGH vom 18.12.2006 Az. 11 ZB 05.1069 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 10.12.2007 - 11 CS 07.2905
    Auszug aus VGH Bayern, 18.01.2008 - 11 CS 07.3066
    Ein in dem in Rede stehenden Vorbehalt etwa zum Ausdruck gebrachtes mangelndes Wissen um die beim tatsächlich stattgefundenen Rauchen aufgenommenen Stoffe könnte dem Antragsteller allenfalls dann abgenommen werden, wenn er einen detaillierten, in sich schlüssigen und auch im Übrigen glaubhaften Sachverhalt vorgetragen hätte, der einen solchen Geschehensablauf als ernsthaft möglich erscheinen lässt (vgl. zuletzt BayVGH vom 10.12.2007 Az. 11 CS 07.2905 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 18.12.2006 - 11 ZB 05.1069
    Auszug aus VGH Bayern, 18.01.2008 - 11 CS 07.3066
    Demgegenüber bestehen nach der Rechtsprechung des Senats bei gelegentlichem Cannabiskonsum und Fahren mit einer THC-Konzentration zwischen 1, 0 und 2, 0 ng/ml Blut Eignungszweifel i.S. des § 14 Abs. 1 Satz 4 FeV, die die Fahrerlaubnisbehörde zur Anforderung eines medizinisch-psychologischen Fahreignungsgutachtens berechtigen, mit dem ermittelt werden soll, ob der Betroffene künftig zwischen der Einnahme von Cannabis und der motorisierten Teilnahme am Straßenverkehr trennen wird (vgl. hierzu die Grundsatzentscheidung des BayVGH vom 25.1.2006 Az. 11 CS 05.1711 VRS 110 [2006], Nr. 105 [S. 310] = DAR 2006, 407; ferner BayVGH vom 18.12.2006 Az. 11 ZB 05.1069 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 14.02.2006 - 11 ZB 05.1406

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Konsum von Methamphetamin

    Auszug aus VGH Bayern, 18.01.2008 - 11 CS 07.3066
    Soweit der Antragsteller unter Berufung auf den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG eine Gleichbehandlung des Konsums von Betäubungsmitteln mit Alkoholkonsum einfordert, ist ihm zu entgegnen, dass es für eine Ungleichbehandlung wegen der unterschiedlichen Wirkungsweisen, wegen des unterschiedlichen Wissens über die Auswirkungen der Drogen auf die Fahreignung und wegen der Unterschiede der sozialen Kontrolle des Konsums sachliche Gründe gibt (vgl. BVerwG vom 23.8.1996 NZV 1996, 467 unter Hinweis auf BVerfGE 90, 145/196 f.; BayVGH vom 14.2.2006 Az. 11 ZB 05.1406 m.w.N.).
  • VG Oldenburg, 17.11.2008 - 7 B 2875/08

    Zum Schluss vom THC-COOH-Wert auf gelegentlichen Cannabiskonsum; Cannabis;

    Dagegen reicht es aus, wenn Cannabis mindestens zweimal in voneinander unabhängigen Konsumakten eingenommen wurde (vgl. BayVGH, Beschluss vom 18. Januar 2008 - 11 CS 07.3066 -, zitiert nach juris, Rn. 16; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29. September 2003 - 10 S 1294/03 -, zitiert nach juris, Rn. 7).
  • VG Oldenburg, 13.01.2014 - 7 B 6993/13

    Alkohol; Amphetamin; Beigebrauch; Cannabis; COOH; Entziehung der Fahrerlaubnis;

    Dagegen reicht es aus, wenn Cannabis mindestens zweimal in voneinander unabhängigen Konsumakten eingenommen wurde (vgl. BayVGH, Beschluss vom 18. Januar 2008 - 11 CS 07.3066 -, ; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29. September 2003 - 10 S 1294/03 -, ).
  • VG München, 01.04.2014 - M 1 S 14.920

    Ausreichende Begründung der Sofortvollzugsanordnung; gelegentlicher

    Diese dreimalige Einnahme erfüllt dabei bereits den Begriff des gelegentlichen Konsums (vgl. BayVGH, B.v. 18.1.2008 - 11 CS 07.3066 - juris Rn. 16: mindestens zwei Mal).
  • VG Frankfurt/Main, 28.03.2011 - 6 L 439/11

    Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund der Nichtbeibringung eines

    Damit ist die Beschreibung eines mehr als einmal eingetretenen Ereignisses gemeint (VG Frankfurt am Main, Urteil vom 18.05.2005 - E 6836/04; Beschluss vom 15.11.2005 - 6 G 4663/05; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.09.2003 - 10 S 1294/03 , VRS 106, 74 ; OVG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 13.12.2004 - 4 E 206/04; Bayerischer VGH, Beschluss vom 18.01.2008 - 11 CS 07.3066 , Rdnr. 16; anderer Auffassung aber OVG Hamburg a.a.O.).
  • VG München, 20.02.2008 - M 6b S 08.41

    Entziehung der Fahrerlaubnis; wirtschaftliches Unvermögen

    Zwar erscheint zweifelhaft, ob die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen mangelnder Eignung eine personenbezogene Prüfungsentscheidung darstellt, gegen die der Betroffene nach Art. 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 AGVwGO entweder Widerspruch einlegen oder unmittelbar Klage erheben kann, oder ob es sich dabei um einen Verwaltungsakt handelt, bei dem das Vorverfahren nach Art. 15 Abs. 2 AGVwGO entfällt (vgl. hierzu: BayVGH vom 18. Januar 2008, Az. 11 CS 07.3066).
  • VG München, 14.03.2008 - M 6a S 08.801

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Zwar erscheint zweifelhaft, ob die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen mangelnder Eignung eine personenbezogene Prüfungsentscheidung darstellt, gegen die der Betroffene nach Art. 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 AGVwGO entweder Widerspruch einlegen oder unmittelbar Klage erheben kann, oder ob es sich dabei um einen Verwaltungsakt handelt, bei dem das Vorverfahren nach Art. 15 Abs. 2 AGVwGO entfällt (vgl. hierzu: BayVGH vom 18. Januar 2008, Az. 11 CS 07.3066).
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