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   VGH Bayern, 18.01.2010 - 11 BV 08.789   

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VGH Bayern, 18.01.2010 - 11 BV 08.789 (https://dejure.org/2010,10431)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.01.2010 - 11 BV 08.789 (https://dejure.org/2010,10431)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. Januar 2010 - 11 BV 08.789 (https://dejure.org/2010,10431)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Sperrung der B 8 zwischen Nittendorf und Regensburg für den Durchgangsverkehr mit Nutzfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 12 Tonnen und mehr

  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof PDF

    Sperrung der B 8 bei Regensburg für den Mautausweichverkehr nur teilweise zulässig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 13.03.2008 - 3 C 18.07

    Autobahnmaut; Maut; Mautflucht; Mautausweichverkehr; erhebliche Auswirkungen

    Auszug aus VGH Bayern, 18.01.2010 - 11 BV 08.789
    Das Bundesverwaltungsgericht habe in seiner Entscheidung vom 13. März 2008 (BVerwGE 130, 383) die Voraussetzungen für Verkehrsbeschränkungen zur Unterbindung des Mautausweichverkehrs geklärt.

    Der Beklagte könne sich bezüglich der Frage, wann Auswirkungen erheblich i.S.v. § 45 Abs. 9 Satz 3 StVO sind, nicht auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. März 2008 (a.a.O.) stützen, da die hierin enthaltenen Ausführungen zu den tatbestandlichen Voraussetzungen von § 45 Abs. 9 Satz 3 StVO mangels Entscheidungserheblichkeit an der Rechtskraft dieser Entscheidung nicht teilhätten; es handle sich insoweit um ein unverbindliches obiter dictum.

    Es kann deshalb dahinstehen, ob das Bundesverwaltungsgericht sein Urteil vom 13. März 2008 (BVerwGE 130, 383) tragend auf die Überlegungen zu den hier problematischen Tatbestandsvoraussetzungen von § 45 Abs. 9 Satz 3 StVO gestützt hat, oder ob es sich insoweit um ein sog. obiter dictum handelt.

    Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 13. März 2008 (a.a.O.) festgestellt hat, ist die Konstellation der Lärmerhöhung durch Mautausweichverkehr mit derjenigen durch wesentliche bauliche Veränderungen an der Straße zu vergleichen und deshalb auch hier insoweit auf Immissionsorte an Gebäudeaußenwänden abzustellen.

    Zudem wäre eine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h im Lichte des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. März 2008 (a.a.O.) unverhältnismäßig.

  • VGH Bayern, 02.12.2008 - 11 CS 08.790

    Vorerst keine Sperrung der B 8 bei Regensburg für den Mautausweichverkehr

    Auszug aus VGH Bayern, 18.01.2010 - 11 BV 08.789
    Wegen des Verlaufs und der Bekundungen der Beteiligten beim Erörterungstermin am 18. Februar 2009 und der mündlichen Verhandlung am 18. Januar 2010 wird auf die jeweilige Niederschrift, wegen der weiteren Einzelheiten sowie wegen des Vorbringens der Beteiligten im Übrigen wird auf die Gerichtsakten beider Rechtszüge in dem zu entscheidenden Hauptsacheverfahren und im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (Az. 11 CS 08.790) sowie auf die beigezogenen Behördenakten Bezug genommen.

    Wie bereits in der Beschwerdeentscheidung vom 2. Dezember 2008 (Az. 11 CS 08.790) angedeutet, auf die insoweit verwiesen wird, schließt sich der Senat dabei den Ausführungen des zur Auslegung von Bundesrecht letztinstanzlich zuständigen Bundesverwaltungsgerichts zur materiellen Rechtslage an.

  • BVerwG, 05.03.1997 - 11 A 25.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Voraussetzungen eines Entscheidungsvorbehalts nach §

    Auszug aus VGH Bayern, 18.01.2010 - 11 BV 08.789
    Bei Räumen und Fenstern üblicher Größe und Beschaffenheit bei geschlossenen Einfachfenstern kann etwa nach Feststellungen des Bundesverwaltungsgerichts ein Unterschied vom 20 bis 25 dB(A) zwischen den Mittelungspegeln innen und außen angenommen werden (vgl. BVerwG vom 17.11.1999 BVerwGE 110, 81 unter Verweis auf BVerwGE 104, 123).
  • BVerwG, 17.11.1999 - 11 A 4.98

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Schallschutz; wesentliche

    Auszug aus VGH Bayern, 18.01.2010 - 11 BV 08.789
    Bei Räumen und Fenstern üblicher Größe und Beschaffenheit bei geschlossenen Einfachfenstern kann etwa nach Feststellungen des Bundesverwaltungsgerichts ein Unterschied vom 20 bis 25 dB(A) zwischen den Mittelungspegeln innen und außen angenommen werden (vgl. BVerwG vom 17.11.1999 BVerwGE 110, 81 unter Verweis auf BVerwGE 104, 123).
  • BVerwG, 05.09.2006 - 1 C 20.05

    Rücknahme einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis; Rücknahme mit Wirkung für die

    Auszug aus VGH Bayern, 18.01.2010 - 11 BV 08.789
    Der Beklagte konnte seine Ermessenserwägungen im Rahmen des Berufungsverfahrens ergänzen (§ 114 Satz 2 VwGO), da in dem angefochtenen Bescheid vom 27. April 2007 zumindest im Ansatz eine Ermessensausübung enthalten ist (vgl. etwa BVerwG vom 5.9.2006 BayVBl 2007, 218).
  • BVerwG, 19.02.1992 - 4 NB 11.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus VGH Bayern, 18.01.2010 - 11 BV 08.789
    Dem Bayer. Verwaltungsgerichtshof (Beschluss vom 7.12.2006 BayVBl 2007, 241 ff.) und dem Bundesverwaltungsgericht (Beschluss vom 19.2.1992 NJW 1992, 2844) folgend, sei eine Lärmzusatzbelastung erst ab Erhöhung des bisherigen Beurteilungspegels um 3 dB(A) für das menschliche Ohr wahrnehmbar.
  • VGH Bayern, 07.12.2006 - 11 CS 06.2450

    Aufschiebende Wirkung der Klagen gegen Nachtfahrverbot auf der B 25 angeordnet

    Auszug aus VGH Bayern, 18.01.2010 - 11 BV 08.789
    Dem Bayer. Verwaltungsgerichtshof (Beschluss vom 7.12.2006 BayVBl 2007, 241 ff.) und dem Bundesverwaltungsgericht (Beschluss vom 19.2.1992 NJW 1992, 2844) folgend, sei eine Lärmzusatzbelastung erst ab Erhöhung des bisherigen Beurteilungspegels um 3 dB(A) für das menschliche Ohr wahrnehmbar.
  • VGH Bayern, 03.05.2016 - 14 B 15.205

    Erstreckung des naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts auf Gesamtgrundstück

    Dieses konnte gemäß § 114 Satz 2 VwGO - auch durch die Landesanwaltschaft Bayern (vgl. oben unter II 2 a und BayVGH, U. v. 18.1.2010 - 11 BV 08.789 - BayVBl 2010, 371) - ergänzt werden.
  • VGH Bayern, 03.05.2016 - 14 B 15.206

    Erstreckung des naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts auf Gesamtgrundstück

    Dieses konnte gemäß § 114 Satz 2 VwGO - auch durch die Landesanwaltschaft Bayern (vgl. oben unter II 2 a und BayVGH, U. v. 18.1.2010 - 11 BV 08.789 - BayVBl 2010, 371) - ergänzt werden.
  • VG Würzburg, 14.06.2018 - W 5 K 15.1109

    Erkundungs- und Sicherungsmaßnahmen für aufgelassenen Kalksteintiefbau

    § 114 Satz 2 VwGO setzt mithin voraus, dass schon vorher bei der behördlichen Entscheidung Ermessenserwägungen hinsichtlich des Verwaltungsakts angestellt worden sind, das Ermessen also in irgendeiner Weise betätigt worden ist (OVG Lüneburg, B.v. 13.4.2007 - 2 LB 14/07 - BeckRS 2007, 22992; BayVGH, U.v. 18.1.2010 - 11 BV 08.789 - BayVBl 2010, 371).
  • VGH Bayern, 18.01.2010 - 11 BV 08.791

    Sperrung der B 8 bei Regensburg für den Mautausweichverkehr nur teilweise

    Die Lärmberechnung des Staatlichen Bauamts Regensburg vom 5. Februar 2007 habe eine Lärmbelastung der Anlieger der B 8 in Etterzhausen (Bereich westlich von Regensburg, vgl. hierzu das Parallelverfahren Az. 11 BV 08.789 betreffend die Sperrung der B 8 zwischen Nittendorf und Regensburg) zum Teil mit 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts ergeben.
  • VG Würzburg, 18.05.2018 - W 9 K 18.252

    Anordnung erkennungsdienstlicher Behandlung einer Muslimin in unverschleiertem

    § 114 Satz 2 VwGO setzt mithin voraus, dass schon vorher bei der behördlichen Entscheidung Ermessenserwägungen hinsichtlich des Verwaltungsakts angestellt worden sind, das Ermessen also in irgendeiner Weise betätigt worden ist (OVG Lüneburg, B.v. 13.4.2007 - 2 LB 14/07 - BeckRS 2007, 22992; BayVGH, U.v. 18.1.2010 - 11 BV 08.789 - BayVBl 2010, 371).
  • VG München, 23.11.2016 - M 9 K 16.974

    Erfolglose Nachbarklage gegen Nutzungsänderung einer Hotelanlage wegen

    Abs. 2 TA Lärm vorausgesetzte Erhöhung des Beurteilungspegels um 3 dB(A) eine Verdoppelung der Verkehrsbelastung erfordern würde (BayVGH, U. v. 18.1.2010 - 11 BV 08.789 - juris; B. v. 23.11.2016 - 15 CS 16.1688 - juris m. w. N. aus der Rechtsprechung; VG München, U. v. 26.9.2012 - M 9 K 11.2647 - juris).
  • VG Ansbach, 02.08.2010 - AN 10 K 09.01294

    Erheblichkeitsschwelle im Rahmen von § 45 Abs. 9 S. 3 StVO

    Hinsichtlich der Frage, unter welchen Voraussetzungen eine erhebliche Auswirkung vorliegt, führte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 18. Januar 2010 (11 BV 08.789) unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. März 2008 (3 C 18.07) Folgendes aus:.
  • VG München, 23.11.2016 - M 9 K 15.5510

    Immissionsrichtwert für eine Gemengelage

    Abs. 2 TA Lärm vorausgesetzte Erhöhung des Beurteilungspegels um 3 dB(A) eine Verdoppelung der Verkehrsbelastung erfordern würde (BayVGH, U. v. 18.1.2010 - 11 BV 08.789 - juris; B. v. 23.11.2016 - 15 CS 16.1688 - juris m. w. N. aus der Rechtsprechung; VG München, U. v. 26.9.2012 - M 9 K 11.2647 - juris).
  • VG München, 23.11.2016 - M 9 K 16.4013

    Zum Kreis der klagebefugten Nachbarn und Drittbetroffenen bei Anfechtung einer

    Abs. 2 TA Lärm vorausgesetzte Erhöhung des Beurteilungspegels um 3 dB(A) eine Verdoppelung der Verkehrsbelastung erfordern würde (BayVGH, U.v. 18.1.2010 - 11 BV 08.789 - juris; B.v. 23.11.2016 - 15 CS 16.1688 - juris m. w. N. aus der Rechtsprechung; VG München, U.v. 26.9.2012 - M 9 K 11.2647 - juris).
  • VGH Bayern, 02.12.2008 - 11 CS 08.790
    8 Wegen der weiteren Einzelheiten sowie wegen des Vorbringens der Beteiligten im Übrigen wird auf die Gerichtsakten beider Rechtszüge in dem zu entscheidenden Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes und im Hauptsacheverfahren (Az. 11 BV 08.789) sowie auf die beigezogenen Behördenakten Bezug genommen.
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