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   VGH Bayern, 18.01.2010 - 11 BV 08.791   

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https://dejure.org/2010,19169
VGH Bayern, 18.01.2010 - 11 BV 08.791 (https://dejure.org/2010,19169)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.01.2010 - 11 BV 08.791 (https://dejure.org/2010,19169)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. Januar 2010 - 11 BV 08.791 (https://dejure.org/2010,19169)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Sperrung der B 8 zwischen Rosenhof und Schönach für den Durchgangsverkehr mit Nutzfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 12 Tonnen und mehr (aufgehoben)

  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof PDF

    Sperrung der B 8 bei Regensburg für den Mautausweichverkehr nur teilweise zulässig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 13.03.2008 - 3 C 18.07

    Autobahnmaut; Maut; Mautflucht; Mautausweichverkehr; erhebliche Auswirkungen

    Auszug aus VGH Bayern, 18.01.2010 - 11 BV 08.791
    Das Bundesverwaltungsgericht habe in seiner Entscheidung vom 13. März 2008 (BVerwGE 130, 383) die Voraussetzungen für Verkehrsbeschränkungen zur Unterbindung des Mautausweichverkehrs geklärt.

    Der Beklagte könne sich bezüglich der Frage, wann Auswirkungen erheblich i.S.v. § 45 Abs. 9 Satz 3 StVO sind, nicht auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. März 2008 (a.a.O.) stützen, da die hierin enthaltenen Ausführungen zu den tatbestandlichen Voraussetzungen von § 45 Abs. 9 Satz 3 StVO mangels Entscheidungserheblichkeit an der Rechtskraft dieser Entscheidung nicht teilhätten; es handle sich insoweit um ein unverbindliches obiter dictum.

    Es kann deshalb dahinstehen, ob das Bundesverwaltungsgericht sein Urteil vom 13. März 2008 (BVerwGE 130, 383) tragend auf die Überlegungen zu den hier problematischen Tatbestandsvoraussetzungen von § 45 Abs. 9 Satz 3 StVO gestützt hat, oder ob es sich insoweit um ein sog. obiter dictum handelt.

    Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 13. März 2008 (a.a.O.) festgestellt hat, ist die Konstellation der Lärmerhöhung durch Mautausweichverkehr mit derjenigen durch wesentliche bauliche Veränderungen an der Straße zu vergleichen und deshalb auch hier insoweit auf Immissionsorte an Gebäudeaußenwänden abzustellen.

    Sie wäre aber dennoch im Lichte des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. März 2008 (a.a.O.) unverhältnismäßig, weil sie ganz überwiegend Verkehrsteilnehmer des fließenden Verkehrs träfe, die mit der Mautflucht nichts zu tun haben.

  • VGH Bayern, 02.12.2008 - 11 CS 08.794

    Vorerst keine Sperrung der B 8 bei Regensburg für den Mautausweichverkehr

    Auszug aus VGH Bayern, 18.01.2010 - 11 BV 08.791
    Aus den im zugehörigen Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (Az. 11 CS 08.794) vorgelegten Isophonenkarten ergebe sich, dass im Bereich Wolfskofen bei sechs Anwesen auch ohne tatsächlichen Mautausweichverkehr die Lärmbelastung nachts über 60 dB(A) liege.

    Wegen des Verlaufs und der Bekundungen der Beteiligten beim Erörterungstermin am 18. Februar 2009 und der mündlichen Verhandlung am 18. Januar 2010 wird auf die jeweilige Niederschrift, wegen der weiteren Einzelheiten sowie wegen des Vorbringens der Beteiligten im Übrigen wird auf die Gerichtsakten beider Rechtszüge in dem zu entscheidenden Hauptsacheverfahren und im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (Az. 11 CS 08.794) sowie auf die beigezogenen Behördenakten Bezug genommen.

    Wie bereits in der Beschwerdeentscheidung vom 2. Dezember 2008 (Az. 11 CS 08.794) angedeutet, auf die insoweit verwiesen wird, schließt sich der Senat dabei den Ausführungen des zur Auslegung von Bundesrecht letztinstanzlich zuständigen Bundesverwaltungsgerichts zur materiellen Rechtslage an.

  • VGH Bayern, 18.01.2010 - 11 BV 08.789

    Sperrung der B 8 bei Regensburg für den Mautausweichverkehr nur teilweise

    Auszug aus VGH Bayern, 18.01.2010 - 11 BV 08.791
    Die Lärmberechnung des Staatlichen Bauamts Regensburg vom 5. Februar 2007 habe eine Lärmbelastung der Anlieger der B 8 in Etterzhausen (Bereich westlich von Regensburg, vgl. hierzu das Parallelverfahren Az. 11 BV 08.789 betreffend die Sperrung der B 8 zwischen Nittendorf und Regensburg) zum Teil mit 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts ergeben.
  • BVerwG, 17.11.1999 - 11 A 4.98

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Schallschutz; wesentliche

    Auszug aus VGH Bayern, 18.01.2010 - 11 BV 08.791
    Bei Räumen und Fenstern üblicher Größe und Beschaffenheit bei geschlossenen Einfachfenstern kann etwa nach Feststellungen des Bundesverwaltungsgerichts ein Unterschied von 20 bis 25 dB(A) zwischen den Mittelungspegeln innen und außen angenommen werden (vgl. BVerwG vom 17.11.1999 BVerwGE 110, 81 unter Verweis auf BVerwGE 104, 123).
  • BVerwG, 05.03.1997 - 11 A 25.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Voraussetzungen eines Entscheidungsvorbehalts nach §

    Auszug aus VGH Bayern, 18.01.2010 - 11 BV 08.791
    Bei Räumen und Fenstern üblicher Größe und Beschaffenheit bei geschlossenen Einfachfenstern kann etwa nach Feststellungen des Bundesverwaltungsgerichts ein Unterschied von 20 bis 25 dB(A) zwischen den Mittelungspegeln innen und außen angenommen werden (vgl. BVerwG vom 17.11.1999 BVerwGE 110, 81 unter Verweis auf BVerwGE 104, 123).
  • BVerwG, 19.02.1992 - 4 NB 11.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus VGH Bayern, 18.01.2010 - 11 BV 08.791
    Dem Bayer. Verwaltungsgerichtshof (Beschluss vom 7.12.2006 BayVBl 2007, 241 ff.) und dem BVerwG (Beschluss vom 19.2.1992 NJW 1992, 2844) folgend sei eine Lärmzusatzbelastung erst ab Erhöhung des bisherigen Beurteilungspegels um 3 dB(A) für das menschliche Ohr wahrnehmbar.
  • BVerwG, 05.09.2006 - 1 C 20.05

    Rücknahme einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis; Rücknahme mit Wirkung für die

    Auszug aus VGH Bayern, 18.01.2010 - 11 BV 08.791
    Der Beklagte konnte seine Ermessenserwägungen im Rahmen des Berufungsverfahrens ergänzen (§ 114 Satz 2 VwGO), da in dem angefochtenen Bescheid vom 27. April 2007 zumindest im Ansatz eine Ermessensausübung enthalten ist (vgl. etwa BVerwG vom 5.9.2006 BayVBl 2007, 218).
  • VGH Bayern, 07.12.2006 - 11 CS 06.2450

    Aufschiebende Wirkung der Klagen gegen Nachtfahrverbot auf der B 25 angeordnet

    Auszug aus VGH Bayern, 18.01.2010 - 11 BV 08.791
    Dem Bayer. Verwaltungsgerichtshof (Beschluss vom 7.12.2006 BayVBl 2007, 241 ff.) und dem BVerwG (Beschluss vom 19.2.1992 NJW 1992, 2844) folgend sei eine Lärmzusatzbelastung erst ab Erhöhung des bisherigen Beurteilungspegels um 3 dB(A) für das menschliche Ohr wahrnehmbar.
  • VG Ansbach, 02.08.2010 - AN 10 K 09.01294

    Erheblichkeitsschwelle im Rahmen von § 45 Abs. 9 S. 3 StVO

    Nach der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 18. Januar 2010 (a.a.O.), der sich das Gericht anschließt, wäre eine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h im Lichte der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. März 2008 (a.a.O.) unverhältnismäßig.

    2.5 Die streitgegenständlichen Anordnungen sind auch nicht vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 18. Januar 2010 (11 BV 08.791) unverhältnismäßig.

  • VGH Bayern, 02.12.2008 - 11 CS 08.794

    Vorerst keine Sperrung der B 8 bei Regensburg für den Mautausweichverkehr

    Wegen der weiteren Einzelheiten sowie wegen des Vorbringens der Beteiligten im Übrigen wird auf die Gerichtsakten beider Rechtszüge in dem zu entscheidenden Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes und im Hauptsacheverfahren (Az. 11 BV 08.791) sowie auf die beigezogenen Behördenakten Bezug genommen.
  • VGH Bayern, 02.12.2008 - 11 CS 08.790
    8 Wegen der weiteren Einzelheiten sowie wegen des Vorbringens der Beteiligten im Übrigen wird auf die Gerichtsakten beider Rechtszüge in dem zu entscheidenden Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes und im Hauptsacheverfahren (Az. 11 BV 08.791) sowie auf die beigezogenen Behördenakten Bezug genommen.
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