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   VGH Bayern, 18.02.2008 - 1 CS 07.2192   

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VGH Bayern, 18.02.2008 - 1 CS 07.2192 (https://dejure.org/2008,76242)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.02.2008 - 1 CS 07.2192 (https://dejure.org/2008,76242)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. Februar 2008 - 1 CS 07.2192 (https://dejure.org/2008,76242)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Baugenehmigung; Aufstockung eines Wohnhauses; Grenzanbau; teilweise frei stehende Grenzwand; teilweiser Anbau an Wohnhaus auf dem angrenzenden Grundstück; aufeinander abgestimmte Planung der beiden Gebäude; Schutz vor Einblicken als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Bayern, 26.01.2000 - 26 CS 99.2723

    Gebäudehöhen bei Grenzbebauung)

    Auszug aus VGH Bayern, 18.02.2008 - 1 CS 07.2192
    Denn bei einer "einseitigen" Aufstockung eines Doppelhauses, mit der das Vorhaben in seinem mittleren Teil verglichen werden kann, reicht es in der Regel aus, wenn das neue Geschoss so weit von der gemeinsamen Grenze abgerückt wird, dass der Abstand der Höhe der neuen freistehenden Wandfläche bzw. der Mindestabstandsfläche von 3 m entspricht (vgl. BayVGH vom 26.01.2000 BayVBl 2001, 628 = BRS 63 Nr. 136).
  • VGH Bayern, 07.05.2007 - 2 B 04.3589
    Auszug aus VGH Bayern, 18.02.2008 - 1 CS 07.2192
    Unter Zugrundelegung der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH vom 20.12.1988 BayVBl 1990, 721 [Errichtung eines Anbaus in den Abstandsflächen]; vom 23.5.2005 - 25 ZB 03.881 - Juris; vom 7.5.2007 - 2 B 04.3589 - Juris [jeweils Veränderungen im Bereich des Daches] dürfte dieser Beurteilung, die im Übrigen hinsichtlich der Nordseite des Gebäudes wohl auf der im weiteren Verlauf des Genehmigungsverfahrens revidierten Annahme beruht, dass dort das 16 m-Privileg des Art. 6 Abs. 5 Satz 1 BayBO a. F. angewendet werden kann, nicht zu folgen sein. Vielmehr dürften die Voraussetzungen, unter denen die zitierte Rechtsprechung eine abstandsflächenrechtliche Gesamtbeurteilung für erforderlich hält, erfüllt sein, weil die nördliche Außenwand des Wohngebäudes der Antragsteller in erheblichem Umfang frei an der im Zuge der Grundstücksteilung gebildeten Grenze steht, ohne dass, wie bereits dargelegt wurde, das Nichteinhalten einer Abstandsfläche in dem von offener Bauweise (§ 22 Abs. 1 und 2 BauNVO) geprägten Gebiet bauplanungsrechtlich gerechtfertigt wäre.
  • VGH Bayern, 13.12.2007 - 1 CS 07.2017
    Auszug aus VGH Bayern, 18.02.2008 - 1 CS 07.2192
    Sollten in dieser Hinsicht Mängel vorliegen, wären nicht die Antragsteller, sondern die Eigentümer des südlich angrenzenden Grundstücks Fl.Nr. .../3 in ihren Rechten verletzt (vgl. BayVGH vom 13.12.2007 - 1 CS 07.2017 - Juris; vom 24.5.2006 - 1 CS 06.90 - Juris).
  • BVerwG, 23.04.1998 - 4 B 40.98

    Berufungszulassung; Bindungswirkung; Änderung der maßgeblichen Sach- und

    Auszug aus VGH Bayern, 18.02.2008 - 1 CS 07.2192
    Änderungen des materiellen Rechts durch die am 1. Januar 2008 in Kraft getretene Neufassung des Gesetzes sind nur zu berücksichtigen, soweit sie sich zugunsten der Beigeladenen auswirken (BVerwG vom 23.8.1998 NVwZ 1998, 1179).
  • BVerwG, 24.02.2000 - 4 C 12.98

    Bebauungsplan; Bauweise, offene; Begriff des Doppelhauses; Nachbarschutz;

    Auszug aus VGH Bayern, 18.02.2008 - 1 CS 07.2192
    Steht jedoch ein erheblicher Teil mindestens einer Wand frei an der Grenze, so handelt es sich nicht mehr um ein Doppelhaus im bauplanungsrechtlichen Sinn (BVerwG vom 24.2.2000 BVerwGE 110, 355 = NVwZ 2000, 1055).
  • OVG Berlin, 17.10.2003 - 2 B 8.01

    Nachbarschutz bei formellen Mängeln der Bauvorlagen?

    Auszug aus VGH Bayern, 18.02.2008 - 1 CS 07.2192
    Eine auf der Grundlage mangelhafter Bauvorlagen erteilte Baugenehmigung kann vom Grundstücksnachbarn nur dann mit Erfolg angegriffen werden, wenn sich nicht mit der gebotenen Bestimmtheit feststellen lässt, ob das Vorhaben den maßgebenden nachbarschützenden Vorschriften entspricht (vgl. OVG NRW vom 14.11.2001 BRS 64 Nr. 122; OVG Berlin vom 17.10.2003 BauR 2004, 987; BayVGH vom 10.4.2006 - 1 ZB 04.3506 - Juris).
  • VGH Bayern, 17.04.2000 - GrS 1/99

    Unterschreitung der Abstandsflächentiefe vor mehr als zwei Außenwänden

    Auszug aus VGH Bayern, 18.02.2008 - 1 CS 07.2192
    Das verbleibende (eine) Privileg kann nicht angewendet werden, weil das Gebäude eine "volle", gemäß Art. 6 Abs. 4 BayBO a. F. bemessene Abstandsfläche auf mehr als einer Seite, nämlich auf der Nord- und der Südseite, nicht einhält (vgl. BayVGH vom VGH n. F. 53, 89 = BayVBl 2000, 562).
  • VGH Bayern, 27.08.2002 - 8 CS 02.1514

    Anfechtung einer sofort vollziehbaren Besitzeinweisung in Grundstücke;

    Auszug aus VGH Bayern, 18.02.2008 - 1 CS 07.2192
    Nach summarischer Prüfung des nach § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO für die Beschwerdeentscheidung in erster Linie (zu dieser Einschränkung vgl. BayVGH vom 27.8.2002 BayVBl 2003, 304; vom 10.7.2006 - 1 CS 06.407) maßgebenden Beschwerdevorbringen verstößt die im vereinfachten Genehmigungsverfahren erteilte Baugenehmigung gegen Rechte der Antragsteller schützende Vorschriften, die in diesem Verfahren zu prüfen waren (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO, Art. 73 Abs. 1 BayBO a. F.).
  • VGH Bayern, 16.07.2003 - 1 CS 03.1011

    Nachbarrechtlicher Streit über die Erteilung einer Baugenehmigung zum Abbruch

    Auszug aus VGH Bayern, 18.02.2008 - 1 CS 07.2192
    Zwar liegt der Entscheidung des Senats, auf die sich die Behörde hierbei beruft (Beschluss vom 16.7.2003 BauR 2004, 65 = BRS 66 Nr. 137) ein anderer Sachverhalt zugrunde (in jenem Fall betraf die Abweichung nicht die Seite, auf der das Gebäude [teilweise] an der Grenze steht, sondern die gegenüberliegende Seite).
  • VGH Bayern, 23.05.2005 - 25 ZB 03.881

    Zulassungsantrag, Begründungsfrist, Fristversäumnis durch Vertreter des

    Auszug aus VGH Bayern, 18.02.2008 - 1 CS 07.2192
    Unter Zugrundelegung der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH vom 20.12.1988 BayVBl 1990, 721 [Errichtung eines Anbaus in den Abstandsflächen]; vom 23.5.2005 - 25 ZB 03.881 - Juris; vom 7.5.2007 - 2 B 04.3589 - Juris [jeweils Veränderungen im Bereich des Daches] dürfte dieser Beurteilung, die im Übrigen hinsichtlich der Nordseite des Gebäudes wohl auf der im weiteren Verlauf des Genehmigungsverfahrens revidierten Annahme beruht, dass dort das 16 m-Privileg des Art. 6 Abs. 5 Satz 1 BayBO a. F. angewendet werden kann, nicht zu folgen sein. Vielmehr dürften die Voraussetzungen, unter denen die zitierte Rechtsprechung eine abstandsflächenrechtliche Gesamtbeurteilung für erforderlich hält, erfüllt sein, weil die nördliche Außenwand des Wohngebäudes der Antragsteller in erheblichem Umfang frei an der im Zuge der Grundstücksteilung gebildeten Grenze steht, ohne dass, wie bereits dargelegt wurde, das Nichteinhalten einer Abstandsfläche in dem von offener Bauweise (§ 22 Abs. 1 und 2 BauNVO) geprägten Gebiet bauplanungsrechtlich gerechtfertigt wäre.
  • VGH Bayern, 10.04.2006 - 1 ZB 04.3506

    Berufungszulassung (abgelehnt); baurechtliche Nachbarklage; Erlöschen der

  • VGH Bayern, 24.05.2006 - 1 CS 06.90
  • VGH Bayern, 10.07.2006 - 1 CS 06.407

    Kostenentscheidung nach Hauptsacherledigung; Antrag auf Anordnung der

  • VGH Bayern, 14.02.2018 - 15 CS 17.2549

    Nachbarklage: Wegfall der Doppelhaus-Bindung bei Verletzung des wechselseitigen

    Ein entsprechendes Abwehrrecht kann nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen in Erwägung gezogen werden (vgl. BayVGH, U.v. 24.11.2015 - 15 B 13.2414 - juris Rn. 24, 26: bauplanungsrechtliche Rahmensetzung durch zwingend vorgegebene eingeschossige Flachdachbauweise; B.v. 18.2.2008 - 1 CS 07.2192 - juris Rn. 35 bis 37: Einzelbaugenehmigung, die zugrunde liegende Konzeption - auch hier eingeschossige Flachdachbauweise - führte für einen Teil zu einem vor Einblicken völlig geschützten Bereich).
  • VGH Bayern, 31.10.2008 - 14 CS 08.1970

    Nachbarrechtsschutz; Abstandsflächen; Festlegung der Geländeoberfläche;

    Ist in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren über eine baurechtliche Nachbarklage - wie hier - zu entscheiden, beantwortet sich die Frage, ob eine angefochtene Baugenehmigung den Nachbarn in seinen Rechten verletzt, grundsätzlich nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Genehmigungserteilung (vgl. z.B. BVerwG vom 23.4.1998 NVwZ 1998, 1179 f.; BayVGH vom 18.2.2008 Az. 1 CS 07.2192, juris RdNr. 16).

    Im übrigen sind auch nach der Übergangsregelung des Art. 83 Abs. 1 BayBO 2008 nur die verfahrensrechtlichen Regelungen der BayBO 1989 anwendbar, während die neuen materiell-rechtlichen Vorschriften grundsätzlich von ihrem Inkrafttreten am 1. Januar 2008 an gelten (vgl. BayVGH vom 10.6.2008 Az. 9 ZB 04.3322, juris RdNr. 7; vom 18.2.2008 Az. 1 CS 07.2192, juris RdNr. 15; Decker in Simon/Busse, BayBO, Stand Juni 2008, RdNr. 31 zu Art. 83; Jäde/Dirnberger/Bauer/Weiß, die neue BayBO, RdNr. 22 zu Art. 83; IMS über Vollzugshinweise zur BayBO 2008 vom 13. Dezember 2007 Nr. 83.1).

  • VG Regensburg, 14.07.2015 - RN 6 K 13.1841

    Rechtsschutz gegen die einem Nachbarn erteilte Baugenehmigung

    Nachbarn sind grundsätzlich rechtlich nicht gegen Einblickmöglichkeiten von den angrenzenden Grundstücken aus geschützt (vgl. BayVGH, B. v. 30.11.2006 - 14 CS 06.3015; B. v. 5.9.2012 - 15 CS 12.23; B. v. 23.12.2013 - 15 CS 13.1445; zum Schutz vor Einblicken als ausnahmsweise rechtlich geschütztes Nachbarinteresse vgl. BayVGH, B. v. 18.2.2008 - 1 CS 07.2192; B. v. 8.5.2008 - 14 B 06.2813; B. v. 10.5.2012 - 2 CS 12.795).
  • VG Regensburg, 13.01.2015 - RN 6 K 14.823

    Erfolglose Klage gegen die Baugenehmigung der Nachbarin

    Nachbarn sind grundsätzlich rechtlich nicht gegen Einblicksmöglichkeiten von den angrenzenden Grundstücken aus geschützt (vgl. BayVGH, B.v. 30.11.2006 - 14 CS 06.3015; zum Schutz vor Einblicken als ausnahmsweise rechtlich geschütztes Nachbarinteresse vgl. BayVGH, B.v. 18.2.2008 - 1 CS 07.2192; B.v. 8.5.2008 - 14 B 06.2813; B.v. 10.5.2012 - 2 CS 12.795).
  • VG Würzburg, 18.05.2009 - W 5 K 08.1691

    Unterlassene Nachbarbeteilung; Abstandsflächenrechtliche Neubewertung bei

    Jedoch sind Änderungen des materiellen Rechts durch die am 1. Januar 2008 in Kraft getretene BayBO in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 zu berücksichtigen, soweit sie sich - wie im Falle der Vorschrift des Art. 6 Abs. 9 Satz 1 Nr. 3 BayBO - zugunsten des Beigeladenen auswirken (BayVGH, B.v. 18.02.2008, Az.: 1 CS 07.2192).
  • VG Bayreuth, 05.07.2019 - B 2 S 19.223

    Erfolgreicher Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO: Abweichung von

    Es ist stets auch zu prüfen, ob die Schmälerung nachbarlicher Interessen durch überwiegende Interessen des Bauherrn oder überwiegende öffentliche Belange gerechtfertigt ist (vgl. BayVGH, B.v. 18.2.2008 - 1 CS 07.2192 - juris; B.v. 16.7.2007 - 1 CS 07.1340 - juris).
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