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   VGH Bayern, 18.02.2008 - 12 B 06.1846   

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https://dejure.org/2008,76243
VGH Bayern, 18.02.2008 - 12 B 06.1846 (https://dejure.org/2008,76243)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.02.2008 - 12 B 06.1846 (https://dejure.org/2008,76243)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. Februar 2008 - 12 B 06.1846 (https://dejure.org/2008,76243)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Kinder- und JugendhilfeEingliederungshilfe nach § 35 a SGB VIII; Feststellungen zur Frage der Teilhabebeeinträchtigung; Zeitabschnittsweise Prüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 11.08.2005 - 5 C 18.04

    Antrag als Erfordernis für jugendhilferechtliche Eingliederungshilfe;

    Auszug aus VGH Bayern, 18.02.2008 - 12 B 06.1846
    Dass der Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die Kosten der von dritter Seite durchgeführten Eingliederungsmaßnahme nur aufkommen muss, wenn der Hilfebedarf rechtzeitig an ihn herangetragen worden ist, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach die Kosten der Hilfe grundsätzlich nur dann vom Jugendhilfeträger zu übernehmen sind, wenn die Hilfe auf Grundlage einer Entscheidung nach Maßgabe des Hilfeplans unter Beachtung des Wunsch- und Wahlrechts erbracht wird (BVerwG vom 11.8.2005 BVerwGE 124, 83).

    Die Beklagte hat die Kosten der insoweit selbst beschafften Maßnahme für den Zeitraum bis zum 11. März 2005 davon abweichend auch nicht nach den von der Rechsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten Grundsätzen für eine Übernahme der Kosten selbst beschaffter Hilfemaßnahmen (vgl. dazu BVerwG vom 11.8.2005 a. a. O.), wie sie seit dem 1. Oktober 2005 in § 36 a SGB VIII auch ihre gesetzliche Verankerung gefunden haben (siehe dazu BT-Drs. 15/3676 vom 8.9.2004 S. 26), zu übernehmen.

    Es sind mithin Zeitabschnitte zu bilden, in denen der zuständige Jugendhilfeträger von sich aus oder aufgrund äußeren Anlasses gehalten ist, erneut zu entscheiden, ob die Ablehnung Fortbestand haben kann, oder ob sich der Hilfebedarf des Betroffenen dergestalt geändert hat, dass nunmehr die begehrte Hilfe zu leisten ist (vgl. dazu BVerwG vom 11.8.2005 a. a. O.; BayVGH vom 30.1.2008 Az. 23 B 07.280; OVG NRW vom 14.3.2003 NVwZ-RR 2003, 864).

    Eine solche Rechtsfolge ergibt sich vorliegend weder aus der oben bereits angeführten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Übernahme der Kosten selbst beschaffter Hilfemaßnahmen (vgl. dazu BVerwG vom 11.8.2005 a. a. O.) noch aus dem am 1. Oktober 2005 in Kraft getretenen § 36 a Abs. 3 SGB VIII (siehe dazu BT-Drs. 15/3676 vom 8.9.2004 S. 26).

    Richtigerweise bedarf es dazu auch "weiterer Ermittlungen im Tatsächlichen" (BVerwG vom 11.8.2005 a.a.O.).

    Allerdings ist zu erwägen, wie es sich auswirkt, wenn der Kläger gegebenenfalls zum Ende des jeweiligen Schuljahres das Internat verlassen hätte und dass eine solche Änderung der Eingliederungsmaßnahme aber dann hinzunehmen gewesen wäre, wenn die umstellungsbedingten Schwierigkeiten lediglich in einer Übergangsphase zu erwarten gewesen wären oder durch flankierende Hilfe hätten aufgefangen werden können (zu alledem BVerwG vom 11.8.2005 a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.01.2003 - 9 S 2268/02

    Integration Behinderter in allgemeine Schule - Integrationshelfer

    Auszug aus VGH Bayern, 18.02.2008 - 12 B 06.1846
    Soweit eingewandt wird, der Kläger sei schon nicht befähigt, staatliche Regelschulen zu besuchen, ist daran zu denken, die Schulaufsichtsbehörden beizuziehen (vgl. etwa VGH BW vom 14.1.2003 FEVS 54, 218).
  • BVerwG, 31.08.1995 - 5 C 9.94

    Anspruch auf blindengerechten PC im Rahmen der Eingliederungshilfe -

    Auszug aus VGH Bayern, 18.02.2008 - 12 B 06.1846
    Denn, hat - wie hier - die Behörde die Kostenübernahme für den Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung hinaus für einen in die Zukunft hineinreichenden Zeitraum abgelehnt, so ist für die gerichtliche Überprüfung die Sach- und Rechtslage im gesamten Regelungszeitraum maßgebend (BVerwG vom 31.8.1995 NJW 1996, 2588).
  • BVerwG, 28.09.2000 - 5 C 29.99

    Antragserfordernis im Jugendhilferecht; Geldleistungen in der Jugendhilfe;

    Auszug aus VGH Bayern, 18.02.2008 - 12 B 06.1846
    Mit dem jugendhilferechtlichen Ziel der partnerschaftlichen Hilfe unter Achtung familialer Autonomie (siehe dazu BT-Drs. 11/59848 vom 1.12.1989 S. 42) und dem kooperativen pädagogischen Entscheidungsprozess über jugendhilferechtliche Maßnahmen deckt es sich demnach nicht, das Jugendamt zum bloßen Kostenträger einer frei gewählten Hilfeleistung zu machen (vgl. dazu BVerwG vom 28.9.2000 BVerwGE 112, 98).
  • BVerwG, 29.01.2004 - 5 C 9.03

    Aufenthalt, gewöhnlicher - vor Beginn der Leistung; Eingliederungshilfe für

    Auszug aus VGH Bayern, 18.02.2008 - 12 B 06.1846
    Der Träger der Jugendhilfe darf das etwaige Fortbestehen oder Änderungen des geltend gemachten jugendhilferechtlichen Bedarfes nicht aus den Augen verlieren (vgl. dazu BVerwG vom 29.1.2004 BVerwGE 120, 116).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2003 - 12 A 1193/01

    Voraussetzungen des Vorliegens eines Anspruchs auf Erstattung von Kosten einer

    Auszug aus VGH Bayern, 18.02.2008 - 12 B 06.1846
    Es sind mithin Zeitabschnitte zu bilden, in denen der zuständige Jugendhilfeträger von sich aus oder aufgrund äußeren Anlasses gehalten ist, erneut zu entscheiden, ob die Ablehnung Fortbestand haben kann, oder ob sich der Hilfebedarf des Betroffenen dergestalt geändert hat, dass nunmehr die begehrte Hilfe zu leisten ist (vgl. dazu BVerwG vom 11.8.2005 a. a. O.; BayVGH vom 30.1.2008 Az. 23 B 07.280; OVG NRW vom 14.3.2003 NVwZ-RR 2003, 864).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2003 - 12 A 122/02

    Kostenerstattung des Jugendhilfeträgers bei Selbstbeschaffung der Hilfeleistung

    Auszug aus VGH Bayern, 18.02.2008 - 12 B 06.1846
    Davon kann allenfalls dann abgesehen werden, wenn die Behörde es beispielsweise dem Hilfesuchenden überlässt, sich die Leistung zur Deckung eines unaufschiebbaren Bedarfs selbst zu beschaffen (so OVG NRW vom 14.3.2003 FEVS 55, 16), oder ihm trotz Kenntnis vom Hilfebedarf eine konkrete andere Hilfemöglichkeit nicht aufzeigt (zu alledem Fischer, a. a. O., § 36 a RdNr. 26 m. w. N.).
  • VG München, 09.06.2020 - M 18 E 20.1392

    Keine Übernahme der Kosten für eine zweistufige private Wirtschaftsschule

    Bei Jugendhilfemaßnahmen, die an den Schulbesuch anknüpfen, liegt grundsätzlich eine Zeitabschnittsbildung nach Schuljahren nahe (BayVGH, B.v. 21.2.2013 - 12 CE 12.2136 - juris Rn. 32; U.v. 18.2.2008 - 12 B 06.1846 - JAmt 2008, 596; VG Magdeburg, B.v. 26.11.2012 - 4 B 235/12 - juris Rn. 6).
  • VG Freiburg, 07.10.2021 - 4 K 1152/21

    Eingliederungshilfe bei Legasthenie und Dyskalkulie

    Allerdings liegt hier ein Fall sogenannter schulbezogener Eingliederungshilfe vor, bei dem regelmäßig eine Erstreckung des Beurteilungszeitraums bis zum Ende des Schuljahres in Betracht zu ziehen ist (vgl. VG Sigmaringen, Urt. v. 12.12.2018 - 2 K 11183/17 -, juris Rn. 22; vgl. auch Bayer. VGH, Urt. v. 18.02.2008 - 12 B 06.1846 -, juris Rn. 36: zeitabschnittsweise Prüfung nach Schuljahren bei Hilfen für eine angemessene Schulbildung).

    Wird die Behörde von dem Betroffenen nicht rechtzeitig vor der Selbstbeschaffung über seinen Hilfebedarf in Kenntnis gesetzt, führt dies nicht zwangsläufig zum Wegfall des Kostenerstattungsanspruchs, sondern unter Umständen lediglich zu einer Kürzung des Anspruchs um den betroffenen Zeitraum (ebenso von Koppenfels-Spies, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 2. Aufl. 2018, § 36a Rn. 47 f. m.w.N.: Ein Kostenanspruch ist bei nicht rechtzeitigem Inkenntnissetzen nur für die Vergangenheit, nicht aber zwangsläufig auch für spätere Zeitabschnitte ausgeschlossen, wenn die Selbstbeschaffung nachträglich zulässig geworden ist; OVG NRW, Urt. v. 14.03.2003 - 12 A 1193/01 -, juris Ls. 2 und Rn. 37 ff.: Annahme eines Erstattungsanspruchs für einen späteren Zeitabschnitt bei nicht rechtzeitigem Inkenntnissetzen; vgl. auch Bayer. VGH, Urt. v. 18.02.2008 - 12 B 06.1846 -, juris Rn. 36: "zeitabschnittsweise Prüfung"; die Frage offenlassend Hess. VGH, Urt. v. 20.08.2009 - 10 A 1799/08 -, juris Rn. 72).

  • VG Ansbach, 31.07.2008 - AN 14 K 07.01847

    Feststellung der Teilhabebeeinträchtigung; rechtzeitige Antragstellung;

    Das Jugendamt hat im Rahmen des fachlichen Zusammenwirkens von ärztlichen und sozialpädagogischen Fachkräften nachvollziehbare und gerichtlich überprüfbare Aussagen dahingehend getroffen, dass eine Teilhabebeeinträchtigung nicht vorliegt (vgl. hierzu auch BayVGH vom 18.2.2008, 12 B 06.1846; Juris).

    Denn der Jugendhilfeträger muss zur pflichtgemäßen Prüfung sowohl der Anspruchsvoraussetzungen als auch möglicher Hilfemaßnahmen in der Lage sein (vgl. BayVGH vom 18.2.2008, 12 B 06.1846; Juris).

    All dies zeigt, dass die Klägervertreterin die Maßnahme gerade nicht im Zusammenwirken mit dem Jugendhilfeträger ergriffen hat und es ihr ohne weiteres möglich und zumutbar gewesen wäre, den Antrag auf Übernahme der Internatskosten vor Beginn des Schuljahres zu stellen und damit den Beklagten rechtzeitig im Sinn des § 36 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB VIII über den konkreten Hilfebedarf in Kenntnis zu setzen bzw. das konkrete Hilfebegehren an den Jugendhilfeträger heranzutragen (vgl. hierzu BayVGH vom 18.2.2008, a.a.O.).

  • VG Ansbach, 19.03.2008 - AN 14 K 07.01847

    Feststellung der Teilhabebeeinträchtigung; Untersuchungsgrundsatz im Hinblick auf

    Nach alledem hat der Beklagte die für die in der nächsten Stufe zu treffende Ermessensentscheidung über die erforderliche und geeignete Hilfeart notwendigen Entscheidungsgrundlagen nicht vollständig und zutreffend ermittelt (vgl. BayVGH, Urteil vom 18.2.2008, Az.: 12 B 06.1846), so dass sich der angefochtene Bescheid jedenfalls ab dem Erlasszeitpunkt 11. Juni 2007 voraussichtlich als rechtswidrig erweist.

    Zu den beiden Tatbestandsvoraussetzungen des § 35 a Abs. 1 SGB VIII kommt hinzu, dass die hilfebedürftige Person so rechtzeitig einen Antrag auf Hilfegewährung stellt, dass der Jugendhilfeträger zur pflichtgemäßen Prüfung sowohl der Anspruchsvoraussetzungen als auch möglicher Hilfemaßnahmen in der Lage ist (vgl. BayVGH vom 18.2.2008, a.a.O.).

    All dies zeigt, dass es der Klägervertreterin ohne weiteres möglich und zumutbar gewesen wäre, den Antrag auf Übernahme der Internatskosten vor Beginn des Schuljahres zu stellen und damit den Beklagten rechtzeitig im Sinn des § 36 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB VIII über den konkreten Hilfebedarf in Kenntnis zu setzen bzw. das konkrete Hilfebegehren an den Jugendhilfeträger heranzutragen (vgl. hierzu BayVGH vom 18.2.2008, a.a.O.).

  • VG Augsburg, 23.09.2008 - Au 3 K 08.184

    Kinder- und Jugendhilfe; seelische Behinderung; Erforderlichkeit;

    Soweit Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung (§ 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Zwölften Buchs des Sozialgesetzbuches/SGB XII) geleistet werden soll, ist daher der Bedarf nach Schuljahren zu bestimmen (BayVGH vom 30.1.2008, 12 B 07.280; vom 18.2.2008, 12 B 06.1846).

    Stellungnahmen im Klageverfahren ersetzen eine Entscheidung des Jugendhilfeträgers nicht (BayVGH vom 18.2.2008, a.a.O.).

    a) Voraussetzung für die Bewilligung einer Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche ist nach § 35 a Abs. 1 des Sozialgesetzbuches Achtes Buch - Kinder- und Jugendhilfe - SGB VIII, dass die seelische Gesundheit des Betroffenen mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für sein Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher seine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist (BayVGH vom 30.1.2008, a.a.O.; vom 18.2.2008, a.a.O., VG Ansbach vom 31.7.2008, An 14 K 07.1847).

  • VGH Bayern, 21.02.2013 - 12 CE 12.2136

    Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII

    Erforderlich ist ferner eine zeitabschnittweise, regelmäßig auf Schuljahre abstellende Betrachtungsweise (vgl. BayVGH, U.v. 18.2.2008 - 12 B 06.1846 - JAmt 2008, 596 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2015 - 12 A 1350/14

    Anspruch eines jugendlichen Schülers auf Gewährung von Eingliederungshilfe nach

    - 12 B 06.1846 -, juris, m.w.N.
  • VGH Bayern, 18.02.2013 - 12 CE 12.2104

    Jugendhilfe

    Anders als die Auswahl der konkret notwendigen und geeigneten Hilfemaßnahme ist das Vorliegen einer Teilhabebeeinträchtigung als unbestimmter Rechtsbegriff gerichtlich voll überprüfbar und besteht auf Seiten des Jugendamts kein Beurteilungsspielraum (vgl. BayVGH, B.v. 21.1.2009 - 12 CE 08.2731 - BayVBl 2010, 412 f., B.v. 18.2.2008 - 12 B 06.1846; Wiesner, SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe, 4. Aufl. 2011, § 35a Rn. 25a; Fischer in Schellhorn/Fischer/Mann/Kern, SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe, 4. Aufl. 2012, § 35a Rn. 13 f.).
  • VG Würzburg, 24.11.2022 - W 3 K 21.1437

    Untätigkeitsklage, Kostenübernahme, selbstbeschaffte Eingliederungshilfe,

    Dies ist nur dann der Fall, wenn die hilfebedürftige Person den Hilfebedarf so rechtzeitig an den Jugendhilfeträger heranträgt, dass dieser zur pflichtgemäßen Prüfung sowohl der Anspruchsvoraussetzungen als auch möglicher Hilfemaßnahmen in der Lage ist (BVerwG, U.v. 11.8.2005 - 5 C 18/04 - NVwZ 2006, 697 Rn. 19; B.v. 22.5.2008 - 5 B 130.07 - JAmt 2008, 600; BayVGH, U.v. 18.2.2008 - 12 B 06.1846 - JAmt 2008, 596, 597; OVG NRW, U.v. 22.8.2014 - 12 A 3019/11 - JAmt 2015, 517, 518).

    Mit dem jugendhilferechtlichen Ziel der partnerschaftlichen Hilfe unter Achtung familialer Autonomie (BT-Drs. 11/5948, S. 42) und dem kooperativen pädagogischen Entscheidungsprozess über jugendhilferechtliche Maßnahmen wäre es unvereinbar, wenn sich die Funktion des Jugendamts auf die einer bloßen Zahlstelle beschränkte, die erst nachträglich in die kostenmäßige Abwicklung des Hilfefalles eingeschaltet wird (vgl. BVerwG, U.v. 28.9.2000 - 5 C 29/99 - NVwZ-RR 2001, 763, 764; BayVGH, U.v. 18.2.2008 - 12 B 06.1846 - JAmt 2008, 596, 597).

  • VG Freiburg, 07.10.2021 - 4 K 195/21

    Eingliederungshilfe für eine Schulbegleitung im Rahmen der Beschulung im

    Allerdings liegt hier ein Fall sogenannter schulbezogener Eingliederungshilfe vor, bei dem regelmäßig eine Erstreckung des Beurteilungszeitraums bis zum Ende des Schuljahres in Betracht zu ziehen ist (ebenso VG Sigmaringen, Urt. v. 12.12.2018 - 2 K 11183/17 -, juris Rn. 22; vgl. zum Ganzen auch Bayer. VGH, Urt. v. 18.02.2008 - 12 B 06.1846 -, juris Rn. 36: zeitabschnittsweise Prüfung nach Schuljahren bei Hilfen für eine angemessene Schulbildung; VG München, Beschl. v. 18.02.2020 - M 18 E 19.5506 -, juris Rn. 58: Bewilligung einer Schulbegleitung bis zum Ende des Schuljahres; Sächs. OVG, Beschl. v. 27.02.2017 - 4 B 236/16 -, juris Rn. 6: Anspruch auf Ersatz von Schulkosten für den Besuch einer Web-Individualschule bis zum Ende des Schuljahres).
  • VGH Bayern, 15.05.2013 - 12 B 13.129

    Eingliederungshilfe; Anspruch auf Übernahme der Kosten für selbstbeschaffte

  • VGH Bayern, 28.10.2014 - 12 ZB 13.2025

    Erledigung eines Antrags auf Bewilligung von Hilfe für junge Volljährige in Form

  • VG Potsdam, 15.04.2019 - 7 K 6101/17

    Eingliederungshilfe für eine Beeinträchtigung des Lernverhaltens wegen einer

  • VG Freiburg, 07.10.2021 - 4 K 1184/21

    Eingliederungshilfe für eine Schulbegleitung im Rahmen der Beschulung im

  • VGH Bayern, 05.04.2019 - 12 ZB 18.534

    Verwaltungsgerichtsverfahren, Verletzung rechtlichen Gehörs,

  • VG Ansbach, 23.01.2014 - AN 6 K 13.00994

    Jugendhilfeleistungen als Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises;

  • VG Magdeburg, 26.11.2012 - 4 B 235/12

    Eingliederungshilfe: Hilfeleistung in Form der Beschulung an einer Privatschule

  • VG Augsburg, 03.08.2015 - Au 3 K 15.666

    Ambulante Jugendhilfe (heilpädagogische Maßnahme)

  • VG Augsburg, 21.05.2015 - Au 3 E 15.667

    Einstweiliger Rechtsschutz; Anordnungsgrund (Glaubhaftmachung verneint);

  • VG München, 29.09.2010 - M 18 K 09.753

    Eingliederungshilfe; ... Realschule; Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung;

  • VG Ansbach, 08.11.2012 - AN 14 K 11.01795

    Kostenübernahme für Privatschule; selbstbeschaffte Hilfe; Mitwirkungspflichten

  • VG München, 18.03.2009 - M 18 K 08.1026

    Kein Anspruch auf Übernahme der Kosten für den Besuch der ...Realschule wegen

  • VG München, 20.02.2008 - M 18 K 07.3538

    Legasthenie; Realschule; Beurteilungsspielraum; Vorrang des öffentlichen

  • VG München, 09.07.2008 - M 18 K 07.2780

    Eingliederungshilfe; Montessorischule Gut B.; mangelnde Spruchreife

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