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   VGH Bayern, 18.03.2013 - 9 CE 13.80   

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VGH Bayern, 18.03.2013 - 9 CE 13.80 (https://dejure.org/2013,7056)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.03.2013 - 9 CE 13.80 (https://dejure.org/2013,7056)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. März 2013 - 9 CE 13.80 (https://dejure.org/2013,7056)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2013 - 9 S 2423/12

    Unterlassungsanspruch durch einstweilige Anordnung gegen Veröffentlichung von

    Auszug aus VGH Bayern, 18.03.2013 - 9 CE 13.80
    Dort heißt es, das Vertrauen der Verbraucher in die Lebensmittelsicherheit müsse u.a. dadurch gewährleistet werden, "dass die Behörden in geeigneter Weise dafür sorgen, dass die Öffentlichkeit informiert wird, wenn ein hinreichender Verdacht vorliegt, dass ein Lebensmittel ein Gesundheitsrisiko darstellen kann." Demgegenüber hat § 40 Abs. 1a Nr. 2 LFGB deutlich über die Warnung vor Gesundheitsgefahren hinausgehende, generalpräventive Zielsetzungen (vgl. hierzu im Einzelnen VGH BW B.v. 28.1.2013 - 9 S 2423/12 - juris Rn.12 ff. m.w.N.), die schon aus dem unmittelbaren Wortlaut der Vorschrift abzulesen sind ("...die dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gesundheitsgefährdungen oder vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen,...").

    Eine zeitlich unbegrenzte Information der Öffentlichkeit über die in einem Betrieb zu einem bestimmten Zeitpunkt festgestellten Mängel kann jedoch mit dieser Regelung nicht beabsichtigt sein (so auch VGH BW B.v. 28.1.2013 - 9 S 2423/12 - juris Rn. 24) und wäre auch in Ansehung der generalpräventiven Zielsetzung mit dem verfassungsrechtlichen Gebot der Verhältnismäßigkeit kaum vereinbar.

  • BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 370/07

    Grundrecht auf Computerschutz

    Auszug aus VGH Bayern, 18.03.2013 - 9 CE 13.80
    Dieses verlangt, dass ein Grundrechtseingriff einem legitimen Zweck dient und als Mittel zu diesem Zweck geeignet, erforderlich und angemessen ist (vgl. BVerfG U.v. 27.2.2008 - 1 BvR 370/07 - BVerfGE 120, 274, 318 f.; U.v. 11.3.2008 - 1 BvR 2074/05 u.a. - BVerfGE 120, 378, 401 ff., 407 ff.).
  • BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 2074/05

    Automatisierte Kennzeichenerfassung

    Auszug aus VGH Bayern, 18.03.2013 - 9 CE 13.80
    Dieses verlangt, dass ein Grundrechtseingriff einem legitimen Zweck dient und als Mittel zu diesem Zweck geeignet, erforderlich und angemessen ist (vgl. BVerfG U.v. 27.2.2008 - 1 BvR 370/07 - BVerfGE 120, 274, 318 f.; U.v. 11.3.2008 - 1 BvR 2074/05 u.a. - BVerfGE 120, 378, 401 ff., 407 ff.).
  • EuGH, 11.04.2013 - C-636/11

    Nach dem Unionsrecht dürfen nationale Behörden bei einer Information der

    Auszug aus VGH Bayern, 18.03.2013 - 9 CE 13.80
    Zwar nicht konkret zu § 40 Abs. 1a LFGB, aber zu § 40 Abs. 1 LFGB ist diesbezüglich bereits ein Verfahren beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) anhängig, dem das Landgericht München (B.v. 5.12.2011 - 15 O 9353/09 - LMuR 1/2012, 32; Rechtssache Berger - C-636/11) diese Frage im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens vorgelegt hat.
  • OVG Niedersachsen, 18.01.2013 - 13 ME 267/12

    Vorliegen des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bei Veröffentlichung bereits

    Auszug aus VGH Bayern, 18.03.2013 - 9 CE 13.80
    Dies beantwortet aber weder die grundsätzliche Frage, inwieweit die gesetzgeberischen Ziele es rechtfertigen, die Öffentlichkeit über bereits behobene Mängel zu informieren und damit den betroffenen Betrieb einer "Prangerwirkung" auszusetzen noch schließt dies die aufgezeigte gesetzliche Lücke bezüglich einer Löschung der Veröffentlichung (a.A. NdsOVG B.v.18.1.2013 - 13 ME 267/12 - juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.02.2013 - 6 B 10035/13

    Veröffentlichung von Hygienemängeln in einer Gaststätte auf behördlicher

    Auszug aus VGH Bayern, 18.03.2013 - 9 CE 13.80
    Der Senat neigt indessen generell zu der Auffassung, dass - die Wirksamkeit des § 40 Abs. 1a Nr. 2 LFGB vorausgesetzt - diese Vorschrift eine Information der Öffentlichkeit auch dann zulässt, wenn Lebensmittel zwar nicht unmittelbar in hygienisch mangelhafter Weise bearbeitet werden, jedoch im Umfeld des Umgangs mit ihnen generelle Hygienemängel festgestellt werden (wie hier auch OVG RhPf B.v.13.2.2013 - 6 B 10035/13 - juris Rn. 19).
  • LG München I, 05.12.2011 - 15 O 9353/09

    Vorabentscheidungersuchen an den EuGH: Zulässigkeit einer Verbraucherwarnung bei

    Auszug aus VGH Bayern, 18.03.2013 - 9 CE 13.80
    Zwar nicht konkret zu § 40 Abs. 1a LFGB, aber zu § 40 Abs. 1 LFGB ist diesbezüglich bereits ein Verfahren beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) anhängig, dem das Landgericht München (B.v. 5.12.2011 - 15 O 9353/09 - LMuR 1/2012, 32; Rechtssache Berger - C-636/11) diese Frage im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens vorgelegt hat.
  • BVerfG, 21.03.2018 - 1 BvF 1/13

    Verpflichtung zu amtlicher Information über Verstöße gegen lebensmittel- und

    Nachdem einige Oberverwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichtshöfe in Verfahren des Eilrechtsschutzes Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von § 40 Abs. 1a LFGB geäußert hatten (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. Januar 2013 - 9 S 2423/12 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 18. März 2013 - 9 CE 13.80 -, juris; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 14. Juni 2013 - 13 ME 18/13 -, juris; Hessischer VGH, Beschluss vom 23. April 2013 - 8 B 28/13 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24. April 2013 - 13 B 192/13 -, juris; offenlassend OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13. Februar 2013 - 6 B 10035/13 -, juris) und nachdem die Niedersächsische Landesregierung den hiesigen Normenkontrollantrag gestellt hatte, wurde die Regelung in den Bundesländern nicht mehr vollzogen.

    cc) Unverhältnismäßig im engeren Sinne ist die Regelung jedoch insofern, als eine zeitliche Begrenzung der Informationsverbreitung im Gesetz fehlt (vgl. nur VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. Januar 2013 - 9 S 2423/12 -, juris, Rn. 24; BayVGH, Beschluss vom 18. März 2013 - 9 CE 13.80 -, juris, Rn. 18; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 14. Juni 2013 - 13 ME 18/13 -, juris, Rn. 6; Hessischer VGH, Beschluss vom 23. April 2013 - 8 B 28/13 -, juris, Rn. 7; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24. April 2013 - 13 B 192/13 -, juris, Rn. 21 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.05.2019 - 9 S 584/19

    (Verwendung von Sammelbezeichnungen bei der Veröffentlichung von

    Daher setzt eine Information über solche Hygienemängel nicht voraus, dass eine nachteilige Beeinflussung bestimmter Lebensmittel nachgewiesen worden ist und nur diese in der Veröffentlichung benannt werden (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13.02.2013 - 6 B 10035/13 -, juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 18.03.2013 - 9 CE 13.80 -, juris; Hessischer VGH, Beschluss vom 08.02.2019 - 8 B 2575/18 -, juris jedenfalls hinsichtlich lebensmittelherstellender Unternehmen; s. a. Boch, LFGB, 7. Online-Aufl. 2018, § 40 Rn. 34; a.A. Hessischer VGH, Beschluss vom 23.04.2013 - 8 B 28/13 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.04.2013 - 13 B 215/13 -, juris).
  • VG München, 30.10.2023 - M 26a E 23.5106

    Zulässigkeit einer Veröffentlichung von Hygienemängeln bei einem

    Informationen über Hygienemängel können grundsätzlich auch dann erfolgen, wenn Lebensmittel zwar nicht unmittelbar in hygienisch mangelhafter Weise bearbeitet werden, jedoch im Umfeld des Umgangs mit ihnen generelle Hygienemängel festgestellt wurden (vgl. BayVGH, B.v. 18.3.2013 - 9 CE 13.80 -, juris Rn. 20).

    Daher setzt eine Information über solche Hygienemängel nicht voraus, dass eine nachteilige Beeinflussung bestimmter Lebensmittel nachgewiesen worden ist und nur diese in der Veröffentlichung benannt werden (vgl. VGH BW, B.v. 21.3.2019 - 9 S 584/19 -, juris Rn. 18; HessVGH, B.v. 8.2.2019 - 8 B 2575/18 -, juris Rn. 29 ff.; BayVGH, B.v. 18.3.2013 - 9 CE 13.80 -, juris Rn. 20; OVG Rheinland-Pfalz, B.v. 13.2.2013 - 6 B 10035/13 -, juris Rn. 19; so auch Boch, in: LFGB 8. Online-Auflage 2019, § 40 Rn. 37).

  • VG München, 06.10.2022 - M 26a E 22.4128

    Lebensmittelhygiene, Behördliche Veröffentlichung von lebensmittelrechtlichen

    Informationen über Hygienemängel können grundsätzlich auch dann erfolgen, wenn Lebensmittel zwar nicht unmittelbar in hygienisch mangelhafter Weise bearbeitet werden, jedoch im Umfeld des Umgangs mit ihnen generelle Hygienemängel festgestellt wurden (vgl. BayVGH, B.v. 18.3.2013 - 9 CE 13.80 -, juris Rn. 20).

    Daher setzt eine Information über solche Hygienemängel nicht voraus, dass eine nachteilige Beeinflussung bestimmter Lebensmittel nachgewiesen worden ist und nur diese in der Veröffentlichung benannt werden (vgl. VGH BW, B.v. 21.3.2019 - 9 S 584/19 -, juris Rn. 18; HessVGH, B.v. 8.2.2019 - 8 B 2575/18 -, juris Rn. 29 ff.; BayVGH, B.v. 18.3.2013 - 9 CE 13.80 -, juris Rn. 20; OVG Rheinland-Pfalz, B.v. 13.2.2013 - 6 B 10035/13 -, juris Rn. 19; so auch Boch, in: LFGB 8. Online-Auflage 2019, § 40 Rn. 37).

  • VG Ansbach, 13.03.2020 - AN 14 E 19.02400

    Veröffentlichung von lebensmittelrechtlichen Verstößen

    Informationen über Hygienemängel können grundsätzlich auch dann erfolgen, wenn Lebensmittel zwar nicht unmittelbar in hygienisch mangelhafter Weise bearbeitet werden, jedoch im Umfeld des Umgangs mit ihnen generelle Hygienemängel festgestellt wurden (vgl. BayVGH, B.v. 18.3.2013 - 9 CE 13.80 -, juris Rn. 20).

    Daher setzt eine Information über solche Hygienemängel nicht voraus, dass eine nachteilige Beeinflussung bestimmter Lebensmittel nachgewiesen worden ist und nur diese in der Veröffentlichung benannt werden (vgl. VGH BW, B.v. 21.3.2019 - 9 S 584/19 -, juris Rn. 18; HessVGH, B.v. 8.2.2019 - 8 B 2575/18 -, juris Rn. 29 ff.; BayVGH, B.v. 18.3.2013 - 9 CE 13.80 -, juris Rn. 20; OVG Rheinland-Pfalz, B.v. 13.2.2013 - 6 B 10035/13 -, juris Rn. 19; so auch Boch, in: LFGB 8. Online-Auflage 2019, § 40 Rn. 37).

  • VG Ansbach, 18.11.2021 - AN 14 E 21.00581

    Veröffentlichung lebensmittelrechtlicher Verstöße

    Informationen über Hygienemängel können grundsätzlich auch dann erfolgen, wenn Lebensmittel zwar nicht unmittelbar in hygienisch mangelhafter Weise bearbeitet werden, jedoch im Umfeld des Umgangs mit ihnen generelle Hygienemängel festgestellt wurden (vgl. BayVGH, B.v. 18.3.2013 - 9 CE 13.80 - juris Rn. 20).
  • VGH Hessen, 23.04.2013 - 8 B 28/13

    Verfassungsmäßigkeit des § 40 Abs 1a S 1 Nr 2 LFGB; Verfassungsmäßigkeit des § 40

    Dieser Auffassung hat sich - mit ebenfalls überzeugender Begründung - inzwischen auch der Bayer. VGH angeschlossen (Beschluss vom 18. März 2013 - 9 CE 13.80 -, juris Rn 15 ff.; offengelassen wegen vorrangiger unionsrechtlicher Bedenken durch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13. Februar 2013 - 6 B 10035/13 -, juris Rn. 13 f., 19).
  • VG Regensburg, 19.11.2019 - RN 5 E 19.1890

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Information nach dem Lebensmittel- und

    Informationen über Hygienemängel können zwar nach der überwiegenden Rechtsprechung grundsätzlich auch dann erfolgen, wenn Lebensmittel zwar nicht unmittelbar in hygienisch mangelhafter Weise bearbeitet werden, jedoch im Umfeld des Umgangs mit ihnen generelle Hygienemängel festgestellt werden (vgl. BayVGH, Beschluss vom 18. März 2013 - 9 CE 13.80 -, Rn. 20, juris).
  • VG Ansbach, 02.08.2021 - AN 14 E 20.01682

    Veröffentlichung des Verstoßes "Mängel bei der Schädlingsbekämpfung"

    Informationen über Hygienemängel können grundsätzlich auch dann erfolgen, wenn Lebensmittel zwar nicht unmittelbar in hygienisch mangelhafter Weise bearbeitet werden, jedoch im Umfeld des Umgangs mit ihnen generelle Hygienemängel festgestellt wurden (vgl. BayVGH, B.v. 18.3.2013 - 9 CE 13.80 - juris Rn. 20).
  • VG Regensburg, 08.11.2021 - RN 5 E 21.1886

    Beabsichtigte Veröffentlichung von Hygienemängeln in einer Betriebsstätte eines

    Dabei ist es anerkannt, dass das Lebensmittel nicht unmittelbar mit den Ausscheidungen in Kontakt gekommen sein muss, weshalb es grundsätzlich für die Erfüllung des Tatbestands der "Nichterfüllung hygienischer Anforderungen" ausreichend ist, wenn Lebensmittel zwar nicht unmittelbar in hygienisch mangelhafter Weise bearbeitet werden, jedoch im Umfeld des Umgangs mit Ihnen generelle Hygienemängel festgestellt werden (vgl. BayVGH B.v.18.3.2028 - 9 CE 13.80 - juris, Rn. 20).
  • VG Osnabrück, 08.05.2013 - 6 B 18/13

    Lebensmittelhygiene; Veröffentlichung; Internet; Verstoß

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