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   VGH Bayern, 18.03.2015 - 16a D 09.3029   

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VGH Bayern, 18.03.2015 - 16a D 09.3029 (https://dejure.org/2015,14164)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.03.2015 - 16a D 09.3029 (https://dejure.org/2015,14164)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. März 2015 - 16a D 09.3029 (https://dejure.org/2015,14164)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Zur Rechtmäßigkeit der Aberkennung des Ruhegehalts eines Lehrers bei einer rechtskräftigen Verurteilung wegen des außerdienstlichen Besitzes von Kinderpornographie

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (36)

  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 5.10

    Außerdienstliches Dienstvergehen; Disziplinarwürdigkeit; Besitz

    Auszug aus VGH Bayern, 18.03.2015 - 16a D 09.3029
    Der Beklagte hat dadurch als aktiver Beamter ein außerdienstliches Dienstvergehen begangen, weil sein pflichtwidriges Verhalten nicht in sein Amt und in die damit verbundene dienstliche Tätigkeit eingebunden war, sondern außerhalb des Dienstes stattfand, und er die Dateien nur auf seinem privaten Computer gespeichert hat (vgl. BVerwG, U.v. 19.8.2010 - 2 C 5/10 - juris Rn. 7).

    Insoweit genügt bereits die Eignung zur Vertrauensbeeinträchtigung, zu einem konkreten Ansehensschaden oder zu konkreten Übergriffen muss es nicht gekommen sein (vgl. BVerwG, U.v. 19.8.2010 - 2 C 5/10 - juris Rn. 15).

    Darüber hinaus degradiert der Täter die sexuell missbrauchten Opfer zum bloßen auswechselbaren Objekt geschlechtlicher Begierde oder Erregung (vgl. BVerwG, U.v. 19.8.2010 - 2 C 5/10 - juris Rn. 16).

    Der Besitz von Schriften, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Gegenstand haben, ist mit diesem Bildungsauftrag unvereinbar und offenbart erhebliche Persönlichkeitsmängel, die das Vertrauen, das der Dienstherr in die Selbstbeherrschung, Zuverlässigkeit und moralische Integrität der Lehrkraft setzt, von Grund auf erschüttern (vgl. BVerwG, U.v. 19.8.2010 - 2 C 5/10 - juris Rn. 17).

    Die Berücksichtigung des Persönlichkeitsbilds ist Ausdruck des Schuldprinzips und für die Bewertung bedeutsam, ob der Beamte trotz des Dienstvergehens weiterhin im Beamtenverhältnis tragbar ist (vgl. BVerwG, U.v. 19.8.2010 - 2 C 5/10 - juris Rn. 21; BayVGH, U.v. 5.11.2014 - 16a D 13.1568 - juris Rn. 48).

    Das Ausmaß des Vertrauensschadens, der durch eine außerdienstliche Straftat hervorgerufen wird, wird maßgeblich durch den Strafrahmen bestimmt (vgl. BVerwG, U.v. 19.8.2010 - 2 C 5/10 - juris Rn. 22).

  • VGH Bayern, 05.11.2014 - 16a D 13.1568

    Disziplinarrecht; Oberstudienrat (BesGr. A 14) für Latein/Katholische

    Auszug aus VGH Bayern, 18.03.2015 - 16a D 09.3029
    Da der Beklagte wiederholt gezielt Internetseiten mit kinderpornographischem Inhalt gesucht und aufgerufen hat, lässt dies zudem den Schluss zu, dass er diese bewusst aufgesucht (vgl. BayVGH, U.v. 5.11.2014 - 16a D 13.1568 - juris Rn. 37) und sich deshalb auch den Besitz an den übrigen kinderpornographischen Dateien i.S.v. § 184b Abs. 4 Satz 1 StGB a.F. zumindest bedingt vorsätzlich verschafft hat (vgl. BVerwG, U.v. 25.9.2007 - 2 WD 19/06 - juris Rn. 35).

    Denn er ist nach Feststellungen des Sachverständigen B. und der Firma response nicht nur einmal - zufällig - beim Surfen im Internet auch auf Kinderpornographie gestoßen, sondern hat vielmehr mehrfach gezielt Seiten mit kinderpornographischen Inhalten im Internet aufgesucht und die entsprechenden Bilddateien auf seinem PC gespeichert (vgl. BayVGH, U.v. 5.11.2014 - 16a D 13.1568 - juris Rn. 37).

    Der Beklagte hat durch den nach § 184b Abs. 4 Satz 2 StGB a.F. strafbaren Besitz von 512 kinderpornographischen Bilddateien, die den realen sexuellen Missbrauch von Kindern unter 14 Jahren wiedergeben, als aktiver Beamter vorsätzlich und schuldhaft gegen seine Pflichten aus Art. 62 Abs. 1 Satz 2 und Art. 64 Abs. 1 Satz 3 BayBG a.F. (bzw. § 33 Abs. 1 und § 34 Satz 3 BeamtStG) verstoßen, die Gesetze zu beachten sowie der Achtung und dem Vertrauen gerecht zu werden, die sein Beruf erfordert (vgl. BayVGH, U.v. 5.11.2014 - 16a D 13.1568 - juris Rn. 45).

    Die Berücksichtigung des Persönlichkeitsbilds ist Ausdruck des Schuldprinzips und für die Bewertung bedeutsam, ob der Beamte trotz des Dienstvergehens weiterhin im Beamtenverhältnis tragbar ist (vgl. BVerwG, U.v. 19.8.2010 - 2 C 5/10 - juris Rn. 21; BayVGH, U.v. 5.11.2014 - 16a D 13.1568 - juris Rn. 48).

  • VGH Bayern, 11.08.2010 - 16a D 10.189

    Zulässigkeit maßnahmebeschränkter Berufung (offengelassen)

    Auszug aus VGH Bayern, 18.03.2015 - 16a D 09.3029
    Denn der Beklagte bestreitet substantiiert die im Strafbefehl vom 23. April 2008 getroffenen Feststellungen sowohl hinsichtlich der bewussten Speicherung kinderpornographischer Dateien als auch bezüglich der Anzahl der auf den Datenträgern befindlichen kinderpornographischen realen Bilder und Comics (vgl. BVerwG, U.v. 29.3.2012 - 2 A 11/10 - juris Rn. 39; BayVGH, U.v. 11.8.2010 - 16a D 10.189 - juris Rn. 55).

    Das Gericht darf weiter keine vernünftigen Zweifel an der Schuld des Beamten haben (vgl. BayVGH, U.v. 11.8.2010 - 16a D 10.189 - juris Rn. 50).

    Besitz i.d.S. setzt somit nicht nur objektiv einen auf eine gewisse Dauer angelegten tatsächlichen Zugang zu einer Datei, sondern subjektiv auch einen entsprechenden Besitzwillen voraus, der darauf gerichtet ist, sich die Möglichkeit ungehinderter Einwirkung auf die Sache zu erhalten (vgl. OLG Hamburg, B.v. 11.11.2008 - 1-53/08 - juris Rn. 12; BayVGH, U.v. 11.8.2010 - 16a D 10.189 - juris Rn. 43).

    Ist der Nutzer z.B. beim Surfen im Internet lediglich einmalig auf kinderpornographische Seiten gestoßen, hat er diese nur ganz kurzfristig betrachtet und danach sofort Maßnahmen ergriffen, in denen der eindeutige Wille zum Ausdruck gekommen ist, sich dieses inkriminierten Materials endgültig zu entledigen, so kann ein solches Verhalten gegen die Annahme sprechen, er habe auch einen entsprechenden Besitzwillen gehabt, selbst wenn die aufgerufenen Dateien in den Cache-Speicher des PC gelangt sind und deshalb eine der beiden Tatbestandsalternativen des § 184b Abs. 4 StGB a.F. erfüllt worden ist (vgl. BayVGH, U.v. 11.8.2010 - 16a D 10.189 - juris Rn. 51).

  • BVerfG, 09.08.2006 - 2 BvR 1003/05

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Kriminalbeamten wegen begangener Straftaten

    Auszug aus VGH Bayern, 18.03.2015 - 16a D 09.3029
    Sie sind diesem aufgrund vorwerfbaren Fehlverhaltens zurechenbar und jedenfalls dann nicht mildernd zu berücksichtigen, wenn - wie im vorliegenden Fall - durch das Fehlverhalten die disziplinarische Höchstmaßnahme verwirkt ist (vgl. BVerwG, U.v. 8.3.2005 - 1 D 15/04 - juris Rn. 46; BVerfG, B.v. 9.8.2006 - 2 BvR 1003/05 Rn. 7).

    Aufgrund des schwerwiegenden Fehlverhaltens des Beklagten in seiner aktiven Dienstzeit als Beamter ist das Vertrauensverhältnis zwischen ihm und seinem Dienstherrn endgültig zerstört, so dass die lange Verfahrensdauer - unabhängig von ihren Ursachen - es nicht rechtfertigt, von der Verhängung der Höchstmaßnahme abzusehen (vgl. BVerwG, U.v. 8.3.2005 - 1 D 15/04 - juris Rn. 47; BVerfG, B.v. 9.8.2006 - 2 BvR 1003/05 Rn. 8).

    Sie beruht auf der schuldhaften Pflichtverletzung während der aktiven Dienstzeit und ist dem späteren Ruhestandsbeamten daher als bei Begehung vorhersehbar zuzurechnen (vgl. BVerwG, U.v. 8.3.2005 - 1 D 15/04 - juris Rn. 49; BVerfG, B.v. 9.8.2006 - 2 BvR 1003/05 Rn. 9).

  • BVerwG, 08.03.2005 - 1 D 15.04

    Kriminalbeamter ... (im Ruhestand); außerdienstlicher Versicherungsbetrug

    Auszug aus VGH Bayern, 18.03.2015 - 16a D 09.3029
    Sie sind diesem aufgrund vorwerfbaren Fehlverhaltens zurechenbar und jedenfalls dann nicht mildernd zu berücksichtigen, wenn - wie im vorliegenden Fall - durch das Fehlverhalten die disziplinarische Höchstmaßnahme verwirkt ist (vgl. BVerwG, U.v. 8.3.2005 - 1 D 15/04 - juris Rn. 46; BVerfG, B.v. 9.8.2006 - 2 BvR 1003/05 Rn. 7).

    Aufgrund des schwerwiegenden Fehlverhaltens des Beklagten in seiner aktiven Dienstzeit als Beamter ist das Vertrauensverhältnis zwischen ihm und seinem Dienstherrn endgültig zerstört, so dass die lange Verfahrensdauer - unabhängig von ihren Ursachen - es nicht rechtfertigt, von der Verhängung der Höchstmaßnahme abzusehen (vgl. BVerwG, U.v. 8.3.2005 - 1 D 15/04 - juris Rn. 47; BVerfG, B.v. 9.8.2006 - 2 BvR 1003/05 Rn. 8).

    Sie beruht auf der schuldhaften Pflichtverletzung während der aktiven Dienstzeit und ist dem späteren Ruhestandsbeamten daher als bei Begehung vorhersehbar zuzurechnen (vgl. BVerwG, U.v. 8.3.2005 - 1 D 15/04 - juris Rn. 49; BVerfG, B.v. 9.8.2006 - 2 BvR 1003/05 Rn. 9).

  • OLG Hamburg, 15.02.2010 - 2-27/09

    Strafbares Betrachten kinderpornographischer Internet-Seiten

    Auszug aus VGH Bayern, 18.03.2015 - 16a D 09.3029
    Schon wer bewusst und gewollt Seiten mit kinderpornographischen Inhalten aus dem Internet aufruft und auf dem Bildschirm seines Computers betrachtet, unternimmt es, sich den Besitz an kinderpornographischen Schriften zu verschaffen; nicht erforderlich zur objektiven und subjektiven Tatbestandserfüllung sind ein Plan, die Dateien manuell abzuspeichern, oder ein Wissen um die automatisch erfolgende Abspeicherung der Dateien im Internet-Cache (vgl. OLG Hamburg, U.v. 15.2.2010 - 2-27/09 - juris Rn. 35).

    Sie zeigen jeweils den sexuellen Missbrauch von Kindern unter 14 Jahren und unterscheiden sich nur in der strafrechtlichen Bewertung: Während der Besitz - anders als die Verbreitung nach § 184b Abs. 1 Nr. 1 StGB a.F. (vgl. BGH, U.v. 15.12.1999 - 2 StR 365/99 - juris Rn. 23) - kinderpornographischer Comics nicht strafbar ist (vgl. OLG Hamburg, U.v. 15.2.2010 - 2-27/09 - juris Rn. 31), weil die Darstellungen nicht mit dem tatsächlichen sexuellen Missbrauch von Kindern verbunden sind und kein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben (vgl. BGH, B.v. 19.3.2013 - 1 StR 8/13 - juris Rn. 21), ist bei kinderpornographischen Bildern, die einen tatsächlichen sexuellen Missbrauch von Kindern darstellen, nach § 184b Abs. 4 Satz 2 StGB a.F. der Besitz strafbewehrt.

    Der Senat konnte das Disziplinarverfahren insoweit gemäß Art. 54 BayDG auf die 512 realen kinderpornographischen Bilder beschränken und den Besitz fotorealistischer kinderpornographischer Bilder ebenso wie den - straflosen (vgl. OLG Hamburg, U.v. 15.2.2010 - 2-27/09 - juris Rn. 31) - Besitz kinderpornographischer Comics bzw. Mangas ausscheiden, weil diese für die Art und Höhe der gegen den Beklagten zu verhängenden Disziplinarmaßnahme nicht ins Gewicht fallen.

  • BGH, 10.10.2006 - 1 StR 430/06

    Besitz von Dateien mit kinderpornographischen Inhalten durch bloße Speicherung

    Auszug aus VGH Bayern, 18.03.2015 - 16a D 09.3029
    Denn das Sich-Verschaffen des Besitzes i.S.d. § 184b Abs. 4 Satz 1 StGB a.F. ist mit der automatischen Speicherung im Cache-Speicher vollendet (vgl. BGH, B.v. 10.10.2006 - 1 StR 430/06 - NStZ 2007, 95).

    Nachdem aufgrund der auf dem PC gefundenen Hinweise auf den Besuch von Websites mit kinderpornographischen Inhalten zudem feststeht, dass der Beklagte an verschiedenen Tagen gezielt Seiten mit kinderpornographischen Inhalten gesucht und aufgerufen hat, hat er sich damit auch bewusst den Besitz dieser Dateien im Sinne von § 184b Abs. 4 Satz 1 StGB a.F. verschafft (vgl. BGH, B.v. 10.10.2006 - 1 StR 430/06 - NStZ 2007, 95).

  • BVerwG, 05.04.2013 - 2 B 79.11

    Gesetzliche Strafandrohung als Orientierungsrahmen für die disziplinarische

    Auszug aus VGH Bayern, 18.03.2015 - 16a D 09.3029
    Dabei kommt die Entfernung eines Lehrers aus dem Beamtenverhältnis in Betracht, wenn das strafbare Verhalten aufgrund der Tatumstände, insbesondere der Anzahl und des Inhalts des Materials, als besonders verwerflich einzustufen ist und dem Beamten keine entlastenden Umstände von erheblichem Gewicht zugutekommen (vgl. BVerwG, B.v. 25.5.2012 - 2 B 133/11 - juris Rn. 11; B.v. 5.4.2013 - 2 B 79/11 - juris Rn. 7).

    Die langjährige pflichtgemäße Dienstausübung ist - selbst bei überdurchschnittlichen Leistungen - für sich genommen regelmäßig nicht geeignet, derart gravierende Pflichtverstöße in einem milderen Licht erscheinen zu lassen (vgl. BVerwG, B.v. 5.4.2013 - 2 B 79/11 - juris Rn. 27).

  • OLG Hamburg, 11.11.2008 - 1 Ss 180/08

    Besitz von Kinderpornographie durch Aufruf im Browser

    Auszug aus VGH Bayern, 18.03.2015 - 16a D 09.3029
    Besitz i.d.S. setzt somit nicht nur objektiv einen auf eine gewisse Dauer angelegten tatsächlichen Zugang zu einer Datei, sondern subjektiv auch einen entsprechenden Besitzwillen voraus, der darauf gerichtet ist, sich die Möglichkeit ungehinderter Einwirkung auf die Sache zu erhalten (vgl. OLG Hamburg, B.v. 11.11.2008 - 1-53/08 - juris Rn. 12; BayVGH, U.v. 11.8.2010 - 16a D 10.189 - juris Rn. 43).

    Wenn man letzteres so verstehen wollte, dass die kinderpornographischen Bilder durch den Beklagten gelöscht worden seien, könnte zwar der Besitzwille fraglich sein (vgl. OLG Hamburg, B.v. 11.11.2008 - 1-53/08 - juris Rn. 14).

  • AG Backnang, 13.01.2014 - 2 Cs 27 Js 61608/13

    Vorsatz hinsichtlich des Sich-Verschaffens des Besitzes von kinderpornografischen

    Auszug aus VGH Bayern, 18.03.2015 - 16a D 09.3029
    Aus dem automatischen Abspeichern kinderpornographischer Dateien im Browser-Cache während des Aufrufs einer Website mit entsprechenden Vorschaubildern lässt sich auch auf einen entsprechenden Besitzwillen schließen, wenn der Benutzer vor dem Aufruf Kenntnis vom Inhalt der Website hatte, gezielt im Internet nach kinderpornographischem Material gesucht hat, durch Anklicken eines Vorschaubildes ein Vollbild geladen hat oder seinen auf den Besitz kinderpornographischer Dateien gerichteten Herrschaftswillen auf sonstige Weise nach außen hin manifestiert hat (vgl. AG Saarbrücken, U.v. 29.7.2009 - 115 Ds 87/09 - juris Rn. 31; AG Backnang, B.v. 13.1.2014 - 2 Cs 27 Js 61608/13 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 12.07.2006 - 16a D 05.981
  • VGH Bayern, 28.04.2010 - 16a D 08.2928

    Lehrer; Besitz von elf kinderpornografischen Dateien; Löschung dieser Dateien vor

  • BVerwG, 22.01.2014 - 2 B 102.13

    Polizeibeamter; Besitz kinderpornographischer Schriften; Maßnahmebemessung;

  • BGH, 19.03.2013 - 1 StR 8/13

    Verbreitung kinderpornographischer Schriften (Begriff der kinderpornographischen

  • BVerwG, 05.07.2010 - 2 B 121.09

    Disziplinarrecht: Schweres Dienstvergehen im Sinne des § 13 Abs. 2 BDG;

  • BVerwG, 25.09.2007 - 2 WD 19.06

    Vorsatz; bedingter Vorsatz; Besitz kinderpornographischer Dateien;

  • AG Saarbrücken, 29.07.2009 - 115 Ds 87/09
  • VGH Baden-Württemberg, 03.06.2014 - DL 13 S 150/14

    Entfernung eines Lehrers aus dem Dienst - Verletzung elementarer Verfahrensrechte

  • BGH, 15.12.1999 - 2 StR 365/99

    Voraussetzung des Gewaltdarstellungsverbotes von § 131 StGB und der

  • BGH, 18.01.2012 - 2 StR 151/11

    Bandenmäßiges Verbreiten kinderpornographischer Schriften (öffentliches

  • BVerwG, 14.05.2012 - 2 B 146.11

    Außerdienstlicher Besitz kinderpornographischen Materials; Bedeutung einer

  • BVerwG, 06.11.1990 - 1 D 3.90

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Anstiftung Untergebener zum

  • VGH Baden-Württemberg, 20.06.2012 - DL 13 S 155/12

    Disziplinarrecht - Entfernung eines Lehrers aus dem Dienst - Besitz

  • BVerwG, 01.12.1987 - 2 WD 66.87

    Wehrrecht - Disziplinarmaßnahme - Strafbefehl - Bußgeldverfahren -

  • BVerfG, 18.01.2008 - 2 BvR 313/07

    Disziplinarische Entfernung aus dem Dienst wegen Besitz kinderpornographischer

  • BVerwG, 10.12.2014 - 2 B 75.14

    Beweisermittlungsantrag; Beweistatsache; Hilfsbeweisantrag; kinderpornographische

  • BGH, 28.11.2008 - 2 StR 501/08

    Obligatorische Sicherungseinziehung nach § 74b Abs. 2 StGB (vorbehaltene

  • KAG Mainz, 21.08.2012 - M 12/12

    Eingruppierung; Zustimmungsersetzung

  • BVerwG, 05.11.1993 - 2 DW 4.93
  • VGH Bayern, 30.03.2005 - 16a D 05.682
  • BVerwG, 22.03.1989 - 1 DB 30.88

    Disziplinarrecht - Beamtenverhältnis - Einleitungsverfügung - Personalrat -

  • VGH Baden-Württemberg, 30.09.2013 - DL 13 S 724/13

    Bindung im Disziplinarverfahren an tatsächliche Feststellungen in einem

  • BVerwG, 24.09.2009 - 2 C 80.08

    Verhandlungsfähigkeit; Durchführungsgrundsatz; rechtliches Gehör; faires

  • BVerwG, 31.10.2012 - 2 B 33.12

    Disziplinarklageverfahren; dauerhafte Verhandlungsunfähigkeit;

  • VGH Bayern, 15.11.2011 - 16a DA 11.1261

    Einbehaltung von Bezügen; Anhörung Schwerbehindertenvertretung (hier:

  • VGH Hessen, 19.06.1995 - DH 1836/91

    Einleitung des förmlichen Disziplinarverfahrens gegenüber einem

  • VGH Bayern, 10.07.2019 - 16a D 17.1249

    Aberkennung des Ruhegehalts eines ehemaligen Lehrers wegen des Besitzes von

    Bereits das Verwaltungsgericht hat unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Senats (U.v. 18.3.2015 - 16a D 09.3029 - juris) zutreffend dargestellt, dass auch mit der bloßen Speicherung solcher Dateien im Cache-Speicher eines PC-Systems dessen Benutzer Besitz erlangt, weil es ihm möglich ist, jederzeit diese Dateien wieder aufzurufen, solange sie nicht manuell oder systembedingt automatisch gelöscht wurden (BGH, B.v. 10.10.2006 - 1 StR 430/06 - NStZ 2007, 95; OLG Hamburg, B.v. 11.11.2008 - 1-53/08 (REV) - 1 Ss 180/08 - juris).

    Der außerdienstliche Besitz kinderpornographischer Bild- oder Videodateien weist stets einen engen dienstlichen Bezug zum Amt eines Lehrers auf, da ihm eine spezifische Dienstpflicht zu Schutz und Obhut gerade von Kindern auferlegt ist (stRspr BVerwG, U.v. 19.8.2010 - 2 C 5.10 - Rn. 15 ff.; B.v. 25.5.2012 - 2 B 133.11 - juris Rn. 11; B.v. 19.3.2013 - 2 B 17.12 - juris Rn. 7; B.v. 22.12.2010 - 2 B 18.10 - juris Rn. 15; BayVGH, U.v. 21.1.2015 - 16a D 13.1805 - juris Rn. 28; U.v. 18.3.2015 - 16a D 09.3029 - juris Rn. 77 ff.; U.v. 5.11.2014 - 16a D 13.1568 - juris Rn. 43).

  • OVG Niedersachsen, 25.04.2022 - 6 LD 2/18

    Klagebefugnis; Personalrat; Ruhestandsbeamter; Schwerbehindertenvertretung;

    Insofern besteht in der vorliegenden Konstellation kein personalvertretungsrechtlicher Schutzbedarf, der eine Mitwirkung des Personalrates an personellen Maßnahmen, die "ehemalige" Dienststellenangehörige betreffen, erfordern könnte (OVG NRW, Urteil vom 28.7.2021, a. a. O., Rn. 57 ff.; vgl. auch Bay. VGH, Urteil vom 18.3.2015 - 16a D 09.3029 -, juris Rn. 37; in diesem Sinne auch Urban/Wittkowski, BDG, 2. Auflage 2017, § 34 Rn. 12).

    Dies gilt auch im Disziplinarverfahren (Bay. VGH, Urteil vom 18.3.2015, a. a. O., Rn. 36).

    Schwerbehinderte Ruhestandsbeamte sind indes nicht mehr in der Dienststelle tätig (Bay. VGH, Urteil vom 18.3.2015, a. a. O., Rn. 37; Urteil vom 28.6.2017 - 16a D 15.1484 -, juris Rn. 46; OVG NRW, Urteil vom 28.7.2021, a. a. O., Rn. 68 f.; in diesem Sinne auch Urban/Wittkowski, a. a. O., § 38 Rn. 50 [zum Erfordernis der Anhörung der Schwerbehindertenvertretung vor Erlass einer Verfügung gemäß § 38 BDG]).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2021 - 3d A 2195/19

    Ausstellen eines eigenen Behindertenausweises als Beamter unter Angabe eines

    Der Senat nimmt insoweit zur Vermeidung von Wiederholungen auf die zutreffenden Ausführungen des Verwaltungsgerichts auf den Seiten 11 und 12 der Urteilsausfertigung und auf die dort zitierte Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, Bay. VGH, Urteile vom 28. Juni 2017 - 16a D 15.1484 -, juris Rn. 46, und vom 18. N. 2015 - 16a D 09.3029 -, juris Rn. 37, Bezug.
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