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   VGH Bayern, 18.04.2018 - 7 ZB 17.605   

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VGH Bayern, 18.04.2018 - 7 ZB 17.605 (https://dejure.org/2018,10912)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.04.2018 - 7 ZB 17.605 (https://dejure.org/2018,10912)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. April 2018 - 7 ZB 17.605 (https://dejure.org/2018,10912)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 54 Abs. 1, § 124a Abs. 4 S. 4, Abs. 5 S. 2, § 125 Abs. 2 S. 3, § 130a S. 2; ZPO § 43, § 44 Abs. 3
    Ablehnung von Richtern (hier im Prüfungsrechtsstreit)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung aller richterlichen Mitglieder eines Senats in einem Prüfungsrechtsstreit bzgl. der ersten juristischen Staatsprüfung; Darlegung ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils

  • rewis.io

    Ablehnung von Richtern (hier im Prüfungsrechtsstreit)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung aller richterlichen Mitglieder eines Senats in einem Prüfungsrechtsstreit bzgl. der ersten juristischen Staatsprüfung; Darlegung ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Saarbrücken, 23.07.2003 - 5 W 155/03

    Richterablehnung: Dienstliche Stellungnahme bei Ablehnung wegen Rechtsverstößen

    Auszug aus VGH Bayern, 18.04.2018 - 7 ZB 17.605
    Da die Äußerung nach § 44 Abs. 3 ZPO der Tatsachenfeststellung dient (BGH, B.v. 12.10.2011 - V ZR 8/10 - juris Rn. 11; OLG Saarbrücken, B.v. 23.7.2003 - 5 W 155/03 - 39, 5 W 155/03 - juris Rn. 10), kann sie sich vielmehr auf Angaben zu solchem Vorbringen beschränken, das Behauptungen tatsächlicher Art zum Gegenstand hat und dessen Richtigkeit oder Unrichtigkeit sich nicht bereits abschließend aus den Akten ergibt.

    Demgegenüber ist es nicht Aufgabe einer solchen Stellungnahme, dass der betroffene Richter sich zu behaupteten Verfahrensfehlern äußert oder eine von ihm getroffene Entscheidung rechtfertigt (OLG Saarbrücken, B.v. 23.7.2003 - 5 W 155/03 - 39, 5 W 155/03 - juris Rn. 10).

  • BVerwG, 24.06.1999 - 9 B 18.99

    Heranziehung zum Wehrdienst bzw. drohende Bestrafung wegen Wehrdienstentziehung

    Auszug aus VGH Bayern, 18.04.2018 - 7 ZB 17.605
    In der Regel soll ein Schreiben der letztgenannten Art zwar erst ergehen, nachdem die Berufungsbegründung vorliegt (BVerwG, B.v. 24.6.1999 - 9 B 18.99 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 41; Rudisile in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Juni 2017, § 130a Rn. 10; Kopp/Schenke, VwGO, 23. Aufl. 2017, § 130a Rn. 5; Stuhlfauth in Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 6. Aufl. 2014, § 130a Rn. 19).

    Als rechtskonform angesehen hat das Bundesverwaltungsgericht ein solches Vorgehen dann, wenn im Zeitpunkt der Anhörungsmitteilung bereits eine ausführliche Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung durch den (späteren) Berufungsführer vorliegt, die eine konkrete und fallbezogene Entscheidung darüber erlaubt, ob ein Hinweis auf den voraussichtlichen Erfolg der noch zuzulassenden Berufung veranlasst ist (BVerwG, B.v. 24.6.1999 - 9 B 18.99 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 41).

  • VGH Bayern, 13.08.2001 - 11 B 98.1058
    Auszug aus VGH Bayern, 18.04.2018 - 7 ZB 17.605
    Mit Schreiben vom 28. September 2016 forderte das Verwaltungsgericht das Landesjustizprüfungsamt auf, eine ergänzende, das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 13. August 2001 (11 B 98.1058 - BayVBl 2002, 336) berücksichtigende Stellungnahme der Erstprüferin zu ihrer Randbemerkung auf Seite 3/II unten der Prüfungsaufgabe 6 vorzulegen.

    Obwohl die Erstprüferin mehrfach um Stellungnahme gebeten worden sei, habe sie, ohne sich mit dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 13. August 2001 (11 B 98.1058 - BayVBl 2002, 336) auseinanderzusetzen, ihre zumindest missverständliche Randbemerkung nicht erläutert.

  • BVerwG, 06.11.2017 - 8 PKH 3.17

    Besorgnis der Befangenheit; Zustellung des Urteils; Unterschriften der Richter

    Auszug aus VGH Bayern, 18.04.2018 - 7 ZB 17.605
    Aus dem Vorbringen der Klägerin ergibt sich nicht, dass aus ihrer Sicht hinreichende objektive Gründe vorliegen, die bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass geben, an der Unvoreingenommenheit der betroffenen Richter zu zweifeln (vgl. zu diesem Maßstab z.B. BVerwG, B.v. 30.9.2015 - 2 AV 2.15 - NVwZ 2016, 253/254 Rn. 7; B.v. 10.10.2017 - 9 A 16.16 - NVwZ 2018, 181 Rn. 2; B.v. 6.11.2017 - 8 PKH 3.17 u. a. - juris Rn. 4).

    Nur dann aber, wenn ein Richter bei der Würdigung des maßgeblichen Sachverhalts oder dessen rechtlicher Beurteilung Ansichten vertritt, die willkürlich oder offensichtlich unhaltbar sind, bestehen Anhaltspunkte dafür, dass er Argumenten nicht mehr zugänglich und damit nicht mehr unvoreingenommen ist (BVerwG, B.v. 6.11.2017 - 8 PKH 3.17 u. a. - juris Rn. 4).

  • BVerwG, 18.06.1964 - III C 123.63
    Auszug aus VGH Bayern, 18.04.2018 - 7 ZB 17.605
    Denn ein in Kenntnis geltend gemachter Befangenheitsgründe gegenüber dem betroffenen Richter gestellter Antrag zieht nach § 43 ZPO (hier anzuwenden in Verbindung mit § 54 Abs. 1 VwGO) nur dann den Verlust des Ablehnungsrechts nach sich, wenn der Antrag einen unmittelbaren Bezug zur Sachentscheidung aufweist (Stackmann in MK zur ZPO, 5. Aufl. 2016, § 43 Rn. 4); Anträge rein formeller Art wie z.B. auf Erteilung einer Protokollabschrift, auf Gewährung von Akteneinsicht, auf Unterbrechung der Sitzung oder Vertagung der mündlichen Verhandlung gehören nicht dazu (BVerwG, U.v. 18.6.1964 - III C 123.63 - NJW 1964, 1870).
  • OLG Schleswig, 02.09.1993 - 16 W 193/93

    Richter ; Befangenheit ; Besorgnis der Befangenheit; Objektive Gründe;

    Auszug aus VGH Bayern, 18.04.2018 - 7 ZB 17.605
    Ein solches Vorkommnis rechtfertigt die Besorgnis der Befangenheit nur, wenn Sorgfaltspflichtverstöße gehäuft auftreten oder sonstige Umstände hinzutreten, die objektiv geeignet sind, zusammen mit dem unterlaufenen Flüchtigkeitsfehler das Vertrauen eines Verfahrensbeteiligten in die korrekte Aufgabenerfüllung des Richters zu erschüttern (OLG Schleswig, B.v. 2.9.1993 - 16 W 193/93 - NJW 1994, 1227; Stackmann in MK zur ZPO, 5. Aufl. 2015, § 42 Rn. 55).
  • BFH, 07.05.1986 - I B 70/85

    Ablehnung von Richtern wegen Befangenheit

    Auszug aus VGH Bayern, 18.04.2018 - 7 ZB 17.605
    Ein Verfahrensbeteiligter, der ein Gerichtsmitglied wegen Besorgnis der Befangenheit ablehnt, besitzt keinen Anspruch darauf, dass der betroffene Richter zu jedem Ablehnungsgrund eine dienstliche Äußerung abgibt (BFH, B.v. 7.5.1986 - I B 70/85 - juris Rn. 25; B.v. 26.8.1997 - VII B 35/97 - juris Rn. 13).
  • BFH, 26.08.1997 - VII B 35/97
    Auszug aus VGH Bayern, 18.04.2018 - 7 ZB 17.605
    Ein Verfahrensbeteiligter, der ein Gerichtsmitglied wegen Besorgnis der Befangenheit ablehnt, besitzt keinen Anspruch darauf, dass der betroffene Richter zu jedem Ablehnungsgrund eine dienstliche Äußerung abgibt (BFH, B.v. 7.5.1986 - I B 70/85 - juris Rn. 25; B.v. 26.8.1997 - VII B 35/97 - juris Rn. 13).
  • BGH, 12.10.2011 - V ZR 8/10

    Richterablehnung: Entscheidung über Ablehnungsgesuch durch das Gericht selbst;

    Auszug aus VGH Bayern, 18.04.2018 - 7 ZB 17.605
    Da die Äußerung nach § 44 Abs. 3 ZPO der Tatsachenfeststellung dient (BGH, B.v. 12.10.2011 - V ZR 8/10 - juris Rn. 11; OLG Saarbrücken, B.v. 23.7.2003 - 5 W 155/03 - 39, 5 W 155/03 - juris Rn. 10), kann sie sich vielmehr auf Angaben zu solchem Vorbringen beschränken, das Behauptungen tatsächlicher Art zum Gegenstand hat und dessen Richtigkeit oder Unrichtigkeit sich nicht bereits abschließend aus den Akten ergibt.
  • OLG Hamm, 07.06.2013 - 11 WF 86/13

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen wiederholter Nichtbeachtung

    Auszug aus VGH Bayern, 18.04.2018 - 7 ZB 17.605
    Ob diesbezügliche Ausführungen dann veranlasst sind, wenn das Ablehnungsgesuch darauf gestützt wird, der als befangen bezeichnete Richter habe in dem Rechtsstreit, in dem ein solcher Antrag gestellt wird, Vorbringen des Ablehnenden nicht zur Kenntnis genommen bzw. sich damit nicht auseinandergesetzt (so OLG Hamm, B.v. 7.6.2013 - II-11 WF 86/13, 11 WF 86/13 - MDR 2013, 1425/1427), erscheint im Hinblick auf die Funktion von Stellungnahmen nach § 44 Abs. 3 ZPO zweifelhaft, kann aber letztlich dahinstehen, da eine solche Konstellation hier nicht inmitten steht.
  • BVerwG, 30.09.2015 - 2 AV 2.15

    Besorgnis der Befangenheit; Befangenheitsgesuch; erforderliche Zahl von zur

  • BVerwG, 10.10.2017 - 9 A 16.16

    Ablehnung; Amtsermittlung; Amtsermittlungsgrundsatz; Befangenheit; Besorgnis der

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