Rechtsprechung
   VGH Bayern, 18.05.2010 - 15 B 08.3111   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,70965
VGH Bayern, 18.05.2010 - 15 B 08.3111 (https://dejure.org/2010,70965)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.05.2010 - 15 B 08.3111 (https://dejure.org/2010,70965)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. Mai 2010 - 15 B 08.3111 (https://dejure.org/2010,70965)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,70965) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Sanitätsoffizier-Anwärter;Entlassung wegen mangelnder Eignung (Bestehen eines einzelnen Testats im Rahmen des Zahnmedizinstudiums erst im Rahmen der Nachprüfung),Rückforderung der Ausbildungskosten wegen grob fahrlässiger Verursachung der Entlassung (verneint)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 17.09.1964 - II C 147.61

    Dienstunfall

    Auszug aus VGH Bayern, 18.05.2010 - 15 B 08.3111
    a) Grobe Fahrlässigkeit auch i.S.d. § 56 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 SG a.F. liegt vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt wird, wenn nicht beachtet wird, was im gegebenen Fall jedem einleuchten muss, oder wenn die einfachsten, ganz naheliegenden Überlegungen nicht angestellt werden (BVerwG vom 17.9.1964 BVerwGE 19, 243, std. Rspr.).
  • BVerwG, 11.03.1999 - 2 C 15.98

    Verjährung, Beginn der - bei im Zeitpunkt der allgemeinen Kenntnis des Schadens

    Auszug aus VGH Bayern, 18.05.2010 - 15 B 08.3111
    Es spricht Vieles dafür, dass es auch in Ansehung des im Zusammenhang mit der Schuldrechtsreform eingefügten § 619a BGB dabei bleibt, dass den Soldaten, der objektiv seine Pflicht verletzt hat, die materielle Beweislast dafür trifft, dass er die Pflichtverletzung ohne ein die Entlastungspflicht begründendes Verschulden begangen hat (vgl. BVerwG vom 11.3.1999 NJW 1999, 3727).
  • VG München, 27.07.2016 - M 21 K 14.1250

    Erstattung des Ausbildungsgeldes für Studium der Humanmedizin nach vorzeitigem

    Ausgangs- und Widerspruchsbescheid sind deshalb nach § 56 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3, Satz 3 SG in der bis 23. Dezember 2000 geltenden Fassung der Neubekanntmachung des Gesetzes über die Rechtsstellung der Soldaten vom 15. Dezember 1995 (BGBl I S. 1737) - im Folgenden kurz: SG a.F. - zu beurteilen (vgl. BayVGH, U.v. 18.5.2010 - 15 B 08.3111 - juris Rn. 14).

    In diesem Bescheid ist lediglich als Element der Begründung und ohne rechtliche Bindungswirkung festgehalten worden, die eingetretenen Studienverzögerungen seien von der Klägerin zumindest grob fahrlässig verursacht worden, da sie eigenmächtig nicht zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung angetreten sei und die zweite Promotionsarbeit begonnen habe (vgl. BayVGH, U.v. 18.5.2010 - 15 B 08.3111 - juris Rn. 18).

    Ob Fahrlässigkeit als einfach oder grob zu bewerten ist, hängt vom Ergebnis der Abwägung aller objektiven und subjek tiven Umstände im Einzelfall ab (vgl. BayVGH, U.v. 18.5.2010 - 15 B 08.3111 - juris Rn. 16).

  • VG Bayreuth, 28.03.2023 - B 5 K 22.769

    Rückforderung von Ausbildungskosten nach Entlassung aus der Bundeswehr wegen

    In diesem Bescheid ist lediglich als Element der Begründung und ohne rechtliche Bindungswirkung festgehalten worden, dass der Kläger durch sein Verhalten diverse Dienstpflichten verletzt habe (vgl. BayVGH, U.v. 18.5.2010 - 15 B 08.3111 - juris Rn. 18).

    Grob fahrlässig handelt derjenige, der die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich schwerem Maße verletzt und dabei Überlegungen unterlässt und Verhaltenspflichten missachtet, die ganz naheliegen und im gegebenen Fall jedem hätten einleuchten müssen (vgl. BVerwG, U.v. 2.2.2017 - 2 C 22.16 - juris Rn. 14; BayVGH, U.v. 18.5.2010 - 15 B 08.3111 - juris Rn. 16; B.v. 1.6.2017 - 6 ZB 17.903 - juris Rn. 6, B.v. 21.12.2017 - 6 ZB 17.150 - juris Rn. 5 jeweils m.w.N.).

  • VGH Bayern, 21.12.2017 - 6 ZB 17.158

    Soldaten-Anwärterin - Rückforderung des Ausbildungsgeldes

    Grob fahrlässig handelt derjenige, der die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich schwerem Maße verletzt und dabei Überlegungen unterlässt und Verhaltenspflichten missachtet, die ganz naheliegen und im gegebenen Fall jedem hätten einleuchten müssen (vgl. BVerwG, U.v. 2.2.2017 - 2 C 22.16 - juris Rn. 14; BayVGH, U.v. 18.5.2010 - 15 B 08.3111 - juris Rn. 16; B.v. 1.6.2017 - 6 ZB 17.903 - juris Rn. 6, jeweils m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2018 - 1 E 878/18
    vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 21. Dezember 2017 - 6 ZB 17.158 -, juris, Rn. 5, und Urteil vom 18. Mai 2010 - 15 B 08.3111 -, juris, Rn. 16, jeweils m. w. N.
  • VG Köln, 27.03.2019 - 23 K 8228/16
    vgl. VGH München, Urteil vom 18. Mai 2010 - 15 B 08.3111 - juris Rn 16 m.w.N.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht