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   VGH Bayern, 18.06.1997 - 6 CS 96.3478   

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VGH Bayern, 18.06.1997 - 6 CS 96.3478 (https://dejure.org/1997,12972)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.06.1997 - 6 CS 96.3478 (https://dejure.org/1997,12972)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. Juni 1997 - 6 CS 96.3478 (https://dejure.org/1997,12972)
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    Erschließungsbeitragsrecht: Erschlossensein eines Grundstücks, Dreifach erschossenes Wohngrundstück

Verfahrensgang

  • VG Würzburg - W 5 S 96.987
  • VGH Bayern, 18.06.1997 - 6 CS 96.3478
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 17.06.1994 - 8 C 22.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Zumutbarkeit des Aufwands zur Beseitigung der dem

    Auszug aus VGH Bayern, 18.06.1997 - 6 CS 96.3478
    Daß die Antragstellerin eine dritte Erschließung ihres Grundstücks nicht wünscht und sie nicht nutzen möchte, ist für das Erschlossensein im Sinne von § 131 Abs. 1 , § 133 Abs. 1 BauGB unbeachtlich (BVerwG vom 17.6.1994 - 8 C 22.92 - BayGT 1994, 266).

    Zur Klarstellung sei bemerkt, daß selbst das Vorliegen der Voraussetzungen des § 135 Abs. 5 BauGB die Rechtmäßigkeit eines -wie hier -ungekürzt ergangenen Erschließungsbeitragsbescheids unberührt läßt (BVerwG vom 17.6.1994 a.a.O. S. 268).

  • BVerwG, 26.09.1983 - 8 C 86.81

    Verhältnis von Möglichkeit eines Zugangs und Vorliegen des Merkmals des

    Auszug aus VGH Bayern, 18.06.1997 - 6 CS 96.3478
    Maßgeblich ist allein, daß die Böschung auf ihrem Grundstück keine Gegebenheit darstellt, die die Bebaubarkeit - die Erschließung durch den Mittleren D weg sowie die K -Straße hinweggedacht (BVerwGE 68, 41/45) - gerade des Unteren D wegs wegen hinderte.
  • BVerwG, 01.03.1991 - 8 C 59.89

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff des "Heranfahrenkönnens" an ein Grundstück

    Auszug aus VGH Bayern, 18.06.1997 - 6 CS 96.3478
    Das Bundesverwaltungsgericht ist in seinem richtungsweisenden Urteil vom 1. März 1991 (BVerwGE 88, 70) von seiner früheren Rechtsprechung abgerückt, wonach für das bebauungsrechtliche ebenso wie für das erschließungsbeitragsrechtliche Erschlossensein eines Grundstücks ein Heranfahren an dessen Grenze maßgebend sein sollte; es hält nunmehr - bei Grundstücken mit Wohnnutzung eine Erreichbarkeit für "ausreichend, bei der mit Kraftwagen auf der Fahrbahn der öffentlichen Straße bis zur Höhe des jeweiligen Anliegergrundstücks gefahren und dieses von da aus ohne weiteres betreten werden kann" (BVerwG a.a.O. S. 78 f.).
  • BVerwG, 27.06.1985 - 8 C 30.84

    Erschließung eines zwischen zwei parallel geführten Anbaustraßen selbständig und

    Auszug aus VGH Bayern, 18.06.1997 - 6 CS 96.3478
    Da der seit 15. November 1969 rechtsverbindliche Bebauungsplan "U " für das streitgegenständliche Grundstück nur ein einziges, etwa parallel zu den umgebenden Straßen situiertes (dreieckiges) Baufenster festsetzt, kann sich die Antragstellerin auch nicht auf den Sonderfall der Begrenzung der Erschließungswirkung berufen (vgl. hierzu BVerwGE 71, 363 ).
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